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   BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09   

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BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen (BGH DAR 2004, 229; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 21 StVG Rdn. 25 m.w.N.), weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist.
  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).

    Dieses ist gegenüber dem Missbrauch von Ausweispapieren kein minderschweres Delikt, welches nicht geeignet wäre, die Delikte zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris).

  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).

    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 19 ZB 21.207

    Urkundsdelikte als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung

    Zwar stellt das Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (der Straftatbestand dient der Sicherheit des Straßenverkehrs, also auch dem Schutz von Individualgütern wie Leib, Leben und Sachgütern ) grundsätzlich nur eine minderschwere Straftat dar (BGH, B.v. 22.7.2009 - 5 StR 268/09 - juris).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

    Das minder schwere Delikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann die Nötigungshandlungen nicht zur Tateinheit verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09 -).
  • KG, 27.12.2018 - 121 Ss 198/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Einheitliche Tat bei Fahrtunterbrechung und versuchter

    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
  • KG, 27.12.2018 - 1 Ss 38/18
    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
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Rechtsprechung
   AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09   

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https://dejure.org/2009,2595
AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 (https://dejure.org/2009,2595)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 (https://dejure.org/2009,2595)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 31. August 2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 (https://dejure.org/2009,2595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 100h StPO; § 46 OWiG

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung im "bayerischen Brückenabstandsmessverfahren"

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit von Videoabstandsmessungen in Bayern

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Verwertungsverbot bei Video-Abstandsmessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des "bayerischen" Brückenabstandsmessverfahrens mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Praktische Konkordanz als Einschränkungsmöglichkeit des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung; Fahrlässige Unterschreitung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bayerisches Brückenabstandsmessverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Polizeiliche Videokontrollen sind auch in Bayern zulässig

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Brücken-Abstandsmessung und Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessung (wohl) rechtswidrig- Erfolgreicher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Videoabstandsmessungen

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Das BVerfG hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Frage der Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG jeweils ausgeführt, dass zwar die Videoaufzeichnungen einen Eingriff in dieses hochrangige Grundrecht darstellen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08; BVerfGE 120, 378, 397 ff.), insbesondere im Falle der Vorbereitung hoheitlich belastender Verwaltungsakte (BVerfG NVwZ 2007, 688, 689).

    Nach den eindeutigen Vorgaben des BVerfG stellt eine Videoüberwachung mit einer Aufzeichnung des hierdurch gewonnenen Bildmaterials einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und dessen besondere Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar (BVerfG NVwZ 2007, 688, 690).

    Die konkrete Eingriffsintensität kann zwar dem Grunde nach durch das anlassgebende eigene Verhalten des von der eingreifenden Maßnahme Betroffenen reduziert werden (BVerfGE 100, 313, 376; BVerfGE 107, 299, 318; BVerfGE 109, 279, 353), andererseits jedoch auch im Falle verdachtsloser Eingriffe mit großer Streubreite, wodurch auch Unbeteiligte, die durch ihr Verhalten den Eingriff nicht veranlasst haben und in keiner vorwerfbaren Beziehung zu dem Fehlverhalten stehen, wieder ansteigen (BVerfG NVwZ 2007, 688, 691; BVerfGE 100, 313, 376, 392; BVerfGE 107, 299, 320 f.).

    Erhöht wird eine solche Eingriffsintensität noch zusätzlich durch die Möglichkeit, das durch Aufzeichnungen gewonnene Bildmaterial in vielfältiger Weise auswerten, bearbeiten und mit anderen Informationen verknüpfen zu können (BVerfG NVwZ 2007, 688, 691).

    Der jüngsten Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009 lässt sich nicht abschließend entnehmen, ob und inwieweit das BVerfG die Videoaufzeichnungen im Brückenabstandsmessverfahren mit den "Ganzkörper-Aufnahmen" auf öffentlichen Plätzen, wie dies etwa der Entscheidung des BVerfG vom 23.02.2007 zu Grunde lag (BVerfG NVwZ 2007, 688 ff.), in der Eingriffsintensität gleichstellt.

