Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18970
OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05 (https://dejure.org/2005,18970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05 (https://dejure.org/2005,18970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05 (https://dejure.org/2005,18970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entschuldigung eines Säumnisses durch Krankheit; Voraussetzung einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht für das Vorliegen eines unentschuldigten Säumnisses; Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entschuldigung eines Säumnisses durch Krankheit; Voraussetzung einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht für das Vorliegen eines unentschuldigten Säumnisses; Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329
    Berufung; Berufungsverwerfung; genügende Entschuldigung; Erkrankung; Pflichtwidrigkeit

Papierfundstellen

  • VRR 2005, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Durch das Vorbringen des Angeklagten zur Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuches und die von ihm beigebrachten Beweismittel muss das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne verzögernde weitere Ermittlungen über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 45 Rdnr. 6 u. § 26 Rdnr. 7).

    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).

  • OLG Hamm, 05.09.2000 - 5 Ss 817/00

    Verwerfung der Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).

    Das Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines zur Glaubhaftmachung der geltend gemachten Erkrankung vorgelegten privatärztlichen Attestes kann einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht entgegenstehen, wobei insoweit keine überspannten Anforderungen an einen Angeklagten zu stellen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 -).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Hierfür wäre erforderlich, dass die behauptete Verhandlungsunfähigkeit so weit bewiesen wäre, dass das Gericht sie - ohne verzögernde weitere Ermittlungen - für wahrscheinlich erachtet (vgl. BGHSt 21, 334; Meyer-Goßner, § 26 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 5 Ws 159/00

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).
  • OLG Hamm, 14.12.1998 - 2 Ws 579/98

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagte, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Während ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei Anhaltspunkten für eine eventuelle Entschuldigung unter Umständen erst nach Durchführung von Ermittlungen durch das Berufungsgericht ergehen darf, hat der Angeklagte im Rahmen der nach §§ 329 Abs. 3, 44 ff. StPO begehrten Wiedereinsetzung einen Sachverhalt darzulegen und durch Beibringung geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Angeklagten ausschließt (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; VRS 96, 439).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht