Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 302
Rechtsbeschwerde, Rücknahme, Vollmacht, Erteilung, Zeitpunkt, Wirksamkeit, Umfang - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme eines Rechtsmittels insgesamt durch den Verteidiger bei vorheriger Einlegung des Rechtsmittels sowohl durch den Verteidiger als auch durch den Betroffenen
- Judicialis
StPO § 302
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Rechtswirkung der durch den bevollmächtigten Verteidiger erklärten Rücknahme der zuvor auch vom Betroffenen selbst eingelegten Rechtsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 27.02.2009 - 32 OWi 26/08
- OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09
Papierfundstellen
- VRR 2010, 233
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09
Es ist damit eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH NStZ 2001, 104 m.w.Nachw.).Da die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme von dem Betroffenen bestritten wird, ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (zu vgl. BGH vom 12.07.2000, 3 StR 257/00 BeckRS 2000 30122049).
- OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09
Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend (OLG Hamm, Beschluss v. 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 - m.w.N.).
- OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ss OWi 702/09 Da die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme von der Betroffenen bestritten wird, ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH NStZ 2001, 104 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Oktober 2009 in 2 Ss OWi 782/09 ).