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   VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09   

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VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09 (https://dejure.org/2009,3098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 (https://dejure.org/2009,3098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 2009 - 10 S 584/09 (https://dejure.org/2009,3098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters - Berufung auf Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters; Entgegenstehen des Aussageverweigerungsrechts oder des ...

  • Judicialis

    StVZO § 31a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a
    Fahrtenbuchauflage: Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Zeugnisverweigerungsrecht; Rechtsanwalt; Verteidiger; Schweigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuch - Geschwindigkeitsverstöße - Rotlichtverstöße

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schweigepflicht befreit nicht von Fahrtenbuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 356
  • DÖV 2009, 686
  • VRR 2009, 203
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Nach ständiger Rechtsprechung steht eine Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aber nicht entgegen (BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris; Senatsbeschl. v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - juris, Senatsbeschl. v. 06.11.1998, NZV 1999, 272; BayVGH, B. v. 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris; vgl. auch BVerwG, B v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 - juris).

    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an Hand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.11.1997 aaO., v. 18.03.2003 - 10 S 2460/02 - v. 09.01.2004 - 10 S 2728/03 -).

    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs früher in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 10 S 2625/98

    Fahrtenbuchauflage: Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Behörde bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Nach ständiger Rechtsprechung steht eine Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aber nicht entgegen (BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris; Senatsbeschl. v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - juris, Senatsbeschl. v. 06.11.1998, NZV 1999, 272; BayVGH, B. v. 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris; vgl. auch BVerwG, B v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 - juris).

    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs früher in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Nach ständiger Rechtsprechung steht eine Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aber nicht entgegen (BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris; Senatsbeschl. v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - juris, Senatsbeschl. v. 06.11.1998, NZV 1999, 272; BayVGH, B. v. 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris; vgl. auch BVerwG, B v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 - juris).

    Im Übrigen schützt die Verfassung grundsätzlich nicht davor, dass aufgrund von Buchführungspflichten Erkenntnisse über den Täter von Ordnungswidrigkeiten gewonnenen werden, selbst wenn es sich um jemanden handelt, hinsichtlich dessen dem Aufzeichnenden eine Aussageverweigerungsrecht zusteht (BVerwG, B v. 11.08.1999 aaO.) .

  • VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419

    Personenidentität zwischen Halter des Tatfahrzeugs und Verteidiger des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Nach ständiger Rechtsprechung steht eine Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aber nicht entgegen (BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris; Senatsbeschl. v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - juris, Senatsbeschl. v. 06.11.1998, NZV 1999, 272; BayVGH, B. v. 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris; vgl. auch BVerwG, B v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 - juris).

    Denn das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, wird nicht beeinträchtigt, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (ebenso BayVGH v. 22.04.2008 aaO.).

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Die zuständige Behörde hat sämtliche nach Sachlage bei verständiger Beurteilung nötigen und möglichen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen; diese sind aber ergebnislos geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104 = VRS 74, 233; BVerwG, Beschl. v. 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Durch die dem Halter eines Fahrzeugs auferlegten, in erster Linie präventiv begründete Mitwirkungspflicht werden etwaige Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungs- oder Strafverfahren noch nicht berührt (BVerfG, B. v. 07.12.1981, NJW 1982, 568).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1988 - 10 S 2483/88

    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutz gegen Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs früher in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs früher in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs früher in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
    Das über die bloße Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts hinausgehende besondere Vollzugsinteresse (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390) sieht der Senat in dem vorrangigen öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2007 - 10 S 722/07

    Auferlegung eines Fahrtenbuchs; Umfang der Ermittlungstätigkeit der

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06

    Fahrtenbuchauflage; Wesentlicher Verkehrsverstoß

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 V 5/00
  • VGH Bayern, 21.04.1994 - 11 C 94.1062
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1979 - X 1776/79
  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Dies ermöglicht es, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015, 1 C 13.14, BVerwGE 152, 188 ff., juris Rn. 19, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 19; Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, VBlBW 2009, 356, juris Rn. 5).

    Durch die Führung des Fahrtenbuchs werden Rechtsanwälte auch nicht gehindert, weiterhin Mandate im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts anzunehmen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, juris Rn. 5; in diesem Sinne auch OVG Bautzen, Beschl. v. 1.11.2011, 3 A 162/11, juris Rn. 8).