    Der in der vorgenannten Entscheidung des BayObLG in Rede stehende Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG durch den polizeilichen Gewahrsam im Sinne des Art. 17 PAG stellt, zumindest nach der derzeitigen Beurteilung durch das erkennende Gericht, eine dem Grunde nach in seiner Schwere mit der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eines durch eine polizeiliche Videoaufzeichnung Betroffenen dar, wie sie vom BVerfG im "Gedenkstätten"-Fall angenommen worden ist (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 688, 691), womit die vom BayObLG vorgegebenen Grundsätze auch im vorliegenden Fall anwendbar und beachtlich erscheinen.

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Das Gericht sieht sich durch die Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, an der Verwertung der Videobänder im Rahmen der Beweisaufnahme nicht gehindert, nachdem insoweit gerichtlicherseits zunächst festzustellen ist, dass der dem Beschluss des BVerfG vom 11.08.2009 zugrunde liegende Ausgangssachverhalt nicht mit dem im vorliegenden Fall anzutreffenden Sachverhalt hinsichtlich der Messmethode und -durchführung ohne Weiteres vergleichbar ist.

    Das BVerfG hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Frage der Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG jeweils ausgeführt, dass zwar die Videoaufzeichnungen einen Eingriff in dieses hochrangige Grundrecht darstellen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08; BVerfGE 120, 378, 397 ff.), insbesondere im Falle der Vorbereitung hoheitlich belastender Verwaltungsakte (BVerfG NVwZ 2007, 688, 689).

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht etwa dadurch, dass lediglich Verhaltensweisen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum erhoben wurden, nachdem das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre gewährleistet, sondern auch in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung trägt (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16 f. m. w. N.).

    40 Allerdings ist, so das BVerfG in fortlaufender Rechtsprechung, auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Vielmehr bedarf es nach den uneingeschränkten Vorgaben des BVerfG eines Akts des Gesetzgebers selbst, mithin eines formellen Bundes- oder Landesgesetzes, welches zudem den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit entspricht und, wie jede Schrankenregelung, auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16; BVerfGE 65, 1, 43 f.; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Zwar setzt Willkür gerade keinen subjektiven Willen voraus, sondern ist bereits mit einem objektiv willkürlichen Verhalten, das in tatsächlicher und eindeutiger Weise zur zu beherrschend suchenden Situation unangemessen ist, anzunehmen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08; BVerfGE 62, 189, 192; BVerfGE 70, 93, 97).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Das BVerfG hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Frage der Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG jeweils ausgeführt, dass zwar die Videoaufzeichnungen einen Eingriff in dieses hochrangige Grundrecht darstellen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08; BVerfGE 120, 378, 397 ff.), insbesondere im Falle der Vorbereitung hoheitlich belastender Verwaltungsakte (BVerfG NVwZ 2007, 688, 689).

    40 Allerdings ist, so das BVerfG in fortlaufender Rechtsprechung, auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Vielmehr bedarf es nach den uneingeschränkten Vorgaben des BVerfG eines Akts des Gesetzgebers selbst, mithin eines formellen Bundes- oder Landesgesetzes, welches zudem den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit entspricht und, wie jede Schrankenregelung, auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16; BVerfGE 65, 1, 43 f.; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Schließlich erhält die Ermittlungsmaßnahme noch durch die vergleichsweise "Heimlichkeit" eine zunehmende Schwere (BVerfG NJW 2008, 1505, 1508, m. w. N.), nachdem die Betroffenen bestenfalls die im Vorbeifahren flüchtig wahrnehmbare "Leitplankenkamera", über welche punktuell das "Fahrerband" gespeist wird, bemerken werden, nicht jedoch die "Brückenkamera", die den gesamten Fahrbahnabschnitt durchgehend erfasst (vgl. BVerfG NJW 2008, 1505, 1509).

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Nach einer Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden DAR 2005, 637 f.) stellt das Verkehrsüberwachungsgerät VKS in der Softwareversion 3.01 ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) dar.

    In seiner Entscheidung hat das OLG Dresden im Zuge der Annahme eines standardisierten Messverfahrens über die genaue Funktionsweise unter anderem das Nachfolgende ausgeführt (nachfolgend Zitat OLG Dresden DAR 2005, 637 f.):.

