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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8116
OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt; hohe BAK, Vorsatz, Feststellungen

  • openjur.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückschluss von einem weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholgehalt auf die Vorsätzlichkeit der Begehungsweise des Fahrers ohne Hinzutreten weiterer Umstände; Anforderungen an eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316
    Anforderungen an die Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Blutalkohol lässt keine Rückschlüsse auf Vorsatz zu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des Beschuldigten!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt m. Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
  • NStZ-RR 2011, 187
  • NZV 2011, 412
  • VRR 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10
    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit mit steigender Alkoholisierung verringert, sodass die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt werden kann (BGH VRS 65, 359; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.06.2009; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2009, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10
    Hier stützt das Amtsgericht seine Überzeugung ausschließlich darauf dass die festgestellte Blutalkoholkonzentration deutlich über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt und den Umstand, dass der Angeklagte keine entlastenden Umstände geltend macht (so auch OLG Koblenz NZV 01, 357).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359; KG Berlin, VRS 126, 95; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 50, 138 (2013); Blutalkohol 47, 426 (2010); VRS 117, 195 (2009); OLG Hamm, Blutalkohol 49, 164 (2012); VRS 107, 431 (2004); NZV 1999, 92; OLG Düsseldorf, Blutalkohol 47, 428 (2010); OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 187; Blutalkohol 47, 139 (2010); OLG Köln, DAR 1999, 88; DAR 1997, 499; in einer nicht tragenden Erwägung abweichend OLG Celle, NZV 2014, 283).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 1 RVs 18/17

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration des Täters zur Tatzeit nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (Senat in ständ. Rspr., vgl. BA 47 [2010], 428 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2016, III-1 RVs 93/16 m. w. N.; OLG Hamm VRS 107 [2004], 433, 440 und NZV 2005, 161; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 187; OLG Köln DAR 1999, 88; OLG Naumburg DAR 1999, 420; KG VRS 126 [2014], 95; OLG Brandenburg BA 50 [2013], 138; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; aA wohl OLG Koblenz NZV 2008, 304; OLG Celle NZV 2014, 283; AG Rheine NJW 1995, 894).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.04.2009 - 2 Ss 159/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11553
OLG Stuttgart, 17.04.2009 - 2 Ss 159/09 (https://dejure.org/2009,11553)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2009 - 2 Ss 159/09 (https://dejure.org/2009,11553)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2009 - 2 Ss 159/09 (https://dejure.org/2009,11553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Bewusstseins eines Angeklagten bzgl. einer gravierenden Beeinträchtigung der Gesamtleistungsfähigkeit im Straßenverkehr allein aufgrund nachträglicher Ausfallerscheinungen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei [bedingt] vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt; Berücksichtigung des sog. "Nüchternschocks"; Anordnung einer Blutentnahme und Richtervorbehalt

  • blutalkohol PDF, S. 176
  • Judicialis

    StPO § 81 a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 316 Abs. 1; StPO § 81a Abs. 2
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei [bedingt] vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt; Berücksichtigung des sog. "Nüchternschocks"; Anordnung einer Blutentnahme und Richtervorbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Ausfallerscheinungen begründen keinen Vorsatz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Ausfallerscheinungen begründen keinen Vorsatz

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
  • VRR 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 29.07.1991 - 1 Ss 50/91

    Blutalkoholkonzentration; BAK; Angeklagter; Ausfallerscheinungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2009 - 2 Ss 159/09
    Eine Diskrepanz zwischen dem subjektiven Verhaltensbild und dem Ergebnis der Atemalkoholmessung - welchem auch insoweit nur Indizwirkung zukommt - kann sich nämlich aus dem sogenannten "Nüchternschock" ergeben, der besonders nahe liegt, wenn der Täter -wie hier- einen Unfall verursacht hat (zum Nüchternschock vgl. OLG Zweibrücken VRS 82, 33-35).
  • OLG Celle, 22.02.2023 - 2 AR (Ausl) 45/22

    Auslieferung; Zulässigkeitshindernis; beiderseitige Strafbarkeit;

    Denn er bietet nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft und Forschung nicht die in einem Strafverfahren erforderliche Sicherheit für die Bestimmung des Wertes der Blutalkoholzentration (vgl. BGH, NStZ 1995, 539; KG, DAR 2008, 273 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.04.2009 - 2 Ss 159/09 -, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 05.12.2000 - 1 Ws 496/00 - juris; Kudlich in BecKOK StGB, 55. Edition, Stand 01.11.2022, § 315c Rd. 27 mwN).
  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Das Fehlen jeglicher Ausfallerscheinungen mag hier nämlich auf einen sogenannten "Nüchternschock" zurückzuführen sein, der insbesondere dann nahe liegt, wenn der Täter - wie hier - einen Unfall verursacht hatte (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17. April 2009 - 2 Ss 159/09 - juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24. Februar 1993 - 1 Ss 232/92 - juris (nur LS) und NZV 1993, 277 u. Beschl. v. 29. Juli 1991 - 1 Ss 50/91 - juris Rn. 6).
  • OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die

    Denn in Ermangelung jeglicher näherer Feststellungen zu Täterpersönlichkeit sowie Trinkverlauf und -ende, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Angeklagten das Ausmaß seiner Alkoholisierung bei Fahrtantritt verborgen geblieben ist, zumal infolge steigender Alkoholisierung die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt sein kann (vgl. hierzu etwa OLG Brandenburg VRS 117, 195 ff. = MDR 2009, 1221; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 2009, 2 Ss 159/09 , [...]; Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2009 - 2 Ss 1502/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32984
OLG Stuttgart, 12.11.2009 - 2 Ss 1502/09 (https://dejure.org/2009,32984)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2009 - 2 Ss 1502/09 (https://dejure.org/2009,32984)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2009 - 2 Ss 1502/09 (https://dejure.org/2009,32984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 269
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