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   VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07   

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VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07 (https://dejure.org/2007,29866)
VK Bund, Entscheidung vom 20.06.2007 - VK 3-55/07 (https://dejure.org/2007,29866)
VK Bund, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - VK 3-55/07 (https://dejure.org/2007,29866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für die Möglichkeit der Aufhebung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Obwohl nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A Angebote die geforderten Erklärungen nur enthalten "sollen", ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b) VOB/A eine zwingende Vorschrift, die dem Schutz des Wettbewerbs dient (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02).

    Fordert der Auftraggeber die Erklärung - hier die Ausführungsbeschreibung - in den Verdingungsunterlagen, so wird diese als für die Vergabeentscheidung relevant ausgewiesen und das insoweit unvollständige Angebot ist zwingend auszuschließen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2003 - Verg 53/03).

    In der Verlängerung der Gewährleistungsfrist liegt auch ein Abweichen von den Verdingungsunterlagen im Rechtssinne des § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A. Zwar beinhaltet die 5-jährige Frist als Minus die von der Ag vorgegebene 4-jährige Frist, aber dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die verlängerte Gewährleistungsfrist bei einer rein formalen Betrachtungsweise abweicht von den hier auftraggeberseitig zur Vertragsgrundlage gemachten Vorgaben der VOB/B. Eine rein formale Betrachtungsweise, die unabhängig von der materiellen Bedeutung und unabhängig von der Auswirkung auf das Wertungsergebnis allein auf den Umstand der Diskrepanz mit den Vorgaben des Auftraggebers abstellt, ist aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, da ein vergleichbar strenger Maßstab ebenso beim Ausschlusstatbestand des Fehlens von Erklärungen und Eignungsnachweisen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003 - Verg 20/03, Beschluss vom 9. Juni 2004 - Verg 11/04).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Dies reicht aus, um die Antragsbefugnis im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu bejahen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

    Eine Möglichkeit, in diskriminierungsfreier Art und Weise auf Erfordernisse zu verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06), ist hier nicht vorgetragen und auch nicht erkennbar.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Als ein "unterliegender" Beteiligter in diesem Sinne ist die Bgl hier anzusehen, weil sie zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und in der Hauptsache entgegen ihrem Antrag entschieden worden ist (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 92/04

    Verhältnis zwischen Darlegungspflicht und Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Eine Rüge war insoweit entbehrlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005 - Verg 92/04).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Es geht nicht allein darum, dass der Auftraggeber eigenverantwortlich bestimmt, zu welchen Bedingungen er den Vertrag schließen möchte, sondern auch darum, dass die übrigen Teilnehmer an der Ausschreibung denselben Ausgangspunkt für die Kalkulation ihrer Angebote haben und nicht durch eine Änderung der Verdingungsunterlagen durch einen Mitbieter einen Wettbewerbsnachteil erleiden (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 85/97).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    In der Verlängerung der Gewährleistungsfrist liegt auch ein Abweichen von den Verdingungsunterlagen im Rechtssinne des § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A. Zwar beinhaltet die 5-jährige Frist als Minus die von der Ag vorgegebene 4-jährige Frist, aber dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die verlängerte Gewährleistungsfrist bei einer rein formalen Betrachtungsweise abweicht von den hier auftraggeberseitig zur Vertragsgrundlage gemachten Vorgaben der VOB/B. Eine rein formale Betrachtungsweise, die unabhängig von der materiellen Bedeutung und unabhängig von der Auswirkung auf das Wertungsergebnis allein auf den Umstand der Diskrepanz mit den Vorgaben des Auftraggebers abstellt, ist aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, da ein vergleichbar strenger Maßstab ebenso beim Ausschlusstatbestand des Fehlens von Erklärungen und Eignungsnachweisen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003 - Verg 20/03, Beschluss vom 9. Juni 2004 - Verg 11/04).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 20/03

    AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    In der Verlängerung der Gewährleistungsfrist liegt auch ein Abweichen von den Verdingungsunterlagen im Rechtssinne des § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A. Zwar beinhaltet die 5-jährige Frist als Minus die von der Ag vorgegebene 4-jährige Frist, aber dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die verlängerte Gewährleistungsfrist bei einer rein formalen Betrachtungsweise abweicht von den hier auftraggeberseitig zur Vertragsgrundlage gemachten Vorgaben der VOB/B. Eine rein formale Betrachtungsweise, die unabhängig von der materiellen Bedeutung und unabhängig von der Auswirkung auf das Wertungsergebnis allein auf den Umstand der Diskrepanz mit den Vorgaben des Auftraggebers abstellt, ist aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, da ein vergleichbar strenger Maßstab ebenso beim Ausschlusstatbestand des Fehlens von Erklärungen und Eignungsnachweisen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003 - Verg 20/03, Beschluss vom 9. Juni 2004 - Verg 11/04).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Ein irgendwie gearteter Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht für den Auftraggeber nicht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    In der Verlängerung der Gewährleistungsfrist liegt auch ein Abweichen von den Verdingungsunterlagen im Rechtssinne des § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A. Zwar beinhaltet die 5-jährige Frist als Minus die von der Ag vorgegebene 4-jährige Frist, aber dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die verlängerte Gewährleistungsfrist bei einer rein formalen Betrachtungsweise abweicht von den hier auftraggeberseitig zur Vertragsgrundlage gemachten Vorgaben der VOB/B. Eine rein formale Betrachtungsweise, die unabhängig von der materiellen Bedeutung und unabhängig von der Auswirkung auf das Wertungsergebnis allein auf den Umstand der Diskrepanz mit den Vorgaben des Auftraggebers abstellt, ist aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, da ein vergleichbar strenger Maßstab ebenso beim Ausschlusstatbestand des Fehlens von Erklärungen und Eignungsnachweisen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003 - Verg 20/03, Beschluss vom 9. Juni 2004 - Verg 11/04).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-55/07
    Fordert der Auftraggeber die Erklärung - hier die Ausführungsbeschreibung - in den Verdingungsunterlagen, so wird diese als für die Vergabeentscheidung relevant ausgewiesen und das insoweit unvollständige Angebot ist zwingend auszuschließen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2003 - Verg 53/03).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

  • OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

    Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art.

    (2) Soweit die Vergabekammer ihre Entscheidung damit begründet hat, dass die Ausschreibungsunterlagen widersprüchliche Angaben dazu enthalten hätten, wer vorliegend Auftraggeber sei und sich diesbezüglich auf Rechtsprechung und Literatur bezogen hat, nach der unklare oder widersprüchliche Angaben zu der Person des öffentlichen Auftraggebers im Ausschreibungsverfahren zu Lasten des Auftraggebers gehen (VK Bund, Beschluss vom 20. Juni 2007 - VK 3 - 55/07, zitiert nach Veris; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht 2009., Rdnr. 3198; s. dazu auch Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 108 Rdnr. 18), greift das nicht durch.
  • VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09

    Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

    Die Änderung an den Verdingungsunterlagen führt zwingend zum Ausschluss von der Wertung (statt vieler: OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2008 ­ 1 Verg 1/08; 3. VK Bund, B. v. 20.06.2007 - Az.: VK 3-55/07).
  • VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08

    Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei

    Mangels anderer Alternativen kommt damit nur eine Aufhebung der Ausschreibung in Betracht (3. VK Bund, B. v. 20.06.2007 - Az.: VK 3-55/07).
  • VK Bund, 21.08.2009 - VK 3-154/09

    Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb einer Außenreinigungsanlage

    Ein durch die öffentliche Ausschreibung eröffneter diskriminierungsfreier Wettbewerb kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2005, Az.: 11 Verg 24/04; Vergabekammer des Bundes - Beschluss - VK 3-55/07- vom 20. Juni 2007).
  • VK Bund, 06.05.2009 - VK 1-74/09

    Krankenhaus Sanierung, Teil: Hochhaus Ost-Nord-West

    Ein solches Verständnis entspricht auch dem Normzweck dieser Vorschriften, der darin besteht, identische und miteinander ohne weiteres vergleichbare Angebote zu gewährleisten, um so einen fairen Wettbewerb unter den Bietern sicherzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, VII-Verg 47; VK Bund, Beschluss vom 10. April 2007, VK 1 - 20/07, Beschluss vom 20. Juni 2007, VK 3 - 55/07).
  • VK Brandenburg, 26.03.2012 - VK 3/12

    Nachweis mit Teilnahmeantrag einzureichen: Nachforderung unzulässig!

    Unklare und widersprüchliche Angaben hierzu in Ausschreibungsverfahren gehen zu Lasten des Auftraggebers (VK Bund, Beschluss v. 20. Juni 2007 - VK 3-55/07; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2. A., § 108, Rn. 18).
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