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   BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07   

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https://dejure.org/2009,217
BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07 (https://dejure.org/2009,217)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07 (https://dejure.org/2009,217)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07 (https://dejure.org/2009,217)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anwendung des versicherungsrechtlichen Familienprivilegs auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VVG § 67 Abs. 2 a.F.
    Kein Regress der Versicherungsgesellschaft gegen nichtehelichen Lebenspartner des Versicherungsnehmers möglich

  • Wolters Kluwer

    Regressanspruch eines Kfz-Versicherers auf Schadensersatz nach § 67 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz a.F. (VVG a.F.) gegen den unfallverursachenden Lebensgefährten des Versicherungsnehmers; Analoge Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf Partner einer nichtehelichen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Versicherungsvertragsrecht - § 67 Abs. 2 VVG a.F. - Ausschluss des Übergangs von Schadensersatzansprüchen gegen einen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen - analoge Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf Partner einer ...

  • RA Kotz

    Schadensübergang - nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    VVG § 67 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 67 Abs. 2
    Analoge Anwendung des Angehörigenprivilegs des § 67 Abs. 2 VVG a. F. auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Mit Anmerkung: Dirk-Carsten Günther

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67 Abs. 2
    Regressanspruch eines Kfz-Versicherers auf Schadensersatz nach § 67 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz a.F. ( VVG a.F.) gegen den unfallverursachenden Lebensgefährten des Versicherungsnehmers; Analoge Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf Partner einer nichtehelichen ...

  • rechtsportal.de

    VVG § 67 Abs. 2
    Regressanspruch eines Kfz-Versicherers auf Schadensersatz nach § 67 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz a.F. ( VVG a.F.) gegen den unfallverursachenden Lebensgefährten des Versicherungsnehmers; Analoge Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf Partner einer nichtehelichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Familienprivileg - Forderungsübergang - Kfz-Versicherung - Versicherungsthemen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Schadensersatzansprüche gegen den Partner gehen nicht auf den Kfz-Kasko-Versicherer über

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Schadenersatzanspruch gegen nichtehelichen Lebenspartner

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko - Kein Regress gegen den nicht ehelichen Partner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadenersatzansprüche gegen den nichtehelichen Lebensgefährten in der Kfz-Kasko-Versicherer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autounfall der Lebensgefährtin - Kfz-Kasko-Versicherer des Autobesitzers kann von ihr die Schadensumme nicht zurückfordern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruchsübergang bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf Kfz-Kasko-Versicherer

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kasko-Versicherung: Kein Regress bei nichtehelichem Lebenspartner möglich (Altfälle)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kasko-Versicherung: Kein Regress bei nichtehelichem Lebenspartner möglich (Altfälle)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kasko-Versicherung: Kein Regress bei nichtehelichem Lebenspartner möglich (Altfälle)

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kaskoversicherer kann keinen Regress beim nichtehelichen Lebenspartner nehmen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Regress des VR: Schutz der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch das Familienprivileg

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kasko-Versicherung - Regressverbot auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • nomos.de PDF, S. 28 (Entscheidungsbesprechung)

    Partner in eheähnlicher Gemeinschaft als "Familienangehöriger" bei Kfz-Versicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 272
  • NJW 2009, 2062
  • MDR 2009, 803
  • NZV 2009, 442
  • NJ 2009, 335
  • FamRZ 2009, 1133
  • VersR 2009, 813
  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87

    Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    Er ist deshalb für jede Regelung mit Blick auf deren Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs zu ermitteln (BGHZ 121, 116, 119 ; 102, 257, 259, jeweils m.w.N.).

    Darüber hinaus soll im Interesse des häuslichen Familienfriedens verhindert werden, dass Streitigkeiten über die Verantwortung von Schadenszufügungen gegen Familienangehörige ausgetragen werden (BGHZ 102, 257, 259) .

    Abgesehen davon, dass die Betroffenen hierdurch zu Offenbarungen gezwungen würden, die ihren Eigenbereich - wenn nicht sogar ihre Intimsphäre - berühren würden, wäre der Beweiswert ihrer Bekundungen angesichts der Konfliktsituation, in der sie sich befänden, in besonderem Maße fragwürdig (BGHZ 102, 257, 263 f.) .

    Die Vorschrift ist insofern inhaltsgleich mit § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X (vgl. BGHZ 102, 257, 259 ; BGH, Urteil vom 15. Januar 1980 - VI ZR 181/78 - VersR 1980, 526 unter I 1).

    Der für die Entscheidung BGHZ 102, 257 tragenden Auffassung, nichtehelichen Lebensgemeinschaften das Familienprivileg wegen Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten versagen zu müssen, schließt sich der Senat nicht an.

    Offenbleiben kann, ob Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft schon im Wortsinne als Familienangehörige begriffen werden können (ebenso BGHZ 84, 36, 38 ; dies verneinend BGHZ 121, 116, 119 ; 111, 1, 4 f. ; 102, 257, 261) .

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 116 Abs. 6 SGB X im Jahr 1983 die Frage der Einbeziehung eheähnlicher Gemeinschaften sehenden Auges nicht aufgegriffen hat, obwohl die diesbezügliche soziale und juristische Problematik zu diesem Zeitpunkt bereits in der Diskussion war (vgl. BGHZ 102, 257, 261 f.) .

  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    Er ist deshalb für jede Regelung mit Blick auf deren Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs zu ermitteln (BGHZ 121, 116, 119 ; 102, 257, 259, jeweils m.w.N.).

