Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08   

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https://dejure.org/2009,3300
BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08 (https://dejure.org/2009,3300)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - 3 StR 566/08 (https://dejure.org/2009,3300)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - 3 StR 566/08 (https://dejure.org/2009,3300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 264 StPO; § 316 StGB; § 29a BtMG
    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis in idem; Tateinheit; Tatmehrheit; Tat im prozessualen Sinne; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; Trunkenheit im Verkehr

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Identität einer Trunkenheitsfahrt und des gleichzeitig verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafklageverbrauch bei einer Tat im prozessualen Sinn

  • Judicialis

    BtMG § 29a Abs. 1; ; StGB § 316 Abs. 1; ; StGB § 316 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 3; ; StPO § 264

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrechtliche Identität einer Trunkenheitsfahrt und des gleichzeitig verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafklageverbrauch bei einer Tat im prozessualen Sinn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tateinheit bei Drogendelikt und Trunkenheitsfahrt möglich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt und BtM-Besitz

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 705
  • NZV 2010, 39
  • StV 2010, 119
  • VRR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Dies ist für das bewaffnete Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die Abgabe eines - den Grenzwert der nicht geringen Menge nicht erreichenden - Teils dieser Betäubungsmittel jedoch der Fall; denn diese beiden Straftaten werden durch den Betäubungsmittelbesitz in nicht geringer Menge, der als Verbrechen (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) nicht als Auffangtatbestand im Wege der Subsidiarität hinter das Vergehen der Abgabe einer "geringen Menge" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) aus der Gesamtmenge zurücktritt, zur Tateinheit verbunden (s. demgegenüber BGHSt 42, 162, 165 f.: keine Verknüpfung von Betäubungsmitteleinfuhr in nicht geringer Menge - § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG - und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - durch den Betäubungsmittelbesitz in nicht geringer Menge, da dieser als subsidiär hinter die beiden anderen Verbrechenstatbestände zurücktritt).
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Der Begriff der Tat i. S. d. Art. 103 Abs. 3 GG richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 264 StPO (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8) und ist somit als der geschichtliche sowie damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Allerdings besteht zwischen diesen Delikten dann keine verfahrensrechtliche Identität, wenn das Mitsichführen der Betäubungsmittel in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695 zu § 24a Abs. 2 StVG mit Anm. Bohnen).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Der Begriff der Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG, § 264 Abs. 1 StPO bezeichnet dabei den geschichtlichen und dadurch zeitlich wie sachverhaltlich begrenzten Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 8; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 316 Rn. 57; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1210).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte bestimmt den für den Umfang des Strafklageverbrauchs maßgeblichen Begriff der prozessualen Tat im Sinne von § 264 StPO dahingehend, dass dieser den vom Eröffnungsbeschluss betroffenen geschichtlichen Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, erfasst (BGHSt 10, 396, 397; BGHSt 13, 320, 321; BGHSt 32, 215, 216; BGHSt 35, 60, 61; BGHSt 35, 80, 81; BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH NStZ 2009, 705, 706; OLG Celle JZ 1985, 147, 148; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 f.; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., 2009; § 264 Rn. 2, Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, 2008, § 264 Rn. 3).

    Als maßgeblich für das Vorliegen einer als einheitlichen geschichtlichen Vorgang verstandenen einheitlichen prozessualen Tat erweist sich damit die innere Verknüpfung (BGH NStZ 2009, 705, 706) zwischen den tatsächlichen Geschehnissen, die den entsprechenden Lebensvorgang konstituieren (zutreffend Beulke, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, S. 781, 783; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 3).

    So stellt eine einheitliche Handlung im Sinne des materiellen Rechts regelmäßig auch lediglich eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne dar (BGHSt 26, 284, 285; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 41, 385, 389; BGH NStZ 1991, 549; BGH wistra 1993, 193; BGH NStZ 2009, 705, 706; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 4; KMR/Stuckenberg, StPO, § 264 Rn. 58; Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 6; siehe auch Loos, in: Alternativ Kommentar zur StPO, Band 2/2, 1993 Anhang zu § 264 Rn. 38).

