Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,254
BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8, §§ 14, 28 Abs. 1 und 4, § 46 Abs. 1 und 3; RL (EWG) Nr. 91/439 Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 2 und 4, Art. 9
    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung ...

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 14 FeV, § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 FeV
    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Unbestreitbare Information der Behörden des Ausstellermitgliedstaates über einen fehlenden Wohnsitz als Grundlage für die Aberkennung eines ausländischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EU-Fahrerlaubnis, Gemeinschaftsrecht, Entziehung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung durch deutsche Behörden

  • blutalkohol PDF, S. 288
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • streifler.de

    EU-Fahrerlaubnis: Wenn Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist dürfen deutsche Behörden Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis versagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Unbestreitbare Information der Behörden des Ausstellermitgliedstaates über einen fehlenden Wohnsitz als Grundlage für die Aberkennung eines ausländischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Keine Annahme eines polnischen Scheinwohnsitzes bei lediglich nationalen Ermittlungen des Aufenthaltsstaates

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Führerscheintourismus: Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen möglich/zulässig/erforderlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EU-Führerschein - Anerkennung nur mit entsprechendem Wohnsitz!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung eines EU-Führerschein nur bei entsprechendem Wohnsitz

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auslandsführerschein gilt nur mit Auslandswohnsitz // Bundesverwaltungsgericht verlangt aber genaue Klärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 149
  • NJW 2010, 1828
  • EuZW 2010, 436
  • NZV 2010, 321
  • DVBl 2010, 793
  • DÖV 2010, 618
  • VRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe dem Kläger das Recht zum Gebrauchmachen von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihm nach seinen eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2007 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2007 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 2 Rn. 30).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Die insoweit eingeschränkte Prüfbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates schließt nicht aus, dass seine Behörden ihre Vertretungen im Ausstellungsmitgliedstaat einschalten, um sich derartige Informationen von den dortigen Behörden zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19).

    Entsprechende Auskünfte können auch nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Sie können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eingeholt worden sind (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19 ff., vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 24 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 34).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3408
BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09 (https://dejure.org/2010,3408)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - 4 StR 599/09 (https://dejure.org/2010,3408)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09 (https://dejure.org/2010,3408)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 147 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 111i Abs. 2 StPO
    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen; erforderliches Bemühen um die Offenlegung der vermissten Aktenbestandteile); Auffangrechtserwerb

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StPO, § 338 Nr 8 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 475 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Rügeanforderungen bei der Rechtsbeschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Anspruchs auf Akteneinsicht auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten; Erfolg einer Rüge bei Annahme der Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt bei nur genereller Eignung der Beschränkung bzgl. der ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

  • rechtsportal.de

    Beschränkung des Anspruchs auf Akteneinsicht auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten; Erfolg einer Rüge bei Annahme der Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt bei nur genereller Eignung der Beschränkung bezgl. der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht bezieht sich nur auf dem Gericht vorliegende Akten (?)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht bezieht sich nur auf dem Gericht vorliegende Akten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Revison wegen mangelnder Akteneinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 530
  • StV 2010, 615
  • VRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).

    Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrags bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 2004 - 1 StR 324/04).

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Revisionsgericht auch dartun (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328, und Urt. vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, StraFo 2006, 459, 460).

  • BGH, 26.08.2005 - 2 StR 225/05

    Verurteilung von Lutz Drach wegen Geldwäsche im Schuldspruch bestätigt Frage der

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).

    An einem solchen zumutbaren und jedenfalls nach § 475 StPO Erfolg versprechenden (vgl. BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224) Bemühen um Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft oder des Landgerichts Konstanz fehlt es vorliegend.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).

    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. eines Akteneinsichtsantrags ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 143, und Beschl. vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 m. Anm. Ventzke).