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof die analoge Anwendung anderer Vorschriften auf Partner einer eheähnlichen (Lebens-)Gemeinschaft bejaht, so für das Eintrittsrecht nach § 569a BGB a.F. (BGHZ 121, 116, 121 ff.) , die Ersatzzustellung nach § 181 Abs. 1 ZPO a.F. (BGHZ 111, 1, 3 ff.) und das Recht des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts zur Aufnahme seiner Familie nach § 1093 Abs. 2 BGB (BGHZ 84, 36, 38 ff.) .

    Dieses Verständnis der eheähnlichen Gemeinschaft hat sich durchgesetzt (vgl. etwa BGHZ 121, 116, 124 ; BVerwGE 98, 195; BSGE 72, 125, 127) , in neuerer Zeit allerdings unter der Bezeichnung "nichtehelich geführte Lebensgemeinschaft" (BGHZ 176, 262 Tz. 25; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 261/04 - NJW 2008, 443 Tz. 14).

    Offenbleiben kann, ob Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft schon im Wortsinne als Familienangehörige begriffen werden können (ebenso BGHZ 84, 36, 38 ; dies verneinend BGHZ 121, 116, 119 ; 111, 1, 4 f. ; 102, 257, 261) .

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    In der Zeit nach Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1987 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften Stellung genommen (BVerfGE 112, 50; 106, 166 ; 87, 234 ; 82, 6)und dabei bestätigt, dass insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG einer Einbeziehung der Partner in den Schutzbereich von Vorschriften, die den Schutz der "Familie" bezwecken, nicht entgegenstehe (BVerfGE 82, 6, 15) .

    Die tatsächliche und rechtliche Entwicklung hat die ursprünglich vollständige Regelung lückenhaft, ergänzungsbedürftig und zugleich ergänzungsfähig werden lassen (vgl. BVerfGE 82, 6, 12) .

    Der Institutionsschutz von Ehe und Familie verpflichtet nicht dazu, nichtehelichen Lebensgemeinschaften jedwede rechtliche Anerkennung zu versagen und sie - etwa durch Entziehung ihrer materiellen Grundlagen - zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 82, 6, 15 ; 9, 20, 34 f.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    In der Zeit nach Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1987 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften Stellung genommen (BVerfGE 112, 50; 106, 166 ; 87, 234 ; 82, 6)und dabei bestätigt, dass insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG einer Einbeziehung der Partner in den Schutzbereich von Vorschriften, die den Schutz der "Familie" bezwecken, nicht entgegenstehe (BVerfGE 82, 6, 15) .

    Dies lasse sich anhand von Indizien feststellen, wie etwa die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (BVerfGE 87, 234, 264 f.) .

    Mit dem Berufungsgericht und dem überwiegenden Teil des neueren Schrifttums hält der Senat eine Erstreckung des Schutzbereichs des § 67 Abs. 2 VVG auf Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, wie sie durch die genannte Rechtsprechung (insbesondere BVerfGE 87, 234, 264 f.) konkretisiert wurden, in den Schutzbereich des § 67 Abs. 2 VVG a.F. für sowohl zulässig als auch geboten.

  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 181/78

    Begriff der Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    Er kann auch Personen umfassen, die ohne familienrechtliche Verbindung, sei es aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder auch rein tatsächlich, mit anderen in einer Weise zusammenleben, die einem Familienverband ähnlich ist und daher wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit den Schutz des § 67 Abs. 2 VVG a.F. erfordern ( BGH, Urteil vom 15. Januar 1980 - VI ZR 181/78 - VersR 1980, 526 unter I 2 a).

    Die Vorschrift ist insofern inhaltsgleich mit § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X (vgl. BGHZ 102, 257, 259 ; BGH, Urteil vom 15. Januar 1980 - VI ZR 181/78 - VersR 1980, 526 unter I 1).

  • BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 204/89

    Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    Dagegen hat der Bundesgerichtshof die analoge Anwendung anderer Vorschriften auf Partner einer eheähnlichen (Lebens-)Gemeinschaft bejaht, so für das Eintrittsrecht nach § 569a BGB a.F. (BGHZ 121, 116, 121 ff.) , die Ersatzzustellung nach § 181 Abs. 1 ZPO a.F. (BGHZ 111, 1, 3 ff.) und das Recht des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts zur Aufnahme seiner Familie nach § 1093 Abs. 2 BGB (BGHZ 84, 36, 38 ff.) .

    Offenbleiben kann, ob Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft schon im Wortsinne als Familienangehörige begriffen werden können (ebenso BGHZ 84, 36, 38 ; dies verneinend BGHZ 121, 116, 119 ; 111, 1, 4 f. ; 102, 257, 261) .

  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01

    Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    In einigen Entscheidungen aus jüngerer Zeit ist der Schutzbereich des § 67 Abs. 2 VVG auf nichteheliche Lebensgemeinschaften - zumindest solche mit Kindern - erweitert worden (OLG Brandenburg VersR 2002, 839, 840 f. ; mit entsprechender Tendenz auch OLG Rostock NJW-RR 2008, 694, 695 zu § 116 Abs. 6 SGB X; zuvor bereits LG Potsdam VersR 1997, 93 f. ; LG Saarbrücken VersR 1995, 158 f. ; AG München FamRZ 1982, 65).

