Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23
BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09 (https://dejure.org/2010,23)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09 (https://dejure.org/2010,23)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09 (https://dejure.org/2010,23)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (26)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 305, 310
    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • lexetius.com

    BGB §§ 305, 310

  • autokaufrecht.info

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Privatleuten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, §§ 305 ff BGB, § 310 BGB
    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

  • verkehrslexikon.de

    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes beim Autokauf

  • webshoprecht.de

    Keine Überprüfung der AGB bei frei vereinbarten Formulartexten, die ausgehandelt wurden

  • webshoprecht.de

    Zur Anwendung von AGB-Recht auf Verträge unter Privatleuten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 309 Nr. 7, 305
    Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten bei Verwendung eines Vertragsformulars eines Dritten (keine Anwendbarkeit im entschiedenen Fall)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellen von Vertragsbedingungen bei Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgrund einer freien Entscheidung des Vertragspartners des Verwenders; Freie Entscheidung hinsichtlich der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte; Gelegenheit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag unter Privatleuten und AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • rewis.io

    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

  • ra.de
  • rewis.io

    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305; BGB § 310
    Keine Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB bei nicht gestellten Vertragsbedingungen infolge einvernehmlicher Verwendung eines Formulartextes (hier: für Kfz-Verkauf unter Privaten)

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellen von Vertragsbedingungen bei Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgrund einer freien Entscheidung des Vertragspartners des Verwenders; Freie Entscheidung hinsichtlich der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte; Gelegenheit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegen AGB vor?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung eines Musterkaufvertrags unter Privatleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 305 Abs. 1 S. 1, 309 Nr. 7 BGB
    Verbraucher können untereinander Formularverträge mit unwirksamen Klauseln einsetzen / Keine AGB-Kontrolle

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu AGB beim Kauf unter Privatleuten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Privatleuten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Kauf unter Privatleuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Musterverträge bei Autoverkauf von Privat

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 305, 310
    Kein Stellen von AGB bei einvernehmlicher Verwendung eines Mustervertrags

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung von Musterverträgen bei Gebrauchtwagengeschäften

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater Gebrauchtwagenkauf - Die Vertragsparteien verwendeten einvernehmlich das Vertragsformular einer Versicherung: Gewährleistungsausschluss ist wirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Kontrolle beim Kauf unter Privatleuten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit von AGB-Recht auf Verbraucher

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über AGB auf Kaufverträge zwischen Privatleuten anwendbar?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Einseitig begünstigende Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf zulässig

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Privaten

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Mustervertrages

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Musterverträge unter Privatleuten auch bei einseitiger Begünstigung zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Privatpersonen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften unter Privatleuten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss beim PKW-Kauf: mit Mustervertrag aus dem Internet oft ungültig!

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines Vordrucks

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Augen auf beim Autokauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss beim PKW-Kauf mit Mustervertrag aus dem Internet oft ungültig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Vertragsmustern beim privaten Autoverkauf zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autokauf unter Privatleuten: Uneingeschränkter Gewährleistungsausschluss war wirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einseitige Musterverträge zum Gebrauchtwagenkauf sind gültig // Bei Privatverkäufen können Käuferrechte ausgeschlossen werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei selbstformulierten und/oder Formular-Autokaufverträgen zwischen Privatpersonen ist oft unwirksam! // Es gilt besondere Vorsicht bei der Formulierung eines Gewährleistungsausschlusses beim Autokaufvertrag zwischen Privatpersonen.

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 305, 310
    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Stellen eines Formular-Autokaufvertrags zwischen Privatpersonen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Nutzung von Vertragsvordrucken - Anwendbarkeit von AGB-Vorschriften beim Privatkauf

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Das Kleingedruckte habe ich nicht gelesen, das war doch ein Mustervertrag..."

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einvernehmliche Einbeziehung eines Formularvertrags: Keine AGB! (IBR 2010, 253)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 259
  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1131
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 628
  • MDR 2010, 733
  • NZV 2010, 458
  • ZMR 2010, 519
  • NJ 2010, 301
  • VersR 2010, 1036
  • WM 2010, 725
  • BB 2010, 513
  • BB 2010, 773
  • BB 2010, 915
  • DB 2010, 664
  • JR 2011, 210
  • VRR 2010, 162
  • ZfBR 2010, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Dies beurteilt sich vielmehr nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Verwendereigenschaft grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft (BGHZ 118, 229, 238; 130, 50, 58).

    Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).

    Es hat vielmehr aus dem Inhalt des Formularvertrages, insbesondere einer von ihm angenommenen Ausgewogenheit der Vertragsbedingungen und einer Angemessenheit des Gewährleistungsausschlusses, auf die Verwendereigenschaft geschlossen und dadurch in einer mit Systematik und Regelungszweck dieser Vorschrift unvereinbaren Weise die Verwendereigenschaft allein von einer im Gesetz nicht vorgesehenen Prüfung einer inhaltlichen Angemessenheit oder Ausgewogenheit der verwendeten Klauseln abhängig gemacht (vgl. BGHZ 130, 50, 57).

  • BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95

    Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).

    Allenfalls kann im Einzelfall aus dem Inhalt benachteiligender Formularverträge oder Formularklauseln auf eine bestimmte Marktstärke einer der Vertragsparteien geschlossen werden, welche dann zusammen mit anderen Anhaltspunkten den weiteren Schluss auf die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch ein Stellen vorformulierter Bedingungen gegenüber der benachteiligten Partei zulässt (vgl. BGHZ 118, 229, 239; BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).

    An dem hierin durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlt es jedoch, wenn deren Einbeziehung sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Dies beurteilt sich vielmehr nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Verwendereigenschaft grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft (BGHZ 118, 229, 238; 130, 50, 58).

    Allenfalls kann im Einzelfall aus dem Inhalt benachteiligender Formularverträge oder Formularklauseln auf eine bestimmte Marktstärke einer der Vertragsparteien geschlossen werden, welche dann zusammen mit anderen Anhaltspunkten den weiteren Schluss auf die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch ein Stellen vorformulierter Bedingungen gegenüber der benachteiligten Partei zulässt (vgl. BGHZ 118, 229, 239; BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Sind die Bedingungen wie hier von einem Dritten formuliert, ist für die Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB maßgebend, ob eine der Vertragsparteien sich die Bedingungen als von ihr gestellt zurechnen lassen muss (BGHZ 126, 326, 332 m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91

    Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Das Berufungsgericht geht zutreffend und von der Revision unangegriffen davon aus, dass der im Kaufvertragsformular enthaltene Ausschluss der Rechte des Käufers bei Mängeln des verkauften Fahrzeugs einer Überprüfung am Maßstab des § 309 Nr. 7 BGB nicht standhielte und unwirksam wäre, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handeln würde (vgl. BGHZ 170, 67, Tz. 10; 174, 1, Tz. 10).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, selbst wenn die Vertragspartei, die die Klauseln stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will (BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, ZIP 2000, 1535, unter II 1 b, insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Beschluss vom 23. Juni 2005 - VII ZR 277/04, ZIP 2005, 1604, unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Das Berufungsgericht hat vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 10/80, WM 1981, 323, unter II 2 b aa; vom 12. März 2008, NJW 2008, 1517, Tz. 12 ff.) angenommen, dass in der abgegebenen Erklärung zur Unfallfreiheit lediglich eine Wissensmitteilung der Beklagten, nicht aber eine Beschaffenheitsvereinbarung zumindest für die Zeit vor ihrer Besitzzeit gelegen habe.
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 10 U 152/93

    Begriff des Verwenders von AGB - Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Der Schutzzweck der Inhaltskontrolle besteht vielmehr darin, der Gefahr einer Ausnutzung einseitiger Verhandlungsmacht durch den Verwender entgegenzutreten, welche typischerweise und unabhängig von der Marktstellung des Verwenders mit der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen verbunden ist (BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 12 und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48 mwN).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Der Schutzzweck der Inhaltskontrolle besteht vielmehr darin, der Gefahr einer Ausnutzung einseitiger Verhandlungsmacht durch den Verwender entgegenzutreten, welche typischerweise und unabhängig von der Marktstellung des Verwenders mit der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen verbunden ist (BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 12 und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48 mwN).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259).

    Mit Rücksicht darauf ist das Merkmal des Stellens erfüllt, wenn die Formularbestimmungen auf Initiative einer Partei oder ihres Abschlussgehilfen (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 26/14, NJW-RR 2015, 738 Rn. 14 mwN) in die Verhandlungen eingebracht und ihre Verwendung zum Vertragsschluss verlangt werden (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 11; ebenso BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937 Rn. 9; vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, NJW-RR 2014, 1133 Rn. 24; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 23).

    Der (einseitige) Wunsch einer Partei, bestimmte von ihr bezeichnete vorformulierte Vertragsbedingungen zu verwenden, ist grundsätzlich ausreichend (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 12).

    Entscheidend ist, ob eine der Vertragsparteien sie sich als von ihr gestellt zurechnen lassen muss (BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 10; vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93, BGHZ 126, 326, 332).

    bb) An dem durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlt es hingegen, wenn deren Einbeziehung sich als Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 18; vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043 unter I 2 c).

    Erforderlich hierfür ist, dass diese Vertragspartei in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, aaO; vom 13. März 2014 - XI ZR 170/13, aaO Rn. 25).

    aa) Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung maßgeblich auf das Senatsurteil vom 17. Februar 2010 (VIII ZR 67/09, aaO) abhebt, hat es verkannt, dass jener Entscheidung besondere Umstände zugrunde lagen, die eindeutig gegen eine Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht sprachen.

    Der Beklagten ist durch die bloße Frage nach "Anmerkungen oder Änderungswünschen" jedoch nicht - wie vom Senat gefordert (vgl. Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO) - eine tatsächliche Gelegenheit eröffnet worden, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlung einzubringen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,82
BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07 (https://dejure.org/2010,82)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07 (https://dejure.org/2010,82)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07 (https://dejure.org/2010,82)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,82) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 5 S 2 BGB, § 433 Abs 1 S 2 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Fahrzeugkauf: Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe; Verwertbarkeit einer Zeugenaussage über den Inhalt eines ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehörten Telefonats

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 323, 433; ZPO § 286
    Erheblicher Sachmangel bei Lieferung eines Pkws in anderer Farbe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines erheblichen Sachmangels und einer erheblichen Pflichtverletzung des Verkäufers aufgrund der Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe ; Folgen einer vorherigen Inbetrachtziehung einer anderen Fahrzeugfarbe neben der im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeuglieferung in falscher Farbe ist ein erheblicher Mangel

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Die charakteristische Leistung bei gemischten Verträgen - Auffangregelung

  • rabüro.de

    Falsche Farbe des bestellten Autos ist Sachmangel

  • Betriebs-Berater

    Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe als erheblicher Sachmangel

  • rewis.io

    Fahrzeugkauf: Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe; Verwertbarkeit einer Zeugenaussage über den Inhalt eines ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehörten Telefonats

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahrzeugkauf: Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe; Verwertbarkeit einer Zeugenaussage über den Inhalt eines ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehörten Telefonats

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 323; BGB § 433; ZPO § 286
    Erheblicher Sachmangel bei Lieferung eines Fahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Lieferung eines PKW mit falscher Fahrzeugfarbe - Erheblicher Sachmangel

  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines erheblichen Sachmangels und einer erheblichen Pflichtverletzung des Verkäufers aufgrund der Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe; Folgen einer vorherigen Inbetrachtziehung einer anderen Fahrzeugfarbe neben der im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Mithören des Telefonats ohne Einwilligung verwertbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
    Wenn eine Corvette in blau gekauft wird, reicht es nicht aus, wenn eine schwarze Corvette geliefert wird / Erhebliche Pflichtverletzung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auf die Farbe kommt es an!

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Falsche Auto-Farbe ist ein Sachmangel

  • heise.de (Pressebericht, 18.02.2010)

    Falsche Autofarbe kann Rückgabegrund sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlfarben beim Autokauf

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe ist Sachmangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lieferung eines Pkws in falscher Farbe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxuslimousine in Schwarz geliefert statt in der vereinbarten Farbe "Le Mans Blue Metallic": Käufer darf die Annahme verweigern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe als erheblicher Sachmangel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Lieferung eines Fahrzeugs in einer anderen Farbe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe ist ein Sachmangel

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Falsche Autofarbe ist erheblichr Sachmangel

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Falsche Wagenfarbe ist erhebliche Pflichtverletzung - Lackfarbe gehört zu den bei der Kaufentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkten

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: Die Farbe muss stimmen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auto in der falschen Farbe geliefert - was tun als Autokäufer?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Neuwagen: Falsche Farbe ist ein Rückgabegrund

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei falscher Farbe des gelieferten PKWs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei falscher Farbe des gelieferten PKWs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lieferung von Kfz in falscher Farbe stellt Sachmangel dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Pkw-Farbe ist Sachmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliches Mithören zu Beweiszwecken unzulässig

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Falsche Pkw-Farbe ist Sachmangel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Eine abweichende Farbe eines Pkws ist ein erheblicher Sachmangel und kann zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen! // Entscheidend ist, welche Eigenschaften (Farbe) zwischen den Parteien im Kaufvertrag vereinbart wurde!

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abweichende Fahrzeugfarbe ist ein erheblicher Sachmangel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NJW-RR 2010, 1289
  • MDR 2010, 689
  • NZV 2010, 455
  • VersR 2011, 125
  • BB 2010, 1175
  • BB 2010, 838
  • VRR 2010, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGH, 12. Januar 2005, XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt in der Erhebung und Verwertung der Aussage eines Zeugen, der ein Telefonat ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat, ein Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gesprächspartners am gesprochenen Wort, für den es einer dem Rang des grundrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung tragenden Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 106, 28, 44 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727, unter II 1; vgl. auch BGHZ 162, 1, 5 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht und die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweisen insoweit auf notwehrähnliche Situationen wie die Anfertigung heimlicher Tonbandaufnahmen zur Feststellung der Identität eines anonymen Anrufers oder zur Feststellung erpresserischer Drohungen oder den Fall eines auf andere Weise nicht abwehrbaren Angriffs auf die berufliche Existenz (vgl. BVerfGE 106, 28, 49 f.; BGHZ 162, 1, 6; BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, aaO, unter II 2 c).

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGH, 12. Januar 2005, XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt in der Erhebung und Verwertung der Aussage eines Zeugen, der ein Telefonat ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat, ein Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gesprächspartners am gesprochenen Wort, für den es einer dem Rang des grundrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung tragenden Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 106, 28, 44 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727, unter II 1; vgl. auch BGHZ 162, 1, 5 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht und die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweisen insoweit auf notwehrähnliche Situationen wie die Anfertigung heimlicher Tonbandaufnahmen zur Feststellung der Identität eines anonymen Anrufers oder zur Feststellung erpresserischer Drohungen oder den Fall eines auf andere Weise nicht abwehrbaren Angriffs auf die berufliche Existenz (vgl. BVerfGE 106, 28, 49 f.; BGHZ 162, 1, 6; BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, aaO, unter II 2 c).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt in der Erhebung und Verwertung der Aussage eines Zeugen, der ein Telefonat ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat, ein Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gesprächspartners am gesprochenen Wort, für den es einer dem Rang des grundrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung tragenden Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 106, 28, 44 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727, unter II 1; vgl. auch BGHZ 162, 1, 5 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht und die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweisen insoweit auf notwehrähnliche Situationen wie die Anfertigung heimlicher Tonbandaufnahmen zur Feststellung der Identität eines anonymen Anrufers oder zur Feststellung erpresserischer Drohungen oder den Fall eines auf andere Weise nicht abwehrbaren Angriffs auf die berufliche Existenz (vgl. BVerfGE 106, 28, 49 f.; BGHZ 162, 1, 6; BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, aaO, unter II 2 c).

    Das Recht am gesprochenen Wort schützt nicht die Privatsphäre, sondern die Selbstbestimmung über die unmittelbare Zugänglichkeit der Kommunikation; dabei hängt der Schutz des Rechts am gesprochenen Wort weder davon ab, ob es sich bei den ausgetauschten Informationen um personale Kommunikationsinhalte oder gar besonders persönlichkeitssensible Daten handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit an (BVerfGE 106, 28, 41).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2008 - 17 U 2/07

    Serienfehler als Mangel an einem PKW

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    aa) Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1230, 1231; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 2. Aufl., § 323 Rdnr. 39; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rdnr. 32; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 437 Rdnr. 23), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (MünchKommBGB/Ernst, aaO, § 323 Rdnr. 243; vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII 363/04, NJW 2005, 3490, unter II 2; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 22; vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, Tz. 18 - 21; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, Tz. 3).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    aa) Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1230, 1231; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 2. Aufl., § 323 Rdnr. 39; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rdnr. 32; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 437 Rdnr. 23), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (MünchKommBGB/Ernst, aaO, § 323 Rdnr. 243; vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII 363/04, NJW 2005, 3490, unter II 2; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 22; vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, Tz. 18 - 21; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, Tz. 3).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07

    Kaufvertrag: Sachmangel bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und einer geringen

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    Gemessen an dieser Beschaffenheitsvereinbarung ist die von der Klägerin angebotene schwarze Corvette daher nicht frei von Sachmängeln (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 781, 782; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 777, 778; LG Aachen NJW 2005, 2236, 2238).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94

    Einführung in Bezug genommener Unterlagen in den Rechtsstreit

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    Bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen (vgl. oben unter 4) genügt hingegen bereits die Möglichkeit, dass das Berufungsgericht ohne den Verfahrensfehler zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841, unter II 2; MünchKommZPO/Wenzel, aaO).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    aa) Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1230, 1231; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 2. Aufl., § 323 Rdnr. 39; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rdnr. 32; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 437 Rdnr. 23), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (MünchKommBGB/Ernst, aaO, § 323 Rdnr. 243; vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII 363/04, NJW 2005, 3490, unter II 2; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 22; vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, Tz. 18 - 21; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, Tz. 3).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    aa) Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1230, 1231; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 2. Aufl., § 323 Rdnr. 39; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rdnr. 32; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 437 Rdnr. 23), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (MünchKommBGB/Ernst, aaO, § 323 Rdnr. 243; vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII 363/04, NJW 2005, 3490, unter II 2; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 22; vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, Tz. 18 - 21; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, Tz. 3).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2005 - 8 U 2366/04

    Angabe eines Modelljahres als Beschaffenheitsangabe

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
    aa) Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1230, 1231; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 2. Aufl., § 323 Rdnr. 39; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rdnr. 32; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 437 Rdnr. 23), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (MünchKommBGB/Ernst, aaO, § 323 Rdnr. 243; vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII 363/04, NJW 2005, 3490, unter II 2; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 22; vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, Tz. 18 - 21; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, Tz. 3).
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • LG Aachen, 26.04.2005 - 12 O 493/04

    Farbabweichung als Sachmangel eines Neufahrzeugs

  • OLG Hamm, 26.11.1993 - 11 U 72/93
  • OLG Köln, 14.10.2005 - 20 U 88/05

    Ansprüche des Käufers bei Farbabweichungen eines Neufahrzeugs

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr in derartigen Fällen aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 378/01, NJW 2003, 1123 zur Zeugenvernehmung der Verhörsperson im Zivilprozess nach unterlassener Beschuldigtenbelehrung im Strafprozess; vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422 zur Verwertung einer ohne Wissen des Beklagten gefertigten Tonaufzeichnung; vom 24. November 1981 - VI ZR 164/79, VersR 1982, 191, 192 zur Verwertung einer heimlich angefertigten Tonbandaufnahme; BGH, Urteil vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2292; vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 zur Vernehmung eines Zeugen zu einem heimlich über eine Mithöreinrichtung belauschten Telefonat; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1, 6 zur Verwertbarkeit einer heimlich eingeholten DNA-Analyse; Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, FamRZ 2013, 1387 Rn. 16 zur Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines GPS-Geräts; Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, VersR 2011, 125 Rn. 28 zur Vernehmung eines Zeugen zu einem ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehörten Telefonat).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87, VersR 1988, 379; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57, NJW 1958, 1344, 1345; vom 24. November 1981 - VI ZR 164/79, NJW 1982, 277; BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727, 1728; vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1, 6; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, VersR 2011, 125 Rn. 28; dies verallgemeinernd BGH, Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, FamRZ 2013, 1387 Rn. 14).

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem

    Unabhängig von der - aufgrund des Verstoßes gegen die vereinbarte Beschaffenheit (hier: Fabrikneuheit), die regelmäßig die Erheblichkeit der Pflichtverletzung des Verkäufers indiziert (Senatsurteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rn. 23; vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, aaO Rn. 16; vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290 Rn. 14), nicht zweifelsfreien - Beurteilung des Berufungsgerichts, die Pflichtverletzung der Klägerin sei zwar "nicht ganz unerheblich", aber gleichwohl geringfügig, ist im Rahmen der notwendigen umfassenden Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, aaO Rn. 16 mwN) nicht nur auf die geringen Kosten der Nachlackierung abzustellen, die sich nach dem im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Vorbringen der Klägerin auf 249, 90 EUR belaufen.

    (1) Allerdings hat der Senat bisher offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen der Käufer nach der Schuldrechtsreform eine mangelhafte Sache "zurückweisen" kann (Senatsurteile vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, aaO Rn. 15; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rn. 21 f.).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Bestätigung der Senatsurteile vom 17. Februar 2010, VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rn. 23 und vom 6. Februar 2013, VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365 Rn. 16).

    Es kann dahin stehen, ob das Berufungsgericht, wie die Revision unter Hinweis auf von ihr als vom Berufungsgericht übergangen gerügten Vortrag des Klägers annimmt, eine erhebliche Pflichtverletzung bereits deshalb zu Unrecht verneint hat, weil die Parteien hinsichtlich der Ausstattung des Fahrzeugs mit einer optischen Warnfunktion der Einparkhilfe sowie hinsichtlich der Anschlussmöglichkeit eines iPod über die auf der Mittelkonsole vorhandene Anschlussbuchse jeweils Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen haben, welche im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung die Erheblichkeit der Pflichtverletzung indizieren (vgl. Senatsurteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rn. 23 mwN; vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365 Rn. 16).

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert nach der Rechtsprechung des Senats eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Senatsurteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, aaO; vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, aaO Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juli 1953 - I ZR 162/52, BGHZ 10, 242, 248; vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56, DB 1957, 88; jeweils zur Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls bei der Vorgängerregelung in § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF).

    Durch die vorbezeichnete nicht starre ("in der Regel"), sondern - entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 180) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2006 - V ZR 173/05, aaO Rn. 13; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, aaO mwN; vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, aaO) - flexible, in eine Interessenabwägung und eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls eingebettete Erheblichkeitsschwelle von fünf Prozent des Kaufpreises werden die Interessen der Kaufvertragsparteien zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52
BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08 (https://dejure.org/2010,52)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08 (https://dejure.org/2010,52)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - VI ZR 139/08 (https://dejure.org/2010,52)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,52) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs als des Unfallersatztarifs

  • verkehrslexikon.de

    Schädiger hat die Beweislast für einen "ohne weiteres" zugänglichen Unfallersatztarif

  • verkehrslexikon.de

    Darlegungs- und Beweislast für Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs als des Unfallersatztarifs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines günstigeren Angebotes als das eines sog. Unfallersatztarifs als aus Sicht des Geschädigten "ohne weiteres" zur Verfügung stehend i.R.d. Anmietung eines Unfallersatzwagens; Darlegungslast und Beweislast bzgl. einer nach den konkreten Umständen ...

  • rewis.io

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs als des Unfallersatztarifs

  • ra.de
  • rewis.io

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs als des Unfallersatztarifs

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 254; ZPO § 287
    Anforderungen an einen für den Geschädigten "ohne Weiteres" zugänglichen günstigeren Tarif als den sogenannten Unfallersatztarif und Beweislast

  • RA Kotz

    Unfallersatztarif - günstigeres Angebot/Schadensminderungspflicht

  • captain-huk.de

    Mietwagen und Schwacke-Liste

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 287
    Beurteilung eines günstigeren Angebotes als das eines sog. Unfallersatztarifs als aus Sicht des Geschädigten "ohne weiteres" zur Verfügung stehend i.R.d. Anmietung eines Unfallersatzwagens; Darlegungslast und Beweislast bzgl. einer nach den konkreten Umständen ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Beurteilung eines günstigeren Angebotes als das eines sog. Unfallersatztarifs als aus Sicht des Geschädigten "ohne weiteres" zur Verfügung stehend i.R.d. Anmietung eines Unfallersatzwagens; Darlegungslast und Beweislast bzgl. einer nach den konkreten Umständen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Schadensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallersatztarif

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugänglichkeit eines günstigeren Mietwagentarifs

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Unfallersatztarif ist dann nicht erstattungsfähig, wenn dem Geschädigten "ohne weiteres" ein günstigerer Mietwagen zur Verfügung stand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast über "Zugänglichkeit" eines günstigeren Mietwagentarifs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung bei Mietwagenkosten - Neue BGH-Entscheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach "Unfallersatztarif"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1445
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 567
  • NZV 2010, 289
  • NJ 2010, 297
  • VersR 2010, 545
  • AnwBl 2010, 127
  • VRR 2010, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (274)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Der Geschädigte verstößt allerdings nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07 - VersR 2008, 1370 Rn. 14 m.w.N.).

    Denn der Geschädigte kann in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann als im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Geldbetrag ersetzt verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - VersR 2007, 1286 Rn. 13; vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07 - aaO Rn. 25; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - VersR 2008, 1706 Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Die dafür maßgeblichen Umstände haben nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (Senatsurteil vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07 - aaO Rn. 26).

    Demgemäß hat der Senat mehrfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten (ggf. mit sachverständiger Beratung) ermitteln kann (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986, 987; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - aaO Rn. 8; vom 12. Juni 2007 - VI ZR 161/06 - VersR 2007, 1144 Rn. 10; vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07 - aaO Rn. 22).

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Einer Überprüfung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO durch das Revisionsgericht sind enge Grenzen gezogen; es hat nur zu prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1975 - VI ZR 79/74 - VersR 1976, 435, 437; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438).

    Nach § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist auch die Beweiserhebung in das (pflichtgemäße) Ermessen des Gerichts gestellt; dies bedeutet, dass das Gericht im Rahmen des § 287 ZPO an Beweisanträge nicht gebunden ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1986 - VI ZR 151/84 - VersR 1986, 596, 597; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438).

    Einer Überprüfung des tatrichterlichen Ermessens durch das Revisionsgericht sind auch insoweit enge Grenzen gezogen; es hat nur zu prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1975 - VI ZR 79/74 - aaO; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - aaO).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Denn der Geschädigte kann in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann als im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Geldbetrag ersetzt verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - VersR 2007, 1286 Rn. 13; vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07 - aaO Rn. 25; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - VersR 2008, 1706 Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699 Rn. 9; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - aaO Rn. 22).

    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - aaO Rn. 9; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - aaO Rn. 19).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699 Rn. 9; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - aaO Rn. 22).

    Er hat auch die Schätzung auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2006" als grundsätzlich möglich angesehen (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - aaO Rn. 8 ff.; vom 19. Januar 2009 - VI ZR 112/09 - unter II 2, z.V.b.).

    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - aaO Rn. 9; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - aaO Rn. 19).

  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Einer Überprüfung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO durch das Revisionsgericht sind enge Grenzen gezogen; es hat nur zu prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1975 - VI ZR 79/74 - VersR 1976, 435, 437; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438).

    Einer Überprüfung des tatrichterlichen Ermessens durch das Revisionsgericht sind auch insoweit enge Grenzen gezogen; es hat nur zu prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1975 - VI ZR 79/74 - aaO; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - aaO).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Solche Umstände haben die Klägerin und die Streithelferin geltend gemacht, indem sie vorgetragen haben, die Klägerin sei nicht in der Lage gewesen, einen Mietpreis vorzufinanzieren, und eine Anmietung zum "Normaltarif" hätte neben der nicht möglichen Angabe der voraussichtlichen Mietdauer die Leistung einer Sicherheit und Vorauszahlung des Mietpreises mittels einer Kreditkarte erfordert, welche die Klägerin nicht besessen habe (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 163, 19, 26; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 32/05 - VersR 2006, 564 Rn. 9; vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05 - VersR 2008, 235 Rn. 13, 17 f.; vom 19. Februar 2008 - VI ZR 32/07 - VersR 2008, 554 Rn. 18).

    Es oblag vielmehr der Beklagten und in der Begründung seines Urteils dem Berufungsgericht, konkrete Umstände aufzuzeigen, aus denen sich ergibt, dass der Klägerin ein günstigerer Tarif "ohne weiteres" zugänglich war, weil sie etwa bei der Streithelferin auch ein Fahrzeug zum "Normaltarif" hätte anmieten können (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 32/05 - aaO Rn. 1, 9) oder der Haftpflichtversicherer die Klägerin vor der Anmietung auf einen günstigeren Tarif hingewiesen hat.

  • OLG Hamm, 21.04.2008 - 6 U 188/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten - Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Nachdem früher eine Ersparnis von 15-20% der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373; OLG Celle, SP 2001, 204), wird heute teilweise eine Ersparnis von 10% der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm VersR 2001, 206, 208 und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07 - juris Rn. 20; OLG Jena, OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5% angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart NZV 1994, 313, 315; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1523, 1524 f.; OLG Nürnberg VersR 2001, 208; OLG Köln SP 2007, 13, 16).

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, ein Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 10% der Mietwagenkosten sei jedenfalls dann berechtigt, wenn der zu ersetzende Mietpreis nicht durch pauschale Zuschläge auf den Normaltarif einem deutlich höheren Unfallersatztarif angenähert sei (OLG Hamm, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07 - aaO; vgl. auch Nugel, jurisPR-VerkR 13/2009 Anm. 5 E).

  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Denn der Geschädigte kann in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann als im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Geldbetrag ersetzt verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - VersR 2007, 1286 Rn. 13; vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07 - aaO Rn. 25; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07 - VersR 2008, 1706 Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    aa) Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, dass für die Frage, ob dem Geschädigten ein wesentlich günstigerer Tarif "ohne weiteres" zugänglich war, auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - aaO).

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Nach § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist auch die Beweiserhebung in das (pflichtgemäße) Ermessen des Gerichts gestellt; dies bedeutet, dass das Gericht im Rahmen des § 287 ZPO an Beweisanträge nicht gebunden ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1986 - VI ZR 151/84 - VersR 1986, 596, 597; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
    Nachdem früher eine Ersparnis von 15-20% der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373; OLG Celle, SP 2001, 204), wird heute teilweise eine Ersparnis von 10% der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm VersR 2001, 206, 208 und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07 - juris Rn. 20; OLG Jena, OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5% angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart NZV 1994, 313, 315; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1523, 1524 f.; OLG Nürnberg VersR 2001, 208; OLG Köln SP 2007, 13, 16).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

  • OLG Jena, 26.04.2007 - 1 U 216/06

    Erstattung der Mietwagenkosten bei Unfallschaden

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 19.02.2008 - VI ZR 32/07

    Anforderungen an die Substantiierung der Notwendigkeit von Mietwagenkosten nach

  • OLG Köln, 08.01.1993 - 19 U 99/92

    Zur Angemessenheit von Miettaxikosten während der unfallbedingten Reparatur einer

  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    Die Frage, ob der vom Geschädigten gewählte Mietwagentarif erforderlich war im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, kann ausnahmsweise offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (im Anschluss an Senatsurteil vom 2. Februar 2010, VI ZR 139/08, VersR 2010, 545).

    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (vgl. etwa Senatsurteile vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2012 - VI ZR 316/11, VersR 2013, 330 Rn. 8, jeweils mwN).

    Die Frage, ob der vom Geschädigten gewählte Tarif erforderlich war im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, kann ausnahmsweise offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, aaO Rn. 12).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Der Geschädigte ist dabei gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377, 383; vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545 Rn. 10; vom 27. März 2012 - VI ZR 40/10, VersR 2012, 874 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377, 383; vom 19. April 2005 - VI ZR 37/04, BGHZ 163, 19, 22 f.; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 112/09, VersR 2010, 494 Rn. 5; vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545 Rn. 10 und - VI ZR 7/09, VersR 2010, 683 Rn. 8; vom 9. März 2010 - VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 Rn. 8) kann der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1849
OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10 (https://dejure.org/2010,1849)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.04.2010 - 1 Ss 25/10 (https://dejure.org/2010,1849)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. April 2010 - 1 Ss 25/10 (https://dejure.org/2010,1849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, ausländische Fahrerlaubnis, Erwerb in Tschechien

  • openjur.de

    § 17 StGB; § 21 StVG; §§ 28 Abs. 1, 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 1 FeV; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV; § 17 StGB; § 21 StVG
    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellten EU-Führerscheins; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich eines Verbotsirrtums

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellten EU-Führerscheins; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich eines Verbotsirrtums

  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellten EU-Führerscheins; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich eines Verbotsirrtums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz in Deutschland

  • heise.de (Pressebericht, 09.11.2010)

    EU-Führerschein gilt in Deutschland nicht immer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht jeder EU-Führerschein berechtigt zum Fahren auf deutschen Straßen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Führerschein berechtigt nicht immer zum Fahren in Deutschland - BRD nach geltendem europäischem Recht nicht zur Anerkennung tschechischer Führerscheine verpflichtet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 445
  • NZV 2010, 305
  • NZV 2010, 8
  • VRR 2010, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10
    Eine solche Feststellung (zu ihrem Erfordernis s. BGHSt 37, 55 (67)) war angesichts der teilweise kontrovers beurteilten Rechtslage (vgl. etwa OLG München, Urt. v. 29.01.2007, Aktz. 4 St RR 222/06, bei juris) auch nicht entbehrlich.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10
    Entgegen der von der Revision vertretenen Rechtsansicht bedurfte es auch keiner gesonderten verwaltungsrechtlichen Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis, auch wenn eine solche möglich ist, vgl. BVerwG NJW 2009, 1689.
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10
    Eine solche Feststellung (zu ihrem Erfordernis s. BGHSt 37, 55 (67)) war angesichts der teilweise kontrovers beurteilten Rechtslage (vgl. etwa OLG München, Urt. v. 29.01.2007, Aktz. 4 St RR 222/06, bei juris) auch nicht entbehrlich.
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 19 U 39/14

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens

    Das aktuelle Werk von Parday gibt ein realistischeres Abbild des tatsächlichen Zeitbedarfes von Haushaltstätigkeiten in heutiger Zeit wieder, als die Vorauflagen, die wegen der veralteten Erhebungsdaten aus den 70iger und 80iger Jahren und vereinzelt struktureller Schwächen in der Erhebung ohnehin in der Kritik stehen (vgl. Heß/Burmann , NZV 2010, 8, 9; Jahnke , a.a.O., Rn. 115; OLG Celle , SP 2011, 215).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Es gibt zahlreiche Verletzungen, die zwar zu einer (teilweisen) Arbeitsunfähigkeit führen, gleichwohl keine entschädigungspflichtige Einschränkung in der Fähigkeit zur Haushaltsführung nach sich ziehen (Wessel, ZfS 2010, 183, 185 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; Heß/Burmann, NZV 2010, 8, 11).
  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen

    Allerdings ist ein Mitgliedstaat berechtigt, den Führerschein eines anderen Mitgliedstaates dann nicht anzuerkennen, wenn der Führerschein unter Missachtung der in Art. 7 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellten Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt worden ist und sich dies auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt (EuGH aaO, Abs.-Nr. 67-72; BVerwG, aaO; OLG Oldenburg NZV 2010, 305).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2010 - 12 ME 158/10

    Regelungswirkung einer auf § 28 Abs. 4 S. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Insoweit verweist er auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338).

    Der vom Antragsteller angenommene Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 -, juris) und des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Beschl. v. 6.4.2010 - 1 Ss 25/10 -, DAR 2010, 338) besteht somit nicht.

  • OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter

    Einer förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis bedurfte es nicht, vgl. Senat DAR 2010, 338;OLG Koblenz, Beschl. vom 7.2.2011, Aktz. 2 Ss 222/10 bei juris).
  • OLG München, 20.09.2012 - 1 U 2363/10

    Höhe des Haushaltsführungsschadens aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers

    Es ist noch anzumerken, dass die Schätzung des Senats sich im Rahmen der Schätzungen anderer Oberlandesgerichte bewegt (vgl.Heß/ Burmann Der Haushaltsführungsschaden NZV 2010, 8).
  • OLG München, 04.10.2012 - 1 U 2363/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Gerichtliche Schätzung eines

    Es ist noch anzumerken, dass die Schätzung des Senats sich im Rahmen der Schätzungen anderer Oberlandesgerichte bewegt (vgl.Heß/Burmann Der Haushaltsführungsschaden NZV 2010, 8).
  • LG Deggendorf, 10.11.2014 - 23 O 417/13

    Verkehrsunfall - Fiktiver Haushaltsführungsschaden und Pflicht zur Umorganisation

    In Rechtsprechung und Literatur wird die Grenze für eine zumutbare Pflicht zur Umorganisation großteils bis 20% MdH, teils bis 10% MdH angesetzt (Heß/Burmann in NZV 2010, 8, 11 sub III.2. m.w.N. unter Fußnote 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.04.2010 - I-20 U 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22904
OLG Hamm, 21.04.2010 - I-20 U 182/09 (https://dejure.org/2010,22904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2010 - I-20 U 182/09 (https://dejure.org/2010,22904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2010 - I-20 U 182/09 (https://dejure.org/2010,22904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Quotelung eines Versicherungsfalls nach Schwere des Verschuldens und Dauer der Intensität des Fehlverhaltens auf Grundlage der zwischen den Parteien im Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • maklercockpit.de (Kurzinformation)

    VVG: Quotelung mit 50%

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Wassersportversicherung - grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bei Diebstahl des Außenbordmotors - quotale Kürzung der Versicherungsleistung

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Lässt sich weder das eine noch das andere feststellen, dürfte eine Haftung von 50% angemessen sein ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Hamm , NJW-Spezial 2010, Seite 297; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 24 U 54/12

    Mithaftung des Mieters eines Klein-Lkw für Schäden durch Nichtbeachtung einer

    Lässt sich weder das eine noch das andere feststellen, dürfte eine Leistungskürzung von 50 % angemessen sein (vgl. OLG Hamm NJW-Spezial 2010, 297, Leitsatz und Kurzwiedergabe; Nugel, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht