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   VK Bund, 10.09.2015 - VK 2-77/15   

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https://dejure.org/2015,29632
VK Bund, 10.09.2015 - VK 2-77/15 (https://dejure.org/2015,29632)
VK Bund, Entscheidung vom 10.09.2015 - VK 2-77/15 (https://dejure.org/2015,29632)
VK Bund, Entscheidung vom 10. September 2015 - VK 2-77/15 (https://dejure.org/2015,29632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit ist bekannt zu machen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit ist Eignungsnachweis (VPR 2016, 50)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 03.09.2015 - VK 2-79/15

    Nachprüfungsverfahren: Interimsvergabe wegen Dringlichkeit

    Auszug aus VK Bund, 10.09.2015 - VK 2-77/15
    Darüber hinaus hat die Ag aufgrund der von ihr angenommenen Dringlichkeit des Beschaffungsbedarfs Einzelverträge mit der [...] über die Lieferung von insgesamt [...] Geländewagen abgeschlossen; diese Beschaffungen waren Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VK 2 - 79/15 gewesen, der mit Beschluss vom 3. September 2015 abgeschlossen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 10.09.2015 - VK 2-77/15
    Hierfür reichte es zudem nicht aus, dass die Verschlusssachenanweisung benannt und dem potentiellen Bewerber die Suche danach überlassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2011, VII-Verg 60, 11 und vom 5. November 2014, VII-Verg 21/14; vgl. Auch 1. VK Bund, Beschluss vom 27. August 2012, VK 1 - 88/12).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 19/14

    Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Preisangaben

    Auszug aus VK Bund, 10.09.2015 - VK 2-77/15
    Dieses rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der ASt in einer der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung der Rechte auszugleichen bzw. jedenfalls abzumildern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2014, VII-Verg 19/14).
  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 1-88/12

    Gebäude- und Fensterreinigung

    Auszug aus VK Bund, 10.09.2015 - VK 2-77/15
    Hierfür reichte es zudem nicht aus, dass die Verschlusssachenanweisung benannt und dem potentiellen Bewerber die Suche danach überlassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2011, VII-Verg 60, 11 und vom 5. November 2014, VII-Verg 21/14; vgl. Auch 1. VK Bund, Beschluss vom 27. August 2012, VK 1 - 88/12).
  • VK Bund, 03.09.2015 - VK 2-79/15
    Dieses Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird von der ASt ebenfalls angegriffen (vgl. hierzu das Parallelverfahren VK 2 - 77/15).

    Sie setze sich damit auch in Widerspruch zu ihrem Vortrag im Parallelverfahren VK 2 - 77/15, in dem sie ebenfalls von diesem Zeitraum als Mindestzeitraum für die Entwicklung und Zertifizierung eines Fahrzeuges ausgehe.

    Dazu werde sie allen bekannten Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs zur Vergabe des Rahmenvertrags (Gegenstand des Parallelverfahrens VK 2-77/15) umgehend das Merkblatt zur Verschlusssachenanweisung (Anlage 7) übersenden und sich die Kenntnisnahme desselben bestätigen lassen.

    Außerdem müsse die Ag - analog zu ihrer Zusage im Parallelverfahren VK 2 - 77/15 - die Zuschläge auch bei der Interimsvergabe auflösend bedingt erteilen, damit nur der Zuschlagsempfänger Teststellungen und Zertifizierungen durchzuführen habe.

    Die ASt muss sich insoweit auch ihren eigenen aktuellen Vortrag entgegen halten lassen: Im Parallelverfahren VK 2 - 77/15 hat sie etwa die Ansicht vertreten, dass aufgrund der notwendigen Entwicklungsdauer nach Mitteilung der Spezifikationen und der schwierigen Terminlage für die Teststellung der Beschüsse/Ansprengungen ein zertifizierter Prototyp in diesem Jahr kaum erstellt werden könnte.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 46/15

    Anforderungen an die Beschaffung sondergeschützte Fahrzeuge

    Dieses Nachprüfungsverfahren (Az. VK 2-77/15) hat sich erledigt, soweit die Antragsgegnerin zugesagt hat, die Ausschreibungsbedingungen zu überarbeiten.
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