    Auch das Schrifttum spricht sich inzwischen überwiegend für eine solche Einbeziehung aus (Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 67 Rdn. 37; Staudinger/Löhning [2007] Anh zu §§ 1297 ff. Rdn. 255; Staudinger/Strätz [2000] Anh. zu §§ 1297 ff. Rdn. 226; MünchKomm-BGB/ Wacke 4. Aufl. Nach § 1302 Rdn. 25; Dahm, NZV 2008, 280 f. [Anmerkung zum Berufungsurteil]; Jahnke, NZV 2008, 57 ff. und MDR 2005, 668, 669; Lang, jurisPR-VerkR 2/2008 Anm. 5 unter D 2; Schirmer, DAR 2007, 2, 4 ff. sowie bereits DAR 1988, 289, 292 ff. und ZVersWiss 1988, 139, 168 ff.; Knappmann, VRR 2007, 4 f.; Moritz, JA 2002, 829, 831; Röthel, NZV 2001, 329, 331 f.; Groß, DAR 1999, 337, 339 f.; Kohte, NZV 1991, 89, 92 ff.; Knoche, StAZ 1989, 40, 41 f. und MDR 1988, 743 ff; Striewe, NJW 1988, 1093 f. zu § 116 Abs. 6 SGB X: Bieresborn in von Wulfen, SGB X 5. Aufl. § 116 Rdn. 35; Schmalz in Schroeder-Printzen, SGB X 3. Aufl. § 116 Rdn. 35; a.A.: Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 67 Rdn. 51; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. VVG § 67 Rdn. 52; Plagemann, EWiR 1988, 503 f.; Bosch, VersR 1989, 1327 f. und FamRZ 1988, 394 ff.; Weber, DAR 1985, 1, 4 ff.; Gotthart, FamRZ 1980, 17 ff.; zu § 116 Abs. 6 SGB X: Plagemann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 24. Aufl. 30. Kapitel Rdn. 78; Pickel, SGB X [April 1995] § 116 SGB X Rdn. 71).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    In der Zeit nach Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1987 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften Stellung genommen (BVerfGE 112, 50; 106, 166 ; 87, 234 ; 82, 6)und dabei bestätigt, dass insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG einer Einbeziehung der Partner in den Schutzbereich von Vorschriften, die den Schutz der "Familie" bezwecken, nicht entgegenstehe (BVerfGE 82, 6, 15) .

    Vielmehr könne wegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 6 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehepaaren sogar geboten sein (BVerfGE 112, 50, 67 ff.; 106, 166, 176 ff.).

  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81

    Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    Dagegen hat der Bundesgerichtshof die analoge Anwendung anderer Vorschriften auf Partner einer eheähnlichen (Lebens-)Gemeinschaft bejaht, so für das Eintrittsrecht nach § 569a BGB a.F. (BGHZ 121, 116, 121 ff.) , die Ersatzzustellung nach § 181 Abs. 1 ZPO a.F. (BGHZ 111, 1, 3 ff.) und das Recht des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts zur Aufnahme seiner Familie nach § 1093 Abs. 2 BGB (BGHZ 84, 36, 38 ff.) .

    Offenbleiben kann, ob Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft schon im Wortsinne als Familienangehörige begriffen werden können (ebenso BGHZ 84, 36, 38 ; dies verneinend BGHZ 121, 116, 119 ; 111, 1, 4 f. ; 102, 257, 261) .

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
    In der Zeit nach Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1987 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften Stellung genommen (BVerfGE 112, 50; 106, 166 ; 87, 234 ; 82, 6)und dabei bestätigt, dass insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG einer Einbeziehung der Partner in den Schutzbereich von Vorschriften, die den Schutz der "Familie" bezwecken, nicht entgegenstehe (BVerfGE 82, 6, 15) .

    Vielmehr könne wegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 6 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehepaaren sogar geboten sein (BVerfGE 112, 50, 67 ff.; 106, 166, 176 ff.).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 159/95

    Verspätetes Vorbringen des Beweisangebots unter grober Verletzung der

  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Hamm, 29.04.1993 - 27 U 242/92

    Familienprivileg; Homophile Lebensgemeinschaft

  • LG Potsdam, 11.06.1996 - 10 O 586/95

    Familienangehörige; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Zusammenleben mit einem

  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 261/04

    Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen

  • OLG Frankfurt, 03.04.1998 - 25 U 163/97

    Versicherungsrecht; keine Anwendung des Familienprivilegs auf nichteheliche

  • OLG Frankfurt, 22.09.1995 - 2 U 210/94

    Regreßschutz; Familienprivileg; Nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 33/93

    Umfang der Deckung der Fahrzeugversicherung

  • OLG Schleswig, 11.04.1978 - 9 U 113/77
  • OLG Hamm, 22.02.1999 - 6 U 180/98

    Brand nach Ausleeren eines Aschenbechers durch Freund der Mieterin L

  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07

    Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen

  • OLG Rostock, 26.11.2007 - 3 U 80/07

    Sozialversicherung: Anwendbarkeit des Familienprivilegs bei Heirat nach Leistung

  • BGH, 30.04.2008 - XII ZR 110/06

    Rechtstellung des verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • OLG Koblenz, 23.12.2002 - 12 U 1404/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Regressanspruch gegen den unfallverursachenden

  • LG Saarbrücken, 19.09.1994 - 6 O 60/94

    Familienprivileg (§ 67 Abs. 2 VVG) für nichtehelichen Lebensgefährten

  • OLG Köln, 17.10.1990 - 24 U 43/90

    Eheschließung; Schädiger; Versicherungsnehmer; Familienprivileg

  • OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87

    Änderung eines Urteiles hinsichtlich der Höhe einer Verpflichtung zur laufenden

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Von diesen zwei Zwecksetzungen der Vermeidung mittelbarer wirtschaftlicher Beeinträchtigung des Geschädigten einerseits und des Schutzes des häuslichen Familienfriedens andererseits lässt sich auch die Rechtsprechung bei Auslegung des Familienprivilegs leiten (vgl. zu § 67 Abs. 2 VVG a.F.: BGHZ 41, 79 ; 180, 272 ; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 -, NJW 1972, S. 1372; Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 88/83 -, NJW 1985, S. 1958 f.; Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 223/84 -, VersR 1986, S. 333 ; und zu § 116 Abs. 6 SGB X: BGHZ 102, 257 ; 106, 284 ).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 274/12

    Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger: Familienprivileg für Partner

    § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X ist analog auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. April 2009, IV ZR 160/07, BGHZ 180, 272; Aufgabe von BGH, Urteil vom 1. Dezember 1987, VI ZR 50/87, BGHZ 102, 257).

