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   VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05   

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VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05 (https://dejure.org/2005,7866)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 4 K 708/05 (https://dejure.org/2005,7866)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 4 K 708/05 (https://dejure.org/2005,7866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pflicht zur Anerkennung von EU-Führerscheinen steht der Überprüfung der Kraftfahreignung nicht entgegen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis eines deutschen Staatsangehörigen; Ausstellung eines EU-Führerscheins im Ausland nach Entzug der Fahrerlaubnis im Inland; Voraussetzung eines Anerkennungsverfahrens für die Ausnutzbarkeit einer im Ausland erteilten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung von EU-Führerscheinen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Umgehung des deutschen Fahrerlaubnisrechts durch EU-Fahrerlaubnisse Entscheidung zum "Führerscheintourismus"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Umgehung des deutschen Fahrerlaubnisrechts durch EU-Fahrerlaubnisse Entscheidung zum "Führerscheintourismus"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrerlaubnisrecht - Führen von Kfz mit ausländischer Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • VRR 2005, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05
    Dieser rechtlichen Bewertung stehen Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG und das hierzu ergangene Urteil des EuGH vom 29.4.2004 in der Rechtssache C-476/01 nicht entgegen.

    Zu Gunsten der Regelungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper, EuZW 2004, 337, Rn. 73) festgestellt, dass die Anwendung des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Behörden eines Mitgliedstaates vom Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit einem Antrag auf Umtausch dieses Führerscheins befasst werden.

    In seinem Urteil vom 29.04.2004 (a.a.O. Rn. 73) hat der EuGH auch den Zweck des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG betont.

    Durch die Regelung des § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV ist auch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004, a.a.O., Rn. 74-77) sichergestellt, dass einer im EU- oder EWR-Ausland erteilten Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt wird.

    Unionsbürger könnten sich - die Möglichkeiten des Gemeinschaftsrecht missbrauchend - der Anwendung des nationalen Rechts dadurch entziehen, dass sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niederließen, um eine Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat zu erhalten, nachdem ihnen in einem anderen Mitgliedstaat zuvor wegen eines schweren Verstoßes die Fahrerlaubnis entzogen worden sei (vgl. z.B. Vorbringen der Kommission in der Rechtssache C-476/01 - Kapper -, EuGH, Urt. v. 29.04.2004, Rn. 67; Begründung des Entwurfs der Kommission zur Neufassung einer Richtlinie EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 21.10.2003, KOM (2003) 621).

    24 II. Im übrigen bliebe der Eilantrag aber auch dann ohne Erfolg, wenn davon ausgegangen würde, dass sich aus § 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG und aus dem hierzu ergangenen Urteil des EuGH vom 29.4.2004 in der Rechtssache C-476/01 eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung der tschechischen EU-Fahrerlaubnis ohne Anerkennungsverfahren und entgegen § 28 Abs. 5 FeV ergäbe.

  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies der Fall, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05
    Dies ist bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs in der Regel der Fall (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.1993, BVerfGE 89, 69, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dazu im Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05
    Die verdachtsbegründenden Tatsachen sind so genau bezeichnet, dass es dem Betroffenen möglich ist, abzuschätzen, ob nach den Bestimmungen des Fahrerlaubnisrechts hinreichender Anlass zu der angeordneten Fahreignungsüberprüfung besteht (BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2001, NJW 2002, 78 = DÖV 2002, 125).
  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
    12.10.2004 -10 S 1346/04 - VG Sigmaringen, Beschl.v. 5.1.2005 - 4 K 2198/04 - und Beschl.v. 12.5.2005 - 4 K 708/05 - VG Stuttgart, Urtv.

    Vor diesem Hintergrund steht Art. 1 Abs. 2 Führerscheinrichtlinie angesichts der ausdrücklichen nationalen Vorbehaltsregelung in Art. 8 Abs. 2 Führerscheinrichtlinie einer nationalen Regelung wie § 46 Abs. 5 FeV nicht entgegen, wonach eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch auf Umstände gestützt werden darf, die vor dem Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis liegen (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 12.05.2005 - 4 K 708/05 - a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -).

  • VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis dann fehle, wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates der EU in Deutschland, dem vor deren Erteilung die Fahrerlaubnis in Deutschland bestandskräftig entzogen worden sei, keinen Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV gestellt habe (so VG Sigmaringen, Beschl. v. 12.05.005 - 4 K 708/05; Beschl. v. 23.06.2005 - 4 K 761/05; wohl auch: VG Aachen, Beschl. v. 24.06.2005 - 3 L 270/05 -, juris), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05

    Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis;

    Diesem Ergebnis steht auch nicht europäisches Gemeinschaftsrecht entgegen (im Ergebnis ebenso allerdings mit abweichenden Begründungen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - und Beschluss vom 12.05.2005 - 4 K 708/05 - VG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2005 - 10 K 1173/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 28.06.2005 - 4 K 1163/05 - VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Neustadt, Beschluss vom 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW; a.A.: VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2004 - 11 K 4476/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -).
  • VG Berlin, 15.11.2005 - 20 A 186.05
    Denn diesen Weg hat die Behörde nicht gewählt (anders offenbar VGH Mannheim, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 S 1194/05 , zitiert nach juris; Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 , VRS 108, 141, 146 ff.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 4 K 708/05 ; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 L 499/05.NW , beide zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543, NJW 2005, 1818 ).
  • VG Freiburg, 28.06.2005 - 4 K 1163/05
    Gegen einen solchen Verwaltungsakt sind Widerspruch und Anfechtungsklage statthaft; dementsprechend richtet sich der vorläufige Rechtsschutz nach § 80 VwGO (wie hier VG Freiburg, Beschl. v. 10.05.2005 - 2 K 589/05 - VG Neustadt, Beschl. v. 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW - a. A. VG Sigmaringen, Beschl. v. 12.05.2005 - 4 K 708/05 -, und VG München, Beschl. v. 13.01.2005, NJW 2005, 1818).
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