    Als gefährdender Abstand wird, auch und gerade auf Autobahnen, die Strecke verstanden, die innerhalb von 0, 8-0,9 s durchfahren wird (OLG Koblenz v. 10.07.2007, 1 Ss 197/07; OLG Koblenz v. 13.05.2002, 1 Ss 75/02 [jeweils 0, 9]; OLG Dresden, DAR 2005, 637 [0,8]; König , in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. A. 2007, § 4 StVO Rn. 6, m. w. N.).

  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und des Gewichts des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGHSt 38, 372, 373 f.; BGHSt 37, 30, 31 f.; BGHSt 35, 32, 34 f.; BGHSt 31, 304, 307 ff.; BGHSt 27, 355, 357; BGHSt 19, 325, 329 ff.).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGHSt 37, 30, 32, m. w. Nachw.).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und des Gewichts des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGHSt 38, 372, 373 f.; BGHSt 37, 30, 31 f.; BGHSt 35, 32, 34 f.; BGHSt 31, 304, 307 ff.; BGHSt 27, 355, 357; BGHSt 19, 325, 329 ff.).

    Maßgeblich mitbeeinflußt wird das Ergebnis der demnach vorzunehmenden Abwägung vom Gewicht des in Frage stehenden Verfahrensverstoßes (vgl. BGHSt 42, 372, 377; BGHSt 38, 372, 373).

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Denn für die Allgemeinheit von Bedeutung ist im allgemeinen nicht, gegen welche Einzelnorm verstoßen ist, sondern wie schwerwiegend die Auswirkungen auf schützenswerte Rechtsgüter sind, die sich aus dem Verstoß ergeben könne (vgl. BayVerfGHE 43, 107 [128f.] = NVwZ 1991, 664), und welches Gewicht diesen Rechtsgütern zukommt.

    Da nur Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit einen Gewahrsam rechtfertigen können, setzt dessen Anordnung zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten eine besonders sorgfältige Abwägung der Gefahren für das zu schützende Rechtsgut mit dem Grundrecht der Freiheit der Person voraus (BayVerfGHE 43, 107 [128] = NVwZ 1991, 664; vgl. auch BVerwGE 45, 51 [59f.] = NJW 1974, 807).".

  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    An die außergewöhnliche Härte, die dem Grunde nach an sich nur im Falle einer nachhaltigen Existenzgefährdung angenommen werden kann und die dann erst im Einzelfall das Absehen der an sich angezeigten und gebotenen Verhängung eines Fahrverbots als Regelfahrverbot im Sinne des § 4 Abs. 1 BKatV rechtfertigen könnte (vgl. BGHSt 38, 106, 125; BayObLGSt 1994, 118, 121), sind hohe Anforderungen zu stellen.

    Gerade der Umstand, bereits durch die Verhängung eines nur einmonatigen Fahrverbots beruflich besonders betroffenen zu sein, sollte und müsste jeden Fahrzeugführer bereits bei Fahrtantritt veranlassen, die geltenden und anzunehmend auch hinlänglich bekannten Verkehrsregeln genauer einzuhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118, 119).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97

    Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Die repressive Verkehrsüberwachung verfolgt den legitimen Zweck, durch staatliche Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften, welche der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und die Verkehrsdisziplin gewährleisten (BayObLG NJW 1997, 3454, 3455), zur Erhaltung und Stärkung der Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.

    Zuletzt stünde der im Zusammenhang mit dem gerade auch im bayerischen Landesrecht vorzufindende Begriff der "Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung", wie er in Art. 32 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. c, in Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 1. HS sowie Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 2. HS lit. c PAG gebraucht wird und wohl überwiegend als Ausschluss der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten verstanden wird, der Annahme eines notwendigen Schutzes hochrangiger Interessen durch die verfahrensgegenständliche Brückenabstandsmessung als staatliche Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften, welche der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und die Verkehrsdisziplin gewährleisten (BayObLG NJW 1997, 3454, 3455) nicht entgegen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    40 Allerdings ist, so das BVerfG in fortlaufender Rechtsprechung, auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Vielmehr bedarf es nach den uneingeschränkten Vorgaben des BVerfG eines Akts des Gesetzgebers selbst, mithin eines formellen Bundes- oder Landesgesetzes, welches zudem den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit entspricht und, wie jede Schrankenregelung, auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16; BVerfGE 65, 1, 43 f.; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • FG München, 21.03.1995 - 13 K 2958/94

