Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3554
OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09 (https://dejure.org/2009,3554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2009 - 3 Ss 105/09 (https://dejure.org/2009,3554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2009 - 3 Ss 105/09 (https://dejure.org/2009,3554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StVG § 21
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung; Formelle Wirksamkeit

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Umtausch der nationalen Fahrerlaubnis; Entziehung einer spanischen Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde; vermeidbarer Verbotsirrtum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2, 4 Abs. 3 und Abs. 7, 21 StVG; § 28 FeV; § 4 IntKfzVO
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Umtausch der nationalen Fahrerlaubnis; Entziehung einer spanischen Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde; vermeidbarer Verbotsirrtum

  • verkehrslexikon.de

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - es kommt nur auf formelle Wirksamkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis an -

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsmaßstab bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde

  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 2; ; StVG § 4 Abs. 3; ; StVG § 4 Abs. 7; ; StVG § 21; ; FeV § 28; ; IntKfzVO § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Prüfungsumfang des Tatgerichts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang des Gerichts erstreckt sich nur auf formelle Wirksamkeit der verwaltungsrechtlichen Entziehungsanordnung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Prüfungsumfang des Gerichts erstreckt sich nur auf formelle Wirksamkeit der verwaltungsrechtlichen Entziehungsanordnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Prüfungsumfang des Tatgerichts

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 49/08
  • OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 111
  • VRR 2009, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Dementsprechend betrifft auch das von der Revision in Bezug genommene Urteil des EuGH vom 20. November 2008 (C-1/07) eine gänzlich andere Fallgestaltung.

    In der von dem Angeklagten im Wortlaut zitierten Entscheidung hatte der EuGH gerade die Befugnisse der Mitgliedstaaten gestärkt und diesen das Recht zuerkannt, in einem solchen Fall aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs gemäß Art. 8 Abs. 4 EU-FSch-RiLi 91/439/EWG die Anerkennung der ausländischen Fahrberechtigung in seinem Hoheitsgebiet abzulehnen (zu vgl. EuGH, Urteils v. 20. November 2008 - C-1/07, Rn. 36-39, 41).

  • OLG Hamm, 16.04.2008 - 3 Ss 31/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; ausländische

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gemäß § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch deren sachliche Richtigkeit (zu vgl. Senatsbeschluss v. 15. April 2008 - 3 Ss 31/08; OLG Nürnberg Beschluss v. 15. Mai 2007 - 2 Ss 50/07; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 21 StVG, Rn. 7).

    Dementsprechend hatte der Angeklagte der Anordnung bei Vermeidung einer Bestrafung nachzukommen, auch wenn im Tatzeitpunkt noch nicht feststand, ob eine Zuwiderhandlung letztlich das sachliche Recht verletzt, weil noch die Möglichkeit einer Aufhebung des Verwaltungsaktes durch das Verwaltungsgericht bestand (zu vgl. BGH NJW 1969, 2023; Senatsbeschluss v. 16. April 2008 - 3 Ss 31/08).

