Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.07.2010 - (2) 53 Ss 40/10 (21/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7781
OLG Brandenburg, 13.07.2010 - (2) 53 Ss 40/10 (21/10) (https://dejure.org/2010,7781)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2010 - (2) 53 Ss 40/10 (21/10) (https://dejure.org/2010,7781)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - (2) 53 Ss 40/10 (21/10) (https://dejure.org/2010,7781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, generelle Anordnung, Blutentnahme, Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen der vorsätzlichen Tatbegehung bei hoher Blutalkoholkonzentration und zur Gefahr im Verzuge bei der Blutentnahme als Grund für die Umgehung des Richtervorbehalts bei der Entnahme der Blutprobe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer vorsätzlichen Tatbegehung einer Trunkenheitsfahrt unter Heranziehung und Würdigung aller Umstände durch einen Tatrichter z.B. Täterpersönlichkeit und Trinkverhalten; Anordnung einer Blutprobe zur Feststellung der Alkoholkonzentration mit Begründung der ...

  • blutalkohol PDF, S. 539
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und es bewegt sich doch was: Beweisverwertungsverbot, wenn aufgrund genereller Anordnung gehandelt wird

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Dies stellt in der Regel einen sachlich-rechtlichen Mangel der Beweiswürdigung dar (BGH NStZ-RR 1997, 172 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Der Schuldspruch muss auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen, die die objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt (BVerfG NJW 2003, 2444, 2445).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGHSt 26, 63; 29, 18, 20).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Dies stellt in der Regel einen sachlich-rechtlichen Mangel der Beweiswürdigung dar (BGH NStZ-RR 1997, 172 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323 ).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Eine vorsätzliche Tatbegehung im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB ist nur dann gegeben, wenn der Täter seine Fahrunsicherheit kennt oder mit ihr zumindest rechnet und sie billigend in Kauf nimmt, gleichwohl aber am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 161 ).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Dabei kann, jedenfalls für die Feststellung einer relativen Fahruntüchtigkeit, der Atemalkoholwert ein gewichtiges Indiz darstellen, das in der Gesamtschau mit anderen Anzeichen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit der Beweiswürdigung durch den Tatrichter zugänglich ist (vgl. OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Celle NJW 2009, 3524 ).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Wenn vor diesem Hintergrund eine Dienstanweisung ergeht, nach der die Ermittlungsbehörden bei der Anordnung einer Blutprobe zur Feststellung der Alkoholkonzentration wegen der Geschwindigkeit des Alkoholabbaus im Blut regelmäßig von Gefahr im Verzug auszugehen haben, erweist sich dies als bewusste Umgehung des Richtervorbehalts des § 81 a StPO (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010, Az.: 2 BvR 1046/08).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Objektiv willkürlich ist aber die bezeichnete Anweisung an die Beamten, denn sie stellt eine gröbliche Verkennung und Verletzung der den Richtervorbehalt begründenden Rechtslage dar (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 ).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Dabei kann, jedenfalls für die Feststellung einer relativen Fahruntüchtigkeit, der Atemalkoholwert ein gewichtiges Indiz darstellen, das in der Gesamtschau mit anderen Anzeichen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit der Beweiswürdigung durch den Tatrichter zugänglich ist (vgl. OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Celle NJW 2009, 3524 ).
  • OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
    Dabei ist auch zu bedenken, dass die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge einzuschätzen, umso geringer sein wird, je weiter der Entschluss zur Fahrt vom Trinkende entfernt liegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86 ).
  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Wenn vor diesem Hintergrund eine Dienstanweisung ergeht, nach der die Ermittlungsbehörden bei der Anordnung einer Blutprobe zur Feststellung der Alkoholkonzentration wegen der Geschwindigkeit des Alkoholabbaus im Blut regelmäßig von Gefahr im Verzug auszugehen haben, erweist sich dies als bewusste Umgehung des Richtervorbehalts des § 81 a StPO und führt zu einem Beweisverwertungsverbot (OLG Oldenburg, Beschluss v. 12.10.2009 Az.: 2 SsBs 149/09, Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 13.07.2010 Az.: 53 Ss 40/10).

    Aufgrund des Nachtrunks des Angeklagten in unbekannter Menge, seines im Übrigen völlig unbestimmten Alkoholisierungsgrades und nicht zuletzt seines die Fesselung und weitere Festhaltung erforderlich machenden Verhaltens am Betreffensort war die anordnende Polizeibeamtin vielmehr zu sofortigen Anordnung der Blutentnahmen nach § 81 a Abs. 2 StPO berechtigt mit der Folge, dass - im Unterschied zu den vom Landgericht zum Beleg seiner Rechtsauffassung zu Unrecht als einschlägig angesehenen und zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg (Beschluss vom 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09 NJW 2009, 3591 f.) und Brandenburg (Beschluss vom 13.07.2010 - 53 Ss 40/10 = ZfS 2010, 587 ff.) - bereits kein Verstoß gegen die Beweiserhebungsvorschrift des § 81 a StPO angenommen werden kann.

  • OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11

    Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der

    Ein solches Vorgehen missachtet klar die Regelung des § 81 a StPO (vgl. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 3591; OLG Dresden NStZ 2009, 526; OLG Brandenburg ZfS 2010, 587; OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Hamm DAR 2009, 336; OLG Celle NJW 2009, 3524 ff.).
  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum;

    Ein Beweisverwertungsverbot wegen willkürlicher Umgehung des Richtervorbehalts aus § 81a Abs. 2 StPO kann nach der Rechtsprechung gegeben sein, wenn der anordnende Polizeibeamte keine nachvollziehbaren Erwägungen über die Fragen von Gefahr im Verzug und richterlicher Anordnungskompetenz angestellt hat und keine entsprechende Prüfung vorgenommen hat, sondern allein aufgrund "langjähriger Praxis" (vgl. OLG Hamm DAR 2009, 336 [338] = zfs 2009, 409 m. zust. Anm. Bode; OLG Dresden NJW 2009, 2149 [2150]) oder aufgrund einer von seinem Dienstvorgesetzten erteilten generellen Anweisung, auf die Einschaltung eines Richters zu verzichten (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3591= DAR 2009, 713 = zfs 2009, 712; OLG Brandenburg zfs 2010, 587; OLG Bamberg DAR 2011, 268 = zfs 2011, 350), eine eigene Anordnung getroffen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

    Vor diesem Hintergrund liegen auch die Voraussetzungen des § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i. V. m. § 121 Abs. 2 GVG für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof mit Blick auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 12.10.2009 (2 SsBs 149/09 - NJW 2009, 3591)) und des OLG Brandenburg vom 13.7.2010 ( 53 Ss 40/10 (21/10) - zitiert nach juris) nicht vor.
  • AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11

    Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des

    Ein solches Vorgehen missachtet klar die Regelung des § 81 a StPO (vgl. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 3591; OLG Dresden NStZ 2009, 526; OLG Brandenburg zfs 2010, 587; OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Hamm DAR 2009, 336; OLG Celle NJW 2009, 3524 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-0Wi 887/10

    Blutentnahme, Richtervorbehalt., Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

    Vor diesem Hintergrund liegen auch die Voraussetzungen des § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i. V. m. § 121 Abs. 2 GVG für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof mit Blick auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 12.10.2009 (2 SsBs 149/09 - NJW 2009, 3591)) und des OLG Brandenburg vom 13.7.2010 ( 53 Ss 40/10 (21110) - zitiert nach juris) nicht vor.
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Rechtsprechung
   AG Verden, 23.08.2010 - 9B OWi 764/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24640
AG Verden, 23.08.2010 - 9B OWi 764/10 (https://dejure.org/2010,24640)
AG Verden, Entscheidung vom 23.08.2010 - 9B OWi 764/10 (https://dejure.org/2010,24640)
AG Verden, Entscheidung vom 23. August 2010 - 9B OWi 764/10 (https://dejure.org/2010,24640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Umfang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 OWiG; § 69 OWiG
    Akteneinsichtsrecht eines Verteidigers hinsichtlich der Bedienungsanleitung und Lebensakten von technischen Messgeräten als Teil der Unterlagen eines Bußgeldverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsrecht eines Verteidigers hinsichtlich der Bedienungsanleitung und Lebensakten von technischen Messgeräten als Teil der Unterlagen eines Bußgeldverfahrens