    Dementsprechend hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes prozessuale Tateinheit zwischen einer Straftat nach § 316 StGB und einer solchen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (Besitz von Betäubungsmitteln) lediglich deshalb angenommen, weil die drogenbedingt in fahruntüchtigem Zustand von dem Täter durchgeführte Fahrt gerade dem Zweck diente, Betäubungsmittel zu transportieren (BGH NStZ 2009, 705, 706).

  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Umgekehrt liegen im Falle sachlich-rechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    Maßgeblich ist demnach eine Finalbeziehung von Fahrt und Drogenbesitz (vgl. BGH NStZ 2012, 709; BGH DAR 2012, 390; BGH NStZ 2009, 705; BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 28.06.2016 - III-1 RBs 181/16; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 - s. zum Verhältnis von BtM-Delikt und Fahren ohne Fahrerlaubnis SenE v. 14.02.2017 - III-1 RVs 294/16 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Umgekehrt liegen im Falle sachlichrechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, NStZ-RR 2017, 123 f.; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, StV 2010, 119 f.).
  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Zudem liegt, wie ausgeführt, diesbezüglich keine tatbestandliche Handlungseinheit vor, die zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 264 StPO und damit der Erstreckung der tatrichterlichen Kognitionspflicht hätte führen können (vgl. - zur prozessualen Tatidentität bei Bildung materiellrechtlicher Einheiten - BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 6; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 6; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351 mwN; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 58 ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 7 Ws 294/22

    Kein Verfahrenshindernis wegen Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54

    Umgekehrt liegen im Falle sachlich-rechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12; BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08).
  • OLG Braunschweig, 10.10.2014 - 1 Ss 52/14

    Drogenbesitz; Drogen; Betäubungsmittel; Fahren unter Drogeneinfluss;

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18

    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

  • SG Düsseldorf, 14.07.2010 - S 2 KA 61/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2019 - 16 KLs 418 Js 53161/18

    Unerlaubter Waffenbesitz und Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikte: Tateinheit,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2009 - I-9 U 187/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2269
OLG Hamm, 20.03.2009 - I-9 U 187/08 (https://dejure.org/2009,2269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2009 - I-9 U 187/08 (https://dejure.org/2009,2269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2009 - I-9 U 187/08 (https://dejure.org/2009,2269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zunächst angesichts eines Einsatzfahrzeugs wartenden die Warteposition aber verlassenden PKW mit dem Notarztwagen

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 38 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zunächst angesichts eines Einsatzfahrzeugs wartenden, die Warteposition aber verlassenden PKW mit dem Notarztwagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Sofort freie Bahn schaffen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dauer der Wartepflicht gegenüber Einsatzfahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision mit dem Notarztwagen - Ist ein Autofahrer beiseite gefahren, muss er dort bleiben, bis der Notarztwagen vorbei ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1183
  • MDR 2009, 1338
  • NZV 2009, 458 (Ls.)
  • VRR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 U 58/02

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der unfallbedingten Schäden, die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    Die Entscheidung, welchen Weg er nimmt, obliegt zunächst allein dem Vorrechtsfahrer, der diese Wahl unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Abs. 8 StVO) und Rücksichtnahme auf die übrigen Verkehrsteilnehmer (§ 1 Abs. 1 StVO) zu treffen hat (vgl. OLG Brandenburg, Urt. vom 28.10.2002, 2 U 58/02).
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    In diesem Moment darf er die von ihm gewählte Fahrstrecke in Anspruch nehmen und darauf vertrauen, dass der in Anspruch genommene Weg weiter frei gehalten wird (BGH NJW 1975, 648; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 38 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 171/85

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    Dabei hat er den Vorrang anderer Fahrzeuge so lange zu beachten, bis er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass ihn die anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und ersichtlich freie Bahn schaffen (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 813; OLG Brandenburg, a.a.O.).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    Beide Anspruchsgrundlagen sind nebeneinander anwendbar (vgl. BGH NJW 1968, 1962; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 7 StVG Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2130
BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06 (https://dejure.org/2009,2130)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - IX ZR 95/06 (https://dejure.org/2009,2130)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 (https://dejure.org/2009,2130)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und der Konkretisierung des Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör; Verpflichtung des Gerichts zum Hinwirken auf einen konkreten Feststellungsantrag

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und der Konkretisierung des Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör; Verpflichtung des Gerichts zum Hinwirken auf einen konkreten Feststellungsantrag