    Das Verwaltungsgericht hat weiter zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung des Berufsrechts des Rechtsanwalts auch nicht mittelbar daraus folgt, dass das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, beeinträchtigt sein könnte, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v.1.11.2011, 3 A 162/11, juris Nr. 8; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, ZfSch 2029, 417, juris Rn. 4; ebenso VGH München, Beschl. v. 22.4.2008, 11 ZB 07.3415, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Hinweis auf die einheitliche ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausführt, steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 386; Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -VBlBW 2009, 356; vom 29.04.2013 - 10 S 291/13 - sowie ausführlich Beschluss vom 10.02.2015 - 10 S 94/15).

    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).

    Eine Halbierung des Hauptsachestreitwerts von 6.000,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuches identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356 m.w.N.).

    Jede andere Betrachtung würde auf ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung klar verneintes "doppeltes Recht" hinauslaufen, nach einem Verkehrsverstoß aus eigennützigen Gründen oder auch in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich eine Fahrtenbuchauflage abwehren zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, DAR 1995, 459; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Nach der neueren Praxis des Senats kommt eine Halbierung dieses Betrags für das Eilverfahren nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - DAR 2009, 286).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, a.a.O.).

    Nach der neueren Praxis des Senats kommt eine Halbierung dieses Betrags für das Eilverfahren nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15

    Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers

    Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).

    Eine Halbierung des Streitwerts in der Hauptsache von 9.600,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache hier nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).

  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15

    Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 -, Beschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 und Beschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht indes davon ausgegangen, dass eine Halbierung des nach dem oben Gesagten anzunehmenden Hauptsachestreitwerts in Höhe von 153.600,-- EUR nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; sowie vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris).
  • VG Leipzig, 11.01.2013 - 1 K 1/12

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung

    Nach gefestigter ständiger Rechtsprechung obliegt dem Fahrzeughalter eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Fahrzeugführers der mit seinem Fahrzeug begangenen Ordnungswidrigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.1999, BayVBl. 2000, 380; Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 , [...], VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.4.2009, VBlBW 2009, 356; OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005, DAR 2006, 172 ).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO , nämlich die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.1999, BayVBl. 2000, 380; NiedOVG, Beschl. v. 11.1.2011 - 12 LA 167/09 -, Rn. 3, [...]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.4.2009, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschl. v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953 -, Rn. 6, m.w.Rspr.N., [...]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 11 ZB 07.3149 -, juris Rn. 16, und vom 20. Juli 2009 - 11 ZB 08.3246 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. April 2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356 = juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 1. November 2011 - 3 A 162/11 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 27. Januar 2000 - M 6 S 99.5081 -, juris Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 18 K 3922/10 -, juris Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 6. Juni 2013 - B 1 S 13.318 -, juris Rn. 25; Dauer, in: König/ders., Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31a StVZO Rn. 7.
  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

  • VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halter;

  • VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09

    Straßenverkehrsrecht; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • VG Bayreuth, 06.06.2013 - B 1 S 13.318

    Angebliche anwaltliche Schweigepflicht führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts;

  • VG Trier, 20.12.2011 - 1 L 1538/11

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Ausübung eines Aussageverweigerungsrechtes

  • OVG Sachsen, 01.11.2011 - 3 A 162/11

    Fahrtenbuchauflage, berufliches Zeugnisverweigerungsrecht

  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 ZB 08.3246

    Fahrtenbuchauflage; Feststellungsklage gegen angeordneten Sofortvollzug

  • VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5184
OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09 (https://dejure.org/2009,5184)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 1 Ws 235/09 (https://dejure.org/2009,5184)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 1 Ws 235/09 (https://dejure.org/2009,5184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3044
  • NStZ 2009, 527
  • StV 2009, 401
  • AnwBl 2009, 205
  • VRR 2009, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09
    Es muss dabei Bedacht darauf nehmen, dass die Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, wie sich exemplarisch etwa daran zeigt, dass das Gericht in diesem Verfahrensabschnitt keine Maßnahmen gegen den Willen bzw. ohne einen Antrag der Staatsanwaltschaft treffen kann, vgl. dazu LG Cottbus Beschluss vom 13. Mai 2005 - 22 Qs 15/05 - Rdn. 19, zitiert nach juris.
  • OLG Nürnberg, 14.01.1987 - Ws 58/87

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Haftdauer; Notwendige Verteidigung; Beiordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09
    Dass der jetzige Verteidiger des Beschuldigten sein Mandat als Wahlverteidiger noch nicht niedergelegt, sondern die Niederlegung nur für den Fall seiner - beantragten - Bestellung als Pflichtverteidiger angekündigt hat, steht seiner Bestellung als Pflichtverteidiger nicht entgegen, vgl. OLG Nürnberg StV 1987, 191.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von

    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).
  • LG Würzburg, 10.11.2020 - 6 Qs 197/20

    Keine Beiordnung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger ohne Ankündigung der

    Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Wahlverteidiger die Niederlegung seines Mandats für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3044; BT-Drs. 19/13829, 36).
  • LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen

    Denn auch der bisherige Wahlverteidiger kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn dieser die Niederlegung - wie im vorliegenden Fall - für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 Ws 235/09; BeckOK, StPO, § 141, Rn. 2).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21

    Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

    Mit dieser Klarstellung hat der Gesetzgeber einer dahingehenden strafgerichtlichen Rechtsprechung zu § 141 StPO a.F. (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Januar 1987 - Ws 58/87 - AnwBl 1987, 236; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 Ws 235/09 - NJW 2009, 3044; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 Ws 526/14 - juris Rn. 13; ThürOLG, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 1 Ws 453/14 - juris Rn. 10) nunmehr ausdrücklich Rechnung getragen.
  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • LG Duisburg, 05.08.2020 - 33 Qs 37/20

    Pflichtverteidiger, Beendigung des Verfahrens, nachträgliche Beiordnung

    Der bisherige Wahlverteidiger kann jedoch zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn dieser - wie hier - die Niederlegung des Wahlmandats für den Fall der beantragten Bestellung als Pflichtverteidiger ankündigt (vgl. BT-Drucksache 19/13829, 36; OLG Oldenburg, Beschluss v. 20.04.2009, 1 Ws 235/09, zitiert nach juris; Krawczyk, in: BeckOK StPO, 37. Edition, § 141 Rn. 2).
  • LG Rostock, 16.09.2021 - 22 Qs 157/21

    Pflichtverteidiger, Antrag des Wahlanwalts, Niederlegung des Mandats

    Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Wahlverteidiger die Niederlegung seines Mandats für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3044. BT-Drs. 19/13829, 36, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 141 Rn. 4/10; Krawczyk in: BeckOK StPO, 40. Edition, § 141 Rn. 2).
  • AG Siegen, 04.03.2022 - 450 Gs 15/22

    Pflichtverteidiger, Antrag des Wahlanwalts, Niederlegung

    Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Wahlverteidiger die Niederlegung seines Mandats für den Fall der beantragten Bestellung ankündigt (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3044; BT-Drs. 19/13829, 36).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7319
OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09 (https://dejure.org/2009,7319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.04.2009 - 1 Ws 102/09 (https://dejure.org/2009,7319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. April 2009 - 1 Ws 102/09 (https://dejure.org/2009,7319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Jahr nach der Tat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Bewertungen zu der Frage der Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine Bindungswirkung der erstinstanzlichen Entscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch ein Jahr nach der Tat?

  • freenet.de (Pressemeldung)

    Führerschein-Urteil: Führerscheinentzug auch ein Jahr später

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf von einem Jahr nach der der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09
    Auch der bisherige Zeitablauf zwischen der Tat und vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis lässt die im amtsgerichtlichen Urteil festgestellte Ungeeignetheit - in Bezug auf den vorliegenden Fall - nicht entfallen (vgl. OLG Koblenz NZV 2008, 47).
  • OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01

    Beschwerde; Aktenübersendung; Statthaftigkeit; KFZ-Führungsbefugnis; Neue

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09
    Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG NJW 1995, 124; OLG Stuttgart VRS 101, 40, 41).
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09
    Daraus folgt, dass vor der Berufungshauptverhandlung sich die nach § 111 a Abs. 1 StPO anzustellende Prognose regelmäßig an der erstinstanzlichen Beurteilung zu orientieren hat; eine Abweichung aber dann veranlasst ist, wenn die erstinstanzlichen Feststellungen offensichtlich fehlerhaft sind, wenn die erstinstanzliche Bewertung der Eignungsfrage rechtsfehlerhaft ist oder wenn nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung neue Umstände entstanden sind (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07, zitiert nach Juris Rdnrn. 9, 10 und 13).
  • OLG Jena, 27.04.2021 - 1 Ws 137/21

