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   OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09   

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OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09 (https://dejure.org/2009,1904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09 (https://dejure.org/2009,1904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 (https://dejure.org/2009,1904)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch Polizeibeamte; Schätzung durch Zählen ("einundzwanzig zweiundzwanzig...")

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 261; ; StGB § 344 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch Polizeibeamte; Schätzung durch Zählen ["einundzwanzig, zweiundzwanzig..."]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrverbot - Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes allgemein - Qualifizierter Rotlichtverstoß - Rotlichtdauer/Schätzung - Rotlichtthemen - Rotlichtverstöße allgemein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Einundzwanzig, zweiundzwanzig" = 1 Sekunde!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß durch Zählen feststellbar?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Qualifizierter Rotlichtverstoß" - Er kann unter Umständen auch durch polizeiliche Schätzung festgestellt werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Ampelüberwachung: Feststellung der Rotlichtzeit beim "qualifizierten Rotlichtverstoß"

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß: Auch zählen ist erlaubt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß: Polizei darf zählen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ampelverstoß - polizeiliche Schätzung der Rotlichtzeit nicht immer ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellung der Rotlichtzeit beim "qualifizierten Rotlichtverstoß"

Verfahrensgang

  • AG Minden - 15 OWi 26/08
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 712
  • NZV 2010, 44
  • VRR 2009, 271
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07

    Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Der seinerzeitige 5. Senat für Bußgeldsachen verneinte dies generell (NZV 2001, 177), während der erkennende Senat dies grundsätzlich bejaht (NZV 2002, 577 und Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07).

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).

  • OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).

    Das Urteil teilt zwar nicht ausdrücklich mit, dass der Zeuge bis "zweiundzwanzig" zu Ende gezählt hat (vgl. dazu OLG Köln VRS 106, 214, 215 f.).

  • OLG Hamm, 29.08.2002 - 3 Ss OWi 729/02
    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Der seinerzeitige 5. Senat für Bußgeldsachen verneinte dies generell (NZV 2001, 177), während der erkennende Senat dies grundsätzlich bejaht (NZV 2002, 577 und Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07).

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Der seinerzeitige 5. Senat für Bußgeldsachen verneinte dies generell (NZV 2001, 177), während der erkennende Senat dies grundsätzlich bejaht (NZV 2002, 577 und Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07).

    Entgegen der vom seinerzeitigen 5. Senat für Bußgeldsachen vertretenen Ansicht, dass bei qualifizierten Rotlichtverstößen auch bei gezielter Ampelüberwachung eine Schätzung durch Zählen nicht ausreiche (NZV 2001, 177, 178), ist der erkennende Senat der Ansicht, dass dies durchaus der Fall sein kann, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

  • OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04

    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss OWi 30/97
    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).
  • OLG Jena, 29.10.2003 - 1 Ss 138/03
    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).
  • BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04

    Beweiswürdigung (Überzeugungsmaßstab; überspannte Anforderungen an die zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH NStZ-RR 2005, 149; BGH NStZ 1988, 236; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09
    Es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH NStZ-RR 2005, 149; BGH NStZ 1988, 236; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 4 RBs 404/17

    Rotlichtverstoß; Gefährdung; Dauer; Rechtsfolge

    Die Anforderungen können hier nicht niedriger sein, als bei einer gezielten Kreuzungsüberwachung im Hinblick auf Rotlichtverstöße (vgl. zu den Anforderungen dort: OLG Hamm NZV 2010, 44).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Zwar kann die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes grundsätzlich auch - wie hier - auf die Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten gestützt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - III-4 RBs 27/18 -, vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.).

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall der zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I -, ; für den Fall der gezielten Überwachungeiner Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; VRS 93, 462) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln,Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15OWi) -, ).

