Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.06.2008

Rechtsprechung
   AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08)   

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https://dejure.org/2008,7617
AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08) (https://dejure.org/2008,7617)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 16.07.2008 - (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08) (https://dejure.org/2008,7617)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08) (https://dejure.org/2008,7617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfalls i.S.d. § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Herabfallen eines Gegenstands von einem Lkw auf einen daneben stehenden Pkw im stehenden Verkehr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    LKW-Entladung und Herabfallen von Gegenständen auf Auto

  • kanzlei-heskamp.de
  • beck.de PDF
  • ja-aktuell.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beschädigen eines Pkws beim Beladen eines Lkws - kein Unfall i.S. des § 142 Abs 1 StGB

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schaden beim Be- und Entladen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Beladen eines Lkws anderes Fahrzeug beschädigt - Fahrer verlässt danach den Baumarkt-Parkplatz - ist das Unfallflucht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Unfallflucht bei Beschädigung eines Fahrzeugs beim Be- und Entladen eines Lkws - Dem Lkw-Fahrer vorgeworfene Tat ist nicht strafbar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Kein "Unfall im Straßenverkehr" bei Ladetätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3728
  • NZV 2009, 94
  • VRR 2009, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.06.1983 - 3 Ss 353/83
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08
    Dem beschließenden Gericht ist auch nicht die Entscheidung des OLG Köln vom 29. Juni 1983 unbekannt, nach der es sich um einen Verkehrsunfall im Sinne von § 142 StGB handelt, wenn ein Pkw beim Reifenwechsel im öffentlichen Verkehrsraum vom Wagenheber rutscht und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt (OLG Köln VRS 65, 431).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1969 - 1 Ss 710/68
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08
    Zwar weist die Anklagebehörde zu Recht darauf hin, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung z B. das Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden Lastkraftwagens, durch das ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde, als "Verkehrsunfall" im Sinne des § 142 StGB anzusehen ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1969, 1726, rechte Spalte).
  • LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06

    Die Schadensverursachung durch rollende Müllcontainer ist ein Unfall im Sinne des

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08
    Der konkrete Fall ist auch nicht mit dem von dem Landgericht Berlin am 27. Juni 2006 entschiedenen Fall zu vergleichen, in dem das Landgericht Berlin feststellte, dass das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum (damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen stehe und somit "im Straßenverkehr" im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB stattfinde (vgl. Landgericht Berlin NZV 2007, 322).
  • AG Dortmund, 01.09.2020 - 723 Cs 276/20

    Keine Unfallflucht bei rollenden Einkaufswagen

    So bejaht etwa Geppert (a.a.O., Rn. 25) einen verkehrsspezifischen Zusammenhang bei einer während des Entladens eines LKWs herabfallenden Ladeklappe (unter Hinweis darauf, dass auch der ruhende Verkehr geschützt sei; ebenso OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726 f.) und auch beim Abrutschen eines PKW vom Wagenheber während des Reifenwechsels, da in diesen Fällen noch ein "unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen" vorliege, während Kretschmer (a.a.O., Rn. 39) ihn im Fall einer herabschlagenden Bordwand beim Be- und Entladen verneint (ebenso AG Tiergarten, NJW 2008, 3728), aber beim Reifenwechsel mit OLG Köln, VRS 65, 431 f. ebenfalls bejaht, da der Vorgang darauf gerichtet sei, das Fahrzeug wieder betriebsbereit zu machen.
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 138/11

    Begriff des "Unfalls im Straßenverkehr"; Verkehrsbezogenheit als Ursache

    Dies ist verneint worden bei Beschädigen eines geparkten PKW durch Gegenstände, die von einem daneben geparkten LKW beim Be- oder Entladen herabfallen (Beschluss des AG Tiergarten vom 16.07.2008, NJW 2008, 3728; Fischer, a.a.O.).

    Das Be- und Entladen von haltenden oder parkenden Fahrzeugen ist verkehrsbezogener Teil des ruhenden Verkehrs, wenn ein innerer Zusammenhang mit der Funktion eines Kraftfahrzeugs als Verkehrs- und Transportmittel besteht (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; Deutscher VRR 2009, 70 - abl.

