Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10   

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BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10 (https://dejure.org/2011,576)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 (https://dejure.org/2011,576)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2011 - 3 C 1.10 (https://dejure.org/2011,576)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; mangelnde Fahreignung; Punktsystem; Löschung von Punkten; Aufbauseminar; Verkehrszentralregister; Verkehrsverstoß; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; mangelnde Fahreignung; Punktsystem; Löschung von Punkten; Aufbauseminar; Verkehrszentralregister; Verkehrsverstoß; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Aufbauseminar; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisverzicht; Gleichbehandlung; Löschung von Punkten; Punktsystem; Verkehrsverstoß; Verkehrszentralregister; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; analoge Anwendung; entsprechende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 StVG, Art 3 Abs 1 GG
    Fahrerlaubnisverzicht; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • verkehrslexikon.de

    Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 S. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.R.e. Verzichts auf die Fahrerlaubnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufbauseminar Anordnung wegen mangelnder Fahreignung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Fahrerlaubnisrecht: Keine Punktelöschung bei Verzicht auf Fahrerlaubnis | Verzicht auf Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Löschung von Punkten; Gleichbehandlungsgrundsatz; Analoge Anwendung; Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Fahrerlaubnisrecht: Keine Punktelöschung bei Verzicht auf Fahrerlaubnis | Verzicht auf Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Löschung von Punkten; Gleichbehandlungsgrundsatz; Analoge Anwendung; Typisierungsbefugnis des Gesetzgeber

  • rewis.io

    Fahrerlaubnisverzicht; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahrerlaubnisverzicht; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG i.R.e. Verzichts auf die Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten in Verkehrszentralregister bei Verzicht auf Fahrerlaubnis

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Führerscheinverzicht löscht Punkte nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flensburger Punkte und der Verzicht auf den Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Löschung von Punkten durch Führerscheinverzicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrssünder verzichtet auf den Führerschein - Die Punkte im "Flensburger Register" werden trotzdem nicht gelöscht

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? - Punkte in Flensburg bleiben!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis bleiben Punkte stehen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf Fahrerlaubnis bleiben Punkte erhalten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf Fahrerlaubnis bleiben Punkte erhalten

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Punkte in Flensburg : Kein Löschen bei Verzicht auf Fahrerlaubnis.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Folgen des Verzichtes auf die Fahrerlaubnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben - Punkte in Flensburg bleiben bestehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Reduzierung des Punktestands

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Punktereduzierung auf Null

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben - Punkte in Flensburg bleiben bestehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis werden die Punkte nicht gelöscht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten bei Fahrerlaubnisverzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 120
  • NJW 2011, 1690
  • NZV 2011, 516
  • DÖV 2011, 578
  • VRR 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10
    Die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG für eine solche Anordnung erforderliche Punktzahl war zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der behördlichen Maßnahme (vgl. zu einer Verwarnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 ) erreicht; danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 8 anzuordnen, wenn sich 14, aber nicht mehr als 17 Punkte ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im

    § 4 StVG regelt die Grundlagen des Punktsystems des Straßenverkehrsgesetzes und trifft in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG im Hinblick auf die Punkte eines Fahrerlaubnisinhabers eine generelle Regelung für sämtliche Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis, d. h. nicht nur denjenigen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG wegen Erreichens von 18 Punkten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - NJW 2011, 1690; Beschluss des Senats vom 06.02.2004 - 10 S 2821/03 - VBlBW 2004, 425).

    Nach Auffassung des Senats beanspruchen die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.03.2011 (3 C 1.10 - a.a.O.) hinsichtlich der Nichtanwendbarkeit von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG in Fällen eines Fahrerlaubnisverzichts angestellten Erwägungen in entsprechender Weise Geltung.

    Im Ergebnis stellt auch die Punktelöschung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG einen positiven Anreiz bei vorausgegangener Entziehung der Fahrerlaubnis dar; sie bildet gleichsam das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung erfolgte Sanktionierung der bisherigen Zuwiderhandlungen (vgl. hierzu näher BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.).

