Rechtsprechung
AG Stollberg, 27.04.2009 - 2 OWi 550 Js 10913/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an Eindeutigkeit einer durch Verkehrszeichen angeordneten Regelung
- RA Kotz
Fahrstreckenzusammenführung - Geschwindigkeitsaufhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot wegen unübersichtlicher Beschilderung
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot - geblitzt nach unübersichtlicher Straßenbeschilderung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fahrverbot: Wegfall bei unübersichtlicher Beschilderung und ungewöhnlichen Umständen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Absehen vom Fahrverbot wegen unübersichtlicher Beschilderung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fahrverbot: Wegfall bei unübersichtlicher Beschilderung und ungewöhnlichen Umständen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrverbot: Wegfall bei unübersichtlicher Beschilderung und ungewöhnlichen Umständen
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot wegen unübersichtlicher Beschilderung
- streifler.de (Kurzanmerkung)
Verkehrsrecht: Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot wegen unübersichtlicher Beschilderung
Papierfundstellen
- VRR 2009, 473
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68
Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im …
Auszug aus AG Stollberg, 27.04.2009 - 2 OWi 550 Js 10913/08
Unter dieser Voraussetzung äußern Verkehrszeichen ihre Rechtswirkung gegenüber jedem der von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (Bundesverwaltungsgericht Urteil- vom 13.03.2008, Az.; 3 C 18.07; abgedruckt in DAR 2008, Seite 657; BGH-Urteil vom 08.04.1970, Az.: III ZR 167/2968, abgedruckt in DAR 1970, Seite 206; OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2008, Az: 3 3s OWi 79S/07, abgedruckt im DAR 2099, Seite 181). - BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen …
Auszug aus AG Stollberg, 27.04.2009 - 2 OWi 550 Js 10913/08
Unter dieser Voraussetzung äußern Verkehrszeichen ihre Rechtswirkung gegenüber jedem der von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (Bundesverwaltungsgericht Urteil- vom 13.03.2008, Az.; 3 C 18.07; abgedruckt in DAR 2008, Seite 657; BGH-Urteil vom 08.04.1970, Az.: III ZR 167/2968, abgedruckt in DAR 1970, Seite 206; OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2008, Az: 3 3s OWi 79S/07, abgedruckt im DAR 2099, Seite 181).