    Anmerkung zu AG Tiergarten NJW 2008, 3728; Burmann a.a.O. StVG § 7 Rn. 10. Das Be- und Entladen umfasst auch Nebenverrichtungen, die aufgrund ihrer notwendigen Zugehörigkeit als deren Bestandteil erscheinen (Heß a.a.O. StVO § 1 Rn. 25).

    Seine im Anschluss an die Entscheidung des AG Tiergarten (NJW 2008, 3728) angestellte Abgrenzungserwägung, ein solcher Zusammenhang läge nur vor, wenn der Schaden an dem Pkw durch einen vom Lkw herabgefallenen Ladungsteil verursacht worden wäre, greift nach den vorstehend wiedergegebenen Grundsätzen zu kurz.

  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Das Gericht vermag sich dieser Auffassung nicht anzuschließen (vgl. AG Tiergarten, NJW 2008, 3728; SK-StGB - Rudolphi / Stein, § 142, Rn. 12; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; NK-StGB / Schild, 2. Aufl., § 142, Rn. 39; ders. in AK-StGB, § 142, Rn. 99; Weigend, JR 1993, 115, 117, Fn. 23; vgl. auch Heghmanns, Strafrecht für alle Semester, Besonderer Teil, 2009, Rn. 527).

    So mag es zwar etwa möglich sein, die Beschädigung eines Fahrzeuges beim Ein- und Aussteigen aus einem nebenstehenden Fahrzeug noch als Teil der Fortbewegung und somit als Unfall im Straßenverkehr zu begreifen (vgl. AG Berlin-Tiergarten, NJW 2008, 3728; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726: Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden LKW).

    Dementsprechend hat etwa das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Beschädigung eines nebenstehenden Fahrzeuges beim Beladen des eigenen Fahrzeuges nicht als Unfall im Straßenverkehr bewertet (NJW 2008, 3728).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22293
OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08 (https://dejure.org/2008,22293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08 (https://dejure.org/2008,22293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 3 Ss OWi 370/08 (https://dejure.org/2008,22293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Halle - 6 OWi 112/08
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 70
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 2 Ss 1160/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08
    Danach erfordert die zulässige Erhebung einer Verfahrensrüge eine bestimmte Tatsachenbehauptung (BGH NJW 2003, 150, 155; OLG Hamm NJW 1953, 839; OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231; OLG Saarbrücken MDR 1986, 1050).

    Es darf nicht offen bleiben, ob ein bestimmtes Verfahrensgeschehen tatsächlich stattgefunden hat bzw. nicht stattgefunden hat oder ob dieses nur nicht oder nicht richtig im Sitzungsprotokoll festgehalten worden ist (OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231; OLG Saarbrücken MDR 1986, 1050).

    Zwar muss nicht jede Formulierung, die auf das Sitzungsprokoll Bezug nimmt, die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung in Frage stellen, sondern kann auch einen Hinweis auf das geeignete Beweismittel darstellen (BGH StV 1997, 515; OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231).

  • OLG Saarbrücken, 14.08.1986 - Ss 57/86

    Anforderungen an die Geltendmachung von Verfahrensrügen; Entgegenstehen der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08
    Danach erfordert die zulässige Erhebung einer Verfahrensrüge eine bestimmte Tatsachenbehauptung (BGH NJW 2003, 150, 155; OLG Hamm NJW 1953, 839; OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231; OLG Saarbrücken MDR 1986, 1050).

    Es darf nicht offen bleiben, ob ein bestimmtes Verfahrensgeschehen tatsächlich stattgefunden hat bzw. nicht stattgefunden hat oder ob dieses nur nicht oder nicht richtig im Sitzungsprotokoll festgehalten worden ist (OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231; OLG Saarbrücken MDR 1986, 1050).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08
    Danach erfordert die zulässige Erhebung einer Verfahrensrüge eine bestimmte Tatsachenbehauptung (BGH NJW 2003, 150, 155; OLG Hamm NJW 1953, 839; OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231; OLG Saarbrücken MDR 1986, 1050).
  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 191/97

    Vereidigung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung - Formulierung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 3 Ss OWi 370/08
    Zwar muss nicht jede Formulierung, die auf das Sitzungsprokoll Bezug nimmt, die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung in Frage stellen, sondern kann auch einen Hinweis auf das geeignete Beweismittel darstellen (BGH StV 1997, 515; OLG Hamm RPfleger 1997, 230, 231).
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