    Eine vorausgegangene Fahrerlaubnisentziehung ist auch nach §§ 11, 13 und 14 FeV Grund für Eignungszweifel und damit regelmäßig Anlass für Aufklärungsmaßnahmen vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.).

    Im Übrigen wird die unterschiedliche Behandlung von Versagung und Entziehung dadurch relativiert, dass auch bei der von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG angeordneten Punktelöschung die eingetragenen Entscheidungen solange im Verkehrszentralregister bestehen bleiben, bis sie tilgungsreif sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.; so auch die Gesetzesbegründung in BRDrs. 821/96, S. 72).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der

    Somit bliebe § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG auch dann anwendbar, wenn man nicht auf den Zeitpunkt der Verwarnung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage: Urteile vom 3. März 2011 - BVerwG 3 C 1.10 - BVerwGE 139, 120 Rn. 10 m.w.N. sowie vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 , dort zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG), sondern - was freilich eher fern läge - auf den im Verfahren über die Kostenpflichtigkeit der Verwarnung ergangenen Widerspruchsbescheid abstellte.

    Dabei ist die Punktelöschung in den von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG genannten Fällen zugleich das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung und der isolierten (Erteilungs-) Sperre erfolgten Sanktionierung bisheriger Zuwiderhandlungen (vgl. zum Ausschluss des Verzichts auf die Fahrerlaubnis als möglichem Grund für eine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister: Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. Rn. 14).

    Ebenso wenig wie bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis (vgl. dazu Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. Rn. 14) verpflichtet Art. 3 Abs. 1 GG wegen der Vielfalt möglicher Fallgestaltungen und Motivlagen den Gesetzgeber auch in Bezug auf die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis nicht, hinsichtlich der Motivation des Betroffenen und einer daraus möglicherweise resultierenden Missbrauchsgefahr weiter zu differenzieren.

  • VG Düsseldorf, 02.05.2011 - 6 L 584/11

    Zur Anordnung einer MPU bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis während der Probezeit

    Der systematische Zusammenhang, in den § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG gestellt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, juris Rdn. 12 zu dieser Auslegungsmethode im Zusammenhang mit § 4 StVG, dort ebenfalls zur Frage der Gleichbehandlung von Verzicht und Entziehung, spricht dafür, dass der Gesetzgeber bewusst zwischen Verzicht und Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, juris Rdn. 14.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2013 - 12 ME 156/13

    Punktlöschende Wirkung eines Fahrerlaubnisverzichts bei einem Stand von 13

    Nach Auffassung des Senats ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (- 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris) hinreichend geklärt, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art nicht eine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat.

    Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 57/14

    Anspruch auf Löschung von Punkten wegen der Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120 = NJW 2011, 1690 = NZV 2011, 516 = VRS 120 (2011), 351 = DAR 2011, 337 = juris, Rn. 10 bis 15 (zur Frage der Gleichsetzung des Verzichts auf die Fahrerlaubnis mit der Entziehung der Fahrerlaubnis i. S. v. § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG), sowie Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 33.11 -, NJW 2013, 552 = NZV 2013, 206 = DAR 2013, 221 = juris, Rn. 17 bis 23 (zur Frage der Gleichsetzung der Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Entziehung i. S. d. genannten Bestimmung).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, a. a. O., juris, Rn. 14, und Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 33.11 -, a. a. O., juris, Rn. 20 bis 23.

  • VG Augsburg, 15.02.2017 - Au 7 S 16.1749

    Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dagegen stellte der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG (a.F.) im Hinblick auf eine Punktelöschung auf den Zeitpunkt des Verlustes der Fahrerlaubnis ab, wobei nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht jeder Verlust der Fahrerlaubnis die Punktelöschung auslösen sollte, sondern es sollte nur im Fall der Entziehung, nicht jedoch auch beim Verzicht auf die Fahrerlaubnis zur Löschung der Punkte kommen (s. BRDrucks 821/96 S. 72 und BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 3 C 1/10 - BVerwGE 139, 120-â??125, juris).

    § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG (a.F.) hat deshalb die Löschung der bisher im Verkehrszentralregister angefallenen Punkte, die das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung erfolgte Sanktionierung der bisherigen Zuwiderhandlungen bildet, den rechtlich klar abgegrenzten Fällen der Fahrerlaubnisentziehung sowie der strafgerichtlich angeordneten isolierten Sperre vorbehalten (vgl. auch BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 3 C 1/10 - BVerwGE 139, 120-â??125, juris).

  • VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems

    Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisersterteilung; Verkehrszuwiderhandlung; Punkte

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vergleiche: Urteil vom 3. März 2011- 3 C 1/10 -, BVerwGE 139, 120), nach der ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat, gilt entsprechend in den Fällen, in denen der spätere Fahrerlaubnisinhaber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis mit weniger als 18 Punkten zu bewertende Verkehrszuwiderhandlungen begangen und die Straßenverkehrsbehörde aus den konkreten Verstößen Eignungsbedenken abgeleitet hat, die der spätere Fahrerlaubnisinhaber durch Beibringung eines die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigenden medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt hat, übertragbar ist.

    Nach Auffassung des Gerichts ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (- 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris) hinreichend geklärt, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis - jedenfalls in den Fällen, in denen vor Erreichen von 18 Punkten auf die Fahrerlaubnis verzichtet wird -, keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat.

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399

    Keine Punktelöschung durch Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem 1. Mai 2014

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a. F. (U. v. 3.3.2011 - 3 C 1.10 - BayVBl 2011, 440 = juris Rn. 11) beschränkte die Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut die dort vorgesehene Löschung von Punkten nicht auf "punktsysteminterne" Fahrerlaubnisentziehungen.
  • VG München, 17.10.2011 - M 1 S 11.4258

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit Urteil vom 3. März 2011 (Az. 3 C 1.10) hob das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und wies die Klage des Antragstellers ab.

    Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (a.a.O.) steht fest, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar vom 26. Oktober 2007 einen Punktestand von 16 erreicht hatte, da der Verzicht des Antragstellers auf seine Fahrerlaubnis keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hatte.

  • VG München, 03.12.2013 - M 6a S 13.4768

    Punktsystem; Entziehung einer nach Verzicht wiedererteilten Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.1173

    Punktesystem und neues Recht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 9 A 2787/19

    Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags nach Abweisung einer Klage gegen den

  • VG Freiburg, 28.06.2011 - 1 K 958/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Punkteerwerb auch ohne Fahrerlaubnis

  • VG Ansbach, 21.11.2012 - AN 10 K 12.00339

    Anordnung eines Aufbauseminars; keine Löschung von Punkten bei Verzicht auf die

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5483
OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10 (https://dejure.org/2011,5483)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.01.2011 - 1 W 63/10 (https://dejure.org/2011,5483)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 1 W 63/10 (https://dejure.org/2011,5483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorschussanforderung, Höhe, Voraussetzungen

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten von Einzelrechtsanwälten bei verklagten Streitgenossen; Vorschussanforderung eines Rechtsanwalts in Höhe der Gesamtvergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten mehrerer Streitgenossen mit jeweils eigenen Rechtsanwälten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; RVG § 9
    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten mehrerer Streitgenossen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    § 9 RVG
    Kostenvorschuss des Rechtsanwalts kann die gesamte Vergütung umfassen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 59, 60, 61 ZPO
    Die Bestellung unterschiedlicher Prozessbevollmächtigte für Streitgenossen mit gleichen Interessen ist rechtsmissbräuchlich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorschussanforderung von allen Gebühren

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Warum ich meine Rechtsschutzversicherung bei der DAS kündige….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 935
  • Rpfleger 2011, 351
  • VRR 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Ist für eine interessengerechte Vertretung von zwei verklagten - einfachen - Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) ein eigener Anwalt für jeden Streitgenossen nicht erforderlich, so ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen weiteren Anwalt einzuschalten mit der Folge, dass die angefallenen Kosten für zwei Anwälte nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 536).