    Kirchensteuerpflichtigkeit einer finnischen Staatsangehörigen;

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1995 - 5 Ss OWi 38/95
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • OLG Bamberg, 18.12.2007 - 3 Ss OWi 1662/07

    Abstandsmessung - VAMA als standardisiertes Messverfahren

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Damit besteht ein Beweiserhebungsverbot (ebenso für vergleichbare Systeme OLG Oldenburg DAR 2010, 32, 33; AG Eilenburg, Urteil vom 28.10.2009 [5 OWi 256 Js 32476/09]; DAR 2009, 657, 658; AG Grimma DAR 2009, 659; StRR 2009, 478; AG Meißen , Urteil vom 16.12.2009 [13 OWi 705 Js 32778/09]; VRR 2009, 472; jeweils mit überzeugender Begründung; a.A. OLG Bamberg NJW 2010, 100, 101; AG Schweinfurth DAR 2009, 660, 661/662).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09

    Überwachung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen in Baden-Württemberg:

    Den Ausführungen des OLG Bamberg (aaO für das in Bayern verwendete System VAMA, welches dem Verfahren ViBrAM-BAMAS ähnlich ist) schließt sich der Senat an (ebenso Thüringer OLG vom 6. Januar 2010 - 1 Ss 291/09 - für eine Geschwindigkeitsmessanlage und AG Schweinfurt DAR 2009, 660 für ein anderes nicht standardisiertes Überwachungssystem) .
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen

    Auch § 100 h StPO kommt (entgegen der Auffassung des AG Schweinfurt, Urteil vom 31.08.2009, 12 Owi 17 Js 7822/09) nicht in Frage.

    Das AG Schweinfurt unterliegt nach Auffassung des erkennenden Gerichts einem Denkfehler, wenn es zum einen feststellt, ?bei einer hypothetischen Gegenüberstellung der konkreten Gefährdung durch einen mehr oder weniger alkoholisierten Verkehrsteilnehmer einerseits und einem 'Drängier' andererseits erscheint das Gefährdungspotential des Straftäters nach §§ 315 c, 316 StGB auf Grund der Unbeherrschbarkeit und hohen Streubreite fahrerischen Unvermögens jedoch keineswegs höher als die nur zunächst eher punktuelle Gefährdung allein des vorausfahrenden Fahrzeugs.(AG Schweinfurt, 12 Owi 17 Js 7822/09, Nr. 5 g)?, dann aber bei gleichem Gefährdungspotential für den geringeren Eingriff der Blutentnahme strengere Voraussetzungen annimmt als für den schwereren der Lichtbildaufnahme.

  • AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08

    Vereinbarkeit massenhafter, verdachtsunabhängiger Verkehrsüberwachung mit Hilfe

    Dem steht die Entscheidung des AG Schweinfurt vom 31.08.2009, Az. 12 OWi 17 Js 7822/09, nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 5 RBs 13/10

    Videomessung, Verwertbarkeit, Ermächtigungsgrundlage, Beweisanträge,

    Nach Auffassung des Senats ist die Regelung des § 100 h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO auch in Bußgeldverfahren anwendbar (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl., Rdnr. 145 a vor § 59) und setzt insbesondere nicht voraus, dass die Bildaufnahmen nur für Observationszwecke gefertigt werden (entgegen Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rdnr. 1 zu § 100 h; ebenso OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Thüringen, Beschluss vom 06.01.2010 - 1 Ss 291/09, veröffentlicht bei BeckRS 2010, 04679; AG Schweinfurth, DAR 2009, 660).
  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

    Dieser Anfangsverdacht muss durch eine konkret-individuelle Ermittlungsentscheidung des Messbeamten festgestellt werden, vgl. hierzu AG Schweinfurt, Beschluss vom 31.08.2009, Az. 12 OWi 17 Js 7822/09, bestätigt durch OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2009, Az. 2 Ss OWi 1215/2009, verlangt also konkrete Tatsachen.
  • AG Herford, 12.04.2010 - 11 OWi 2835/09

