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   BGH, 03.04.2007 - 4 StR 108/07   

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https://dejure.org/2007,7093
BGH, 03.04.2007 - 4 StR 108/07 (https://dejure.org/2007,7093)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2007 - 4 StR 108/07 (https://dejure.org/2007,7093)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2007 - 4 StR 108/07 (https://dejure.org/2007,7093)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Versuchter gefährlicher Eingriff

Papierfundstellen

  • VRR 2007, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 4 StR 108/07
    Bei dieser Sachlage ist es nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 1996, 329 unter Aufgabe von BGH NStZ 1985, 263; vgl. weiter Barnickel in MüKo § 315 b Rdn. 26) bei einem Versuch des Verbrechens nach § 315 b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 StGB geblieben.
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 4 StR 108/07
    Bei dieser Sachlage ist es nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 1996, 329 unter Aufgabe von BGH NStZ 1985, 263; vgl. weiter Barnickel in MüKo § 315 b Rdn. 26) bei einem Versuch des Verbrechens nach § 315 b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 StGB geblieben.
  • BGH, 26.09.2023 - 4 StR 146/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen gemeinschaftlichen

    Der Senat hat den Urteilstenor überdies dahingehend berichtigt, dass die überflüssigen Angaben der gemeinschaftlichen Begehungsweise des Diebstahls (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 StR 180/23 Rn. 2 mwN) sowie des Qualifikationstatbestandes des § 315b Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 StR 156/21; Beschluss vom 3. April 2007 - 4 StR 108/07) entfallen und die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis um die in den Urteilsgründen festgestellte Schuldform ergänzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 4 StR 337/22 Rn. 13 mwN).
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