    In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH NJW-RR 2004, 536).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW 2003, 898; BGH VersR 2004, 352; BGH NJW-RR 2004, 1724; BGH MDR 2005, 417; BGH WM 2010, 1323).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW 2003, 898; BGH VersR 2004, 352; BGH NJW-RR 2004, 1724; BGH MDR 2005, 417; BGH WM 2010, 1323).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    10 Werden - wie vorliegend - zwei einfache Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind (vgl. BVerfG NJW 1990, 2124).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW 2003, 898; BGH VersR 2004, 352; BGH NJW-RR 2004, 1724; BGH MDR 2005, 417; BGH WM 2010, 1323).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW 2003, 898; BGH VersR 2004, 352; BGH NJW-RR 2004, 1724; BGH MDR 2005, 417; BGH WM 2010, 1323).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Auch dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem - wie ausgeführt - jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH WuM 2009, 186; OLG Bamberg VersR 1986, 395; OLG Koblenz MDR 2010, 1158; OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 431).
  • OLG Bamberg, 06.09.1985 - 5 W 73/85

    Kosten; Halter; Fahrer; Fahrzeug; Haftpflicht; Schadenersatz; Unfall

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Auch dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem - wie ausgeführt - jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH WuM 2009, 186; OLG Bamberg VersR 1986, 395; OLG Koblenz MDR 2010, 1158; OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 431).
  • OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 420/10

    Umfang der Erstattung von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Auch dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem - wie ausgeführt - jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH WuM 2009, 186; OLG Bamberg VersR 1986, 395; OLG Koblenz MDR 2010, 1158; OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 431).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW 2003, 898; BGH VersR 2004, 352; BGH NJW-RR 2004, 1724; BGH MDR 2005, 417; BGH WM 2010, 1323).
  • BGH, 29.09.1988 - 1 StR 332/88

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung durch Sicherung des Anwaltshonorars

  • BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07

    Erstattungsfähigkeit von Rechtanwaltskosten bei Vertretung der beiden

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

    Grundlage und Grenze der Vorschussforderung bilden mithin die voraussichtlich anfallenden Gebühren (BGH, Urteil vom 29. September 1988 - 1 StR 332/88, BGHSt 35, 357, 362; OLG Bamberg, NJW-RR 2011, 935, 936; Baumgärtel in Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Aufl., § 9 Rn. 10; Klüsener in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 6. Aufl., § 9 Rn. 25; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Aufl., § 9 Rn. 7; Burhoff, RVGreport 2011, 365, 367).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den

    Dem folgt - soweit ersichtlich einhellig - die seither veröffentlichte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 10 nach juris; OLG Brandenburg, Beschlüsse v. 16.4.2008 - 6 W 167/07, Rn. 10 nach juris, und v. 29.9.2010 - 6 W 82/10, Rn. 12 f. nach juris; OLG Dresden, Beschl. v. 9.3.2006 - 3 W 290/06, NJ 2006, 272, Rn. 15 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 21.2.2006 - I-10 W 135/05, Rn. 5 nach juris; v. 6.11.2006 - I-24 W 79/06, MDR 2007, 747, Rn. 6 nach juris; v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 10 nach juris, und v. 26.10.2010 - I-10 W 13/10, Rn. 6 nach juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2010 - 14 W 420/10, MDR 2010, 1158, Rn. 3 nach juris; OLG Köln, Beschl. v. 17.11.2005 - 17 W 224/05, MDR 2006, 896, Rn. 6 nach juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 27.1.2005 - 12 W 120/04, Rpfleger 2005, 482, Rn. 9 nach juris; so auch schon früher OLG Bamberg, Beschl. v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.1997 - 10 W 78/97, MDR 1997, 981, Rn. 4 nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.1978 - 23 W 163/78, MDR 1978, 849; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.8.1999 - 3 W 82/99, OLGReport 1999, 418; OLG Koblenz, Beschl. v. 9.9.1994 - 14 W 493/93, MDR 1995, 263, Rn. 3 nach juris; OLG München, Beschl. v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 nach juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.2.1992 - 9 W 4-6/92, JurBüro 1992, 473; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 13.11.1979 - 8 W 123/79, 8 W 124/79, Die Justiz 1980, 20, und v. 31.3.1980 - 8 W 558-559/79, Rpfleger 1980, 194; so auch MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 100 Rn. 20; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl. § 91 Rn. 69; im Ergebnis auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91, Rn. 13 "Streitgenossen", Anm. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 11; Göttlich/Mümmler/Xante, RVG, 3. Aufl., "Streitgenossen", Anm. 6.1.; and.

