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   OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06   

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https://dejure.org/2006,17190
OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06 (https://dejure.org/2006,17190)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2006 - 4St RR 193/06 (https://dejure.org/2006,17190)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 4St RR 193/06 (https://dejure.org/2006,17190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1
    Verwerfung der Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten - Aufklärung der Entschuldigungsgründe durch Befragung des behandelnden Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Berufungsverwerfung - Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung einer Berufung nach § 329 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO); "Genügende Entschuldigung" des Nichterscheinens des Angeklagten i.S.v. § 329 Abs. 1 S. 1 StPO

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Berufungsverwerfung - Verwerfung der Berufung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2007, 116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97

    Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben eines Angeklagten entschuldigt sein kann, so muss es ihnen durch Ermittlungen im Freibeweis nachgehen (BayObLGSt 1997, 145).
  • OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss 633/92

    Fernbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ungenügendes ärztliches

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Grundsätzlich kann das Nichterscheinen einem Angeklagten nicht vorgeworfen werden, wenn er im berechtigten Vertrauen auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose und gegebenenfalls eines ärztlichen Rates davon ausgeht, aus gesundheitlichen Gründen einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen zu können oder zu müssen und zudem annehmen kann, die vorgebrachte Entschuldigung reiche aus (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; OLG Köln VRS 97, 362; OLG Hamm StV 1993, 7).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Grundsätzlich kann das Nichterscheinen einem Angeklagten nicht vorgeworfen werden, wenn er im berechtigten Vertrauen auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose und gegebenenfalls eines ärztlichen Rates davon ausgeht, aus gesundheitlichen Gründen einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen zu können oder zu müssen und zudem annehmen kann, die vorgebrachte Entschuldigung reiche aus (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; OLG Köln VRS 97, 362; OLG Hamm StV 1993, 7).
  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Das Revisionsgericht ist an die insoweit festgestellten Tatsachen gebunden und kann sie nicht ergänzen oder gar im Wege des Freibeweises korrigieren (BayObLGSt 1996, 90/93; BayObLG StV 2001, 338; BGHSt 28, 384).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Das Revisionsgericht ist an die insoweit festgestellten Tatsachen gebunden und kann sie nicht ergänzen oder gar im Wege des Freibeweises korrigieren (BayObLGSt 1996, 90/93; BayObLG StV 2001, 338; BGHSt 28, 384).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Grundsätzlich kann das Nichterscheinen einem Angeklagten nicht vorgeworfen werden, wenn er im berechtigten Vertrauen auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose und gegebenenfalls eines ärztlichen Rates davon ausgeht, aus gesundheitlichen Gründen einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen zu können oder zu müssen und zudem annehmen kann, die vorgebrachte Entschuldigung reiche aus (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; OLG Köln VRS 97, 362; OLG Hamm StV 1993, 7).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Das Revisionsgericht ist an die insoweit festgestellten Tatsachen gebunden und kann sie nicht ergänzen oder gar im Wege des Freibeweises korrigieren (BayObLGSt 1996, 90/93; BayObLG StV 2001, 338; BGHSt 28, 384).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
    Die Sachrüge führt bei einem Urteil, das - wie hier - auf § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO beruht, nur zur Nachprüfung von Verfahrenshindernissen (BGHSt 21, 242/243).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 10. Oktober 2006 - 4St RR 193/06 -,.
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