    Solche Umstände, durch die die Richtigkeit einer Schätzung erhärtet wird, können sich - je nach den Umständen des Einzelfalls - etwa aus der angewandten Zählmethode (gedankliches Aussprechen der Zahlen "einundzwanzig, zweiundzwanzig": vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.) oder einem während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgang, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat, ergeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 Ss (OWi) 215/98 - (OWi) 66/98 II -, ).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Zwar können für den Beweis eines - auch eines qualifizierten - Rotlichtverstoßes neben den Ergebnissen von Überwachungsanlagen grundsätzlich auch Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten herangezogen werden (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 577 f. - Rn. 15 nach juris; NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m. w. N.).

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall einer zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 7 nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris; für den Fall einer gezielten Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2001, 177 f. - Rn. 6 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 11 nach juris; für beide Fälle: vgl. OLG Düsseldorf DAR 2003, 234 - Rn. 7 f. nach juris) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris).

    Solche Umstände, durch die die Richtigkeit einer Schätzung erhärtet wird, können sich - je nach den Umständen des Einzelfalls - etwa aus der angewandten Zählmethode (gedankliches Aussprechen der Zahlen "einundzwanzig, zweiundzwanzig": vgl. etwa OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 12 nach juris; OLG Hamm NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 ff. nach juris ; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m. w. N.) oder einem während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgang, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat, ergeben (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris).

    Es wird schon nicht mitgeteilt, ob es sich um eine gezielte Rotlichtüberwachung, bei der die Wahrnehmung der hierbei tätigen Polizeibeamten entsprechend geschärft ist (vgl. OLG Hamm NZV 2010, 44 f. - Rn. 9 nach juris), oder aber lediglich um eine zufällige Rotlichtüberwachung, bei der die wahrnehmenden Polizeibeamten in der Regel weniger aufmerksam sind, gehandelt hat.

  • OLG Koblenz, 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertbarkeit einer

    Ein Sonderrecht für Bußgeldverfahren, die Verkehrsordnungswidrigkeiten zum Gegenstand haben, gibt es nicht (siehe z.B. OLG Hamm v. 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09 zur Feststellung eines Rotlichtverstoßes durch Mitzählen).
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit ermittelt wurde (OLG Hamm, Beschl. v. 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09 - juris m.w.N.).
  • KG, 01.07.2021 - 3 Ws (B) 167/21

    Urteilsanforderungen bei ohne technische Hilfsmittel festgestelltem

    Auch das sog. Sekundenzählen durch gezielt überwachende Polizeibeamte wurde - insbesondere in etwas älteren Entscheidungen - als ggf. zuverlässiges Beweismittel anerkannt (vgl. OLG Köln, VRS 100, 140; OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134; OLG Hamm NZV 2010, 44; 1997, 13; a. A. OLG Hamm NZV 2001, 177).
  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 6 Rb 20/22

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Zwar kommen - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - neben der Schätzung auf der Basis eines gedanklichen Zählens (vgl. OLG Hamm NZV 2010, 44) auch andere Möglichkeiten in Betracht, einen qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen.
  • BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Es wird auch nicht mitgeteilt, ob es sich um eine gezielte Rotlichtüberwachung, bei der die Wahrnehmung der hierbei tätigen Polizeibeamten entsprechend geschärft ist (vgl. OLG Hamm NZV 2010, 44f.), oder aber lediglich um eine zufällige Rotlichtüberwachung, bei der die wahrnehmenden Polizeibeamten in der Regel weniger aufmerksam sind, gehandelt hat.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 1 RBs 98/18

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an Beweiswürdigung bei zufälliger Beobachtung

    Daher bedarf es in einem solchen Fall Ausführungen dazu, auf welcher Grundlage die Schätzung des Zeugen beruht, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die vom Tatrichter angenommene Rotlichtzeit auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. hierzu OLG Hamm SVR 2018, 36, 37; NZV 2010, 44, 45; Senat, Einzelrichterbeschluss vom 23. Januar 2017 - IV-1 RBs 215/16, Beschluss vom 04.11.2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I ; König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. [2015], § 37 StVO Rdnr. 45 m.w.N.).
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