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. eines Akteneinsichtsantrags ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 143, und Beschl. vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 m. Anm. Ventzke).
  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Revisionsgericht auch dartun (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328, und Urt. vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, StraFo 2006, 459, 460).
  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Denn das Landgericht hat - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausführt - nicht berücksichtigt, dass eine teilweise bereits durchgeführte Schadenswiedergutmachung (hier durch Rückgabe eines Teils der Hehlerware an den Eigentümer) bezogen auf diesen Teil einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO entgegensteht (vgl. Senat Beschl. vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09).
  • BGH, 10.10.1990 - StB 14/90

    Akteneinsicht in U-Haftunterlagen - Keine Beschränkung auf Schuld- oder

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem Senat ist eine Korrektur dieser Entscheidung verwehrt, da es sich bei § 111i Abs. 2 StPO um eine Ermessensentscheidung handelt, die dem Tatrichter vorbehalten ist (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).
  • BGH, 21.10.2004 - 1 StR 324/04

    Akteneinsichtsrecht und Vorbereitung der Verteidigung (Aussetzung;

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrags bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 2004 - 1 StR 324/04).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    Dazu wäre er aber im Rahmen seines Revisionsvortrags verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328; vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2).
  • OLG Jena, 01.03.2016 - 2 OLG 101 SsRs 131/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zurückweisung des

    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von dem im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.2.2010 behandelten Fall (4 StR 599/09, NStZ 530, 531).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung durch rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens zur Gewährung vollständiger Akteneinsicht in zumutbarer Art und Weise (§ 265 Abs. 4, § 147 Abs. 1 StPO) ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, NStZ 2010, 530, 531 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 jeweils mwN).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Bei der Rüge der Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. sonstigen Beweismitteln ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich hieraus ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (BGH, Beschluss vom 23.10.2010 - 4 StR 599/09 = NStZ 2010, 530 = wistra 2010, 232 = StV 2010, 615 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    (1) Hierfür wäre ein substantiierter Vortrag dazu erforderlich, welche Tatsachen sich hieraus ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (BGH, Beschluss vom 23.02.2010 - 4 StR 599/09 = wistra 2010, 232 = NStZ 2010, 530 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2 = StV 2010, 615 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    Hinsichtlich der gerügten Ablehnung bzw. Unterlassung der Beiziehung der laut Falldatensatz erfolgten 126 Einzelmessdaten hätte sich der Beschwerdeführer - damit die Ausnahme von der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht, welche Tatsachen sich aus den nicht beigezogenen Akten ergeben hätten, gerechtfertigt und belegt werde - bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um Akteneinsicht bemühen und die entsprechenden Anstrengungen auch gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht dartun müssen (unter Hinweis unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 StR 599/09 -, Juris).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGH NStZ 2010, 530 (531); OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012 - 1 RBs 105/12 - juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Vielmehr ist § 338 Nr. 8 StPO nur dann erfüllt, wenn die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil gerade im konkreten Fall besteht (BGH, Beschluss vom 23.02.2012, Az. 4 StR 599/09, bei Juris = NStZ 2010, 530).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Diese für die Versagung von Akteneinsicht in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 530; BGHSt 49, 317; BGH StraFO 2006, 459) sind auf eine beantragte Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes zu übertragen (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79; insoweit auch KG DAR 2013, 211) und können auch für die hier begehrte Einsichtnahme in die unverschlüsselten Rohdaten der Messung herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17.11.2015, 2 Ss (Owi) 360/15).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGHSt 49, 317, 328; BGH StraFo 2006, 459, 460; NStZ 2010, 530 (531)).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2020 - 1 OWi 2 SsBs 51/20

    Ermessensentscheidung über die Form der Akteneinsichtsgewährung im gerichtliches

  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

  • BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Ablehnung der Akteneinsicht

  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15

    Entbehrlichkeit weiterer Entbindungsentscheidung bei bloßer Terminsverlegung

  • KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18

    Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung

  • OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12

    Berufung auf ein Fehlen der Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 36/11

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (angemessene Rechtsfolge nach

  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der unzulässigen

  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

  • OLG Bamberg, 19.10.2012 - 2 Ss OWi 1351/12

    Straßenverkehr; Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21276
AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09 (https://dejure.org/2010,21276)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03.03.2010 - 207 C 463/09 (https://dejure.org/2010,21276)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03. März 2010 - 207 C 463/09 (https://dejure.org/2010,21276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bzw. der Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten für die Beurteilung der Angemessenheit der gesetzlichen Gebühren; Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren mit dem Mittelwert ...

  • Burhoff online

    Vorschuss, Rückforderung; Bindungswirkung, straf-/bußgeldrechtliche Entscheidung

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de

    BGB § 667; BGB § 675; BGB § 812 Abs. 1; RVG § 14
    Maßgeblichkeit des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bzw. der Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten für die Beurteilung der Angemessenheit der gesetzlichen Gebühren; Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren mit dem Mittelwert ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Keine Bindungswirkung der Kostenfestsetzung im Straf-/Bußgeldverfahren für die Zivilgerichte, oder Zum Behaltendürfen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Saarbrücken, 19.05.2006 - 42 C 377/05

    Bussgeldverfahren - Rahmengebühren - Mittelgebühr

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Teilweise wird vertreten, dass im Rahmen der Bestimmung der Angemessenheit der Gebühr in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Regelfall von der Mittelgebühr auszugehen ist (vgl. AG Saarbrücken, Uri. v. 19.05.2006 - 42 C 377/05).
  • BGH, 14.07.1972 - VII ZR 41/71

    Gebührenordnung - Vergütung - Freispruch - Staatskasse - Erstattungspflicht -

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Rechtsschutzversicherung den Differenzbetrag zahlen, wenn ein Verteidiger von seinem Mandanten, für den er einen Freispruch erzielt hat, innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens eine höhere Vergütung verlangen kann, als im Verfahren nach § 464b StPO gegenüber der erstattungspflichtigen Staatskasse festgesetzt worden ist (vgl. BGH, VersR 1972, 1141).
  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 196/86

    Rückzahlungsanspruch aufgrund Leistungskondiktion - Vertragliche Beziehungen als

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dies resultiert daraus, dass er gegenüber dem Mandanten aus § 667 BGB herausgabepflichtig ist und deshalb die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung der zur Auftragsausführung (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 121 und 927; WM 1988, 763) oder den bestimmungsgemäßen Verbrauch (vgl. BGH, NJVV 1997, 47) zur Verfügung gestellten Gelder hat, seien sie als Vorschuss der Klägerin oder im Wege der Kostenerstallung des Prozessgegners an ihn geflossen (vgl. auch OLG Düsseldorf aa0; Palandt/Sprau, BGB , 69. Auflage, § 667 Rcln. 10) .
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dies resultiert daraus, dass er gegenüber dem Mandanten aus § 667 BGB herausgabepflichtig ist und deshalb die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung der zur Auftragsausführung (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 121 und 927; WM 1988, 763) oder den bestimmungsgemäßen Verbrauch (vgl. BGH, NJVV 1997, 47) zur Verfügung gestellten Gelder hat, seien sie als Vorschuss der Klägerin oder im Wege der Kostenerstallung des Prozessgegners an ihn geflossen (vgl. auch OLG Düsseldorf aa0; Palandt/Sprau, BGB , 69. Auflage, § 667 Rcln. 10) .
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Ausgangspunkt bei der Bestimmung der Gebührenhöhe ist - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (WW 2006, 247 ff.) - zunächst, dass allein die Bestimmung des Mittelwerts einer gesetzlichen Rahmengebühr billigem Ermessen entspricht, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (vgl. auch BGH NJW 2004, 1043, 1046).
  • LG Leipzig, 02.09.2008 - 6 Qs 70/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Bestimmt aber der im Rahmen eines üblichen Verkehrsunfalls tätige Rechtsanwalt seine Gebühren mit dem Mittelwert überschreitet er jedenfalls unter Berücksichtigung einer Toleranzgrenze von 20 Prozent (vgl. hierzu OLG Koblenz, MW 2005, 917; OLG Düsseldorf, AnwBl 1998, 539; LG Leipzig, VRR 2009, 119; LG Zweibrücken, ZfS 1992, 172) nicht das ihm bei der Gebührenbestimmung eingeräumte Ermessen (vgl_ AG Geinhausen, AGS 2007, 453 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 129/01

    Anwendung des Verbots der Nichtwissenserklärung des § 138 Abs. 4 ZPO auch auf

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dabei hat sich der Rechtsnachfolger zwar grundsätzlich seiner Informationsrechte, die ihm im Zusammenhang mit dem Rechtsübergang zustehen, zu bedienen (vgl. OLG Düsseldorf aa0 und MDR 2002, 1148 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dieser geht als Anspruch "auf Erstattung" nach den genannten Klauseln auf den Versicherer über (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1347 ; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Auflage, § 20 ARB75 Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 13 U 259/98

    Verrechnung von Teilleistungen bei Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherer

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Zunächst geht der Anspruch des mitversicherten Mandanten auf Kostenerstattung gegen Dritte sogleich mit seiner Entstehung auf den Rechtsschutzversicherer als Schadensversicherer über (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 174; OLG München, RuS 1999, 158 f.).
  • AG Jena, 22.02.1998 - 28 C 2093/97
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Bestimmt aber der im Rahmen eines üblichen Verkehrsunfalls tätige Rechtsanwalt seine Gebühren mit dem Mittelwert überschreitet er jedenfalls unter Berücksichtigung einer Toleranzgrenze von 20 Prozent (vgl. hierzu OLG Koblenz, MW 2005, 917; OLG Düsseldorf, AnwBl 1998, 539; LG Leipzig, VRR 2009, 119; LG Zweibrücken, ZfS 1992, 172) nicht das ihm bei der Gebührenbestimmung eingeräumte Ermessen (vgl_ AG Geinhausen, AGS 2007, 453 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4953
OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09 (https://dejure.org/2010,4953)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.02.2010 - 1 Ss 270/09 (https://dejure.org/2010,4953)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 1 Ss 270/09 (https://dejure.org/2010,4953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Verhängung Hauptverhandlung, rechtlicher Hinweis

  • openjur.de

    § 265 Abs. 2 StPO; § 25 StVG; § 71 Abs. 1 OWiG

  • verkehrslexikon.de

    Bei fehlendem Fahrverbot im Bußgeldbescheid ist für die Verhängung ein rechtlicher Hinweis erforderlich

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines richterlichen Hinweises über die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Fehlens einer diesbezüglichen Anordnung im Bußgeldbescheid

  • Justiz Thüringen

    § 265 Abs 2 StPO, § 25 StVG, § 71 Abs 1 OWiG
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines Fahrverbots

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 2; StVG § 25; OWiG § 71 Abs. 1
    Gerichtliche Hinweispflicht bei Anordnung eines im Bußgeldbescheid nicht vorgesehenen Fahrverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Rechtlicher Hinweis beim Fahrverbot erforderlich!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Aus Wenig wird Mehr - Nachträgliche Anordnung eines Fahrverbotes gem. §25 StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 311
  • AnwBl 2010, 160
  • VRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Das Unterlassen eines solchen Hinweises begründet in der Regel die Rechtsbeschwerde und führt - bei unbeschränktem Rechtsmittel - zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowohl im Schuld- als auch im Rechtsfolgenausspruch, da ansonsten dem Betroffenen die Möglichkeit der Rücknahme seines Einspruchs genommen würde (vgl. OLG Düsseldorf VRS 87, 367; Göhler, OWiG, 15. Aufl. 2009, § 71 Rn. 50b).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1989 - 2 Ss 16/89
    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86

    Hauptverhandlung; Hinweis; Fahrverbot; Geldbuße

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss OWi 56/94
    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    Die zur Frage einer Hinweispflicht weiterhin ergangenen Beschlüsse des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26.02.2010 (1 Ss 270/09 = ZfS 2010, 294 f. = NZV 2010, 311 f. = StraFo 2010, 206 f. = VRS 118, 365 f.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04.03.1994 (5 Ss 56/94 = MDR 1994, 822 = VRS 87, 203 f.) betreffen die - unangekündigte - Verhängung eines Fahrverbots, somit gleichfalls eine andere Sachverhaltsgestaltung.
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13

    Gerichtliche Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4526
OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10 (https://dejure.org/2010,4526)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10 (https://dejure.org/2010,4526)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 (https://dejure.org/2010,4526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit fehlender richterlicher Anordnung

  • blutalkohol PDF, S. 341
  • rechtsportal.de

    StPO § 81a
    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit fehlender richterlicher Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Kein Lehrstück vom OLG Oldenburg zum Richtervorbehalt und zum Beweisverwertungsverbot

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nächtliche Blutprobe ohne richterliche Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10
    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des 3. Strafsenates des OLG Hamm hat der 4. Strafsenat des OLG Hamm im Beschluss vom 10.09.2009 (4 Ss 316/09) (juris) im Zusammenhang mit einer um 23.13 Uhr entnommenen Blutprobe ausgeführt, dass der 4. Senat des OLG Hamm die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit ergangene Entscheidung des 3. Senates des OLG Hamm und die dort angestellten Überlegungen nicht teile, diese jedenfalls nicht auf die Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81 a StPO übertragen werden könnten.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10
    Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.02.2007 (2 BvR 273/06) (juris).
  • OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09

    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10
    Der 2. Senat für Bußgeldsachen des OLG Celle hat mit Beschluss vom 25.01.2010 (322 SsBs 315/09) (juris) im Zusammenhang mit einer zur Nachtzeit entnommenen Blutprobe ausgeführt, dass er bislang im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes davon ausgegangen sei, dass es der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes während der Nachtzeit in der Regel nicht bedürfe.
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10
    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Beschluss vom 10.12.2003 (2 BvR 1481/02) (juris) ausgeführt, dass aus der Regelzuständigkeit des Richters die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters gegebenenfalls auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu sichern, folge.
  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10
    Allerdings hat der 3. Senat des OLG Hamm im Urteil vom 18.08.2009 (3 Ss 293/08) (juris) ausgeführt, dass die Notwendigkeit für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes auch zur Nachtzeit zweifellos gegeben sei, wenn allein die Anzahl der nächtlichen Blutprobenentnahmen eine bestimmte Fallzahl überschreite.
  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Dem tritt der Senat indes in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung nicht bei (vgl. bereits die Senatsentscheidungen vom 25.01.2010 und vom 15.06.2010, jeweils a. a. O.; vgl. auch OLG Hamm, 4. Strafsenat StraFo 2009, 509; OLG Köln, Beschl. vom 22.01.2010 - III-1 RVs 5/10 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. vom 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10 -, juris; OLG Brandenburg, Beschl. vom 16.06.2010 - (1) 53 Ss 68/10 - juris).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    Nach der - soweit ersichtlich - weitgehend einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist bei unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnenen Erkenntnissen ein Verwertungsverbot deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29, 61; NJW 2008, 3053, 3054; BVerfG in 2 BvR 2307/07 v. 21. Januar 2007; 2006, 2684, 2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285, 292; Beschlüsse des hiesigen 5. Strafsenats vom 16. April 2009 - 5 Ss 129/09 -, des hiesigen 4. Strafsenates vom 23. März 2010 - 4 RVs 26/10 - und des hiesigen 3. Strafsenates vom 30. März 2010 - 3 RVs 7/10 - OLG Köln VM 2009, 5; OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Stuttgart VRS 113, 363; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März.2009 - 2 Ss 15/09 - OLG Karlsruhe VRR 2009, 273; OLG Frankfurt DAR 2010, 145; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 -).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Deswegen führt es auch zu weit, allgemein und unterschiedslos schon im unterlassenen Versuch, eine fernmündliche Anordnung des Richters zu erholen, die Grundlage für ein Beweisverwertungsverbot erblicken zu wollen (OLG Celle StV 2010, 14; anders wiederum OLG Celle, VRS 118, S. 204 f.; OLG Dresden StraFo 2009, 330/331 = StV 2009, 518; OLG Celle VRS 119, 40/41 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    In dieselbe Richtung gehen auch die Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10- und des OLG Celle vom 25. Januar 2010 - 322 SsBs 315/09 sowie des OLG Köln vom 15.01.2010, 83 Ss 100/09.
  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Die Frage, ob die fehlende Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes ein Organisationsdefizit der Justiz darstellt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 - offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 - juris - einen Organisationsmangel bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 - 3. Senat des OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 - demgegenüber verneinend: 4. Senat des OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 - OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - III-1 RVs 5/10, 1 RVs 5/10 -), beantwortet der Senat dahingehend, dass jedenfalls für den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein Bedürfnis für die Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes nicht besteht, weswegen insoweit auch kein Organisationsdefizit der Justiz vorliegt.
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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5070
VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09 (https://dejure.org/2010,5070)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2010 - 9 K 3681/09 (https://dejure.org/2010,5070)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 9 K 3681/09 (https://dejure.org/2010,5070)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Betrunkener Radfahrer, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de

    Kraftfahreignung bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Maßstäbe zur Fahrtauglichkeit eines alkoholisierten Fahrradfahrers im Straßenverkehr hinsichtlich der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Nr. 8.1 Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVG § 3; FeV § 46; Anlage 4 FeV Nr. 8 .1.
    Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
    Die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21.05.2008 (- 3 C 32/07 -, BVerwGE 131, 163) aufgestellten Maßstäbe, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrerlaubnisinhaber, der nur als Fahrradfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, gelten auch nach der zum 30.10.2008 in Kraft getretenen Änderung von Nr. 8.1.

    Ist nach erfolgter Vergewisserung über die Erfüllung dieser Kriterien vom Betroffenen die Änderung seines Trinkverhaltens zu fordern, muss diese hinreichend stabil sein, damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht werden kann (BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32/07 -, BVerwGE 131, 163).

    Mit dieser Änderung reagierte der Verordnungsgeber (BR-Drs. 302/08, S. 70) auf die vor Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.05.2008, a.a.O.) vertretene Auffassung, der Verordnungsgeber nehme unterhalb der Schwelle der Alkoholabhängigkeit die Risiken für den Straßenverkehr ausdrücklich hin, die allein auf einer Alkoholproblematik eines bislang nicht mit einem Kraftfahrzeug auffällig gewordenen Kraftfahrers beruhten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
    Der Verordnungsgeber wollte demgegenüber nicht von vornherein unterstellen, ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit einem Fahrrad nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein gezeigt habe, werde auch bereit sein, die Verkehrssicherheit ungleich stärker (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.03.1979 - 2 BvL 7/78 -, BVerfGE 51, 60; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.09.2009 - 10 B 10930/09 -, DAR 2010, 35) mit einem Kraftfahrzeug zu gefährden.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
    Der Verordnungsgeber wollte demgegenüber nicht von vornherein unterstellen, ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit einem Fahrrad nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein gezeigt habe, werde auch bereit sein, die Verkehrssicherheit ungleich stärker (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.03.1979 - 2 BvL 7/78 -, BVerfGE 51, 60; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.09.2009 - 10 B 10930/09 -, DAR 2010, 35) mit einem Kraftfahrzeug zu gefährden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10

    Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug

    Letztlich kann der Senat vorliegend in der Sache offen lassen, ob mit der Änderung von Ziffer 8.1 der Anlage 4 FeV tatsächlich eine Rechtsänderung in materiell-rechtlicher Hinsicht einhergeht (vgl. dazu ablehnend VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2010 - 9 K 3681/09 -, juris).
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