  • rechtsportal.de

    OWiG § 62; OWiG § 69
    Akteneinsichtsrecht eines Verteidigers hinsichtlich der Bedienungsanleitung und Lebensakten von technischen Messgeräten als Teil der Unterlagen eines Bußgeldverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schreiben die Amtsgerichte voneinander ab? - hier AG Verden zur Akteneinsicht

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 05.11.2012 - 2 Ss (Bz) 100/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unzulässige Beschränkung

    Der Verteidiger hat im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat, das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden (vgl. LG Ellwangen, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Qs 166/09 - AG Gelnhausen, Beschl. v. 14.09.2012 - 44 OWi 2945 Js 1351/10; AG Verden, Beschl. v. 23.08.2010 - 9 b OWi 764/10 - jeweils zitiert nach juris; eine Rechtsprechungsübersicht findet sich in Burhoff, Dauerbrenner: (Akten-)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren in VRR, 250 f.).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Daher ist die Bedienungsanleitung, falls sie sich nicht bereits ohnehin bei den Akten befindet, in Original oder Kopie auf ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch des Verteidigers zu den Akten zu nehmen, damit dieser sie im Rahmen der ihm zu gewährenden Akteneinsicht einsehen kann (vgl. zu Anträgen auf Einsicht in die Gerichtsakte: LG Ellwangen DAR 2011, 418; LG Lübeck DAR 2011, 713; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2012 -2 Ss (Bz) 100/12 - bei burhoff online; Cierniak zfs 2012, 664; zu Anträgen auf Einsicht in die Akte der Verwaltungsbehörde: LG Dessau, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 6 Os 101/11 - juris; LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 23 Qs 54/12 - bei juris; AG Kleve, Beschluss vom 3. August 2008 - 11 OWi 164/08 - juris; AG Schwelm, Beschluss vom 13. April 2010 - 64 OWi 18/10 (b) - juris; AG Ellwangen NZV 2011, 363; AG Oberhause, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 26 OWi 845/10 - juris; AG Bremervörde, Beschluss vom 6. September 2011 - 11 OWi 91/11 - juris; AG Karlsruhe, Beschluss vom 22. September 2011 - 1 OWi 127/11 - bei burhoff online; AG Gießen, Beschluss vom 23. September 2011 - 5602 OWi 56/11 - bei burhoff online; AG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 312 OWi 306/11 (b) - bei burhoff online; AG Heidelberg, Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 - 3 OWi 510 Js 22198/11 - bei juris und ZfSch 2012, 172; AG Stuttgart, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 16 OWi 3433/11 - juris; AG Hildesheim ZD 2012, 239; AG St. Wendel, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 1 OWi 65 Js 1290/11 (167/11) - juris; AG Lüdinghausen DAR 2012, 156; AG Bamberg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 14 OWi 2311 Js 13450/11 - juris; AG Königs Wusterhausen StraFO 2012, 409; AG Parchim, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 OWiG 407/12 - bei burhoff online; AG Westerstede, Beschluss vom 2. November 2012 - 48 OWi 350/12 - bei burhoff online; für Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung, aber nur in das Original bei der Verwaltungsbehörde: AG Bad Kissingen ZfSch 2006, 706; AG Neuruppin ZfSch 2009, 177; AG Jena ZfSch 2009, 178; AG Verden, Beschluss vom 23. August 2010 - 9 b OWi 764/10 - juris; AG Gelnhausen NZV 2011, 362; AG Herford DAR 2010, 715; AG Aachen, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 449 OWi 41/11 - juris; AG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 12 OWi 283/11 - juris; AG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 34 OWi 547/11 - juris; AG Wuppertal, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 12 OWi 135/11 - juris; AG Nauen, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 34 OWiE - bei burhoff online; AG Cottbus StraFO 2012, 409; gegen jede Einsicht in die Bedienungsanleitung: AG Heilbronn, Beschluss vom 19. September 2011 - 21 OWi 2102/11 - bei burhoff online; AG Detmold, Beschluss vom 4. Februar 2012 - 4 OWi 989/11 - juris; AG Leutkirch, Beschluss vom 23. April 2012 - 1 OWi 47/12 - juris).
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Rechtsprechung
   KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10 - 2 Ss 231/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58352
KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10 - 2 Ss 231/10 (https://dejure.org/2010,58352)
KG, Entscheidung vom 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10 - 2 Ss 231/10 (https://dejure.org/2010,58352)
KG, Entscheidung vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - 2 Ss 231/10 (https://dejure.org/2010,58352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums auf Grund eines Gutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Berechnung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist im Bußgeldverfahren gem. § 79 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Anforderungen an die Schlüssigkeit der Darstellung und Wiedergabe von Tatsachen und Schlussfolgerungen aus einem ...