    Vernichtung und Nichtverwendung eines im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung

    AG Schweinfurt, DAR 2009, Seite 660 ff.,.
  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2010 - 14 L 2/10

    Fahrtenbuch und Problem von Videoaufzeichnungen bei Abstandsverstößen

    vgl. - zu dem auch vorliegend verwendeten - Video-Aufzeichnungs- Messverfahren des Herstellers JVC/Piller vom Typ CG-P 50 E/TG-3 mit einer Panasonic Messkamera: AG Schweinfurt, Urteil vom 31. August 2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 -, DAR 2009, 660 und nachfolgend OLG Bamberg, Beschluss vom 16. November 2009 - 2 Ss OWi 1215/2009 -, NJW 2010, 100, jeweils zitiert nach Juris.
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 153 Js 34830/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur

    (AG Schweinfurt, 12 OWi 17 Js 7822/09, Nr. 5 g)", dann aber bei glei­chem Gefährdungspotential für den geringeren Eingriff der Blutent­nahme strengere Voraussetzungen annimmt als für den schwereren der Lichtbildaufnahme.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.2009 - I-17 W 195/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1539
OLG Köln, 14.09.2009 - I-17 W 195/09 (https://dejure.org/2009,1539)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2009 - I-17 W 195/09 (https://dejure.org/2009,1539)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2009 - I-17 W 195/09 (https://dejure.org/2009,1539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch das OLG Köln wendet § 15a RVG ab seinem Inkrafttreten auch auf sogenannte Altfälle an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 800
  • AnwBl Online 2009, 122
  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 10.08.2009 - 12 W 91/09 - juris; KG Beschl. v. 13.08.2009 - 2 W 128/09 - juris; OLG Celle Beschl. v. 26.08.2009 - 2 W 240/09 - juris) hat dies aber nicht zur Folge, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH in Altfällen fortzuführen wäre.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung des § 15 a RVG ist das vom BGH bislang angenommene erweiterte Anrechnungsgebot aus Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG (vgl. etwa BGH NJW 2008, 1323) hinfällig geworden.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2009 - 12 W 91/09

    Anwendung des neugefassten § 15a RVG auf Altfälle

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 10.08.2009 - 12 W 91/09 - juris; KG Beschl. v. 13.08.2009 - 2 W 128/09 - juris; OLG Celle Beschl. v. 26.08.2009 - 2 W 240/09 - juris) hat dies aber nicht zur Folge, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH in Altfällen fortzuführen wäre.
  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 8 W 339/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 10.08.2009 - 12 W 91/09 - juris; KG Beschl. v. 13.08.2009 - 2 W 128/09 - juris; OLG Celle Beschl. v. 26.08.2009 - 2 W 240/09 - juris) hat dies aber nicht zur Folge, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH in Altfällen fortzuführen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2009 - 4 E 1609/08

    Abänderung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses; Anteilige Anrechnung der

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • OLG München, 09.06.2008 - 11 W 1488/08

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Mehrvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • LG Berlin, 05.08.2009 - 82 T 453/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • AG Wesel, 26.05.2009 - 27 C 125/07

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    a) Wohl überwiegend wird in § 15 a RVG eine bloße Klarstellung der bestehenden Gesetzeslage gesehen (vgl. BGH Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - ZIP 2009, 1927, 1928; OLG Koblenz AGS 2009, 420, 421; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372, 373; OLG Stuttgart AGS 2009, 371, 372; OLG Köln Beschluss vom 14. September 2009 - 17 W 195/09 - juris, Tz. 9; LG Saarbrücken Beschluss vom 3. September 2009 - 5 T 434/09 - juris, Tz. 14; AG Bremen Beschluss vom 22. September 2009 - 9 C 213/09 - juris, Tz. 6; OVG Münster AGS 2009, 447, 448; VG Osnabrück Beschluss vom 3. September 2009 - 5 A 273/08 - juris, Tz. 14; Nickel FamRB 2009, 324 f.; Henke AnwBl. 2009, 709; Hansens AnwBl. 2009, 535, 540; Enders JurBüro 2009, 393, 400; Kallenbach, AnwBl. 2009, 442; siehe auch AG Wesel AGS 2009, 312).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Die Anwendung des am 5. August 2009 in Kraft getretenen § 15a RVG bei der Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die gerichtliche Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV ist nach der Rechtsprechung des Senats (OLG Stuttgart/Senat - rechtskräftig - AGS 2009, 371; ebenso u. a.: OLG Koblenz AGS 2009, 420; OLG Köln AGS 2009, 512; OLG München, Beschluss vom 13. Oktober 2009, Az. 11 W 2244/09, in Juris; BGH/2. Zivilsenat NJW 2009, 3101; BGH/ 12. Zivilsenat AGS 2010, 54) auf noch nicht abschließend entschiedene "Altfälle" - wie den vorliegenden - auszudehnen.
  • LG Mönchengladbach, 09.10.2009 - 5 S 59/09

