Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20143
OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08 (https://dejure.org/2008,20143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08 (https://dejure.org/2008,20143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 3 Ss OWi 450/08 (https://dejure.org/2008,20143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StVO § 18
    Fahrtrichtungswechsel auf Kraftfahrstraße; Zuhilfenahme einer Parkplatzeinmündung; Verbotswidriges Wenden;

  • openjur.de

    Verbotswidriges Wenden auf einer Kraftfahrstraße unter Benutzung eines Parkplatzes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVO § 18 Abs. 7; § 49
    Verbotswidriges Wenden auf einer Kraftfahrstraße unter Benutzung eines Parkplatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit des Richtungswechsels auf einer Kraftfahrstraße unter Mitbenutzung eines in Fahrrichtung links neben der Kraftfahrstraße gelegenen Parkplatzes; Tatbestandsvoraussetzungen der Verkehrsordnungswidrigkeit des unerlaubten Wendens auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wenden (verbotenes) auf Kraftfahrstraße und Fahrverbot

  • Judicialis

    StVO § 18 Abs. 7; ; StVO § 49

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wenden auf Kraftfahrstraßen - Begriff des Wendens nach § 18 Abs. 7 StVO

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 4 OWi 32/08
  • AG Detmold - 4 OWi 35 Js 186/08
  • OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08
    Das Amtsgericht meint - unter eingehender Würdigung der Entscheidung BGHSt 47, 252 (= NZV 2002, 377) -, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Wenden auf Kraftfahrstaßen nach § 18 Abs. 7 StVO gehandelt habe.

    In der bereits zitierten Entscheidung BGH NZV 2002, 376 hat der BGH Folgendes entschieden:.

  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08
    Dementsprechend hat das OLG Bamberg (NStZ-RR 2006, 58) in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass dann kein verbotswidriges Wenden vorliegt, wenn ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug von seiner Richtungsfahrspur unmittelbar auf einen zur gegenläufigen Richtungsfahrbahn gehörenden Parkplatz fährt und damit den Bereich des Schnellverkehrs verlässt.
  • BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95

    Rechtsmittel gegen die Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbotes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08
    " Verlässt ein Kraftfahrer vollständig die Kraftfahrstraße, indem er zum Beispiel in einen forstwirtschaftlichen Waldweg einfährt, und setzt er sodann aus diesem herausfahrend seine Fahrt in nunmehr entgegengesetzter Fahrtrichtung fort, so liegt nach herrschender Meinung kein Wenden im Sinne des § 18 VII StVO vor (vgl. BayObLGSt 1995, 200).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08
    Die damit verbundene besondere Gefahrenlage, die durch die - regelmäßig schnelle - Abfolge nicht in den Fluß des Schnellverkehrs passender Brems-, Beschleunigungs- und Lenkmanöver auf engem Raum begründet wird (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, NZV 2001, 179/180), ist jedoch nicht gegeben, wenn der Bereich des Schnellverkehrs vor oder nach dem Überqueren der Fahrstreifen vollständig verlassen wird.".
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19830
OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08 (https://dejure.org/2008,19830)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08 (https://dejure.org/2008,19830)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 (https://dejure.org/2008,19830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit; Erforderliche Angaben wie die Länge der Messstrecke und des Abstandes zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 3

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 29 OWi 67/07
  • OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95

    Urteilsbegründung; Geschwindigkeitsmessung; Nachfahren; Tachometervergleichung;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
    Bei der der Verurteilung zugrunde gelegten Messung der Geschwindigkeit durch Nachfahren handelt es sich, was das Amtsgericht zutreffend erkannt hat, nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinn der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1995, 199; OLG Köln DAR 1994, 248; zum standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; siehe auch noch Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1267 ff.).

    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).

  • OLG Köln, 05.11.1993 - Ss 463/93
    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
    Bei der der Verurteilung zugrunde gelegten Messung der Geschwindigkeit durch Nachfahren handelt es sich, was das Amtsgericht zutreffend erkannt hat, nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinn der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1995, 199; OLG Köln DAR 1994, 248; zum standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; siehe auch noch Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1267 ff.).

    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
    Bei der der Verurteilung zugrunde gelegten Messung der Geschwindigkeit durch Nachfahren handelt es sich, was das Amtsgericht zutreffend erkannt hat, nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinn der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1995, 199; OLG Köln DAR 1994, 248; zum standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; siehe auch noch Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1267 ff.).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).
  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 2 Ws (B) 291/01

    Höchstgeschwindigkeit ; Überschreitung; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RVs 64/17

    Bestimmte Behauptung von Verfahrenstatsachen; Verfahrensrügen; Protokoll;

    So wird insbesondere im Bußgeldverfahren für notwendig erachtet, dass angegeben wird, wie groß der Abstand zwischen verfolgendem und verfolgtem Fahrzeug war und wie sich dieser ggf. verändert hat (OLG Hamm, Beschl. v. 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08 - juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 27.01.2016 - 1 OWi 4 SsBs 1/16- juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 08.11.2012 - 2 SsBs 253/12 - juris).
  • OLG Celle, 11.03.2013 - 322 SsBs 69/13

    Feststellungen zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch

    a) Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. OLG Hamm, VRR 2008, 432; OLG Jena, VRS Bd. 111, 195).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 234/21 - vom 29. November 2017 - 3 Ws (B) 212/17; vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 201 ObOWi 739/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 -, juris; vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 62), so dass sich das Tatgericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (vgl. Senat DAR 2022, 392, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 234/21 -, vom 29. November 2017 - 3 Ws (B) 212/17 und vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 201 ObOWi 739/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 -, juris; vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 3 StVO Rn. 99), so dass sich das Tatgericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RBs 18/13
    Die für die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit entwickelten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats und der anderen Obergerichte (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2011, III-2 RBs 108/11, zitiert nach juris, vom 04. August 2008 in VRR 2008, 432 und vom 24. April 2012, III-2RBs 27/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Oktober 2007, VRR 2008, 111).
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