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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 7 U 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4901
OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 7 U 23/08 (https://dejure.org/2009,4901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.08.2009 - 7 U 23/08 (https://dejure.org/2009,4901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. August 2009 - 7 U 23/08 (https://dejure.org/2009,4901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB
    Schmerzensgeld für Knöchelverletzung aus Verkehrsunfall

  • Judicialis

    BGB § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Höhe des Schmerzensgeldes bei verkehrsunfallbedingtem knöchernem Ausriss des linken Innenknöchels mit Schleimbeutelentzündung ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei verkehrsunfallbedingtem knöchernem Ausriss des linken Innenknöchels mit Schleimbeutelentzündung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Knöchelverletzung nach Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1684
  • NZV 2010, 37
  • VRR 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 130/00

    Höheres Schmerzensgeld bei verzögerlichem Regulierungsverhalten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 7 U 23/08
    Zutreffend ist zwar, dass die vom Landgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2002, 962) und des Landgerichts München I (Hachs/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 27. Aufl., Lfd.Nr. 27.1286) jeweils nur etwa EUR 5.000 für ähnliche Verletzungen vorsahen.

    Vielmehr ist zu Gunsten der Geschädigten die seit dem Entscheidungszeitpunkt verstrichene Geldentwertung ebenso zu berücksichtigen, wie die allgemeine Tendenz, bei der Bemessung von Schmerzensgeld höhere Beträge zuzusprechen als noch in früheren Zeiten (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2002, 962 ).

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 7 U 23/08
    Vielmehr hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen gemäß § 513 Abs. 1, § 546 ZPO in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie zutreffend ist (vgl. BGH, NJW 2006, 1589 ).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 407/96

    Beendigung der Jagdausübung bei Auslösung eines Schusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 7 U 23/08
    Von einem ähnlichen Wert geht auch das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung aus dem Jahr 1998 aus (OLG Hamm, NJWE-VHR 1998, 269).
  • LG Köln, 15.05.2013 - 18 O 148/08

    Zum Mitverschulden eines Motorradfahrers an Unfallverletzungen auf Grund

     OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2009, Az.: 7 U 23/08 (nach juris): 7.500,00 EUR.
  • AG Berlin-Wedding, 13.03.2017 - 9 C 46/16

    Benachbarte Flüchtlingsunterkunft rechtfertigt Mietminderung

    Ausgehend vom Erfolg der Klage zur Mietminderung reduziert sich auch der dem Erstattungsanspruch zugrunde zu legende Gegenstandswert (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2009 - 7 U 23/08).
  • LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers bei Unfall im

    Vielmehr ist zu Gunsten des Geschädigten die seit dem Entscheidungszeitpunkt verstrichene Zeit (10,5 bzw. 15, 5 Jahre) ebenso zu berücksichtigen wie die allgemeine Tendenz, bei der Bemessung von Schmerzensgeld höhere Beträge zuzusprechen als noch in früheren Zeiten (OLG Frankfurt 19.08.2009 - 7 U 23/08 - juris).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 5 U 144/08

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess

    Der Senat hat sich vielmehr an die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 19.8.2009 - 7 U 23/08 - (NZV 2010, 37) und des OLG Hamm vom 14.3.2007 - 3 U 54/06 - (abrufbar bei Juris) sowie eine Entscheidung des OLG München vom 14.10.2010 - 1 U 1657/10 - (zitiert nach Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 6 Auflage, E 789) orientiert, mit denen in jüngerer Zeit bei vergleichbaren Schadensbildern und -folgen ebenfalls ein Schmerzensgeld von 7.500,00 EUR bis 10.000,00 EUR zuerkannt wurde.
  • LG Coburg, 02.11.2010 - 23 O 100/10

    Finanzberater haftet aus Auskunftsvertrag mit Anleger bei Verschweigen des

    Diese Prämisse muss der Leser als Fundamentalsatz glauben und akzeptieren, um überhaupt die weiteren Ausführungen für schlüssig halten zu können, welche sich wiederum im Wesentlichen im Abstrakten bewegen, insbesondere keine Geschäfte, beteiligten Institutionen, Personen usw. konkret benennen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17.9.2008, 7 U 23/08).