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer misslungenen

    Da eine Übergangsvorschrift zu § 15 a RVG nicht vorhanden ist, gilt die Vorschrift auch für Altfälle, in denen die Beauftragung vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07; OLG Köln, Beschluss vom 14. September 2009 - 17 W 195/09 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 16 U 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6412
OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 16 U 59/09 (https://dejure.org/2009,6412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2009 - 16 U 59/09 (https://dejure.org/2009,6412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2009 - 16 U 59/09 (https://dejure.org/2009,6412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 442 Abs 1 S 2 BGB, § 443 Abs 1 BGB
    Gebrauchtwagenankauf eines gewerblichen Autohändlers: Grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels; unberechtigte außergerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auto ohne genaue Untersuchung in Zahlung genommen - Gewährleistungsanspruch?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit eines Kfz-Händlers hinsichtlich Mängeln eines gebrauchten Pkw

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Cabrio Typ X" war nicht von Hersteller X sondern "zusammengewürfelt": Autohändler hätte das bemerken müssen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kfz-Händler muss wissen, was er kauft - OLG Frankfurt attestiert Händlerin grobe Fahrlässigkeit

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugbrief genau prüfen - Für Inzahlungnahme eines Gebrauchten entscheidend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Gebrauchtwagenmangels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 568
  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 16 U 59/09
    Zwar ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2009 (V ZR 133/08 = BGHZ 179, 238) davon auszugehen, dass die unberechtigte außergerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Beklagten als Vertragspartner der Klägerin einen Verstoß gegen die Pflicht der Klägerin zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB darstellt und im Sinne von § 280 Abs. 1 S. 1 BGB pflichtwidrig ist.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2009 (a. a. O.) handelt der Gläubiger, der seinen Vertragspartner unberechtigt außergerichtlich in Anspruch nimmt, nämlich nicht schon dann fahrlässig, wenn er nicht erkennt, dass seine Forderung in der Sache nicht berechtigt ist.

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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27035
LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09 (https://dejure.org/2009,27035)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 05.06.2009 - 26 Qs 112/09 (https://dejure.org/2009,27035)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 26 Qs 112/09 (https://dejure.org/2009,27035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs. 1 OWiG; § 96 Abs. 2 OWiG
    Schutz von Sozialhilfebedürftigen gegenüber der Vollstreckung einer Geldbuße im Wege der Erzwingungshaft; Eintritt der Zahlungsunfähigkeit hinsichtlich der Bezahlung einer Geldbuße

  • Wolters Kluwer

    Schutz von Sozialhilfebedürftigen gegenüber der Vollstreckung einer Geldbuße im Wege der Erzwingungshaft; Eintritt der Zahlungsunfähigkeit hinsichtlich der Bezahlung einer Geldbuße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Erzwingungshaft auch bei Zahlungsunfähigkeit des Fahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 574
  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05

    Erzwingungshaft - Empfänger von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09
    Dies gilt nach der Rechtsprechung der Kammer im Übrigen selbst dann, wenn der Beschwerdeführer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. auch LG Amsberg, NStZ-RR 2006, 184 und LG Münster, NStZ 2005, 711), wofür hier jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09
    Ungeachtet dessen setzt die Schriftform i.S.d. §§ 46 Abs. 1 OWiG , 306 Abs. 1 StPO auch nicht voraus, dass der Betroffene die Erklärung eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat, solange er als Urheber der Erklärung und sein Wille, sofortige Beschwerde zu erheben, zweifelsfrei feststehen (vgl. BGHSt 2, 77; BGH, NStZ-RR 2000, 305 sowie KK-Engelhardt, 6. Aufl. 2008, § 306 StPO Rdn. 8).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09
    Ungeachtet dessen setzt die Schriftform i.S.d. §§ 46 Abs. 1 OWiG , 306 Abs. 1 StPO auch nicht voraus, dass der Betroffene die Erklärung eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat, solange er als Urheber der Erklärung und sein Wille, sofortige Beschwerde zu erheben, zweifelsfrei feststehen (vgl. BGHSt 2, 77; BGH, NStZ-RR 2000, 305 sowie KK-Engelhardt, 6. Aufl. 2008, § 306 StPO Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91
    Auszug aus LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09
    Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne liegt jedoch erst dann vor, wenn der Betroffene auch bei Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten - hierzu gehören namentlich auch der Verkauf von Gegenständen, die Einschränkung der Lebenshaltung sowie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeitstätigkeit - aus Mangel an Zahlungsmitteln schlechterdings nicht in der Lage ist, die Geldbuße zu bezahlen (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1992, 194 sowie Göhler/Seitz, 14. Aufl. 2006, § 96 OwiG Rdn. 13).
  • LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09
    Dies gilt nach der Rechtsprechung der Kammer im Übrigen selbst dann, wenn der Beschwerdeführer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. auch LG Amsberg, NStZ-RR 2006, 184 und LG Münster, NStZ 2005, 711), wofür hier jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • LG Erfurt, 29.11.2011 - 7 Qs 225/11

    Erzwingungshaft wegen Nicht-Zahlung einer Geldbuße ?

    Im Übrigen muss der Betroffene - trotz der eidesstattlichen Versicherung - ohnehin alle zumutbaren Maßnahmen ausschöpfen, um die Geldbuße zu begleichen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. zu diesen Kriterien und Maßstäben LG Lüneburg, Beschl. v. 05.06.2009, 26 Qs 112/09; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007, 504 Qs 7/07, Juris).
  • AG Potsdam, 30.10.2009 - 35 C 106/08

    Bußgeldvollstreckung: Pfändungsschutz bei Vollziehung von Geldbußen gegenüber

    Wenn Einkommen und Vermögen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, so ist eine Vollstreckung nicht generell unzulässig, da ansonsten diesem Personenkreis die sanktionslose Begehung von Ordnungswidrigkeiten möglich wäre (so Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2009, DAR 2009 Seite 471, m.w.N. LG Potsdam, Beschluss 14.9.06 2 S 108/06).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6243
OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08 (https://dejure.org/2009,6243)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.08.2009 - 17 U 282/08 (https://dejure.org/2009,6243)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. August 2009 - 17 U 282/08 (https://dejure.org/2009,6243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nacherfüllungsverlangen

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 437; ; BGB § 439

  • rechtsportal.de

    BGB § 280; BGB § 437; BGB § 439
    Haftung eines Rechtsanwalts für fehlerhafte Beratung (hier: Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 280 Abs. 1, 323 Abs. 1, 437 Nr. 1 und 3, 439 BGB
    Schlecht beraten / Wenn der Rechtsanwalt zu eilig vom Vertrag zurücktritt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines Rechtsanwalts für fehlerhafte Beratung (hier: Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlerhaft befestigtes Autorad löst sich während der Fahrt und beschädigt ein anderes Auto: Behebbarer Mangel?

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Rücktritt ohne Nacherfüllung - Bei einem Sachmangel darf Verkäufer zunächst nachbessern

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Anwaltsfalle Nacherfüllung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar speziell für den Gebrauchtwagenkauf eine 10 - % - Regel, wie sie das Oberlandesgericht Bamberg entwickelt hat (OLG Bamberg, Urt. v. 10.04.2006, abgedruckt u. a. in DAR 2006, S. 456 ff = MDR 2007, S. 87 ff) entgegen getreten worden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006 NJW 2007, S. 1694).
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87

