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   OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09   

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https://dejure.org/2009,12826
OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09 (https://dejure.org/2009,12826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09 (https://dejure.org/2009,12826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 2 Ss OWi 782/09 (https://dejure.org/2009,12826)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Rechtsmittels insgesamt durch den Verteidiger bei vorheriger Einlegung des Rechtsmittels sowohl durch den Verteidiger als auch durch den Betroffenen

  • Judicialis

    StPO § 302

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302
    Rechtswirkung der durch den bevollmächtigten Verteidiger erklärten Rücknahme der zuvor auch vom Betroffenen selbst eingelegten Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09
    Es ist damit eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH NStZ 2001, 104 m.w.Nachw.).

    Da die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme von dem Betroffenen bestritten wird, ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (zu vgl. BGH vom 12.07.2000, 3 StR 257/00 BeckRS 2000 30122049).

  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05

    Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09
    Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend (OLG Hamm, Beschluss v. 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ss OWi 702/09
    Da die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme von der Betroffenen bestritten wird, ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH NStZ 2001, 104 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Oktober 2009 in 2 Ss OWi 782/09 ).
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