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   OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09   

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https://dejure.org/2009,2467
OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09 (https://dejure.org/2009,2467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09 (https://dejure.org/2009,2467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09 (https://dejure.org/2009,2467)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Parallelvollstreckung auch bei Schonfristfahrverboten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vollstreckung(sreihenfolge) bei mehreren Fahrverboten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Getrennte Ordnungswidrigkeiten - trotzdem einheitliches Fahrverbot?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einheitliches Fahrverbot trotz getrennter Ordnungswidrigkeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid - Auch bei mehreren Taten ist Addition von Fahrverboten unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid - Addition von Fahrverboten bei mehreren Verstößen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrere fahrverbotsbewehrte Verstöße in Tatmehrheit - Ein Fahrverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 87 (Ls.)
  • NZV 2010, 159
  • VRR 2010, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 2 Ss OWi 16 B/02

    Nur ein Fahrverbot bei realkonkurrierenden Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandet werden könnten, in Tatmehrheit, so kann nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung in dem diese Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig aburteilenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden (vgl.: BayObLG Beschl. v. 21.11.1995 - 1 ObOWi 595/95 - juris; OLG Brandenburg VRS 106, 212, 213; OLG Düsseldorf NZV 1998, 298; OLG Düsseldorf NZV 1998, 512, 513; Göhler-Gürtler OWiG 15. Aufl. § 20 Rdn. 6 und Göhler-Seitz a.a.O. § 66 Rdn. 24).

    Dies wird auf drei Argumente gestützt (OLG Brandenburg VRS 106, 212, 213):.

  • OLG Hamm, 11.11.1971 - 4 Ss OWi 1069/71
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Der Umstand, dass bereits einige Oberlandesgerichte diese Frage im letztgenannten Sinne entschieden haben, steht einer Übertragung zur Fortbildung des Rechts nicht entgegen, da diese auch dann angängig ist, wenn es erst vereinzelte obergerichtliche Entscheidungen zu der Rechtfrage gibt und die Entscheidung zur Festigung der Rechtsprechung beiträgt (vgl.: KG Berlin NZV 1992, 162; OLG Hamm NJW 1972, 1061).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 5 Ss OWi 281/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandet werden könnten, in Tatmehrheit, so kann nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung in dem diese Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig aburteilenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden (vgl.: BayObLG Beschl. v. 21.11.1995 - 1 ObOWi 595/95 - juris; OLG Brandenburg VRS 106, 212, 213; OLG Düsseldorf NZV 1998, 298; OLG Düsseldorf NZV 1998, 512, 513; Göhler-Gürtler OWiG 15. Aufl. § 20 Rdn. 6 und Göhler-Seitz a.a.O. § 66 Rdn. 24).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Eine unlösbare innere Verknüpfung zweier Handlungen, die über die bloße Gleichzeitigkeit ihrer Ausführung hinausginge, liegt nicht vor, wenn der Täter mit einem Kraftfahrzeug unter Wirkung berauschender Mittel fährt und hierbei Betäubungsmittel ohne einen erkennbaren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang als Teil seines persönlichen Gewahrsams mit sich führt (BGH NStZ 2004, 694, 695; vgl. auch: Senatsbeschluss vom 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09).
  • BayObLG, 21.11.1995 - 1 ObOWi 595/95
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandet werden könnten, in Tatmehrheit, so kann nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung in dem diese Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig aburteilenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden (vgl.: BayObLG Beschl. v. 21.11.1995 - 1 ObOWi 595/95 - juris; OLG Brandenburg VRS 106, 212, 213; OLG Düsseldorf NZV 1998, 298; OLG Düsseldorf NZV 1998, 512, 513; Göhler-Gürtler OWiG 15. Aufl. § 20 Rdn. 6 und Göhler-Seitz a.a.O. § 66 Rdn. 24).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Eine unlösbare innere Verknüpfung zweier Handlungen, die über die bloße Gleichzeitigkeit ihrer Ausführung hinausginge, liegt nicht vor, wenn der Täter mit einem Kraftfahrzeug unter Wirkung berauschender Mittel fährt und hierbei Betäubungsmittel ohne einen erkennbaren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang als Teil seines persönlichen Gewahrsams mit sich führt (BGH NStZ 2004, 694, 695; vgl. auch: Senatsbeschluss vom 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09).
  • KG, 21.11.1991 - 3 Ws (B) 154/91
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09
    Der Umstand, dass bereits einige Oberlandesgerichte diese Frage im letztgenannten Sinne entschieden haben, steht einer Übertragung zur Fortbildung des Rechts nicht entgegen, da diese auch dann angängig ist, wenn es erst vereinzelte obergerichtliche Entscheidungen zu der Rechtfrage gibt und die Entscheidung zur Festigung der Rechtsprechung beiträgt (vgl.: KG Berlin NZV 1992, 162; OLG Hamm NJW 1972, 1061).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Es wäre aber "sinnlos' (OLG Hamm, NZV 2010, 159, 160; Brandenburgisches OLG, VRS 106, 212, 213; vgl. BayObLG, VRS 51, 221, 223; OLG Celle, NZV 1993, 157), mehrere Fahrverbote zu verhängen, wenn eines der angeordneten Fahrverbote aufgrund der Parallelvollstreckung letztlich nicht zum Tragen käme.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Auch der Senat hat diese Ansicht vertreten (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159; s. zudem etwa OLG Hamm, Beschluss vom 21. September 2005 - 1 Ss OWi 402/05, NJW 2006, 245, 247).

    Diese unterschiedliche, vom Gesetzgeber getroffene Rechtsfolgenlösung entkräftet wesentlich das Argument, der Betroffene stünde bei der Begehung zweier Straftaten besser als bei der Begehung zweier Ordnungswidrigkeiten; denn eine unterschiedliche Behandlung hat der Gesetzgeber bewusst vorgenommen (s. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160).

    Zwar werden unterschiedliche Fahrverbote, deren Anordnung zum selben Zeitpunkt rechtskräftig wird, grundsätzlich nebeneinander - und nicht nacheinander - vollstreckt (vgl. Umkehrschluss zu § 25 Abs. 2a Satz 2 StVG; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages dazu, BT-Drucks. 13/8655 S. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160; zu einem - letztlich nicht umgesetzten - gegenteiligen Regelungsvorschlag des Bundesrates BT-Drucks. 13/6914 S. 104).

    Dabei kann ohne Weiteres einzubeziehen sein, dass wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten mehrere Fahrverbote in Betracht kommen, und zu erwägen sein, ob nach den jeweiligen Umständen die Anordnung eines - gegebenenfalls erhöhten - Fahrverbotes ausreicht oder mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen sind (vgl. ähnlich zur Erörterungspflicht des Gesamtstrafenübels bei der Bildung mehrerer Gesamtstrafen BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14, juris Rn. 7 mwN; zur wiederholten Anordnung der Unterbringung BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199 ff.; s. im Ansatz bereits OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160).

  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

    Soweit für die Zulässigkeit der Parallelvollstreckung vereinzelt auch auf eine Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 2009 (Az.: 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159) abstellt wird, wird darauf hingewiesen, dass der Senat an dieser Rechtsprechung nicht mehr festhält (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15, BeckRS 2015, 12204).
  • AG Hattingen, 14.12.2011 - 22 OWi 641/11

    Parallelvollstreckung bei einem durch Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbot;

    Dabei wies er insbesondere auf die Rechtsprechung aus dem Beschluss des OLG Hamm vom 27.10.2009 (3 Ss OWi 451/09) und aus dem Beschluss des Amtsgericht Meißen vom 19.01.2010 (13 OWi 705 Js 23983/09) hin.

    Dieses sieht insbesondere auch das für das hiesige Gericht maßgebliche Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 27.10.2009, Aktenzeichen 3 Ss OWi 451/09, so, in dem es ausdrücklich ausführt, dass das Gesetz nicht erlaube, zwei gleichzeitig rechtskräftig gewordene Fahrverbote nacheinander zu vollstrecken.

  • OLG Bamberg, 16.09.2013 - 2 Ss OWi 743/13

    Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots auch bei mehreren in einer

    Im Ansatzpunkt geht das Amtsgericht zwar zutreffend davon aus, dass in jedem der beiden Fälle ein Regelfahrverbot verwirklicht wurde, dass aber nur auf ein einheitliches Fahrverbot erkannt werden kann, wenn diese Ordnungswidrigkeiten in einem Urteil gleichzeitig abgeurteilt werden (Göhler OWiG 16. Auflage § 20 Rn. 6 und § 66 Rn. 24 mwN; OLG Hamm NZV 2010, 159 ; OLG Brandenburg DAR 2013, 391).
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