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   OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08   

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https://dejure.org/2008,19542
OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08 (https://dejure.org/2008,19542)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08 (https://dejure.org/2008,19542)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 5 Ss OWi 282/08 (https://dejure.org/2008,19542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen der Menge von Rauschmittel im Blut bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • blutalkohol PDF, S. 460
  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVG § 24a

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (zu vgl. NJW 2005, 349 ff) zufolge ist § 24 a Abs. 2 S. 2 StVG dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war.
  • OLG Frankfurt, 20.08.2010 - 2 Ss OWi 166/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Drogeneinfluss: Notwendige

    Vielmehr ist die Vorstellung des Betroffenen unter Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel vom Tatgericht festzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Es genügt also nicht etwa das bloße Wissen um den Konsum (herrschende obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008, 5 Ss OWi 282/08, juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249 f. = StV 2008, 24 f.; OLG Saarbrücken, NZV 2007, 320 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.06, 1 Ss 88/06, juris; OLG Bremen, NZV 2006, 276 f.; soweit der Entscheidung des BayObLG vom 26.02.2004, 2 ObOWi 45/04, BA 2006, 47, eine andere Auffassung entnommen werden könnte, dürfte dieser heute keine Bedeutung mehr zukommen, weil sie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004, 1 BvR 2652/03, NZV 2005, 270 ff., ergangen ist, nach der entgegen dem Wortlaut des § 24 a Abs. 2 StVG der Tatbestand nur bei einer THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwertes erfüllt ist und Wirk- und Nachweiszeit nicht mehr gleichgesetzt werden dürfen).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 3 Ss OWi 319/09

    Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von THC

    Das ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft jedenfalls dann der Fall, wenn zumindest der in der Empfehlung der Grenzwertkommission vom 20.11.2002 (BA 2005, 160) empfohlene Nachweisgrenzwert erreicht ist, der für THC (Cannabis) derzeit bei 1 ng/ml liegt (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08 - König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40.Aufl., § 24a StVG Rdnr. 21a m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12

    Anforderungen an die Feststellung von Fahrlässigkeit bei einer Drigenfahrt

    Das ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft jedenfalls dann der Fall, wenn zumindest der in der Empfehlung der Grenzwertkommission vom 20.11.2002 (BA 2005, 160) empfohlene Nachweisgrenzwert erreicht ist, der für THC (Cannabis) derzeit bei 1 ng/ml liegt (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08 - König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40.Aufl., § 24a StVG Rdnr. 21 a m.w.N.).
  • KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum:

    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
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