    Eine Erstreckung des Schutzbereichs der Vorschrift auch auf Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sei aus denselben Erwägungen heraus geboten, mit denen der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG a.F. bejaht habe (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07, BGHZ 180, 272 Rn. 17).

    So habe auch der für die Auslegung des § 116 Abs. 6 SGB X primär zuständige VI. Zivilsenat auf Anfrage des IV. Zivilsenats erklärt, an seiner diesbezüglichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten zu wollen (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07, aaO).

    Begründung zu § 67, RT-Drucks., 11. Legislaturperiode, II. Session Nr. 22, S. 127, abgedruckt bei Gerhard/Hagen, VVG, 1908, S. 312] und vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07, aaO Rn. 10; BVerfGE 127, 263, 281 ff.).

    Er ist der in einigen Entscheidungen der ober- und landgerichtlichen Rechtsprechung aus jüngerer Zeit vertretenen und auch im Schrifttum zunehmend geäußerten Auffassung gefolgt, dass die Einbeziehung von Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Schutzbereich des § 67 Abs. 2 VVG a.F. geboten sei (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07, aaO Rn. 9 ff.).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des IV. Zivilsenats zur gebotenen analogen Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG a.F. (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07, aaO Rn. 18 mwN) und erachtet aus denselben Erwägungen heraus die analoge Anwendung auch von § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X für zulässig und geboten.

  • OLG Köln, 09.05.2012 - 16 U 48/11

    Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner einer

    Dies ist für die mit § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X inhaltgleiche Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG a. F. inzwischen anerkannt (BGH, Urt. v. 22.04.2009 - IV ZR 160/07, NJW 2009, 2062 ff) und gilt auch für § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X (OLG Rostock, Urt. v. 26.11.2007 - 3 U 80/07, NJW-RR 2008, 694; Bieresborn in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 116 Rn. 35; Lang, NZV 2009, 425 ff,427; Dahm, NZV 2008, 280 f; Jahnke, NZV 2008, 57 ff; Delank, zfs 2007, 183 ff, 188; Röthel, NZV 2001, 329 ff,331; Kothe, NZV 1991, 89 ff).

    Zugleich soll im Interesse der Erhaltung des häuslichen Friedens verhindert werden, dass Streitigkeiten über die Verantwortung von Schadenszufügungen gegen Familienangehörige ausgetragen werden (so für § 67 Abs. 2 VVG a.F. BGH , Urt. v. 22.04.2009 - IV ZR 160/07, juris Rn.9 m.w.N.; Urt. v. 28.06.2011 - IV ZR 194/10, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Eine Erstreckung dieses Schutzbereichs auch auf Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist geboten, wie es der BGH für § 67 Abs. 2 VVG a.F. auch entschieden hat (BGH, Urt. v. 22.04.2009 - IV ZR 160/07, juris Rn. 17).

    So hat auch der für die Auslegung des § 116 Abs. 6 SGB X primär zuständige VI. Zivilsenat auf Anfrage des IV. Zivilsenats erklärt, an seiner diesbezüglichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten zu wollen (BGH, Urt. v. 22.04.2009 - IV ZR 160/07, juris Rn. 17).

    Wenn gegen eine Analogie vorgebracht wird, dass die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft einander nicht unterhaltspflichtig seien (OLG Schleswig, Urt. v. 11.04.1978, 9 U 113/77, VersR 1979, 669; Möller, NZV 2009, 218, 220), ist dieses Argument zu Recht seit langem für den Bereich des Sozialversicherung als unbeachtlich angesehen worden (BGH, Urt. v. 15.01.1980, VI ZR 181/78, juris, Rn. 21; Urt. v. 01.12.1987, VI ZR 50/87, juris, Rn. 14; wohl auch Urt. v. 22.04.2009, IV ZR 160/07, juris, Rn. 10).

    In den dieser Entscheidung folgenden Jahren hat insbesondere das Bundesverfassungsgericht wiederholt zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften Stellung genommen und dabei bestätigt, dass insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG einer Einbeziehung der Partner in den Schutzbereich von Vorschriften, die den Schutz der "Familie" bezwecken, nicht entgegenstehe (so der BGH, Urt. v. 22.04.2009, IV ZR 160/07, juris, Rn. 14).

  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 194/10

    Sozialleistungsrecht: Familienprivileg für den Forderungsübergang nach dem

    Begründung zu § 67, RT-Drucks., 11. Legislaturperiode, II. Session Nr. 22, S. 127, abgedruckt bei Gerhard/Hagen, VVG S. 312; vom 22. April 2009 - IV ZR 160/07, BGHZ 180, 272, 275 Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 14/09, FamRZ 2010, 2050 Rn. 47 ff.).
  • OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14

    Familienprivileg bei gesetzlichem Forderungsübergang von Schadensersatzansprüchen

    Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof in der Weise eingegrenzt worden, dass er eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, NJW 1993, 643; BGH, Urteil vom 05.02.2013, NZV 2013, 334; BGH, Urteil vom 22.04.2009, NJW 2009, 2062; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Auflage 2014, § 116 SGB X Anmerkung 246; Lang, NZV 2009, 425; Dahm, NZV 2008, 280).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, müssen jedoch als prägende Merkmale einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gemeinsame Mittelaufbringung und Mittelverwendung hinzukommen (BGH Urteil vom 22.04.2009, a.a.O. ; Lang, a.a.O. ).

    Eine solche wirtschaftliche Einheit, insbesondere eine Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2009, a.a.O. ), bestand vorliegend zu keinem Zeitpunkt.

  • LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10

    Anwendbarkeit des Familienprivilegs nach § 116 SGB X auf eine nichteheliche

    Sie beruft sich hierbei insbesondere auf die tragen Erwägungen, die der Entscheidung des BGH vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07 - zugrunde liegen.

    Erst seit der Rspr. des BGH VersR 2009, 813 ff habe man sich beklagtenseits ermutig gefühlt, den Forderungsübergang auf die Klägerin erneut in Frage zu stellen.

    Insoweit kann nichts anderes gelten, als was der BGH im Urteil vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07 - für den im Wesentlichen gleichlautenden § 67 Abs. 2 VVG a.F. entschieden hat.

  • LG Zweibrücken, 07.07.2015 - 3 S 119/14

    Verletzung eines Landesbeamten in Rheinland-Pfalz: Privileg bei häuslicher

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof (VersR 2013, 520, 522 Tz. 15 u. 18) Bezug genommen auf die Entscheidung zu § 67 Abs. 2 VVG a.F. (Urteil vom 22.04.2009, Az.: IV ZR 160/07 = BGH VersR 2009, 813 f) und angeführt, dass die analoge Anwendung des § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft geboten sei, da die nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, für die gemeinsame Mittelaufbringung und -verwendung prägende Merkmale seien, die Inanspruchnahme des Partners den Versicherungsnehmer wirtschaftlich nicht minder treffe als in einer Ehe.

    Soweit das klagende Land meint, dass die hinter der Vorschrift des § 86 Abs. 3 VVG stehende Intension, nämlich die Vermeidung einer mittelbaren Belastung des Geschädigten infolge der Legalzession nach Abs. 1, nicht betroffen sei (vgl. zu diesem Schutzzweck BGHZ 41, 79; BGH VersR 1971, 901; 1988, 253; 2008, 634; 2009, 813; 2013, 520, 522), wird übersehen, dass im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses der Beklagte, dessen Lebensgefährtin und die Geschädigte Gesamtschuldner des von ihnen eingegangenen Wohnraummietvertrages waren und insoweit vorliegend die - zumindest theoretische - Möglichkeit bestand, dass dem Schädiger durch den Regress des klagenden Landes die Mittel zur Tilgung seines Beitrages zum Mietzins entzogen und somit die Geschädigte mittelbar finanziell belastet würde.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dient die Erweiterung des Haftungsprivilegs auf Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft auch dem Interesse des Geschädigten an der Erhaltung des Gemeinschaftsfriedens (BGH VersR 2009, 813; 2013, 520, 522).

  • LG Coburg, 11.05.2011 - 12 O 49/11

    Forderungsübergang auf gesetzliche Krankenversicherung nach Verkehrsunfall:

    Der Bundesgerichtshof hat zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG a. F. entschieden (VersR 2009, 813 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass für den Schutz des § 67 Abs. 2 VVG a. F. die gemeinsame Mittelaufbringung und Mittelverwendung ausschlaggebend sei (BGH, NJW 2009, 2062, 2064).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2010 - 5 LA 286/09

    Unterhaltsgewährung als sittliche Verpflichtung i.R.e. eheänlichen

    Entgegen der Auffassung des Klägers reichen der Wegfall des Unterhaltsanspruchs der Lebensgefährtin gegen ihren früheren Ehemann nach § 1579 Nr. 7 BGB und die Einbeziehung des Klägers in die Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b) SGB II mit der Folge des Nichtbestehens eines Anspruchs auf Grundsicherung auf Seiten der Lebensgefährtin als hinzugetretene besondere Umstände nicht aus, um von einer sittlichen Unterhaltspflicht im Rahmen einer nicht eheähnlichen Lebensgemeinschaft (zur Definition dieses Begriffes vgl. nur BGH, Urt. v. 22.4.2009 - IV ZR 160/07 -, BGHZ 180, 272 = juris Langtext, Rn. 145 m. zahlr. N.) auszugehen.
  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 9 U 64/21
    Nach den Feststellungen des Landgerichts, an die der Senat gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden ist, da keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und auch nicht von der Berufung dargelegt sind, bestand zwischen dem Versicherten der Klägerinnen A und der Unfallfahrerin B unter Zugrundelegung der von der Rechtsprechung hieran anzustellenden tatsächlichen Voraussetzungen ( vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2009, IV ZR 160/07) eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1923
BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Mitwirkungspflichten des Mandanten

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233 Abs. 1
    Fristversäumnis durch Urlaubsantritt der Partei in Kenntnis eines ergangenen Urteils

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Reiseantritt der Partei trotz ergangenen Urteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vor dem Urlaub: Anwalt anrufen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub und die Berufungsfrist

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristversäumung durch überraschenden Auslandsaufenthalt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1608
  • MDR 2009, 644
  • FamRZ 2009, 868
  • VersR 2009, 701
  • AnwBl 2009, 387
  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Anwaltshaftung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schreibens wird auf Blatt 7 der Beiakte des Bundesgerichtshof - IV ZR 193/07 - Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schriftsatzes vom 24. Juni 2007 wird auf Blatt 2 der Beiakte des Bundesgerichtshofs (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses wird auf Blatt 17 ff. der Beiakte des Bundesgerichtshof (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Die Akten des Landgerichts Verden (8 O449/05 = 8 U 225/06 OLG Celle) sowie des Bundesgerichtshofes (IV ZR 193/07) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 18.02.2009 zurück - IV ZR 193/07 -.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 13 U 80/11

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Unerreichbarkeit einer Partei

    Zwar liegt ein Verschulden des Mandanten vor, wenn der Anwalt ein Rechtsmittel nicht einlegt, weil der Mandant in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt und es unterlässt, vor der Reise Kontakt zu seinem Anwalt aufzunehmen oder sonst wie sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfristen zumindest telefonisch eine Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
  • BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