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Konkretisierung eines unbestimmten Feststellungsantrags"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbestimmter Feststellungsantrag: Berufungsgericht muss auf Konkretisierung hinwirken!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten im Berufungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtliches Gehör vor Abweisung einer Feststellungsklage

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Kurzanmerkung)

    Rechtliches Gehör vor Abweisung einer Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 70
  • MDR 2009, 998
  • NJ 2009, 383
  • FamRZ 2009, 1136
  • WM 2009, 1155
  • VRR 2009, 242
  • ZfBR 2009, 659
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschl. v. 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937 m.w.N.; v. 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Sonst gebotene Hinweise des Gerichts können entfallen, wenn die betroffene Partei von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat (BGHZ 170, 67, 75 Rn. 19; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581, 582 Rn. 2).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f).
  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschl. v. 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937 m.w.N.; v. 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, Rn. 5).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Sonst gebotene Hinweise des Gerichts können entfallen, wenn die betroffene Partei von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat (BGHZ 170, 67, 75 Rn. 19; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581, 582 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof einen Antrag auf Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz der Schäden "aus unrichtiger Verbuchung von Umsatzsteuer" in einem bestimmten Zeitraum verpflichtet ist, als unbestimmt angesehen hat, wenn zwischen den Parteien streitig ist, ob und welche Buchungen fehlerhaft waren (BGH, NJW-RR 2010, 70 Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Da damit kein weitergehendes Begehren der Ehefrau verbunden war, bedurfte es der Einhaltung der Förmlichkeiten einer Anschlussbeschwerde hierfür nicht (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - FamRZ 2009, 1136 Rn. 5).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    aa) Ein Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht (§ 139 ZPO) liegt schon deshalb nicht vor, weil die Beklagte darauf durch die erstinstanzliche Entscheidung und die Ausführungen der Gegenseite aufmerksam gemacht wurde (vgl. BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6 mwN, NJW-RR 2010, 70) .
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines

    Denn dass Derartiges oder Vergleichbares vorliegend der Fall gewesen ist, macht die Klägerin nicht geltend (insbesondere nicht in dem Schriftsatz vom 27. November 2017, in dem die Klägerin zu der Berufungsbegründung des Beklagten Stellung genommen hat, in der wiederum der Beklagte die vorstehend aufgezeigte Problematik zum zentralen Gegenstand seiner Berufung gemacht hat, vgl. dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 , juris Rn. 6 und vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 , juris Rn. 2, und auch nicht in der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 2017, in der - s. die diesbezügliche Sitzungsniederschrift - diese Problematik von dem Senat mit den Parteien diskutiert worden ist) und ergibt sich im Übrigen auch aus der beigezogenen Beiakte nicht.
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 63/23

    Inanspruchnahme der Gemeinde durch Grundstückseigentümer betreffend die

    aa) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (zB BVerfGE 84, 188, 189 f; BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5).

    Ferner hat das Gericht - auch das Berufungsgericht - gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO darauf hinzuwirken, dass die Parteien im Rahmen ihres Prozessbegehrens sachdienliche Anträge stellen (vgl. zB BGH, Beschluss vom 23. April 2009 aaO und Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320).

    Das rechtliche Gehör vor Gericht bezieht sich daher gleichermaßen auf die sachdienliche Fassung der Klageanträge (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 aaO).

  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Dementsprechend muss das Berufungsgericht, wenn es die Klage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig erachtet, den Kläger hierauf hinweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, juris Rn. 11 mwN; BAG, NJW 2016, 2830 Rn. 16) und ihm Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5; vom 10. März 2016 - VII ZR 47/13, NJW 2016, 2508 Rn. 11; vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2007 - VI ZR 177/09, NJW-RR 2010, 1363).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Denn die bereits in erster Instanz erfolgreiche Klägerin hatte im Berufungsverfahren ohne richterlichen Hinweis keinen Anlass, den Verbotsantrag neu zu formulieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 6).
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer

    Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren, wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. April 2009, IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70).

    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5; BVerfGE 84, 188, 190, juris Rn. 7).

    Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5), wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5).

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 5 für die entsprechende Hinweispflicht des Berufungsgerichts) .

