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   OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08   

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OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08 (https://dejure.org/2008,13110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08 (https://dejure.org/2008,13110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2008 - 3 Ss OWi 28/08 (https://dejure.org/2008,13110)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Umfang der Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Einsatz von standardisierten Messverfahren; Feststellung der Höhe einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Eichung eines Geschwindigkeitsmessgerätes; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsmessung und Piezorichtlinie

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Umfang der tatsächlichen Feststellungen beim Einsatz eichfähiger Messgeräte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Umfang der tatsächlichen Feststellungen beim Einsatz eichfähiger Messgeräte

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 21 OWi AK 109/07
  • OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1993 - 5 Ss OWi 48/93
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08
    Bei Einsatz eichfähiger Messgeräte muss dem Urteil auch zu entnehmen sein, dass eine gültige Eichung vorlag und die Bedienvorschriften beachtet wurden (OLG Frankfurt ZfS 2001, 233, Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2004, 267, OLG Düsseldorf VRS 85, 222).".
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05

    tatsächliche Feststellungen; Messgerät; eichfähig;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08
    a) Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Einsatz von standardisierten Messverfahren, wie dem vorliegenden, hat der Senat bereits früher Folgendes entschieden (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05):.
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08
    Doch ist eine entsprechende Erörterung und Würdigung dann notwendig, wenn das Rechtsbeschwerdegericht nur auf dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und allgemeinen Erfahrungssätze beachtet worden sind (vgl. BGH, MDR 1974, 502; OLG Düsseldorf OLGSt 1983, StPO, § 261 Nr. 1).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08
    "Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 184).
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07

    Anforderungen an die Begründung des Nichtabsehens von der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08
    Der Senat weist darauf hin, dass der im Urteil enthaltene Verweis auf das "Datenfeld des Lichtbildes" kein ordnungsgemäßer Verweis gem. § 46 OWiG i.V.m. § 267 Abs. 1 S. 3 StPO darstellt, da das Datenfeld keine Abbildung ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - BeckRS 2008, 00063).
  • OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines

    Bei den Geschwindigkeitsmessgeräten dieses Typs handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wie auch der übrigen Oberlandesgerichte um standardisierte Messverfahren im Sinne der vorstehend dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe hierzu die Entscheidungen des Senats in Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2016 - 1 SsBs 30/16, BeckRS 2016, 132151; Beschluss vom 05.10.2016 - 1 SsBs 39/16; aus der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2020 - (2Z) 53 Ss-OWi 96/20 (52/20), juris Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12, juris Rn. 2 i.V.m. 13, NStZ 2014, 525; OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08, Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2016 - 1 RBs 167/16, Rn. 19; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01, Rn. 9, ZfSch 2001, 383; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 Ss 615/99, Rn. 5 i.V.m. 8, ZfSch 2000, 81; siehe ferner VerfGH Sachsen, Beschluss vom 23.01.2010 - Vf. 96-IV-19, juris Rn. 2 i.V.m. 21 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.02.2014 - 14 K 3751/13, juris Rn. 27; VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 14; VG Stade, Beschluss vom 28.01.2013 - 1 A 464/10, juris Rn. 24).

    Auch mit dem weiteren Vorbringen des Betroffenen, dass die Messlinien in der Fahrbahn beschädigt seien, z.B. durch Überfahren mit schweren Fahrzeugen, und dass dies zu einem Fehler der Messung zulasten des Betroffenen geführt habe, vermochte er keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorzutragen, denen gegebenenfalls durch eine Inaugenscheinnahme der Messörtlichkeit und eine Überprüfung der Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen nachzugehen gewesen wäre, zumal das Amtsgericht vorliegend eine Wartung des Geräts weniger als ein halbes Jahr vor der Messung festgestellt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08, Rn. 10).

  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Welche Anforderungen an die Darstellungen im tatrichterlichen Urteil bei Geschwindigkeitsmessungen mittels eines standardisierten Messverfahrens (zu vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 4. Februar 2008 - 3 Ss OWi 28/08 m.w.N.) sowie an die Beweiswürdigung (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 267, Rn. 12 ff. m.w.N.) und an die Urteilsausführungen im Falle der Identifizierung eines Betroffenen anhand eines bei der Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigten Lichtbildes zu stellen sind, ist höchstrichterlich geklärt.
  • AG Castrop-Rauxel, 10.07.2015 - 6 OWi 61/15

    Beweiswürdigung der Beweismittel des Messfotos und der Inaugenscheinnahme des

    Die Messung wurde durchgeführt mit einem stationären Messgerät (sog. "Starenkasten") Traffipax TraphiPhot S Smart Kamera IV. Bei diesem Messverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Hamm VRR 2008, 273), so dass neben den Angaben zur gemessenen Geschwindigkeit abzüglich Toleranzen, der ordnungsgemäßen Eichung und der Inbetriebnahme entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers keine weiteren Angaben nötig sind, es sei denn, es liegen konkrete Einwendungen gegen die Messung vor.
  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09

    Beweisantrag; Beweistatsache; Beweisziel; Radarfoto; Identität

    Welche Anforderungen an die Beweiswürdigung allgemein (vgl. nur: Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 267 Rdn. 12 ff. m.w.N.) und an die Darlegungen im tatrichterlichen Urteil zu Geschwindigkeitsmessungen mittels standardisierten Messverfahren (OLG Hamm Beschl. v. 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08 - juris m.w.N.), zur Eichung des Messgerätes (OLG Hamm a.a.O.) und an die Darstellung der Beschilderung zu stellen sind (OLG Hamm Beschl. v. 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07 - juris m.w.N.), ist höchstrichterlich geklärt.
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

    Grundlage der revisionsgerichtlichen Überprüfung auf die (hier allein erhobene) Sachrüge hin ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweis-mittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (BGH NStZ 1985, 184; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05; OLG Hamm Beschl. v. 04.02.2008 - 3 SsOWi 28/08).
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