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   OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08   

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https://dejure.org/2008,16311
OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08 (https://dejure.org/2008,16311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2008 - 3 Ss 82/08 (https://dejure.org/2008,16311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2008 - 3 Ss 82/08 (https://dejure.org/2008,16311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung einer auf den Inhalt eines Schreibens Bezug nehmenden Verfahrensrüge

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 338 Nr. 5

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 10 Cs 327/07
  • OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08
    Unschädlich ist es vorliegend (was grundsätzlich zu verlangen wäre), dass die Revision nichts zu den Voraussetzungen des § 231 Abs. 2 StPO vorgetragen hat, da der in Haft befindliche Angeklagte nicht die Macht besitzt, aus freien Stücken der Hauptverhandlung fernzubleiben (BGH NStZ 1993, 446), so dass eine Eigenmächtigkeit hier auf jeden Fall ausscheidet.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08
    Diese sind bei - wie hier - zulässig erhobener Sachrüge - da sie dann vom Revisionsgericht ohnehin zur Kenntnis zu nehmen sind - zur Ergänzung einer Verfahrensrüge heranzuziehen (BGH Beschl. v. 20.07.1995 - 1 StR 338/95; OLG Köln NStZ-RR 1997, 336; vgl. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373).
  • OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08
    Diese sind bei - wie hier - zulässig erhobener Sachrüge - da sie dann vom Revisionsgericht ohnehin zur Kenntnis zu nehmen sind - zur Ergänzung einer Verfahrensrüge heranzuziehen (BGH Beschl. v. 20.07.1995 - 1 StR 338/95; OLG Köln NStZ-RR 1997, 336; vgl. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08
    Diese sind bei - wie hier - zulässig erhobener Sachrüge - da sie dann vom Revisionsgericht ohnehin zur Kenntnis zu nehmen sind - zur Ergänzung einer Verfahrensrüge heranzuziehen (BGH Beschl. v. 20.07.1995 - 1 StR 338/95; OLG Köln NStZ-RR 1997, 336; vgl. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373).
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