    Solche Konsequenzen muss die Partei, die in der Vorinstanz obsiegt hat, erst dann erwägen, wenn sie durch die Rechtsmittelinstanz selbst erfährt, dass diese den für sie günstigen Standpunkt der Vorinstanz insoweit nicht teilt (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6 für die Hinweispflicht des Berufungsgerichts) .

  • OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen

    In Anbetracht dessen war vielmehr zu erwarten, dass die Prozessbevollmächtigte der Beklagten dies aufnehmen und prüfen würde (vgl. BGH NJW-RR 2010, 70 Rn. 6; BeckOK-von Selle, ZPO, Stand: 01.12.2015, § 139 Rn. 19; Musielak/Stadler, ZPO, 12. Aufl., § 139 Rn. 7).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

  • LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12

    Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 174/19

    Der insolvente Immobilienfonds - und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 211/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Zahlungsunfähigkeit anhand einer

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

  • BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der

  • OLG Stuttgart, 11.04.2013 - 2 U 111/12

    AGG-Warndatei: Entschädigungsanspruch wegen Weitergabe von Informationen über

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19

    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des

  • BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 177/09

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei der Behandlung

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2022 - 17 U 553/19

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21

    Gewährleistung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung im

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20

    Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer

  • OLG Stuttgart, 12.03.2015 - 2 U 61/14

    Stufenklage: Ansprüche eines Handelsvertreters unter Berücksichtigung einer

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 U 95/15

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anmeldung einer

  • BGH, 03.03.2020 - II ZR 339/18

    Anspruch auf Ausgleich des negativen Saldos der Kapitalkonten nach Kündigung der

  • OLG Karlsruhe, 12.07.2022 - 17 U 1348/19

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung bei Kauf eines Gebrauchtwagens in

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22

    Verwechslungsgefahr der auf der Nudel-Verpackung angebrachten Zeichen "Terra

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2022 - 17 U 553/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe

  • BGH, 15.05.2023 - VIa ZR 1332/22

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20
  • BGH, 03.11.2011 - V ZR 63/11

    Entbehrlichkeit einer erneuten Rüge von bereits korrigierten und ergänzten

  • OLG Celle, 04.03.2020 - 11 U 170/19
  • OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19

    Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß §

  • LG Potsdam, 04.05.2018 - 6 O 332/17

    Verkehrsunfallprozess - Hinweispflicht Gericht

  • ArbG Aachen, 21.11.2013 - 6 Ca 1700/13

    Substantiierungsflichten bei Anspruch auf gleiche Bezahlung ("Equal Pay") im

  • ArbG Aachen, 21.11.2013 - 6 Ca 1703/13

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf gleiches Entgelt nach "Equal Pay"

  • ArbG Aachen, 21.11.2013 - 6 Ca 1698/13

    Substantiierungspflichten bei Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf vergleichbares

  • LG Düsseldorf, 23.03.2016 - 12 S 31/14

    Filesharing-Klage abgewiesen: Keine Rechte an den Musikwerken nachgewiesen

  • LG Rottweil, 25.07.2022 - 1 S 33/22

    Nicht telefonieren während das Wasser in der Dusche läuft!

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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2026
BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08 (https://dejure.org/2009,2026)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - VII ZB 85/08 (https://dejure.org/2009,2026)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - VII ZB 85/08 (https://dejure.org/2009,2026)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsrecht - Unvollständige Berufungsschrift: So hilft Ihnen der BGH!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsschrift ohne Unterschrift

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    ZPO §§ 519, 129
    Beglaubigte Abschrift als Ersatz-Berufungsschrift

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsrecht - Unvollständige Berufungsschrift: So hilft Ihnen der BGH!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beglaubigte Abschrift der Berufungsschrift ersetzt fehlende Unterschrift auf Urschrift! (IBR 2009, 1114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2311
  • MDR 2009, 882
  • FamRZ 2009, 1317
  • AnwBl 2010, 140
  • AnwBl Online 2010, 23
  • BauR 2009, 1331
  • VRR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08
    Das Berufungsgericht erkennt noch zutreffend, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Fehlen der Unterschrift auf dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz unschädlich sein kann, wenn sich aus anderen Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür bietet, dass der Prozessbevollmächtigte die Berufung eingelegt, die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat und diese willentlich in den Verkehr gelangt ist ( BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364, jeweils m.w.N.).

