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   OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07   

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OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07 (https://dejure.org/2007,15669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2007 - 4 Ss 159/07 (https://dejure.org/2007,15669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 4 Ss 159/07 (https://dejure.org/2007,15669)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit bzw. einer strafrechtlichen Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss; Zulässigkeit des Einkopierens von Ausdrucken aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Drogenfahrt - Einzelfallprüfung ob eine relative Verkehrsuntüchtigkeit vorlag

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StPO § 267; ; StGB § 316

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Drogenbedingt fahruntüchtig" - Allgemeine Merkmale von Drogenkonsum genügen nicht, um diesen Vorwurf zu beweisen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bei vorgeworfenem Drogenkonsum muss eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit auch nachweisbar sein!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei vorgeworfenem Drogenkonsum muss eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit auch nachweisbar sein!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr bei Drogenkonsum

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Trunkenheitsfahrt - Drogenbedingte relative Fahruntüchtigkeit

Verfahrensgang

  • AG Münster - 20 Ds 719/06
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

Papierfundstellen

  • VRR 2007, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    Die Annahme der drogenbedingten Fahruntüchtigkeit muss an dieselben Voraussetzungen anknüpfen, die die Rechtsprechung für die Anwendung des § 316 StGB auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss entwickelt hat (BGH MDR 1999, 91).

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).

    Dagegen reichen allgemeine Merkmale des Drogenkonsums nicht aus (BGHSt 44, 219; OLG Zweibrücken a.a.O.), wie: gerötete Augen, erweiterte Pupillen, "verwaschene" Sprache u.ä.

  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00

    Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    c) Das vorliegende Verfahren nimmt der Senat zudem zum Anlass, um erneut darauf hinzuweisen, dass die zunehmende Praxis, Ausdrucke aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe einzukopieren, den Begründungsanforderungen nicht genügt (BGHR StPO § 267 Darstellung 1).
  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    Anhaltspunkte dafür liefert zunächst das Verkehrsverhalten, etwa ein Fahrfehler, der in symptomatischer Weise auf die nach einem Drogenmissbrauch typischerweise auftretenden physiologischen oder psychischen Folgen (z.B. Kritiklosigkeit, erhöhte Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung) hinweist, oder z.B. eine anders als durch kurz zuvor erfolgte Drogeneinnahme nicht erklärbare verspätete Reaktion auf ein polizeiliches Anhaltegebot (OLG Düsseldorf NJW 1994, 2390; OLG Frankfurt NZV 1995, 116).
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    Dazu müssen spezifische Anknüpfungstatsachen - Ausfallerscheinungen oder Fehlleistungen (OLG Köln NJW 1990, 2945) - festgestellt werden, die unter Berücksichtigung der Drogenbelastung nach Überzeugung des Gerichts auf Fahruntüchtigkeit schließen lassen.
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    Eine Verurteilung des Angeklagten setzt nach § 316 StGB hier voraus, dass er drogenbedingt "nicht in der Lage (war), das Fahrzeug sicher zu führen" (sog. Fahruntüchtigkeit; vgl. dazu BGHSt 13, 83, 90; 21, 157, 160; 37, 89, 92).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    Eine Verurteilung des Angeklagten setzt nach § 316 StGB hier voraus, dass er drogenbedingt "nicht in der Lage (war), das Fahrzeug sicher zu führen" (sog. Fahruntüchtigkeit; vgl. dazu BGHSt 13, 83, 90; 21, 157, 160; 37, 89, 92).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    Eine Verurteilung des Angeklagten setzt nach § 316 StGB hier voraus, dass er drogenbedingt "nicht in der Lage (war), das Fahrzeug sicher zu führen" (sog. Fahruntüchtigkeit; vgl. dazu BGHSt 13, 83, 90; 21, 157, 160; 37, 89, 92).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 2 RBs 50/12

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

    Namentlich bietet sich an zu überprüfen, ob mit Blick auf die festgestellte Hydroxy-THC und THC-Carbonsäurewerte und die vom Gericht festgestellten mit Drogenkonsum typischerweise auftretenden physiologischen und psychischen Folgen (bzgl. ihres Beweiswertes zu vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 24.01.2007 - 4 Ss 159/07 -) eine zeitnähere als die bisher nach dem Zweifelssatz sich ergebende Rauschmitteleinnahme in Betracht kommt.".
  • LG Trier, 16.01.2008 - 1 Qs 2/08

    Führerscheinentzug (vorläufige Entziehung) bei Amphetaminkonsum

    Hierbei handelt es sich um die typischen Anzeichen des Drogenkonsums, aus denen gerade eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht zwingend gefolgert werden kann (vgl. dazu OLG Hamm, 4 Ss 159/07 vom 08.05.2007 m.w.N. ).
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