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   OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07   

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https://dejure.org/2007,12057
OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07 (https://dejure.org/2007,12057)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2007 - 1 Ss 92/07 (https://dejure.org/2007,12057)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2007 - 1 Ss 92/07 (https://dejure.org/2007,12057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessungserwägungen bei Verhängung einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit bzw. Voraussetzungen der Anordnung einer Maßregel nach den §§ 69, 69a Strafgesetzbuch (StGB) wegen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines Angeklagten kommt es indes auf die zu seinen Gunsten nicht ausschließbare hchstmgliche Alkoholisierung zur Tatzeit an

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei einer Trunkenheitsfahrt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei einer Trunkenheitsfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Auf die Feststellung und Erörterung solcher Umstände konnte im Urteil aber nicht verzichtet werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2394), denn solche Angaben sind für die Beantwortung der Frage der schuldhaften Verursachung der Trunkenheit von Bedeutung, sie sind für die Entscheidung über eine mögliche auf § 21 StGB beruhende Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB bestimmend.
  • OLG Frankfurt, 29.11.1967 - 2 Ss 824/67
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Eine solche - grundsätzlich zwar zulässige (vgl. BGHSt 29, 359; 33, 59) - prozessuale Maßnahme kommt u.a. dann nicht in Betracht, wenn das angefochtene Urteil keine bzw. nur unzureichende Feststellungen zur (verminderten) Schuldfähigkeit eines Angeklagten enthält, obwohl zu einer näheren Erörterung dieser Frage begründeter Anlass bestand (OLG Koblenz, VRS 70, 14; 75, 46; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 16ff).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Nach gesicherten medizinischnaturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (vgl. OLG Köln, VRS 98, 140).
  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Eine solche - grundsätzlich zwar zulässige (vgl. BGHSt 29, 359; 33, 59) - prozessuale Maßnahme kommt u.a. dann nicht in Betracht, wenn das angefochtene Urteil keine bzw. nur unzureichende Feststellungen zur (verminderten) Schuldfähigkeit eines Angeklagten enthält, obwohl zu einer näheren Erörterung dieser Frage begründeter Anlass bestand (OLG Koblenz, VRS 70, 14; 75, 46; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 16ff).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Für die Beurteilung der alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten kommt es indes auf die zu seinen Gunsten nicht ausschließbare höchstmögliche Alkoholisierung zur Tatzeit an (vgl. BGH, NJW 1986, 2384).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung hat die Berufungskammer nämlich endgültig erst aus Sicht des Ergebnisses der Beratung über die zu treffende Entscheidung zu beurteilen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. März 2004 - Ss 78/04 - 38 -, nach juris).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Eine solche - grundsätzlich zwar zulässige (vgl. BGHSt 29, 359; 33, 59) - prozessuale Maßnahme kommt u.a. dann nicht in Betracht, wenn das angefochtene Urteil keine bzw. nur unzureichende Feststellungen zur (verminderten) Schuldfähigkeit eines Angeklagten enthält, obwohl zu einer näheren Erörterung dieser Frage begründeter Anlass bestand (OLG Koblenz, VRS 70, 14; 75, 46; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 16ff).
  • OLG Köln, 14.10.1988 - Ss 581/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Eine Beschränkung der Berufung auf die Strafaussetzung ist jedoch bereits immer dann unwirksam, wenn die Tatsachenfeststellungen und Erwägungen zu den nicht angefochtenen Teilen so unzulänglich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Entscheidung über die Aussetzung darstellen (vgl. OLG Köln, NStZ 1989, 90; OLG Karlsruhe, VRS 95, 225).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Die vorliegende Anlasstat hat der Angeklagte aber beim Führen eines Fahrrades begangen, was der Verhängung einer Fahrerlaubnissperre und auch der Verhängung eines Fahrverbots entgegensteht (vgl. BGH, NStZ 2004, 144; LG Mainz, DAR 1985, 390; OLG Köln, VRS 1963, 118).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
    Eine solche - grundsätzlich zwar zulässige (vgl. BGHSt 29, 359; 33, 59) - prozessuale Maßnahme kommt u.a. dann nicht in Betracht, wenn das angefochtene Urteil keine bzw. nur unzureichende Feststellungen zur (verminderten) Schuldfähigkeit eines Angeklagten enthält, obwohl zu einer näheren Erörterung dieser Frage begründeter Anlass bestand (OLG Koblenz, VRS 70, 14; 75, 46; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 16ff).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

  • BGH, 06.11.1996 - 5 ARs 59/96

    Alkoholisierung - Steueurungsfähigkeit - Überprüfung

  • OLG Karlsruhe, 17.02.1998 - 1 Ss 261/97
  • OLG Koblenz, 26.09.1985 - 1 Ss 312/85
  • OLG Köln, 03.05.1983 - 3 Ss 230/83

    Resorptionsphase ; Alkoholgehalt; Abbauwert; Schuldfähigkeit;

  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

  • OLG Koblenz, 22.03.1988 - 1 Ss 135/88
  • BayObLG, 10.05.1985 - 2 ObOWi 148/85

    Meldepflicht; Haltereigenschaft; Halterbegriff; Abweichung

  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

  • OLG Bremen, 30.03.2006 - Ss 14/06
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Hierzu bedarf es einer umfassenden Erörterung der Tatumstände, insbesondere der Feststellung und Würdigung der weiteren Umstände zur Frage des Verschuldens der Trunkenheit durch den Angeklagten, denn diese Umstände sind für die Beantwortung der Frage der schuldhaften Verursachung der Trunkenheit von Bedeutung und sie sind für die Entscheidung über eine mögliche auf § 21 StGB beruhende Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB bestimmend (OLG Brandenburg, Blutalkohol 45, 314-317 (2008) = Verkehrsrecht aktuell 2008, 82 = VRR 2008, 148-149 - zitiert nach juris -) .
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