    Ein Fall, nach dem lediglich der Beglaubigungsvermerk auf der ersten Seite der Abschrift unterschrieben worden war, lag nicht vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Juni 2006 - VI ZB 9/04, aaO).

  • BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92

    Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08
    Einem Rechtsmittelführer, der rechtzeitig zumindest ein Exemplar einer unterschriebenen Rechtsmittelschrift eingereicht hat, darf der Zugang zur Rechtsmittelinstanz nicht unter Hinweis darauf verwehrt werden, dass das Original der Berufungsschrift nicht vollständig den Formerfordernissen entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1992 - XI ZR 35/92, VersR 1993, 459).

    So kann nicht nur die fehlende Unterschrift unter das Original durch die Unterschrift unter eine beglaubigte Abschrift ersetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1992 - XI ZR 35/92, aaO; Beschluss vom 5. März 1954 - VI ZB 21/53, LM Nr. 14 zu § 519 BGB).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08
    Das Berufungsgericht erkennt noch zutreffend, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Fehlen der Unterschrift auf dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz unschädlich sein kann, wenn sich aus anderen Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür bietet, dass der Prozessbevollmächtigte die Berufung eingelegt, die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat und diese willentlich in den Verkehr gelangt ist ( BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1954 - VI ZB 21/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08
    So kann nicht nur die fehlende Unterschrift unter das Original durch die Unterschrift unter eine beglaubigte Abschrift ersetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1992 - XI ZR 35/92, aaO; Beschluss vom 5. März 1954 - VI ZB 21/53, LM Nr. 14 zu § 519 BGB).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    ff) Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass der Bundesgerichtshof vom Unterschriftserfordernis im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO Ausnahmen zugelassen hat, wenn sich aus anderen Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür bietet, dass der Prozessbevollmächtigte die Berufung eingelegt, die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat und diese willentlich in den Verkehr gelangt ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08, MDR 2009, 882 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    Nur ein solches Verständnis des Begriffs der qualifiziert elektronischen Signatur trägt dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der es u.a. verbietet, an die Beachtung formeller Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtsschutzbegehrens überspannte Anforderungen zu stellen, ausreichend Rechnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08, NJW 2009, 2311 Rn. 12; vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2088 mwN; BVerfG NJW 2002, 3534).
  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19

    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum

    So kann auf die eigenhändige Unterschrift unter dem Original der Rechtsmittelschrift verzichtet werden, wenn vom Verfahrensbevollmächtigten des Rechtsmittelführers der Beglaubigungsvermerk unter den rechtzeitig eingereichten beglaubigten Abschriften handschriftlich vollzogen worden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. März 2012 - II ZB 23/11 - NJW 2012, 1738 Rn. 9 und vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08 - NJW 2009, 2311 Rn. 12; BGHZ 24, 179, 180 = NJW 1957, 990 mwN).
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Deshalb soll das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BGH NJW 2005, 2068, 2088 - Berufungsbegründung mittels Computerfax ohne eingescannte Unterschrift; NJW 2009, 2311 - Berufungseinlegung durch unvollständige Original-Rechtsmittelschrift).
  • BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einer Berufungseinlegung entschieden, dass eine nicht unterzeichnete Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, den Formerfordernissen jedenfalls dann genügen kann, wenn sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unterschriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu wollen, keine Zweifel bestehen (BGH, NJW 2009, 2311).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2014 - 14 U 14/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08, NJW 2009, 2311-2312; Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, aaO; ).
  • BGH, 25.03.2020 - IV ZR 55/19

    Möglichkeit des Widerrufs eines Vertrages über eine Rentenversicherung mit

    Das Fehlen der Unterschrift in diesem Schriftsatz, der die nach § 519 Abs. 2 ZPO erforderlichen Angaben enthielt, war deshalb unschädlich, weil sich aus dem kurz zuvor per Telefax übermittelten und unterzeichneten Schriftsatz ergab, dass an dem Willen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin zur Einlegung der Berufung keine Zweifel bestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08, NJW 2009, 2311 Rn. 11 ff.).
  • LG Düsseldorf, 10.07.2014 - 37 O 146/12