    Wird dagegen - wie hier - eine wichtige Frist auch deshalb versäumt, weil der Mandant untätig geblieben ist und folglich keine Entscheidung über die Vornahme einer fristgebundenen Handlung getroffen werden konnte, so trifft ihn ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5960
OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09 (https://dejure.org/2009,5960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2009 - 2 Ss 139/09 (https://dejure.org/2009,5960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2009 - 2 Ss 139/09 (https://dejure.org/2009,5960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zustellung an den Betroffenen trotz erbetener Zustellung an den Verteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Direktzustellung an den Betroffenen trotz Bitte des Verteidigers um Zustellung an ihn

  • Judicialis

    OWiG § 51 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 51 Abs. 3
    Wirksamkeit der Direktzustellung an den Betroffenen trotz Bitte des Verteidigers um Zustellung an ihn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Zustellung des Bußgeldbescheides

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 254 (Ls.)
  • AnwBl 2009, 185
  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62

    Zustellung des Kartellbußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
    Insoweit ist die Rechtslage nicht anders als im Strafverfahren nach dem gleichlautenden § 145 a StPO (BGHSt 18, 352, 354; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 145 a Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
    Dies ist anerkannt für die Verletzung der Pflicht nach den §§ 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, 51 Abs. 3 Satz 3 OWiG, bei der Zustellung an den Betroffenen formlos den Verteidiger zu unterrichten (BVerfG NJW 2002, 1640).
  • AG Jena, 21.12.2004 - 560 Js 205009/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
    Die vom Verteidiger außerdem zitierten Entscheidungen des Amtsgerichts Jena (ZfS 2005, 313, 314) und des Amtsgerichts Bayreuth - Zweigstelle Pegnitz (ZfS 2006, 174) betreffen andere Fragestellungen.
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Rechtsprechung
   KG, 19.01.2009 - 1 AR 1442/08 - 3 Ws 474/08 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19084
KG, 19.01.2009 - 1 AR 1442/08 - 3 Ws 474/08 BSch (https://dejure.org/2009,19084)
KG, Entscheidung vom 19.01.2009 - 1 AR 1442/08 - 3 Ws 474/08 BSch (https://dejure.org/2009,19084)
KG, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 1 AR 1442/08 - 3 Ws 474/08 BSch (https://dejure.org/2009,19084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer genauen Bezeichnung des Rechtsmittels im Falle einer Ermächtigung des Verteidigers für die Rücknahme oder Verzicht des Rechtmittels; Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen durch den Verteidiger erklärten Rechtsmittelverzicht

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der genauen Bezeichnung des Rechtsmittels bei der Ermächtigung eines Verteidigers für die Zurücknahme eines Rechtsmittels oder Verzicht auf ein solches

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 2; StPO § 467 Abs. 1
    Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen durch den Verteidiger erklärten Rechtsmittelverzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1686
  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00

    Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines

    Auszug aus KG, 19.01.2009 - 1 AR 1442/08
    Hierbei ist umstritten, ob es genügt, dass ihm im Rahmen seiner Bestellung "ausdrücklich" eine allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht auf Rechtmittel erteilt worden ist [vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -], oder ob es einer genauen Bezeichnung des Rechtsmittels bedarf, die lediglich dann entbehrlich ist, wenn sich eine Konkretisierung ohne weiteres aus den näheren Umständen ergibt [vgl. BGH NStZ 2000, 665; NStZ-RR 2006, 147].
  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05

    Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht

    Auszug aus KG, 19.01.2009 - 1 AR 1442/08
    Hierbei ist umstritten, ob es genügt, dass ihm im Rahmen seiner Bestellung "ausdrücklich" eine allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht auf Rechtmittel erteilt worden ist [vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -], oder ob es einer genauen Bezeichnung des Rechtsmittels bedarf, die lediglich dann entbehrlich ist, wenn sich eine Konkretisierung ohne weiteres aus den näheren Umständen ergibt [vgl. BGH NStZ 2000, 665; NStZ-RR 2006, 147].
  • KG, 01.07.2020 - 4 Ss 74/20

    Verteidiger als Vertreter: Befugnis zur Rechtsmittelrücknahme

    Unzutreffend ist auch die Annahme des Verteidigers, die vorgenannte Entscheidung des Senats stehe im Widerspruch zu der Entscheidung KG NJW 2009, 1686.
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

    Diese ist aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt (vgl. KG [Schifffahrtsobergericht Berlin] NJW 2009, 1686; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 27.10.2011 - 138-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen zur

    Die nunmehr herrschende Meinung hält eine solche Wirksamkeitsvoraussetzung wegen der Tragweite der Erklärung sowie im Hinblick darauf, dass nach einhelliger Rechtsprechung die Rechtsmittelrücknahme als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGH vom 10.1.2001 = BGHSt 46, 257/258; Paul, a. a. O., RdNr. 15 zu § 302; Meyer-Goßner, RdNrn. 9 f. zu § 302; jeweils m. w. N.), für erforderlich (vgl. BGH vom 2.8.2000 = NStZ 2000, 665; Schifffahrtsobergericht Berlin vom 19.1.2009 = NJW 2009, 1686/1687; Hanack, a. a. O., RdNr. 70 zu § 302; Paul, a. a. O., RdNr. 22 zu § 302; Rautenberg in Julius, StPO, 4. Aufl. 2009, RdNr. 18 zu § 302; Meyer-Goßner, RdNr. 32 zu § 302).
  • KG, 08.01.2015 - 4 Ws 128/14

    Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch den Verteidiger, ausdrückliche

    Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger (auch) die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht ausdrücklich (nur) für das Berufungsverfahren oder (nur) zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 665; KG [Schifffahrtsobergericht Berlin] NJW 2009, 1686).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    c) Entgegen der Annahme des Verteidigers lag den von ihm herangezogenen Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25. Februar 2013 - 111-3 RVs 24/13 - [juris]) und des Kammergerichts (NJW 2009, 1686) jeweils ein anderer Sachverhalt zugrunde, weshalb sich die Entscheidungen nicht mit einer Beschränkungserklärung eines nach § 411 Abs. 2 StPO zur Vertretung befugten und hierzu bereiten Verteidigers in der Hauptverhandlung befassen (vgl. dazu jeweils im Einzelnen Senatsbeschluss vom 1. Juli 2020 - (4) 121 Ss 71/20 (74/20) - [juris-Rdn. 7 ff.]).
  • KG, 01.07.2020 - 121 Ss 71/20

    Verteidiger als Vertreter: Befugnis zur Rechtsmittelrücknahme

    Unzutreffend ist auch die Annahme des Verteidigers, die vorgenannte Entscheidung des Senats stehe im Widerspruch zu der Entscheidung KG NJW 2009, 1686.
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27904
OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08 (https://dejure.org/2009,27904)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2009 - 10 U 5411/08 (https://dejure.org/2009,27904)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 10 U 5411/08 (https://dejure.org/2009,27904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallprozess: Bindungswirkung unstreitig gestellter Tatsachen für das Prozessgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unstreitig in der Klageerwiderung der beklagten Partei gestellte Reparaturkosten als eine vom Gericht als wahr zu unterstellende Tatsache ohne spätere Anzweiflungsmöglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 07.07.2006 - 10 U 2270/06
    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Reparaturverzögerung durch die Werkstatt der Klägerin nicht schadensmindernd zugerechnet werden kann, da diese nicht das sog. Werkstatt- oder Reparaturrisiko trägt, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 07.07.2006 (10 U 2270/06, veröffentlicht in Juris) eingehend dargelegt hat.
  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 141/80

    Willensrichtung eines Erblassers als einem Geständnis zugängliche Tatsache -

    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    5 Eine Tatsache, die von den Parteien übereinstimmend vorgetragen (LG Berlin NJW 1978, 1061) oder von einer behauptet und von der anderen nicht (wirksam) bestritten (§§ 138 III; 439 III ZPO) oder zugestanden (§ 288 ZPO) wurde, muß vom Gericht als wahr unterstellt werden (BGH NJW 1981, 1562 [1563]; NJW-RR 1987, 1018 [1019]).
  • LG Berlin, 16.09.1977 - 53 S 86/77
    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    5 Eine Tatsache, die von den Parteien übereinstimmend vorgetragen (LG Berlin NJW 1978, 1061) oder von einer behauptet und von der anderen nicht (wirksam) bestritten (§§ 138 III; 439 III ZPO) oder zugestanden (§ 288 ZPO) wurde, muß vom Gericht als wahr unterstellt werden (BGH NJW 1981, 1562 [1563]; NJW-RR 1987, 1018 [1019]).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 261/85

    Hausratsentschädigungsanspruch bei streitiger Verschlossenheit der Terassentür

    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    5 Eine Tatsache, die von den Parteien übereinstimmend vorgetragen (LG Berlin NJW 1978, 1061) oder von einer behauptet und von der anderen nicht (wirksam) bestritten (§§ 138 III; 439 III ZPO) oder zugestanden (§ 288 ZPO) wurde, muß vom Gericht als wahr unterstellt werden (BGH NJW 1981, 1562 [1563]; NJW-RR 1987, 1018 [1019]).
  • LG Berlin, 16.07.1990 - 58 S 69/90

    Bei Verkehrsunfällen, bei denen lediglich der einen Partei der Fahrer oder

    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    a) Die Klägerin ist anzuhören oder als Partei nach § 448 ZPO zu vernehmen (vgl. LG Berlin DAR 1991, 151 = VRS 80 [1991] 419 = VerkMitt. 1991 Nr. 15; Lemcke r+s 2007, 471 [472]).
  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    (1) Das Erstgericht hat entgegen seiner Verpflichtung (vgl. Senat , Urt. v. 13.2.2009 - 10 U 5411/08 [Juris = VRR 2009, 163 ]; Urt. v. 5.2.2010 - 10 U 4091/09 [Juris]) die Unfallbeteiligten nicht angehört und dann den Kläger hinsichtlich der von ihm geltend gemachten Haftungsverteilung und verschiedener Schadenspositionen als beweisfällig angesehen.
  • OLG München, 01.07.2016 - 10 U 972/16

    Zurückverweisung wegen unterbliebener Parteianhörung eines Unfallbeteiligten

    In Fällen, bei denen ein Unfallbeteiligter Zeugen (z. B. Beifahrer) hat, ist die Anhörung des anderen Unfallbeteiligten oder Gelegenheit zur Stellungnahme für die anwesende Partei nach § 137 IV ZPO (BVerfG NJW 2008, 2170; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 448 Rz. 4) oder die Anhörung beider Parteien geboten, OLG Schleswig OLGR 2008, 314 = NJW-RR 2008, 1525 = MDR 2008, 684 (nur Ls.) = NZV 2009, 79; Senat, Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 5411/08 (Juris = VRR 2009, 163 - Kurzwiedergabe); v. 05.02.2010 - 10 U 4091/09 (Juris) v. 13.11.2015, Az. 10 U 2226/15 OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2010, 1689 = NZV 2010, 623 (Juris, dort Rz. 18).
  • OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen mehrerer Verfahrensfehler,

