Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (BGHSt 39, 291); Absehen von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorliegen etwaiger Härten und ...
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Absehens von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorliegen etwaiger Härten; Einordnung einer Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso als ein standardisiertes Messverfahren im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Absehen vom Fahrverbot - Beharrliche Pflichtverletzung - Fahrverbotsthemen - Grobe Pflichtverletzung - Radarmessungen - Regelfahrverbot
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung mit ES 3.0 ist standardisiertes Verfahren
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 290
- NZV 2009, 205
- VRR 2009, 150
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
Die Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso ist standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081.Nach alledem geht das Gericht davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt.
- BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97
Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH NJW 1998, 321). - OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
Es ist insoweit auf die Ausführungen des OLG Stuttgart zum Vorgängermodell ES1.0 des hier genutzten Messsystems in NJW-Spezial 2008, 75 = VRR 2007, 476 [Deutscher] zu verweisen.
- AG Lüdinghausen, 28.09.2009 - 19 OWi 72/09
Geltendmachung von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) …
Nach alledem geht das Gericht unter Bezugnahme auf AG Lüdinghausen NZV 2009, 205 davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt. - AG Lüdinghausen, 12.05.2014 - 19 OWi 46/14
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Urteilsgründe, Fassung
Nach alledem geht das Gericht weiterhin davon aus davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt (so bereits AG Lüdinghausen NZV 2009, 205 und zuletzt Urteil vom 18.06.2012 - 19 OWi-89 Js 506/12-65/12 = BeckRS 2012, 21996). - AG Lüdinghausen, 18.06.2012 - 19 OWi 65/12
Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung eines Autofahrers durch ein …
Nach alledem geht das Gericht unter Bezugnahme auf AG Lüdinghausen NZV 2009, 205 davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt. - AG Lüdinghausen, 14.01.2013 - 19 OWi 221/12
Anforderungen an die "Erfassung des Messbereichs" bei Verhängung eines Bußgelds …
Nach alledem geht das Gericht weiterhin davon aus davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt (so bereits AG Lüdinghausen NZV 2009, 205 und zuletzt Urteil vom 18.06.2012 - 19 OWi-89 Js 506/12-65/12 = BeckRS 2012, 21996).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 13.01.2009 - 603 Qs 10/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit bei Fahrfehlern über längere Strecke bei Blutalkoholgehalt von 0,64 Promille
- Wolters Kluwer
Wertung einiger Fahrfehler auf einer längeren Strecke als Beweisanzeichen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit; Voraussetzungen eines dringenden Tatverdachts einer Trunkenheitsfahrt
- blutalkohol , S. 374
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 17.11.2008 - 214 Gs 234/08
- LG Hamburg, 13.01.2009 - 603 Qs 10/09
Papierfundstellen
- VRR 2009, 150
Wird zitiert von ...
- VG München, 26.06.2009 - M 6a K 09.1375
Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien …
Im Übrigen sind die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich rückrechnungsfrei (vgl. LG Hamburg vom 13.1. 2009, 603 Qs 10/09, Fischer a.a.O. Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen), d.h. wenn das nicht völlig auszuschließende Trinkende unmittelbar vor der Polizeikontrolle um 19.05 Uhr gelegen haben sollte, so verbietet sich eine Berechnung nach dem "statistisch höchstmöglichen Abbauwert", wie der Bevollmächtigte des Klägers vorbringt.