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   OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06   

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https://dejure.org/2006,12877
OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06 (https://dejure.org/2006,12877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06 (https://dejure.org/2006,12877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 2 Ss OWi 653/06 (https://dejure.org/2006,12877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung eines Einspruchs trotz wirksamer Rücknahme desselben als Grund für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Umfang der Überprüfung von Verfahrenshindernissen im Zulassungsverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 74; ; OWiG § 79; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74; OWiG § 79; OWiG § 80
    Rücknahme des Einspruchs; Verwerfung des Einspruchs; Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Einspruchsverwerfung trotz Einspruchsrücknahme

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Einspruchsverwerfung trotz Einspruchsrücknahme

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 11 OW1 151/06
  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06

Papierfundstellen

  • VRR 2007, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06
    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 OWiG durch das Beschwerdegericht kommt vorliegend aber nicht in Betracht, denn im Zulassungsverfahren sind nur solche Verfahrenshindernisse zu prüfen, die nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind (vgl. BGHSt 36, 59, 61).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldbescheids entgegen steht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59).

  • OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verwerfen des Einspruchs bei Nichtkenntnis des

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG gerade für Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; OLG Köln NZV 2004, 52).

    Denn dadurch, dass der Einspruch der Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat diese nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; sie ist aber in der Hauptsache nicht beschwert (OLG Köln NStZ-RR 2003, 242; NZV 2004, 52; vgl. auch OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).

  • BGH, 11.10.1977 - 5 StR 395/77

    Beachtung der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides vom Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldbescheids entgegen steht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59).
  • OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06
    Denn dadurch, dass der Einspruch der Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat diese nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; sie ist aber in der Hauptsache nicht beschwert (OLG Köln NStZ-RR 2003, 242; NZV 2004, 52; vgl. auch OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • BayObLG, 09.12.1987 - 1 ObOWi 222/87
    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG gerade für Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; OLG Köln NZV 2004, 52).
  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

    b) Hinzu kommt Folgendes: Der Einwand des Eintritts von Verfolgungsverjährung bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils ist im Zulassungsverfahren wegen § 80 Abs. 5 OWiG nur dann zu prüfen, wenn es gerade wegen dieser Frage geboten ist, unter Berücksichtigung der Zweckkriterien des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG die Rechtsbeschwerde zuzulassen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06, 17.03.2006 - 4 Ss OWi 145/06 und 04.01.2006 - 2 Ss OWi 873/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2004 - 1 Ss OWi 43/04 [sämtliche bei juris]; ferner OLG Hamm NZV 2006, 390; OLG Jena DAR 2011, 475, OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 sowie eingehend schon OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.1996 - 1 Ss 275/96 = NStZ 1997, 287 = VRS 92 [1997], 429 und BayObLG NJW 1992, 641; vgl. im gleichen Sinne u.a. auch KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 59 f.; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 80 Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 RBs 131/21

    Keine Verfahrenseinstellung bei Verfahrenshindernis im erstinstanzlichen

    Diese Frage ist auch obergerichtlich geklärt (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06 m.w.N.; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242), so dass eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts ausscheidet.
  • AG Ratingen, 12.05.2017 - 22 OWi 535/16

    Entstehen einer Gebühr bei Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

    Weil die Akten zum Zeitpunkt der Einspruchsrücknahme bereits an die StA oder das Gericht abgegeben worden sein können, ist die Rücknahme gegenüber diesen Stellen unabhängig davon zu erklären, ob der Betroffene weiß, wo sich die Akten zu dieser Zeit befinden, da sie erst dann wirksam werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06 -, juris; LG Berlin NZV 2010, 421; Göhler/Seitz, OWiG, § 67 Rn. 37 f.).".
  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 5 RBs 217/11

    Eintritt von Rechtskraft bei wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen einen

    Denn dadurch, dass der Einspruch des Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat dieser nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; er ist aber nicht in der Hauptsache beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 2 Ss OWi 653/06; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242).
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