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   VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10   

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https://dejure.org/2010,8505
VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10 (https://dejure.org/2010,8505)
VK Münster, Entscheidung vom 07.10.2010 - VK 6/10 (https://dejure.org/2010,8505)
VK Münster, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - VK 6/10 (https://dejure.org/2010,8505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Direktvergabe von Personenbeförderungsdienstleistungen im Linienverkehr mit Bussen an einen internen Betreiber ohne Interessenabfrage; Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO Nr. 1370/2007/EG) auf ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Da die Antragsgegner selbst keine Buslinien betreiben, also solche Tätigkeiten in diesem Sektor (Verkehr) nicht ausüben, sondern die Beigeladene diese Tätigkeiten ausüben soll, sind die Antragsgegner keine Sektorenauftraggeber iSv § 98 Nr. 4 GWB, so auch OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10 für den Bereich von Schienenpersonennahverkehrsleistungen.

    Daraus ist zu schließen, dass die Erteilung einer Dienstleistungskonzession nicht als öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts anzusehen ist, so OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Das OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10 hat dazu ausgeführt, dass ein Verkehrsunternehmen, das sich zumindest teilweise aus den Fahrgeldeinnahmen finanzieren muss und damit das Risiko einer Verminderung der Fahrgeldeinnahmen trägt, und darüber hinaus noch eine Geldsumme vom Aufgabenträger erhält, nicht zwingend das gesamte Betriebsrisiko trägt.

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Unproblematisch ist auch, dass die Kontrolle über die Beigeladene und gegebenenfalls auch über die WVG gemeinsam von mehreren öffentlichen Stellen, soweit diese Anteile an dieser Einrichtung haben, ausgeübt werden soll, so beispielsweise EuGH, 13.11.2008, Rs. C-324/07, wobei aber nicht jede einzelne Kommune in der Lage sein muss, die vollständige Kontrolle über die Gesellschaft auszuüben, so OLG Düsseldorf, 21.6.2006, Verg 17/06.

    Die Kontrolle muss somit wirksam sein, aber nicht unbedingt individuell ausgeübt werden, so EuGH, 13.11.2008, Rs. C-324/07 ­ Coditel Brabant.

    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen, EuGH, 13.11.2008, Rs. C-324/07; EuGH, 11.5.2006, Rs. C-340/04 ­ Carbotermo.

    Eine öffentliche Stelle darf ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören, EuGH, 13.11.2008, Rs. C-324/07 ­ Coditel Brabant; EuGH, 9.6.2009, Rs. C-480/06 ­ Stadtreinigung Hamburg.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Danach kann nicht mehr von einer bloßen Markterkundung gesprochen werden, sondern ist der Beginn eines konkreten Vergabeverfahrens jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines akuten Bedarfs, also zur Beschaffung von Waren, Bau ­ oder Dienstleistungen entschlossen hat und mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten beginnt zu regeln, auf welche Weise und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durch geführt werden soll, so u.a. OLG Düsseldorf, 20.6.2001, Verg 3/01; OLG Düsseldorf, 11.3.2002, Verg 43/01; OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03.

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    u.a. EuGH, 18.11.1999,Rs. C-107/98 ­ Teckal-; EuGH, 6.4.2006, Rs. C-419/04 ­ ANAV; BGH, 12.6.2001, X ZB 10/01; OLG Düsseldorf, 21.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 5.5.2004, Verg 78/03.

    Dabei ist bei der Prüfung dieses Kriteriums ein strenger Maßstab anzulegen, weil es sich um eine Ausnahmeregelung von der grundsätzlich erforderlichen Ausschreibung solcher Leistungen handelt, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04

    Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen; erfasst ist jede Art von Vergütung, die einen Geldwert hat, OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass auch die Erbringungen von Leistungen gegenüber Dritten nicht der Annahme eines entgeltlichen Vertrages entgegen steht, u.a. OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; EuGH, 11.6.2009, Rs. C-300/07.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    u.a. EuGH, 18.11.1999,Rs. C-107/98 ­ Teckal-; EuGH, 6.4.2006, Rs. C-419/04 ­ ANAV; BGH, 12.6.2001, X ZB 10/01; OLG Düsseldorf, 21.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 5.5.2004, Verg 78/03.

    Vergabefrei sind solche Geschäfte, weil kein anderer, etwa ein außenstehender Dritter, mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragt wird; die Beschaffung der Leistungen erfolgt vielmehr von einer Stelle, die der öffentlichen Verwaltung bzw. dem Geschäftsbereich des öffentlichen Auftraggebers zuzurechnen ist, BGH, 12.6.2001, X ZB 10/01.

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Bestimmungen über das Vergabeverfahren sind die Vorschriften der Verdingungsordnungen, die durch Verweisung in der Vergabeverordnung und die §§ 97 Abs. 6 und Abs. 7 und 127 GWB Rechtssatzqualität erlangt haben, ferner die das Verfahren betreffenden Gebote des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) sowie bestimmte ungeschriebene Vergaberegeln, wie das Gebot der Fairness in Vergabeverfahren, OLG Düsseldorf, 22.5.2002, Verg 6/02; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02.

