Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 13.01.2009

Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08   

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https://dejure.org/2009,24951
AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 (https://dejure.org/2009,24951)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 (https://dejure.org/2009,24951)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 (https://dejure.org/2009,24951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (BGHSt 39, 291); Absehen von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorliegen etwaiger Härten und ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Absehens von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorliegen etwaiger Härten; Einordnung einer Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso als ein standardisiertes Messverfahren im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Absehen vom Fahrverbot - Beharrliche Pflichtverletzung - Fahrverbotsthemen - Grobe Pflichtverletzung - Radarmessungen - Regelfahrverbot

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung mit ES 3.0 ist standardisiertes Verfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 290
  • NZV 2009, 205
  • VRR 2009, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
    Die Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso ist standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081.

    Nach alledem geht das Gericht davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
    Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH NJW 1998, 321).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
    Es ist insoweit auf die Ausführungen des OLG Stuttgart zum Vorgängermodell ES1.0 des hier genutzten Messsystems in NJW-Spezial 2008, 75 = VRR 2007, 476 [Deutscher] zu verweisen.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 13.01.2009 - 603 Qs 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28914
LG Hamburg, 13.01.2009 - 603 Qs 10/09 (https://dejure.org/2009,28914)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2009 - 603 Qs 10/09 (https://dejure.org/2009,28914)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 603 Qs 10/09 (https://dejure.org/2009,28914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit bei Fahrfehlern über längere Strecke bei Blutalkoholgehalt von 0,64 Promille

  • Wolters Kluwer

    Wertung einiger Fahrfehler auf einer längeren Strecke als Beweisanzeichen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit; Voraussetzungen eines dringenden Tatverdachts einer Trunkenheitsfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 374
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 150
 
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 26.06.2009 - M 6a K 09.1375

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien

    Im Übrigen sind die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich rückrechnungsfrei (vgl. LG Hamburg vom 13.1. 2009, 603 Qs 10/09, Fischer a.a.O. Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen), d.h. wenn das nicht völlig auszuschließende Trinkende unmittelbar vor der Polizeikontrolle um 19.05 Uhr gelegen haben sollte, so verbietet sich eine Berechnung nach dem "statistisch höchstmöglichen Abbauwert", wie der Bevollmächtigte des Klägers vorbringt.
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