    Hierzu gehört insbesondere, die Angaben des Kapitalsuchenden selbständig auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen oder aber gegenüber dem Anlageinteressenten offen zu legen, dass die Angaben des Kapitalsuchenden ungeprüft übernommen worden sind (OLG Bamberg, Beschluss vom 17.9.2008, 7 U 23/08).

  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Die Rechtsprechung verfuhr bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen vielmehr schon seit Ende der 1960er Jahre (siehe eingehend OLG Karlsruhe VersR 1969, 1123) deutlich großzügiger als früher (zu dieser Tendenz ferner OLG Köln VersR 1992, 1013 [!] und 1995, 549 [!]; Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 2544/05, st. Rspr., zuletzt etwa SP 2011, 107 und Urteil vom 22.03.2013 - 10 U 3619/10 [juris, dort Rz. 49]; OLG Nürnberg VersR 2009, 71 [73 unter 2]; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2009, 1684 [1685]; LG Lübeck, Urteil vom 09.07.2010 - 9 O 265/09 [juris, dort Rz. 44-46]).
  • LG Köln, 09.03.2011 - 7 O 280/07
    Hierbei ist nicht nur der Inflationsausgleich durch den Zeitablauf seit dem Datum der herangezogenen Entscheidungen zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus zu beachten, dass eine Tendenz der Rechtsprechung zu höheren Schmerzensgeldern zu beobachten ist, die in einem - über den Inflationsausgleich hinausgehenden - erhöhten Maße zu einer Steigerung der vorgenannten Beträge führen muss (vgl. KG KGR 2003, 140 (142); OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1684 (1685); OLG Köln VersR 1992, 1013).
  • OLG Hamm, 01.03.2023 - 11 U 73/22

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich

    Bei umfassender Würdigung aller vorgenannten Umstände erachtet der Senat danach auch im Vergleich zu von der Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen zuerkannten Schmerzensgeldbeträgen (vgl. etwa OLG Frankfurt vom 19.08.2009, 7 U 23/08) vorliegend mit Rücksicht auf den der Klägerin entstandenen Dauerschaden und die ihr verbliebene Schmerzproblematik ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500,- EUR für Ausgleich der von ihr unfallbedingt erlittenen immateriellen Schäden für angemessen und ausreichend.
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Rechtsprechung
   AG Medebach, 03.09.2009 - 3 C 329/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13974
AG Medebach, 03.09.2009 - 3 C 329/08 (https://dejure.org/2009,13974)
AG Medebach, Entscheidung vom 03.09.2009 - 3 C 329/08 (https://dejure.org/2009,13974)
AG Medebach, Entscheidung vom 03. September 2009 - 3 C 329/08 (https://dejure.org/2009,13974)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Mehrwertsteuer auf fiktive Reparaturkosten bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - fiktive und konkrete Schadensabrechnung

  • ra-frese.de

    Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur

  • captain-huk.de

    Zur Erstattung der Mehrwertsteuer bei einer Ersatzbeschaffung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuererstattung fiktiver Reparaturkosten bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrwertsteuererstattung bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs im Rahmen fiktiver Reparaturkosten -

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Fiktive/konkrete Abrechnung: Mischen erlaubt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte

    Auszug aus AG Medebach, 03.09.2009 - 3 C 329/08
    Für die Auffassung der Beklagten spricht sich Lemke in einer Anmerkung zu der eben zitierten BGH-Entscheidung in r+s 2006 Seite 474 aus.
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05

    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten

    Auszug aus AG Medebach, 03.09.2009 - 3 C 329/08
    In der Entscheidung vom 30.05.2006 (Versicherungsrecht 2006, 1088 = NJW 2006 2320) hat der BGH lediglich erklärt, dass eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung " insoweit " unzulässig sei.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Medebach, 03.09.2009 - 3 C 329/08
    Das Wahlrecht des Geschädigten findet seine Grenze außerdem an dem Verbot, sich durch den Schadensersatz zu bereichern (BGH, Versicherungsrecht 2005, 663 = NJW 2005 1108).
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Rechtsprechung
   KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9813
KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,9813)
KG, Entscheidung vom 20.07.2009 - 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,9813)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,9813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erheblicher Sachmangel an einem Fahrzeug (hier: Smart fortwo coupé) aufgrund einer undichten Heckscheibe; Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens durch in der Person des Gutachters oder dem Gutachten selbst liegenden Gründen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wassereintritt - erheblicher Fahrzeugmangel

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Erheblichkeit von Mängeln eines neuen Pkw; Wassereintritt im Innenraum als Mangel; Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Undichte Heckscheibe ist ein erheblicher Sachmangel

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Undichte Heckscheibe stellt Sachmangel dar - Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs eingeschränkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    In erster Linie ist auf die Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2008 zu VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, 509).