    Anforderungen an die Beweisführung eines Werbenden hinsichtlich einer an das

    Diese Voraussetzungen sind durch die Unterschrift des Beglaubigungsvermerks erfüllt (vgl. BGH NJW 2009, 2311 für den vergleichbaren Fall der Berufungsschrift).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4201
OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09 (https://dejure.org/2009,4201)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2009 - 14 U 2/09 (https://dejure.org/2009,4201)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 14 U 2/09 (https://dejure.org/2009,4201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 17, 7 StVG; § 9 StVO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 2 StVG; § 9 Abs. 5 StVO
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem in Gegenrichtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholenden Motorrad

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem in Gegenrichtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholenden Motorrad

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem in Gegenrichtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholenden Motorrad

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Der Wendende hat beweistechnisch schlechte Karten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kollision von wendendem Pkw und überholendem Motorrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Wenden mit Motorrad kollidiert - Autofahrer will die Schuld am Unfall auf den Motorradfahrer abwälzen

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Zurechnungszusammenhang bei Kollision von vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeug und Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Mithaftung bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Das Berufungsgericht hat namentlich dann die Vernehmung eines Zeugen zu wiederholen, wenn es in der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von derjenigen der ersten Instanz abweichen will (BVerfG NJW 2005, 1487. BGH NJW 1997, 466).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Das Berufungsgericht hat namentlich dann die Vernehmung eines Zeugen zu wiederholen, wenn es in der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von derjenigen der ersten Instanz abweichen will (BVerfG NJW 2005, 1487. BGH NJW 1997, 466).
  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    a) Gegen den Kläger spricht der Anscheinsbeweis, gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen zu haben, weil er ein Wendemanöver durchgeführt hat (vgl. BGH DAR 1985, 989 - juris Rn. 11 . KG NZV 2007, 306 - juris Rn. 5 . OLG Düsseldorf, SchadenPraxis 2000, 408 f.).
  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62

    Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Der Anscheinsbeweis kann indes nur durch feststehende, d. h. unstreitige oder bewiesene Tatsachen entkräftet werden (BGH VersR 1964, 639. BGH DAR 1985, 989 - juris Rn. 11 . BGH VersR 2006, 931 ff. - juris Rn. 18 ).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Ein späterer Unfall kann nicht schon deshalb einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (BGH NJW 2003, 1929 ff. - juris Rn. 11 ).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Der Anscheinsbeweis kann indes nur durch feststehende, d. h. unstreitige oder bewiesene Tatsachen entkräftet werden (BGH VersR 1964, 639. BGH DAR 1985, 989 - juris Rn. 11 . BGH VersR 2006, 931 ff. - juris Rn. 18 ).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 139/98

    Haftungsverteilung bei einem durch ein Wendemanöver entstandenen Unfall

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Bei einem Zusammenstoß eines Wendenden mit dem fließenden Verkehr trifft im Allgemeinen den Wendenden die Alleinhaftung (vgl. hierzu OLG Köln, SchadenPraxis 2009, 100 - juris Rn. 15 . OLG Köln VersR 1999, 993 - juris Rn. 7 . KG, Urteil vom 12. Juli 1990 - Az. 12 U 5822/89 - zitiert nach juris Rn. 34 - sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl., Rn. 259 und 260).
  • KG, 12.07.1990 - 12 U 5822/89
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Bei einem Zusammenstoß eines Wendenden mit dem fließenden Verkehr trifft im Allgemeinen den Wendenden die Alleinhaftung (vgl. hierzu OLG Köln, SchadenPraxis 2009, 100 - juris Rn. 15 . OLG Köln VersR 1999, 993 - juris Rn. 7 . KG, Urteil vom 12. Juli 1990 - Az. 12 U 5822/89 - zitiert nach juris Rn. 34 - sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl., Rn. 259 und 260).
  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

    Entkräftet kann der Anscheinsbeweis jedoch nur durch feststehende, d. h. unstreitige oder bewiesene Tatsachen werden (BGH, VersR 2006, 931 ff.; Senat, Urteil vom 27. Mai 2009 - 14 U 2/09).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Zwar ist danach ein rechtlicher Zusammenhang zwischen einem Verkehrsverstoß und einem Unfall nur zu bejahen, wenn bei Einhaltung der Vorschriften im Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (so: OLG Celle, Urteil vom 27.5.2009, 14 U 2/09, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.3.2003, VI ZR 161/02 = NJW 2003, 1929) bzw. wenn es dem Schädiger bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch möglich gewesen wäre, unfallverhütend zu reagieren (so: KG, Urteil vom 17.1.2000, 12 U 6678/98, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 22 U 150/13

    Keine Erledigung der Hauptsache nach Teilzahlung der Kaskoversicherung im

    Der Beweis des ersten Anscheins als Ausprägung der richterlichen Überzeugung gemäß § 286 ZPO kann erschüttert werden, wenn die dadurch belastete Partei die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs dargetan und die dafür erforderlichen Tatsachen bewiesen hat (BGH, 13.02.07, VI ZR 58/06; OLG Frankfurt am Main, 15.11.07, 26 U 9/07; OLG Celle, 27.05.09, 14 U 2/09).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.04.2012 - 5 S 226/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Geschädigten bei Kollision mit einem

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 27.05.2009 (14 U 2/09) vermag eine andere Bewertung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile nicht zu rechtfertigen.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4311
BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09 (https://dejure.org/2009,4311)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - 5 StR 191/09 (https://dejure.org/2009,4311)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09 (https://dejure.org/2009,4311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine ausreichende Individualisierung des Zeugen als Beweismittel; Berechnung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 54 Abs. 2; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine ausreichende Individualisierung des Zeugen als Beweismittel; Berechnung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 553
  • NStZ 2009, 649
  • NStZ-RR 2010, 133
  • JR 2010, 456
  • VRR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Dies ist für die Individualisierung des Zeugen als Beweismittel grundsätzlich nicht ausreichend; es bedarf vielmehr der Angabe der genauen ladungsfähigen Anschrift des Zeugen (vgl. BGHSt 40, 3, 7).

    Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz.

  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 415/98

    Antrag auf Einholung eines dactyloskopischen Gutachtens zum Beweis einer

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz.
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Ob die auf Verletzung des § 244 Abs. 6 StPO gestützte Rüge wegen der Nichtbescheidung des Antrags auch von vornherein daran scheitern müsste, dass die Verteidigung in der Hauptverhandlung der Feststellung des Strafkammervorsitzenden, sämtliche Beweisanträge seien "beschieden bzw. anderweitig erledigt worden", nicht entgegengetreten ist (vgl. Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft vom 6. April 2009), bedarf bei der gegebenen Sachlage keiner abschließenden Entscheidung; dies liegt aber vor dem Hintergrund der Stellung einer Vielzahl von Beweisanträgen durch die Verteidigung nicht fern (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 42).
  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60

    Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Mit Rücksicht auf eine anzunehmende fortdauernde Wirkkraft der vom Amtsgericht rechtskräftig verhängten früheren Gesamtstrafe darf das neue Tatgericht die Summe aus dieser jetzt aufzulösenden Gesamtfreiheitsstrafe und der hier einzubeziehenden Einzelfreiheitsstrafe (zwei Jahre und drei Monate) nicht überschreiten (vgl. BGHSt 15, 164, 166; BGH NStZ 2005, 210; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 18; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rdn. 31).
  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03

    Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Dazu, dass es sich so verhalten hat, muss dann aber gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einer Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts zum Beleg, dass überhaupt ein formgerechter Beweisantrag gestellt worden ist, gegenüber dem Revisionsgericht vollständig vorgetragen werden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz.
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 304/04

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Begrenzung der neuen Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
    Mit Rücksicht auf eine anzunehmende fortdauernde Wirkkraft der vom Amtsgericht rechtskräftig verhängten früheren Gesamtstrafe darf das neue Tatgericht die Summe aus dieser jetzt aufzulösenden Gesamtfreiheitsstrafe und der hier einzubeziehenden Einzelfreiheitsstrafe (zwei Jahre und drei Monate) nicht überschreiten (vgl. BGHSt 15, 164, 166; BGH NStZ 2005, 210; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 18; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rdn. 31).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies ist aber erforderlich (BGHSt 40, 3, 7; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09 - zur Veröffentlichung bestimmt in BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Da für die Prüfung des Revisionsgerichts, ob ein formgerechter Beweisantrag vorliegt, die in den Anträgen in Bezug genommenen Aktenstellen entscheidend sind, in denen die Zeugen nach dem Beweisantrag mit Namen und ladungsfähiger Anschrift genannt sind, muss deren Inhalt im Rahmen der Beweisantragsrüge umfassend vorgetragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649, 650; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).

    Indes hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen, wenn alle Individualisierungsfaktoren dem Tatgericht eindeutig bekannt sind, etwa aus der Anklageschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649 f.).

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte.
  • BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen);

    Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.).
  • OLG Celle, 26.03.2013 - 32 Ss 39/13

    Grundsätze zum Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots für den Fall der

    Fehlt es daran, kann nicht geprüft werden, ob es sich überhaupt um einen förmlichen Beweisantrag oder aber lediglich um einen Beweisermittlungsantrag oder eine Beweisanregung handelt (vgl. BGH NStZ 2009, 649).
  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 69/12

    Unbegründete Revision

    Der die Aufnahme einer Arbeit betreffende "Beweisantrag" ist, selbst wenn die darauf bezogene Rüge zulässig wäre (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 46), vom Landgericht in der Sache zutreffend als bedeutungslos zurückgewiesen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28476
OLG Bamberg, 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/08 (https://dejure.org/2009,28476)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/08 (https://dejure.org/2009,28476)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 Ss OWi 153/08 (https://dejure.org/2009,28476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 5; OWiG § 71 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem freisprechenden Urteil in Bußgeldsachen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Urteilsgründe - Anforderungen an Darstellung eines Sachverständigengutachtens im Urteil

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei einem freisprechenden Urteil in Bußgeldsachen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Urteilsgründe - Anforderungen an Darstellung eines Sachverständigengutachtens im Urteil

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe bei einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/08
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08 = VerkMitt. 2008 Nr. 47 = VRS 114, 456 ff.).

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (OLG Köln VRS 65, 174; OLG Brandenburg DAR 1998, 44; OLG Hamburg NStZ 2006, 528/529; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 29.03.2007 - 3 Ss OWi 1650/2006 und vom 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08 = VerkMitt.

    2008, Nr. 47 = VRS 114, 456 ff.; Göhler § 71 Rn. 43).

  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/08
    Über den Fachbereich dieses Sachverständigen enthält das Urteil jedoch keine Angaben und leidet bereits von daher an einem Darstellungsmangel, da nicht überprüft werden kann, ob der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde auf dem Gebiet der Laser-Messtechnik verfügt (vgl. OLG Koblenz DAR 2006, 101 ).
  • OLG Hamburg, 02.06.2005 - III-28/05

    Ausstellung plastinierter Leichen als grob ungehörige Handlung im Sinne des OWiG

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/08
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (OLG Köln VRS 65, 174; OLG Brandenburg DAR 1998, 44; OLG Hamburg NStZ 2006, 528/529; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 29.03.2007 - 3 Ss OWi 1650/2006 und vom 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08 = VerkMitt.
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (Festhaltung u.a. an OLG Bamberg OLGSt OWiG § 71 Nr. 3 = DAR 2009, 402 [Ls]; VerkMitt 2008, Nr. 47 = VRS 114, 456 ff. sowie OLG Koblenz BA 48, 111 ff.).

    Immer muss die Begründung so abgefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 bis 8, 10 und 13; BGH, Urteile vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 und vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 [jeweils bei juris]; BGH wistra 2010, 219 f.; BGH NStZ-RR 2010, 182 f. sowie OLG Bamberg, Urteile vom 30.03.2010 - 3 Ss 100/09 = OLGSt StPO § 261 Nr. 19 = DAR 2011, 147 ff. und vom 22.02.2011 - 3 Ss 136/10 = OLGSt StGB § 183 Nr. 4, jeweils m.w.N.; speziell für das freisprechende Urteil im Bußgeldverfahren vgl. neben OLG Bamberg, Beschlüsse vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/09 = OLGSt OWiG § 71 Nr. 3 = DAR 2009, 402 [Ls] und vom 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08 = VerkMitt 2008, Nr. 47 = VRS 114, 456 ff. u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2010 - 2 SsBs 100/10 = BA 48, 111 ff.; vgl. auch Göhler/Se/fe OWiG 16. Aufl. § 71 Rn. 42 f. und KK/Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 106, jeweils m.w.N.).

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