    5 a) Das Landgericht hat es verabsäumt, die unfallbeteiligten Fahrer, hier den Kläger und den Erstbeklagten, gemäß § 141 ZPO zur Sache anzuhören, obwohl dies in Verkehrsunfallssachen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtssprechung und auch des erkennenden Senats regelmäßig unverzichtbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 13.02.2009, Az. 10 U 5411/08).
  • OLG München, 29.07.2011 - 10 W 1226/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beweissicherung durch Einholung eines

    (2) Die als weitere Begründung gebrachte voraussichtliche Verfahrensgestaltung im Hauptsacheverfahren (früher erster Termin, Beweisaufnahmetermin mit Einvernahme von Zeugen und anschließender unfallanalytischer Begutachtung) entspricht grundsätzlich dem Gesetz und steht, was die vorgängige Einvernahme von Zeugen und selbstverständlich Anhörung der Parteien (vgl. dazu Senat, Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 5411/08 [Juris = VRR 2009, 163 - Kurzwiedergabe]; v. 05.02.2010 - 10 U 4091/09 [Juris]) - zweckmäßigerweise in Gegenwart des unfallanalytischen Sachverständigen - angeht, in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats.
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9556
OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07 (https://dejure.org/2009,9556)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07 (https://dejure.org/2009,9556)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07 (https://dejure.org/2009,9556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer in der tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis; Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - EU-Fahrerlaubnisthemen - Rechtsprechung zum EU-Führerschein in Bund und Ländern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland nach Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat noch während der Sperrfrist

Besprechungen u.ä.

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - EU-Fahrerlaubnisthemen - Rechtsprechung zum EU-Führerschein in Bund und Ländern

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 403
  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    In Hinblick auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2008 - C-225/07 - hält der Senat nicht mehr an seiner früher vertretenen Auffassung fest, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war.

    Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorab-Entscheidungs-ersuchen des Amtsgerichts Landau a.d. Isar mit Beschluss vom 3.7.2008 -C-225/07- entschieden, dass die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.9.2003 geänderten Fassung dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedsstaat nicht verwehren, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedsstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag.

  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).

    Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte vorliegend nicht berechtigt war, aufgrund der ihm am 23.6.2006 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zu führen (so bereits OLG Stuttgart - NStZ-RR 2007, 271 - mit ausführlicher Begründung; ebenso jetzt auch OLG Celle NZV 2009, 92).

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte vorliegend nicht berechtigt war, aufgrund der ihm am 23.6.2006 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zu führen (so bereits OLG Stuttgart - NStZ-RR 2007, 271 - mit ausführlicher Begründung; ebenso jetzt auch OLG Celle NZV 2009, 92).
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • BayObLG, 23.05.1980 - 1 ObOWi 27/80
    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Die statthafte (§§ 312, 335 Abs. 1 StPO) und auch im Übrigen zulässige Sprungrevision hat keinen Erfolg; soweit der - hierfür unzuständige - Tatrichter Wiedereinsetzung in die zunächst versäumte Revisionsbegründungsfrist gewährt hat, ist der Senat hieran gebunden (Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 346 Rn. 18 unter Hinweis auf BayObLGSt 1980, 36/37).
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Rechtsprechung
   AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 1221 Js 19295/08 (104/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28184
AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 1221 Js 19295/08 (104/08) (https://dejure.org/2008,28184)
AG Cottbus, Entscheidung vom 06.11.2008 - 95 Ds 1221 Js 19295/08 (104/08) (https://dejure.org/2008,28184)
AG Cottbus, Entscheidung vom 06. November 2008 - 95 Ds 1221 Js 19295/08 (104/08) (https://dejure.org/2008,28184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anordnung einer Blutentnahme durch Polizeibeamte bei Begehung einer Trunkenheitsfahrt fast drei Stunden vor Erreichbarkeit eines Richters über den richterlichen Eildienst

  • blutalkohol PDF, S. 149
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 104/08
    Denn aus den oben genannten Ausführungen ergibt sich, dass die Anordnung der Blutentnahme durch die Polizeibeamten nicht objektiv willkürlich war und sich auch nicht als Folge einer groben Fehlbeurteilung darstellt und auch nicht unvertretbar ist (vgl. Hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 in Blutalkohol 2008, 386, 388).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der in § 81 a StPO enthaltene Richtervorbehalt nicht zum rechtsstaatlichen Mindeststandard zu zählen ist (vgl. BVerfG in NJW 2008, 3053/3054) und bei Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr zu einer Formalie verkümmert.

    (vgl. Hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 in Blutalkohol 2008, 386, 388).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 104/08
    Einen Strafrahmenverschiebung zugunsten des Angeklagten gemäß §§ 21, 49 StGB kommt zudem nicht in Betracht, da der Angeklagte aufgrund der einschlägigen Vorstrafen die ungünstige Wirkung des Alkoholgenusses kannte (vgl. BGH NJW 2004, 3350).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.1993 - 2 Ss 27/93

    Schuldunfähigkeit; Sachverständiger; Alkohol; Alkoholkonsum

    Auszug aus AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 104/08
    Eine unmittelbare Konvertierbarkeit von Atemalkoholwerten in Blutalkoholkonzentrationswerte scheidet nach den Erkenntnissen der Rechtsmedizin aus (vgl. OLG Karlsruhe VRS 85, 347).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 104/08
    20 Aus Sicht der Polizeibeamten war daher eine rasche Entnahme der Blutprobe nach dem Anhaltevorgang erforderlich, um den Abbauwert möglichst gering zu halten zur Beweissicherung der absoluten Fahruntüchtigkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehung (siehe hier auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08, OLG Hamm in Blutalkohol 2008 S: 389, 391) .
  • LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08

    Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des

    Die Beschwerde vom 02. Juli 2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 23. Juni 2008, Az. 95 Ds 1221 Js 19295/08 (104/08), wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
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