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   AG Lüdinghausen, 27.03.2007 - 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07   

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https://dejure.org/2007,13094
AG Lüdinghausen, 27.03.2007 - 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 (https://dejure.org/2007,13094)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 27.03.2007 - 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 (https://dejure.org/2007,13094)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 27. März 2007 - 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 (https://dejure.org/2007,13094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eichung eines Messgerätes zur polizeilichen Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr; Wirksamkeit einer polizeilichen Geschwindigkeitsmessung; Voraussetzungen der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung als Verkehrsordnungswidrigkeit

  • kanzlei-heskamp.de
  • RA Kotz

    Provida-Fahrzeuge - fehlerhafte Eichung - Wertung der Geschwindigkeitsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eichbescheinigung

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Verfahrenseinstellung bei Geschwindigkeitsmessung mit fehlerhaft geeichtem Provida-Fahrzeug

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Provida-Fahrzeuge: Messung ungültig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Viele ProViDa-Fahrzeuge sind falsch geeicht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Fehlerhafte Eichung bei ProViDa-Fahrzeugen

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 432
  • VRR 2007, 196
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09

    Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Verfahrensverzögerung,

    Hierbei handelt es sich um eine bekannte Problematik, die sich im Frühjahr 2007 herausgestellt hatte, nachdem durch die Entscheidung des AG Lüdinghausen vom 23.03.2007 - 10 OWi 89 Js 18/07, VRR 2007, 196, bekannt geworden war, dass bei verschiedenen Fahrzeugtypen, in denen eine ProViDa-Anlage eingebaut war, eine erneute Eichung verweigert worden war.

    "Aufgrund des nunmehr vorliegenden Beschlusses (Bezug zu 1) (Anmerkung des Senats: Unter Nr. 1 ist eingangs des Erlasses der Beschluss des AG Lüdinghausen vom 27.03.2007 -10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 - genannt) ordne ich folgendes an:.

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