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   VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17   

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https://dejure.org/2017,58548
VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17 (https://dejure.org/2017,58548)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2017 - VK 8/17 (https://dejure.org/2017,58548)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - VK 8/17 (https://dejure.org/2017,58548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende (interne) Abstimmung ist kein Aufhebungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber muss Zuschlag nicht erteilen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende (interne) Abstimmung ist kein Aufhebungsgrund! (VPR 2018, 160)

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Der von der Antragstellerin hilfsweise gestellte Feststellungsantrag ist in der vorliegenden Fallkonstellation, wenn ein Antragsteller die Rückgängigmachung der Aufhebung des Vergabeverfahrens beantragt und hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung begehrt, entsprechend § 168 Abs. 2 S. 2 GWB statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es der Vergabestelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unbenommen bleibt, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2017 - Verg 29/16

    Rechtswidrigkeit des Bewertungssystems im Rahmen der Ausschreibung von Maßnahmen

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Das Feststellungsinteresse ist in jedem Fall zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 2017 - Verg 29/16; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12).
  • VK Bund, 23.01.2017 - VK 2-143/16

    Aufhebung der Aufhebung

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Denn es kann unabhängig von den in § 63 VgV aufgeführten Tatbeständen viele berechtigte Gründe geben, die den öffentlichen Auftraggeber daran hindern, eine einmal in die Wege geleitete Ausschreibung ordnungsgemäß mit der Erteilung eines Zuschlags an einen Bieter zu beenden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 23. Januar 2017- VK 2-143/16).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Bei der rechtlichen Überprüfung einer Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist insofern zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der Aufhebungsentscheidung zu unterscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015- VII- Verg 29/14).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 11 U 104/13

    Schadensersatzansprüche eines Bieters wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Er kann bei einer nicht weiter fortbestehenden Beschaffungsabsicht nicht zur Fortsetzung der Beschaffung eines nicht länger gewünschten Gegenstandes gezwungen werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. Juli 2014- 11 U 104/13).
  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 Verg 5/13

    Wärmeliefervertrag - Aufhebung des Vergabeverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Eine Aufhebungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.2.2014 - 2 Verg 5/13) dann nicht mehr von dem Auffangtatbestand abgedeckt, wenn der Auftraggeber den Aufhebungsgrund, so wie auch im vorliegenden Fall, selbst zu verantworten hat.
  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Das Feststellungsinteresse ist in jedem Fall zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 2017 - Verg 29/16; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12).
  • VK Brandenburg, 26.03.2012 - VK 3/12

    Nachweis mit Teilnahmeantrag einzureichen: Nachforderung unzulässig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Die Auftraggeberin ist in der Rechtsform einer privaten Kapitalgesellschaft organisiert und (jedenfalls) öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 Teilsatz 2, 3. Alt. GWB (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2012 - VK 3/12 - zur Vorgängervorschrift des § 98 Nr. 2 Sätze 1 und 2 GWB 2009), da ihre alleinige Gesellschafterin, die ... GmbH, deren Geschäftsanteile zu 100 % von der ... gehalten werden, ihrerseits öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr. 2 Teilsatz 1 Alt. 1, Alt. 3 GWB ist.
  • VK Niedersachsen, 14.04.2011 - VgK-09/11

    Zulässigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv zu hoch

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17
    Sachlich ist jeder erhebliche und vernünftige Grund, selbst wenn dieser objektiv vorhersehbar war und aus der Risikosphäre des Auftraggebers stammt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2011 - VgK-09/2011).
  • LSG Bayern, 07.12.2017 - L 20 VK 10/17

    Keine Gerichtskostenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsbehelf

    Die Berufung gegen den Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, wird als unzulässig verworfen.

    Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 20 VK 8/17.

    Mit Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, hat der Senat den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Fachanwalts für Sozialrecht für das Berufungsverfahren abgelehnt.

    den Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, aufzuheben und ihm für das Berufungsverfahren L 20 VK 8/17 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Fachanwalt für Sozialrecht beizuordnen.

    Beigezogen worden sind die Akten zu den Verfahren mit den Aktenzeichen L 20 VK 8/17 und L 20 VK 11/17 RG.