    Widerruf der Vollmacht durch einen von mehreren Vollmachtgebern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08
    Auch unter diesem Blickwinkel ist ein Beratungsfehler des Beklagten in Betracht zu ziehen, der im Rahmen des mit der Klägerin geschlossenen Anwaltsvertrags eine umfassende und erschöpfende Belehrung der Auftraggeberin vorzunehmen hatte und dabei den sichersten Weg wählen musste (BGH NJW 1981, S. 2742 f; 88, 487, 566; NJW-RR 90, S. 250).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar speziell für den Gebrauchtwagenkauf eine 10 - % - Regel, wie sie das Oberlandesgericht Bamberg entwickelt hat (OLG Bamberg, Urt. v. 10.04.2006, abgedruckt u. a. in DAR 2006, S. 456 ff = MDR 2007, S. 87 ff) entgegen getreten worden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006 NJW 2007, S. 1694).
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08
    Eine Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung des Erstschädigers und dem Schaden des Auftraggebers liegt nur dann vor, wenn ein zweiter Rechtsberater eine sachfremde und nicht nachvollziehbare Entschließung trifft oder den Geschehensablauf so verändert, dass der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang mit der schuldhaften Pflichtverletzung des tätigen Rechtsanwalts steht (vgl. BGH WM 2005, 1812, 1813; WM 2002, 505, 508).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08
    Eine Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung des Erstschädigers und dem Schaden des Auftraggebers liegt nur dann vor, wenn ein zweiter Rechtsberater eine sachfremde und nicht nachvollziehbare Entschließung trifft oder den Geschehensablauf so verändert, dass der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang mit der schuldhaften Pflichtverletzung des tätigen Rechtsanwalts steht (vgl. BGH WM 2005, 1812, 1813; WM 2002, 505, 508).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08
    Jedenfalls geben Reparaturkosten unter 3 % des Kaufpreises kein Recht zum Rücktritt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2004, S. 392).
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Rechtsprechung
   LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4814
LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
LG Limburg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
LG Limburg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungspersonen aufgrund eines fehlenden richterlichen Eildienstes während der Nachtzeit; Beweisverwertungsverbot bezüglich des Ergebnisses eines im Grenzbereich zur Ordnungswidrigkeit liegenden ...

  • blutalkohol PDF, S. 531
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Auszüge)

    Richterliche mündliche Blutprobenanordnung nachts binnen einer Viertelstunde ist unseriös und wahrt Richtervorbehalt nur formal

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Richter arbeitet nicht ohne Akte

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Richter arbeitet nicht ohne Akte

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 384
  • NStZ-RR 2010, 272
  • NStZ-RR 2010, 80
  • VRR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Vor allem wegen der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts ist "Gefahr im Verzug" eng auszulegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 40), weshalb die Pflicht, einen Entnahmebeschluss zu beantragen, den Spielraum der Ermittlungsbeamten begrenzt, das Ermittlungsverfahren nach praktischen Erwägungen zu gestalten.

    Nur in Ausnahmefällen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48).

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 62, OLG Bamberg aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Denn es besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).

    Eine mündliche Entscheidung ohne Akte wäre zwar auch prozessordnungsgemäß (vgl. BGHSt 51, 285) und begründet bei entsprechender amtsgerichtlicher Praxis (etwa AG Essen - Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4577/07 - iuris) auch die Verpflichtung der Polizeibeamten zu versuchen, eine mündliche Anordnung einzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 Ss 318/08 - iuris).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Die bloße Hinnahme des Eingriffs genügt zur Annahme einer Einwilligung nicht (vergl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris - mit weiteren Nachweisen).

    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Eine mündliche Entscheidung ohne Akte wäre zwar auch prozessordnungsgemäß (vgl. BGHSt 51, 285) und begründet bei entsprechender amtsgerichtlicher Praxis (etwa AG Essen - Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4577/07 - iuris) auch die Verpflichtung der Polizeibeamten zu versuchen, eine mündliche Anordnung einzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 Ss 318/08 - iuris).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).
  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Anzunehmen, es könne "im Idealfall binnen einer Viertelstunde" (so etwa OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, Zopfs NJW 2009, 244) eine mündliche richterliche Anordnung eingeholt werden, wahrt den Richtervorbehalt nur formal.
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