  • rechtsportal.de

    Grundsätze zur Berechnung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist im Bußgeldverfahren gem. § 79 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ( OWiG ); Anforderungen an die Schlüssigkeit der Darstellung und Wiedergabe von Tatsachen und Schlussfolgerungen aus einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Hat das Tatgericht ein Sachverständigengutachten eingeholt und seine Überzeugungsbildung hierauf gestützt, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer - gegebenenfalls gestrafften-zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH; Urteil vom 27. Oktober 1999 -3 StR 241/99- juris, Rn. 2; Senat, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 124/10-).

    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH NStZ 2000, 106, 107).

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    In anderen Fällen sind neben den wesentlichen tatsächlichen Grundlagen (Anknüpfungstatsachen) und den sich daraus vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen (Befundtatsachen) vor allem auch die das Gutachten tragenden fachlichen Begründungen anzuführen (vgl. BGHSt 39, 291, 296; OLG Köln DAR 2005, 699; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 71 Rn. 43 d m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    In anderen Fällen sind neben den wesentlichen tatsächlichen Grundlagen (Anknüpfungstatsachen) und den sich daraus vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen (Befundtatsachen) vor allem auch die das Gutachten tragenden fachlichen Begründungen anzuführen (vgl. BGHSt 39, 291, 296; OLG Köln DAR 2005, 699; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 71 Rn. 43 d m.w.N.).
  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Will das Tatgericht - wie hier - seine Überzeugung vom Zeitpunkt des Cannabiskonsums eines Verkehrsteilnehmers auf ein Sachverständigengutachten stützen, so hat es zu berücksichtigen, dass beachtliche Zweifel angebracht sind, ob nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft überhaupt eine zuverlässige Methode der Rückrechnung existiert, die es erlaubt, den Konsumzeitpunkt oder eine bestimmte THC-Konzentration im Blutserum für einen bestimmten in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 3 Ws (B) 667/09- unter Darstellung des aktuellen Standes der Wissenschaft; König, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage, § 316 Rn. 152; Berr/Krause/Sachs, a.a.O. Rn. 547 ff m.w.N.; Krause HRRS 2005, 138, 149 ff m.w.N.; Daldrup/Meininger, Begutachtung unter Cannabis im Strafverfahren, 202).
  • KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05

    Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung unter anderem dann, wenn sie lückenhaft ist und deshalb nicht erkennen lässt, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. August 2010 - 3 Ws (B) 395/10 - ).
  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 373/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Halterverantwortlichkeit für Fahrzeugmängel;

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 372/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Darstellung von

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

    Auszug aus KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12

    Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung unter anderem dann, wenn sie lückenhaft ist und deshalb nicht erkennen lässt, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m. w.N.; Senat, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 3 Ws (B) 395/10- und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).

    Hat das Tatgericht ein Sachverständigengutachten eingeholt und seine Überzeugungsbildung hierauf gestützt, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer - gegebenenfalls gestrafften - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH; Urteil vom 27. Oktober 1999 -3 StR 241/99- juris, Rn. 2; Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 124/10 - und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).

    Den Urteilsgründen muss in diesen Fällen nachvollziehbar zu entnehmen sein, welche konkrete Methode der Sachverständige zur Bestimmung des Konsumzeitpunktes angewandt hat und inwieweit gegen die Feststellungsmethode erhobene wissenschaftliche Einwände durch den Sachverständigen entkräftet wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).