    Das am 08.11.2017 eingegangene Schreiben des Klägers stellt eine Berufung gegen den Beschluss des Senats vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, dar.

    Bei Beachtung dieser Vorgaben ist das am 08.11.2017 eingegangene Schreiben des Klägers neben einer Anhörungsrüge auch als Berufung gegen den Beschluss des Senats vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, zu sehen.

    Gegen den Beschluss des Senats vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, war gemäß § 177 SGG kein Rechtsmittel eröffnet, erst recht nicht die von dem prozesserfahrenen Kläger explizit erhobene "Berufung".

    Einer Entscheidung durch Beschluss - und nicht durch Urteil - steht auch nicht entgegen, dass die vom Kläger angegriffene Entscheidung, der Beschluss des Senats vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, ohne mündliche Verhandlung ergangen ist.

    Die Berufung gegen den Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, ist daher gemäß § 158 Satz 1 SGG unstatthaft.

    Als Streitwert legt der Senat, obwohl sich die Berufungsforderung nicht eindeutig beziffern lässt, zugunsten des Klägers nicht den Regelstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG i.H.v. 5.000,- EUR zugrunde, sondern die durchschnittlichen Anwaltskosten eines Berufungsverfahrens i.H.v. ca. 800,- EUR, wie sie unter Zugrundelegung einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für das Berufungsverfahren L 20 VK 8/17 zumindest zu erwarten wären.

  • VK Nordbayern, 07.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-48

    Bieter muss keine Referenzbescheinigungen von anderen Auftraggebern vorlegen!

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017-VK 8/17).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 69/19; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 10. November 2010, Verg 28/10; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12.01.2015 - Verg 29/14; VK Brandenburg, Beschl. vom 11.10.2017 VK 8/17; VK Westfalen, Beschl. vom 20.03.2018 - VK 1-37/17; VK Nordbayern, Beschl. v. 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23; VK Sachsen, Beschl. vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18).

    Zudem dürfen diese Änderungen erst nach Einleitung der Ausschreibung eingetreten oder bekannt geworden sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04; VK Hessen, Beschluss vom 24.05.2018 - 69d-VK-27/2017; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17).

    Derartige Motivationsänderungen sind vom Auftraggeber zu vertreten, weil es ihm obliegt, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu ermitteln (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17; Kulartz/Kus/Marx/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 45).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 15 B 856/19

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens Wochenmarkt

    vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014- X ZB 18/13 -, juris Rn. 20; Vergabekammer Bbg., Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VK 8/17 -, juris Rn. 48.

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - VII-Verg 29/14 -, juris Rn. 25; Vergabekammer Bbg., Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VK 8/17 -, juris Rn. 48; Vergabekammer Münster, Beschluss vom 20. März 2018 - VK 1 - 37/17 -, jurisRn.

  • VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25

    Schlechtes Leistungsverzeichnis ist kein Aufhebungsgrund!

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17).
  • VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23

    Rechtsschutz auch nach Aufhebung der Ausschreibung!

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017-VK 8/17).
  • VK Südbayern, 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19

    Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!

    Interne Beweggründe des Auftraggebers reichten für eine Aufhebung nicht aus (VK Brandenburg, Beschluss v. 11.10.2017, Az.: VK 8/17).
  • VK Berlin, 09.06.2021 - B 1-12/20
    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02; VK Ansbach, Beschluss vom 04.09.2018 - RMF-SG21 03-25; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17; BKartA Bonn, Beschluss vom 21.12.2016 - VK 2 - 127/16).
  • VK Nordbayern, 07.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-47

    Von Auftraggebern ausgestellte Referenzbescheinigungen dürfen nicht verlangt

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017-VK 8/17).
  • VK Berlin, 09.06.2021 - VK-B1-12/20

    Leistungsbeschreibung muss vernünftige Kalkulation ermöglichen!

  • VK Nordbayern, 06.07.2022 - RMF-SG21-3194-7-16

    Corona-Teststation, Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-3-25
  • VG Düsseldorf, 11.06.2019 - 3 L 924/19
  • VK Nordbayern, 07.11.2019 - RMF-SG21-3194-4/48

    Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

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