Rechtsprechung
VK Münster, 27.04.2007 - VK 06/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009; Anforderungen an ein hinreichendes Angebot im Vergabeverfahren; Notwendigkeit der Vorlage eines Bundeszentralregisterauszugs durch eine juristische Person als Anbieter; Kriterien einer ...
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Bindung der ausschreibenden Stelle an die veröffentlichten Eignungskriterien (Grundsätze)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerbezentralregisterauszug und Bundeszentralregisterauszug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfBR 2007, 735 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02
Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit
Auszug aus VK Münster, 27.04.2007 - VK 6/07
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass er nach der Bekanntmachung weder zusätzliche noch andere Belege fordern kann und dass er den Bietern ebenso wenig die Vorlage anderer Nachweise gestatten darf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02. - VK Münster, 15.05.2007 - VK 11/07
Schulbuchnachlässe nach dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) als Spezialfall der …
Auszug aus VK Münster, 27.04.2007 - VK 6/07
Wegen derselben Ausschreibung ist gegen die Antragsgegnerin noch ein weiteres Nachprüfungsverfahren am 11. April 2007 unter dem Aktenzeichen VK 11/07 eingeleitet worden.
- VK Nordbayern, 26.02.2008 - 21.VK-3194-02/08
Missverhältnis Preis/Leistung: Ausschluss?
Auszüge aus dem Bundeszentralregister und Auszüge aus dem GZR decken unterschiedliche Bereiche ab (§ 10 Abs. 2 BZRG) und sind daher nicht identisch (VK Münster, Beschluss vom 27.04.2007, Az. VK 6/07).Damit stellen die geforderten GZR-Auszüge zulässige Eignungsnachweise im Sinne des § 25 Nr. 2 Satz 1 VOL/A dar (VK Münster, Beschluss vom 27.04.2007 Az. VK 6/07, 3. VK Bund, Beschluss vom 18.01.2007 Az. VK 3 153/06, VK Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2006 Az. VK 26/2006; VK Südbayern, Beschluss vom 07.04.2006 Az. 07-03/06), die wie oben ausgeführt auch entgegen der Auffassung der ASt klar gefordert waren.
- VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07
Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!
Hat der Auftraggeber aber eindeutig Nachweise von Dritten gefordert, ist eine Eigenerklärung nicht ausreichend (so auch VK Münster, Beschluss vom 27.04.2007 - Az.: VK 6/07), wenn er diese nicht akzeptiert. - VK Baden-Württemberg, 10.10.2008 - 1 VK 31/08
Ausschluss wegen Fehlens geforderter Erklärungen und Nachweise
Auch das OLG Dresden und die Vergabekammer Münster haben im Rahmen des § 7 VOL/A entschieden, dass die Anforderung von Führungszeugnissen bereits mit dem Angebot rechtens ist (Beschlüsse vom 17.10.2006, WVerg 15/06 bzw. vom 27.4.2007, VK 6/07.
Rechtsprechung
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 04.06.2008 - VK 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kirchenrecht-ekd.de , S. 2
Annullierung einer Taufe
- kirchenrecht-ekvw.de
§§ 19 und 20 VwGG; Art. 183 KO und Nr. 9 Taufordnung
Rechtsweg (unzulässig), Taufbuch, Taufe
Rechtsprechung
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 04.06.2008 - VK 6/07 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
§§ 19 und 20 VwGG; Art. 183 KO und Nr. 9 Taufordnung
Rechtsweg (unzulässig), Taufbuch, Taufe
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 22.06.1983 - VK 2/83
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 04.06.2008 - VK 6/07
Die Annullierung einer Taufe kann folglich nicht gerichtlich erstritten werden (Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 22. Juni 1983 VK 2/1983 und Bescheid des Vorsitzenden der Verwaltungskammer vom 16. November 1982 VK 4/1982).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 18.04.2012 - Vk 4/11 Ebenso wenig wie etwa die Annullierung einer Taufe als auch die Löschung aus den Kirchenbüchern und die Bekanntgabe der Löschung kirchengerichtlich erstritten werden kann, so unterfällt auch die Eintragung der Taufe in das Kirchenbuch und die Erteilung einer pfarramtlichen Bescheinigung sowie die Löschung dem nicht justiziablen Bereich des Dienstes an Wort und Sakrament (vgl.: Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 04.06.2008 - VK 6/07).