  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - 11. August 2017 - 3 Ws (B) 202/17 - 13. Februar 2017 - 3 Ws (B) 23/17 - = VRS 131, 197, juris Rn 6; 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - = VRS 129, 220, juris Rn. 4; 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 - 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - sowie 4. August 2005 - 3 Ws (B) 357/05 - = DAR 2005, 634, juris Rn. 4).
  • KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15

    Rauschfahrt und ärztlich verordnetes Cannabis

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, DAR 2005, 634; Beschlüsse vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - und vom 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13).
  • KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Bußgeldurteil

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris m.w.N.).
  • KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18

    Bußgeldverfahren: Urteilsfeststellungen bei Rotlichtverstoß innerhalb

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634 und Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 [juris]; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m. w. N.).
  • KG, 13.02.2017 - 3 Ws (B) 23/17

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe und die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, DAR 2005, 634 sowie Beschlüsse vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 -, 4. Mai 2015 - 3 Ws (B) 368/15 -, 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - und 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 -).
  • KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19

    Kontrolle von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz: "Geschäfts- und Betriebszeit"

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris m.w.N.).
  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris m.w.N.).
  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die richterliche

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 18. März 2016 - 3 Ws (B) 101/16 -, 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18

    Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18 - 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - 11. August 2017 - 3 Ws (B) 202/17 - 13. Februar 2017 - 3 Ws (B) 23/17 - = VRS 131, 197; 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - = VRS 129, 220; 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 - 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - sowie 4. August 2005 - 3 Ws (B) 357/05 - = DAR 2005, 634).
  • KG, 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

  • KG, 23.09.2019 - 3 Ws (B) 278/19

    Anforderungen an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19

    Anordnung der Inbetriebnahme eines überladenen Fahrzeuges

  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12

    Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Zeitpunkts eines vorgeworfenen

  • KG, 28.08.2019 - 3 Ws (B) 265/19

    Identifizierung des Fahrers anhand eines Lichtbildes im Bußgeldverfahren

  • KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Folgen einer

  • KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
  • KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 59/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Beweiswürdigungsfehler

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Rechtsprechung
   LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Qs 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12115
LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Qs 41/10 (https://dejure.org/2010,12115)
LG Rostock, Entscheidung vom 07.07.2010 - 18 Qs 41/10 (https://dejure.org/2010,12115)
LG Rostock, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 18 Qs 41/10 (https://dejure.org/2010,12115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Blutprobe, Verwertbarkeit

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Blutprobe, Verwertbarkeit

  • openjur.de

    Notwendige Verteidigung: Schwierige Rechtslage wegen der Frage der Verwertbarkeit einer Blutprobe

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 81a Abs 2 StPO, § 140 Abs 2 StPO
    Notwendige Verteidigung: Schwierige Rechtslage wegen der Frage der Verwertbarkeit einer Blutprobe

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einer zu erwartenden Diskussion über die Verwertbarkeit einer unter Missachtung des Richtervorbehalts entnommenen Blutprobe in einer Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 2; StPO § 140 Abs. 2
    Pflicht zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einer zu erwartenden Diskussion über die Verwertbarkeit einer unter Missachtung des Richtervorbehalts entnommenen Blutprobe in einer Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Köpfchen - dreimal LGs zur Pflichtverteidigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Rostock, 19.03.2010 - 21 Cs 13/10

    Verwertungsverbot von Blutproben bei Verstoss gegen Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Qs 41/10
    Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 19.03.2010 (Az. 21 Cs 13/10) aufgehoben.
  • OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09

    Strafverfahren: Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Qs 41/10
    Dem Angeklagten darf eine sachgerechte und folglich anwaltlichen Beistand erfordernde Führung der Diskussion um ein Verwertungsverbot nicht verwehrt werden (siehe dazu die vom Verteidiger eingeführten Entscheidungen des OLG Brandenburg, NJW 2009, 1287 und des Landgerichts Schweinfurt, StV 2008, 642, sowie des OLG Bremen DAR, 2009, 710).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Qs 41/10
    Dem Angeklagten darf eine sachgerechte und folglich anwaltlichen Beistand erfordernde Führung der Diskussion um ein Verwertungsverbot nicht verwehrt werden (siehe dazu die vom Verteidiger eingeführten Entscheidungen des OLG Brandenburg, NJW 2009, 1287 und des Landgerichts Schweinfurt, StV 2008, 642, sowie des OLG Bremen DAR, 2009, 710).
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 14.09.2010 - 9 Ds 82 Js 3172/10 - 86/10, 9 Ds 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18726
AG Lüdinghausen, 14.09.2010 - 9 Ds 82 Js 3172/10 - 86/10, 9 Ds 86/10 (https://dejure.org/2010,18726)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 14.09.2010 - 9 Ds 82 Js 3172/10 - 86/10, 9 Ds 86/10 (https://dejure.org/2010,18726)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 14. September 2010 - 9 Ds 82 Js 3172/10 - 86/10, 9 Ds 86/10 (https://dejure.org/2010,18726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall eines die Fahrerlaubnis betreffenden Eignungsmangels infolge einer mehr als drei monatigen unbeanstandeten Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr

  • blutalkohol PDF, S. 548
  • rechtsportal.de

    StVG § 21; StGB § 44; StGB § 69; StGB § 69a
    Wegfall eines die Fahrerlaubnis betreffenden Eignungsmangels infolge einer mehr als drei monatigen unbeanstandeten Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 102
  • VRR 2010, 363
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20881
OLG Koblenz, 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10 (https://dejure.org/2010,20881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10 (https://dejure.org/2010,20881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. August 2010 - 1 SsBs 97/10 (https://dejure.org/2010,20881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Täteridentifizierung, ordnungsgemäße Bezugnahme, Lichtbild

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überzeugung eines Tatrichters vom Begehen eines Verkehrsverstosses durch einen Betroffenen als Grundlage eines Urteils; Hinweis auf die "in der Akte befindlichen Lichtbilder" als ausreichende Bezugnahme auf ein Lichtbild; Anforderungen an die Urteilsgründe bei ...

  • rechtsportal.de

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Identifizierung des Führers eines KfZ anhand von Lichtbildern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 445
  • VRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dann das Foto aus eigener Anschauung würdigen und beurteilen, ob es als Grundlage der Identifizierung geeignet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008, 3 Ss OWi 822/07, abgedruckt in zfs 2008, 294).
  • OLG Koblenz, 05.07.2007 - 2 Ss 114/07

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10
    Gänzlich entbehrlich ist die Wiedergabe und Auseinandersetzung mit der Einlassung grundsätzlich nur in seltenen Ausnahmefällen, die sachlich und rechtlich einfach gelagert und von geringer Bedeutung sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juli 2007, 2 Ss 114/07 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.2020 - Ss BS 2/20

    Bußgeldverfahren, Urteilsgründe, Anforderungen

    Nur in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit ihr in den Urteilsgründen ohne Verstoß gegen die materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1975, 198; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10 -v juris; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019 - Ss Bs 2/2019 (29/19 OWi) KK-OWiG/Senge, a. a. O., § 71 Rn. 107).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.2020 - Ss BS 2/20 (14/20 OWi) 4 OWi 2147/19
    Nur in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit ihr in den Urteilsgründen ohne Verstoß gegen die materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1975, 198; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SsBs 97/10 -v juris; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019 - Ss Bs 2/2019 (29/19 OWi) KK-OWiG/Senge, a. a. O., § 71 Rn. 107).
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 05.08.2010 - 10 Ns 422 Js 13356/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34176
LG Dresden, 05.08.2010 - 10 Ns 422 Js 13356/08 (https://dejure.org/2010,34176)
LG Dresden, Entscheidung vom 05.08.2010 - 10 Ns 422 Js 13356/08 (https://dejure.org/2010,34176)
LG Dresden, Entscheidung vom 05. August 2010 - 10 Ns 422 Js 13356/08 (https://dejure.org/2010,34176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, genügende Entschuldigung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des unentschuldigten Fernbleibens eines rechtskräftig nach Algerien abgeschobenen Angeklagten zu seiner Berufungsverhandlung; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Betretenserlaubnis des Angeklagten für das Bundesgebiet zum Zwecke der Durchführung des ...

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 11 Abs. 2; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
    Rechtsfolgen des unentschuldigten Fernbleibens eines rechtskräftig nach Algerien abgeschobenen Angeklagten zu seiner Berufungsverhandlung; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Betretenserlaubnis des Angeklagten für das Bundesgebiet zum Zwecke der Durchführung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im

    Das Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin ist auch dann genügend entschuldigt, wenn der Angeklagte nach erfolgter Abschiebung dem Gericht seine Anschrift in seinem Heimatland nicht mitgeteilt hat, da dieser Umstand der Beantragung einer Betretenserlaubnis für den Angeklagten nicht im Wege steht (a.A. LG Dresden VRR 2010, 363 = sTRR 2010, 363).
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