    Straflosigkeit des Versuchs der Rennteilnahme an einem verbotenen

    Allerdings hat sich das Berufungsgericht nach überwiegender Meinung bei Prüfung der in § 111a StPO geforderten hohen Wahrscheinlichkeit einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB an der im erstinstanzlichen Urteil getroffenen Einschätzung, der Angeklagte sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, zu orientieren mit der Folge, dass es bis zu seinem eigenen Urteil den in erster Instanz festgestellten Sachverhalt regelmäßig nicht anders würdigen darf als das dortige Gericht (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.04.2009, Az. 1 Ws 102/09, m. w. N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 08.03.2007, Az. 2 Ws 43/07; BVerfG NJW 1995, 124, jeweils bei juris).
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 22.04.2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19730
AG Lüdinghausen, 22.04.2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 (https://dejure.org/2009,19730)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 22.04.2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 (https://dejure.org/2009,19730)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 22. April 2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 (https://dejure.org/2009,19730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 Strafprozessordnung (StPO) bei Verzicht des nicht vorbelasteten Angeklagten auf die Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht und einem Sachschaden von 302 Euro

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Unfallflucht in Anbetracht des freiwilligen Verzichts auf die Fahrerlaubnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallflucht - Rückgabe Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsstrafrecht: Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 305
  • VRR 2009, 203
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29252
OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09 (https://dejure.org/2009,29252)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2009 - 4St RR 27/09 (https://dejure.org/2009,29252)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2009 - 4St RR 27/09 (https://dejure.org/2009,29252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Verwendung der äußeren Erscheinung des sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufenden Zeugen zur Urteilsfindung; unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Rüge hinsichtlich falscher Beweiswürdigung durch die Strafkammer mittels Revision; Verwertbarkeit von Spontanaussagen in einem Strafprozess; Begriff des Anbauens und des Herstellens von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Aus übergeordneten Gründen, nicht nur wegen des Gewissenskonflikts des Zeugen, sondern auch zum Schutz der Familie des Angeklagten soll es im Interesse des Zeugen liegen, ob er aussagen will oder nicht (BGHSt 11, 213/216).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder bei sonstigem Verlangen nach behördlichen Einschreiten spontan und aus freien Stücken abgegeben hat (BGH NJW 1998, 2229 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Aus dem Verhalten des die Aussage verweigernden Zeugen dürfen keine Schlüsse auf sein Wissen gezogen werden, da der Zeuge dann gegebenenfalls durch sein Verhalten zur Verurteilung beitragen würde und er somit in den persönlichen Gewissenskonflikt gebracht würde, den ihm sein Aussageverweigerungsrecht ersparen will (BGHSt 32, 140/141f.; BGH NStZ 1985, 87; OLG Köln VRS 57, 425/426).
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    38 Der Begriff des Anbauens von Betäubungsmitteln umfasst das Einbringen des Samens oder von Pflanzen - die solchen Pflanzenarten angehören, die in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand Stoffe enthalten können, die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführt sind (MünchKommStGB/Rahlff Nebenstrafrecht I § 29 BtMG Rn. 39) - in die Erde und die Aufzucht bis zum Ansetzen der Ernte; mit der Ernte von THC-haltigen Pflanzenbestandteilen beginnt die Begehungsvariante des "Herstellens" i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (BayObLGSt 2001, 166/167; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372/373).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1998 - 2 Ss 298/98
    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Das ist insbesondere bei der Cannabispflanze der Fall, deren Blätter zunächst geerntet werden müssen, da lediglich diese Pflanzenteile den Wirkstoff enthalten; weiterhin ist die Trocknung der Blätter erforderlich (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 88/98).
  • OLG München, 14.02.2007 - 4St RR 12/07