    Die Beklagte hat zutreffend erkannt, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 508, 509) ein Mangel nicht unerheblich ist, wenn ein Käufer deswegen vom Kauf Abstand nehmen würde.

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Der Richter kann sich dabei in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 1993, 935, 937).

    In rechtlicher Hinsicht ist dabei nur zu überprüfen, ob der Richter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Naturgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln verstößt (vgl. BGH NJW 1993, 935, 937; KG MDR 2004, 533).

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 12 U 112/04

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzung fehlgeschlagener Nacherfüllung

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Diese ist nicht unerheblich, zumal beim Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum mit der Gefahr weitergehender Schäden zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2005, 31).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    In rechtlicher Hinsicht ist dabei nur zu überprüfen, ob der Richter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Naturgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln verstößt (vgl. BGH NJW 1993, 935, 937; KG MDR 2004, 533).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Da es nach den Feststellungen des Landgerichts erst zu Wassereinbrüchen kommt, wenn sich die Mulde der Abdeckung mit Wasser gesammelt hat (s. auch S. 6 des Ergänzungsgutachtens vom 14. November 2008), kann gerade nicht festgestellt werden, dass es bei weiterem Regen bei geringfügigen Wassereinbrüchen bleiben würde (zur Beweislast des Verkäufers im Rahmen des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1199, 1201; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 545; Grothe in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.02.2007, Edition 13).
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 34 U 300/22

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil wegen Sachmängeln; Anspruch

    Nach zutreffender Auffassung stellt ein Feuchtigkeitseintritt nicht nur bei einem PKW (vgl. BGH vom 05.11.2008-VIII ZR 166/07, Tz 19 und 21 sowie -explizit zu einem Wassereintritt am Heck- KG, Urteil vom 20.07.2009-8 U 96/09, zit nach beck-online) sondern auch bei einem Wohnmobil (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011-28 U 131/10, Tz 39) regelmäßig einen nicht nur unerheblichen Mangel dar.
  • OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 205/11

    Ist die Bauleistungsversicherung eine Vollkaskoversicherung für Bauleistungen?

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. BGH, NJW 2003, 3480; KG, KGR Berlin 2009, 900).
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Rechtsprechung
   KG, 25.06.2009 - 12 U 153/08 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17978
KG, 25.06.2009 - 12 U 153/08 BSch (https://dejure.org/2009,17978)
KG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 12 U 153/08 BSch (https://dejure.org/2009,17978)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 12 U 153/08 BSch (https://dejure.org/2009,17978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Wassersport - Fahrgastschiff - Haftung eines Matrosen wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1110
  • NZV 2009, 600 (Ls.)
  • VRR 2009, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 12 U 153/08
    Eine solche Gefährdungshaftung ist wegen des für sie geltenden Enumerationsprinzips auch nicht in Gesetzesanalogie zum Straßenverkehrsgesetz, Luftverkehrsgesetz, Haftpflichtgesetz oder anderen gesetzlichen Regelungen zu begründen (BGH, NJW-RR 2006, 1098 m.w.N.) Es kommt mithin allein auf die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten an.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.05.2008 - 206 C 501/07
    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 12 U 153/08
    Beschluss des Schifffahrtsobergericht Berlin, Aktenzeichen 12 U 153/08 BSch vom 25. Juni 2009 und Urteil des Schifffahrtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 206 C 501/07 vom 06. Mai 2008 Aus dem Tatbestand des Urteiles erster Instanz: Am 03.08.2006 nahm die Klägerin als Fahrgast an einer Spreefahrt auf dem Fahrgastschiff des Beklagten zu 1 teil.
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