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    schriften zur Last gelegt wurden, die sich weder aus § 97 Abs. 7 GWB noch aus sonstigen Ansprüchen gegen öffentliche Auftraggeber herleiten ließen, u.a. OLG Düsseldorf, 22.5.2002, Verg 6/02, Verstoß gegen §§ 1, 14 GWB: Bildung einer Einkaufskooperation; OLG Düsseldorf, 4.3.2009, Verg 67/08, Aufstellung eines Bebauungsplans.

    Bestimmungen über das Vergabeverfahren sind die Vorschriften der Verdingungsordnungen, die durch Verweisung in der Vergabeverordnung und die §§ 97 Abs. 6 und Abs. 7 und 127 GWB Rechtssatzqualität erlangt haben, ferner die das Verfahren betreffenden Gebote des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) sowie bestimmte ungeschriebene Vergaberegeln, wie das Gebot der Fairness in Vergabeverfahren, OLG Düsseldorf, 22.5.2002, Verg 6/02; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Ein Hoheitsträger, der gegenüber einer Person zur Gewährung bestimmter Leistungen öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, kann sich den Gegenstand der Leistung durch einen mit einem Dritten geschlossenen sogenannten Beschaffungsvertrag besorgen oder er kann durch einen solchen Beschaffungsvertrag sicherstellen, dass der Dritte die Leistung direkt an jene Person erbringt, vgl. OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04.

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen, EuGH, 13.11.2008, Rs. C-324/07; EuGH, 11.5.2006, Rs. C-340/04 ­ Carbotermo.

    aa) Das Erfordernis, dass die fragliche Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaft oder die Körperschaften verrichten muss, die ihre Anteile innehaben, soll insbesondere sicherstellen, dass die Richtlinie 93/36 ( jetzt RL 2004/18/EG) anwendbar bleibt, wenn ein von einer oder mehreren Körperschaften kontrolliertes Unternehmen auf dem Markt tätig ist und daher mit anderen Unternehmen in Wettbewerb treten kann, EuGH, 11.5.2006, Rs. C-340/04- Carbotermo.

  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Vielmehr kommt es auf die Gesamtgestaltung des beabsichtigten Vertrages an, so auch VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10.

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2008 - Verg 51/08

    Behandlung von Nebenangeboten im Rahmen der Vergabe von Straßenbauarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 43/06

    Zur Kostentragungspflicht bei teilweisem Unterliege im Verfahren vor der

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04

    Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

  • OLG Jena, 27.04.2009 - 9 Verg 2/09
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 11 Verg 18/05

    Vergabeverfahren: Prüfungsmaßstab bei der Kostenentscheidung im

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

    Denn das Erfordernis, dass die fragliche Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaft oder die Körperschaften verrichten muss, die ihre Anteile innehaben, soll sicherstellen, dass eine Direktvergabe ausgeschlossen ist, wenn ein von einer oder mehreren Körperschaften kontrolliertes Unternehmen auf dem Markt tätig ist und daher mit anderen Unternehmen in Wettbewerb treten kann (EuGH a.a.O. Rn. 60; VK Münster, Beschl. v. 7.10.2010 -VK 6/10 - ibr-online).

    Erfasst werden daher nur die klassischen Wasserversorgungsunternehmen, die sich unmittelbar selbst als Versorger betätigen, nicht jedoch diejenigen öffentlichen Stellen, die ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung an private Dritte übertragen haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.7.2010, Verg 19/10; VK Münster, Beschl. v. 7.10.2010 VK 6/10 - bei ibr-online).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der Verga-bekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 07. Oktober 2010 (VK 6/10) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. wie folgt gefasst wird:.
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

    Wenngleich der Begriff "in einem Vergabeverfahren" gem. § 104 Abs. 2 GWB nicht formell, sondern materiell zu verstehen ist (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 104 GWB Rn. 14 ff. m.w.N.; siehe auch Vergabekammer Münster, Beschluss vom 07.10.2010, VK 6/10, welcher dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, vorausgegangen war), verhilft dies der Argumentation der Antragstellerin nicht zum Erfolg.
  • VK Münster, 18.11.2010 - VK 8/10

    Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

    Danach kann nicht mehr von einer bloßen Markterkundung gesprochen werden, sondern ist der Beginn eines konkreten Vergabeverfahrens jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines akuten Bedarfs, also zur Beschaffung von Waren-, Bau-oder Dienstleistungen entschlossen hat und mit organisatorischen und /oder planerischen Schritten beginnt zu regeln, auf welche Weise und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durch geführt werden soll, so u.a. OLG Düsseldorf, 20.6.2001, Verg 3/01; VK Münster, 7.10.2010, VK 6/10.

    Mit Beschluss vom 7.10.2010, VK 6/10 hat die erkennende Kammer bereits festgestellt, dass in den Fällen, in denen noch kein Auftrag erteilt wurde, aber eine Direktvergabe unmittelbar bevorsteht, diese Regelung erst recht gelten muss.

  • LG Münster, 11.08.2015 - 16 O 93/15

    Zivilrechtsweg und Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Auskunftanspruchs zum

    Hiergegen wandte sich die Klägerin im Wege des Vergabenachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Münster, VK 6/10, das letztlich durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.03.2011, VII Verg 48/10, endete, in dem unter anderem festgestellt wurde, dass die beabsichtigte Vergabe gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoße und die Antragstellerin - die hiesige Klägerin - in ihren Rechten verletze.
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