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Prüfungsumfang bei

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Es ist insbesondere auf die Überprüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiswürdigung nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 14.2.2007, 4 St RR 12/07).
  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    38 Der Begriff des Anbauens von Betäubungsmitteln umfasst das Einbringen des Samens oder von Pflanzen - die solchen Pflanzenarten angehören, die in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand Stoffe enthalten können, die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführt sind (MünchKommStGB/Rahlff Nebenstrafrecht I § 29 BtMG Rn. 39) - in die Erde und die Aufzucht bis zum Ansetzen der Ernte; mit der Ernte von THC-haltigen Pflanzenbestandteilen beginnt die Begehungsvariante des "Herstellens" i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (BayObLGSt 2001, 166/167; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372/373).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Aus dem Verhalten des die Aussage verweigernden Zeugen dürfen keine Schlüsse auf sein Wissen gezogen werden, da der Zeuge dann gegebenenfalls durch sein Verhalten zur Verurteilung beitragen würde und er somit in den persönlichen Gewissenskonflikt gebracht würde, den ihm sein Aussageverweigerungsrecht ersparen will (BGHSt 32, 140/141f.; BGH NStZ 1985, 87; OLG Köln VRS 57, 425/426).
  • BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei für unglaubwürdig erachteter

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Es ist insbesondere auf die Überprüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiswürdigung nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 14.2.2007, 4 St RR 12/07).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei einem Notruf um keine Vernehmung im Sinne von § 252 StPO, sondern um eine spontane Bekundung aus freien Stücken und ein Verlangen nach behördlichem Einschreiten (BGH NJW 1998, 2229; StV 1988, 46, 47; NStZ 1986, 232; OLG München StRR 2009, 388; OLG Hamm, StV 2002, 592, 593).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Scheidet der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge somit in dieser Hinsicht als Beweismittel grundsätzlich aus, so kann und muss das Gericht gemäß § 244 Abs. 2 StPO die äußere Erscheinung des Zeugen als Gegenstand einer Inaugenscheinnahme für die Urteilsfindung verwenden (BGH Beschluss vom 15. Juni 2004, - 1 StR 80/04 m.w.N.; BGH GA 1965, 108; OLG München, Beschluss vom 23. April 2009, - 4 StRR 27/09- (juris)); .
  • BGH, 06.09.2023 - 6 StR 107/23

    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied

    a) Der Anbau von Betäubungsmitteln in Form der Aufzucht umfasst sämtliche gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Bemühungen, um Wachstum von in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz genannten Pflanzen zu erreichen (vgl. OLG Dresden, NStZ-RR 1999, 372, 373; OLG München, Beschluss vom 23. April 2009 - 4 St RR 27/09, Rn. 38; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl., § 29 Rn. 43; ähnlich MüKo-StGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 Rn. 22; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, Betäubungsmittelgesetz, 6. Aufl., § 29 Rn. 54).
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Rechtsprechung
   LG Neuruppin, 04.05.2009 - 11 Qs 166/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23956
LG Neuruppin, 04.05.2009 - 11 Qs 166/08 (https://dejure.org/2009,23956)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 04.05.2009 - 11 Qs 166/08 (https://dejure.org/2009,23956)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 11 Qs 166/08 (https://dejure.org/2009,23956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG
    Geplatzter Termin; Terminsgebühr; Vertretenmüssen; Verschulden des Verteidigers

  • Burhoff online

    Geplatzter Termin; Terminsgebühr; Vertretenmüssen; Verschulden des Verteidigers

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung i.R.d. Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Falle der Wahrnehmung eines Termins mangels ausdrücklicher Abladung

  • rechtsportal.de

    RVG Vorbem. 4Abs. 3 S. 2 VV
    Anspruch auf Vergütung i.R.d. Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Falle der Wahrnehmung eines Termins mangels ausdrücklicher Abladung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Gebühren für geplatzten Termin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 203
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Rechtsprechung
   LG Hechingen, 27.04.2009 - 1 Qs 25/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27934
LG Hechingen, 27.04.2009 - 1 Qs 25/09 (https://dejure.org/2009,27934)
LG Hechingen, Entscheidung vom 27.04.2009 - 1 Qs 25/09 (https://dejure.org/2009,27934)
LG Hechingen, Entscheidung vom 27. April 2009 - 1 Qs 25/09 (https://dejure.org/2009,27934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers i.R.e. Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wichtig für Anwälte: Pflichtverteidiger für Führerscheintouristen!

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung - Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 203
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