  • OLG Hamm, 19.03.2007 - 2 Ss 50/07

    Nötigung im Straßenverkehr durch Auffahren auf das vordere Auto

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gemäß § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch deren sachliche Richtigkeit (zu vgl. Senatsbeschluss v. 15. April 2008 - 3 Ss 31/08; OLG Nürnberg Beschluss v. 15. Mai 2007 - 2 Ss 50/07; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 21 StVG, Rn. 7).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Entgegen der Auffassung der Revision geht es vorliegend nicht um das in der Rechtsprechung streitig beurteilte und von dem Europäischen Gerichtshof mehrfach in Entscheidungen (zu vgl. EuGH Urteil v. 29. Februar 1996 - C-193/94 "Skanavi und Chryssanthakopoulus"; Urteil v. 29. Oktober 1998 - C-230/97 "Awoyemi"; Urteil v. 29. April 2004 - C-476/01 "Kapper"; Beschluss v. 6. April 2006 - C-227/05 "Halbritter") zu Gunsten der Freizügigkeit, eines effektiven Binnenmarktes sowie zur Schaffung harmonisierter Mindeststandards herausgestellte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einer Fahrerlaubnis (Art. 1 Abs. 2 der Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG v. 29. Juli 1991 - zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 - Abl. L 284 v. 31. Oktober 2003 und neu gefasst durch die Richtlinie 2006/126/EG v. 20. Dezember 2006), die während oder nach dem Ablauf einer Sperrfrist im Inland von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Entgegen der Auffassung der Revision geht es vorliegend nicht um das in der Rechtsprechung streitig beurteilte und von dem Europäischen Gerichtshof mehrfach in Entscheidungen (zu vgl. EuGH Urteil v. 29. Februar 1996 - C-193/94 "Skanavi und Chryssanthakopoulus"; Urteil v. 29. Oktober 1998 - C-230/97 "Awoyemi"; Urteil v. 29. April 2004 - C-476/01 "Kapper"; Beschluss v. 6. April 2006 - C-227/05 "Halbritter") zu Gunsten der Freizügigkeit, eines effektiven Binnenmarktes sowie zur Schaffung harmonisierter Mindeststandards herausgestellte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einer Fahrerlaubnis (Art. 1 Abs. 2 der Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG v. 29. Juli 1991 - zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 - Abl. L 284 v. 31. Oktober 2003 und neu gefasst durch die Richtlinie 2006/126/EG v. 20. Dezember 2006), die während oder nach dem Ablauf einer Sperrfrist im Inland von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Entgegen der Auffassung der Revision geht es vorliegend nicht um das in der Rechtsprechung streitig beurteilte und von dem Europäischen Gerichtshof mehrfach in Entscheidungen (zu vgl. EuGH Urteil v. 29. Februar 1996 - C-193/94 "Skanavi und Chryssanthakopoulus"; Urteil v. 29. Oktober 1998 - C-230/97 "Awoyemi"; Urteil v. 29. April 2004 - C-476/01 "Kapper"; Beschluss v. 6. April 2006 - C-227/05 "Halbritter") zu Gunsten der Freizügigkeit, eines effektiven Binnenmarktes sowie zur Schaffung harmonisierter Mindeststandards herausgestellte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einer Fahrerlaubnis (Art. 1 Abs. 2 der Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG v. 29. Juli 1991 - zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 - Abl. L 284 v. 31. Oktober 2003 und neu gefasst durch die Richtlinie 2006/126/EG v. 20. Dezember 2006), die während oder nach dem Ablauf einer Sperrfrist im Inland von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist.
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Im Hinblick auf die (irrige) Auffassung des Angeklagten, gleichwohl in der Bundesrepublik Deutschland fahren zu dürfen, hat das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten einen Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB angenommen (vgl. zur Ablehnung eines Verbotsirrtums OLG Nürnberg 2. Strafsenat, Beschluss v. 15. Mai 2007 - 2 St OLG Ss 50/07).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Entgegen der Auffassung der Revision geht es vorliegend nicht um das in der Rechtsprechung streitig beurteilte und von dem Europäischen Gerichtshof mehrfach in Entscheidungen (zu vgl. EuGH Urteil v. 29. Februar 1996 - C-193/94 "Skanavi und Chryssanthakopoulus"; Urteil v. 29. Oktober 1998 - C-230/97 "Awoyemi"; Urteil v. 29. April 2004 - C-476/01 "Kapper"; Beschluss v. 6. April 2006 - C-227/05 "Halbritter") zu Gunsten der Freizügigkeit, eines effektiven Binnenmarktes sowie zur Schaffung harmonisierter Mindeststandards herausgestellte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einer Fahrerlaubnis (Art. 1 Abs. 2 der Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG v. 29. Juli 1991 - zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 - Abl. L 284 v. 31. Oktober 2003 und neu gefasst durch die Richtlinie 2006/126/EG v. 20. Dezember 2006), die während oder nach dem Ablauf einer Sperrfrist im Inland von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist.
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
    Dementsprechend hatte der Angeklagte der Anordnung bei Vermeidung einer Bestrafung nachzukommen, auch wenn im Tatzeitpunkt noch nicht feststand, ob eine Zuwiderhandlung letztlich das sachliche Recht verletzt, weil noch die Möglichkeit einer Aufhebung des Verwaltungsaktes durch das Verwaltungsgericht bestand (zu vgl. BGH NJW 1969, 2023; Senatsbeschluss v. 16. April 2008 - 3 Ss 31/08).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Da die Entscheidung über die Versagung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, ist deren sachliche Richtigkeit nicht mehr zu überprüfen (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 14.04.2009, 3 Ss 105/09).
  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer

    Hierbei ist aufzuführen, dass zunächst die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist und deren sachliche Richtigkeit somit auch nicht mehr zu überprüfen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 111).
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik

    Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen bzw. hat der Betroffene - wie vorliegend - auf die Befugnis, im Inland von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, verzichtet, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gemäß § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch deren sachliche Richtigkeit (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 14. April 2009 - 3 Ss 105/09; OLG Nürnberg Beschluss v.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht