Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 04.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 8 U 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1924
OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 8 U 6/06 (https://dejure.org/2006,1924)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 8 U 6/06 (https://dejure.org/2006,1924)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 8 U 6/06 (https://dejure.org/2006,1924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Fahrzeugleihe: Beschränkung der Haftung des Entleihers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wegen des schutzwürdigen Vertrauens auf den Bestand einer Vollkaskoversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 598 BGB; § 604 BGB; § 280 BGB; § 276 BGB
    Haftungsbeschränkung eines Entleihers eines Kraftfahrzeugs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ; Vertrauen auf Bestand eines hinreichenden Versicherungsschutzes durch eine Vollkaskoversicherung ; Risiko der Gebrauchsüberlassung des Ersatzfahrzeugs gegenüber der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsbeschränkung eines Entleihers eines Kraftfahrzeugs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ; Vertrauen auf Bestand eines hinreichenden Versicherungsschutzes durch eine Vollkaskoversicherung ; Risiko der Gebrauchsüberlassung des Ersatzfahrzeugs gegenüber der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollkaskoversicherung - Haftungsbeschränkung des Entleihers

  • Judicialis

    BGB § 604; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 598, § 604, § 280, § 276
    Werkstattkunde darf bei leihweiser Überlassung eines gebrauchten Kleinwagens nicht immer auf das Bestehen eines Vollkaskoversicherungsschutzes vertrauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Entleihers eines Kraftfahrzeugs bei Fehlen einer Vollkaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wird für die Zeit der Reparatur des eigenen - nicht vollkaskoversicherten - 2 1/2 Jahre alten Kleinwagens vom Reparaturbetrieb ein anderer gebrauchter Kleinwagen entliehen, so kann der Entleiher nicht darauf vertrauen, dass das Ersatzfahrzeug vollkaskoversichert ist

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - Kundenhaftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Kein Vertrauen auf Vollkaskoschutz

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Unfallersatz: Vollkasko nicht selbstverständlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wagen in der Reparatur? Vorsicht mit Ersatzwagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kunde muss für Totalschaden mit Werkstattersatzwagen zahlen - Ersatzwagen muss nicht vollkaskoversichert sein - Kunde darf nicht immer auf Bestehen einer Vollkaskoversicherung vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1534
  • NZV 2006, 545
  • VersR 2007, 1002
  • VRR 2006, 349
  • VRR 2006, 349 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 32 U 281/91

    Ersatzfahrzeug innerhalb der Garantie; Schäden am Ersatzfahrzeug;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 8 U 6/06
    In der Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH NJW 1979, 759 f; OLG Hamm NJW-RR 1993, 672; 2001, 1047 f; OLG Karlsruhe DAR 2000, 308 f) ist anerkannt, dass die Haftung des Entleihers auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein kann, wenn er auf den Bestand eines hinreichenden Versicherungsschutzes durch eine Vollkaskoversicherung vertrauen durfte; er kann dann von dem Verleiher verlangen, so gestellt zu werden, als wäre das Fahrzeug entsprechend versichert gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05 - 77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10148
OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05 - 77 (https://dejure.org/2006,10148)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.04.2006 - 4 U 47/05 - 77 (https://dejure.org/2006,10148)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. April 2006 - 4 U 47/05 - 77 (https://dejure.org/2006,10148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen bei unklarer Verkehrslage

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspuch wegen eines Verkehrsunfalls; Haftungsquote zwischen mehreren Beteiligten an einem Verkehrsunfall; Verkehrsunfall wegen unklarer Verkehrslage; Anforderungen an das Vertrauendürfen auf ein gefahrloses Überholen von einem vermeintlicherweise ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; StVO § 1 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 6 Satz 1; ; StVO § 7 Abs. 5; ; StVO § 7 Abs. 5 Satz 1; ; StVO § 10; ; StVO § 10 Satz 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 421; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überholen bei unklarer Verkehrslage kann teuer werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2006, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
    Im Rahmen des § 17 StVG sind aber nur unstreitige positiv bewiesene schadensursächliche Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2000, 3069; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 17 StVG, Rdnr. 5).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1978 - 12 U 169/77
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 15 U 91/00

    Verkehrsrecht; Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber einem Jogger, "der auf der Stelle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
    Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist aber bei einer unklaren Verkehrslage, also wenn nach den Umständen nicht mit gefahrlosem Überholen gerechnet werden kann, das Überholen eines Fahrzeugs nicht erlaubt (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 1167; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 34).
  • OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • OLG München, 06.10.2021 - 10 U 1012/19

    Haftungsverteilung bei berührungslosem Unfall während eines Überholvorgangs

    Unklar ist die Verkehrslage nur dann, wenn der Vorausfahrende sein Fahrverhalten in verschiedener Weise einrichten könnte und nach allen Umständen mit einem ungefährdeten Überholen nicht gerechnet werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.04.2006 - 4 U 47/05; OLG Köln, Urt. v. 21.11.2000 - 15 U 91/00 und OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.1986 - 2 Ss 571/85).
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