    Die nunmehr vom Bundesgerichtshof (und vorher bereits durch einen Großteil der Oberlandesgerichte) statuierte Einschränkung der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten von Streitgenossen, durch welche die früher teilweise abweichende Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.8.1980 - 10 W 29/80, JurBüro 1981, 762; OLG Hamm, Beschl. v. 23.12.1970 - 15 W 617/70, MDR 1971, 312; OLG München, Beschl. v. 22.4.1988 - 11 W 3472/87, JurBüro 1988, 1187, 1188) überholt ist, folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.1.1990 - 2 BvR 1085/89, NJW 3072, 3073; BGH, Beschlüsse v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, Rn. 7 nach juris, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris; OLG Bamberg, Beschlüsse v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395; v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 10 nach juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394), und zwar so niedrig, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschl. v. 2.5.2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Rn. 12 nach juris).

    Begründet wird dies damit, dass sie durch die vorausgegangene Wahl eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten (ohne zwischenzeitliche Störungen im Innenverhältnis der Streitgenossen) zu erkennen gegeben haben, dass sie keiner gesonderten anwaltlichen Vertretung bedurften (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 11 nach juris; so bereits früher OLG Hamburg, Beschl. v. 30.7.1971 - 8 W 150/71, MDR 1972, 60; OLG Hamm, Beschl. v. 4.12.1978 - 23 W 592-596/78, MDR 1979, 676, 679; OLG Köln, Beschl. v. 16.7.1992 - 17 W 13-14/91, FamRZ 1993, 587; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394; and.

  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in

    Dies folgt auch aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.1.1990 - 2 BvR 1085/89, NJW 3072, 3073; BGH, Beschlüsse v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, Rn. 7 nach juris, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris; OLG Bamberg, Beschlüsse v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395; v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 10 nach juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394), und zwar so niedrig, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschl. v. 2.5.2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Rn. 12 nach juris).
  • OLG Naumburg, 17.01.2013 - 10 W 68/12

    Prozesskosten: Ausnahmefall nicht erstattungsfähiger Rechtsanwaltskosten bei

    Werden zwei einfache Streitgenossen verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sind (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 03.04.1990, Az.: 1 BvR 269/83; BGH, Beschluss vom 20.01.2004, Az.: VI ZB 76/03, Beschluss vom 03.02.2009, Az.: VIII ZB 114/07, Beschluss vom 13.10.2011, Az.: V ZB 290/10; OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2010, Az.: 17 W 107/10, 17 W 108/10; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2011, Az.: 1 W 63/10, alle zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.02.2014 - 5 KE 88/13

    Anschluss und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 1 W 63/10 -, juris Rdnr. 8 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1660/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3906
OLG Bamberg, 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1660/10 (https://dejure.org/2010,3906)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1660/10 (https://dejure.org/2010,3906)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 3 Ss OWi 1660/10 (https://dejure.org/2010,3906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Bußgelderhöhung wegen Vorbildfunktion als Abgeordneter?

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Nachteilige Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Stellung des Betroffenen bei der Rechtsfolgenbemessung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigung der beruflichen oder sozialen Stellung des Betroffenen zu seinem Nachteil bei der Bemessung der Geldbuße

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der beruflichen bzw. sozialen Stellung des Betroffenen [hier: Landtagsabgeordneter] zu seinem Nachteil) Bei der Bemessung der für ein verkehrsordnungswidriges Verhalten festzusetzenden Rechtsfolgen hat die berufliche oder soziale Stellung des Betroffenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geldbuße kann bei mehreren Verstößen massiv erhöht werden

  • beck-blog (Leitsatz)

    Landtagsabgeordnete haben in verkehrsrechtlicher Hinsicht keine Vorbildfunktion

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erhöhte Geldbuße bei Landtagsabgeordneten?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Geldbuße - massive Erhöhung bei Voreintragungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhte Geldbuße für Landtagsabgeordnete?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung der Verhängung eines höheren Bußgeldes wegen eines fahrlässig begangenen Abstandsverstoßes im Straßenverkehr eines Landtagsabgeordneten betreffend dessen Vorbildfunktion

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erhöhung der Geldbuße wegen besonderer beruflicher Stellung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Geldbuße kann bei mehreren Verstößen massiv erhöht werden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein höheres Bußgeld wegen sozialer oder beruflicher Stellung

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1241
  • NStZ-RR 2011, 216
  • NZV 2011, 149
  • VRR 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Landstuhl, 11.05.2021 - 2 OWi 4211 Js 4647/21

    1. Ein Verkehrsverstoß eines Polizeibeamten während einer Dienstfahrt außerhalb

    Seine Uneinsichtigkeit, seine Versuche, mit seiner Tätigkeit bei der Polizei eine für ihn günstigere Rechtsfolge zu erreichen und seine Fehleinschätzung über die Subsumtion von Vorsatz und Fahrlässigkeit sind zwar im Hinblick auf seinen Beruf erschreckend, aber es sind keine zum Nachteil des Betroffenen heranzuziehenden verkehrsrechtlichen Zumessungserwägungen im Sinne des § 17 OWiG (OLG Bamberg DAR 2011, 92 zur Berufstätigkeit; KG, Beschl. v. 25.4.2001 - (3) 1 Ss 321/00 (28/01), juris = DAR 2001, 467 zur Uneinsichtigkeit).
  • AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15

    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage

    Dabei waren die beiden Voreintragungen sowohl im Sinne des § 29 StVG verwertbar (Anwendung alten Rechts, d.h. Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft, da Eintragung vor dem 01.05.2014) als auch inhaltlich mit dem jetzigen Tatvorwurf verknüpfbar (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1660/10, juris = DAR 2011, 92).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2016 - 1 OWi 1 SsBs 28/16

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots

    Dass der Betroffene als Vielfahrer angesehen werden kann, findet bei der Frage der Anordnung eines Fahrverbotes keine Berücksichtigung (OLG Bamberg, Beschluss vom 29. November 2010 - 3 Ss OWi 1660/10 , Rn. 11, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2011 - 2 StR 433/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15160
BGH, 12.01.2011 - 2 StR 433/10 (https://dejure.org/2011,15160)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - 2 StR 433/10 (https://dejure.org/2011,15160)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 2 StR 433/10 (https://dejure.org/2011,15160)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
    Betrug (Vorsatz; Täuschung; Vermögensschaden; Betrug einer Versicherung; Betrug durch Unterlassen: Aufklärungspflicht gegenüber einer Versicherung); Beweisantragsrecht (Bedeutungslosigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Erforderliche Feststellungen zum Vorsatz bei falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mietwagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Erforderliche Feststellungen zum Vorsatz bei falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mietwagen

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz i.R.v. Betrugsdelikten bei Abschluss von Kfz-Versicherungen für Mietfahrzeuge innerhalb der Kategorie "Eigenverwendung" nach Beratung durch Versicherungsmitarbeiter

  • rewis.io

    Betrug: Erforderliche Feststellungen zum Vorsatz bei falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mietwagen

  • rewis.io

    Betrug: Erforderliche Feststellungen zum Vorsatz bei falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mietwagen

  • rechtsportal.de

    StGB § 263
    Vorsatz i.R.v. Betrugsdelikten bei Abschluss von Kfz-Versicherungen für Mietfahrzeuge innerhalb der Kategorie "Eigenverwendung" nach Beratung durch Versicherungsmitarbeiter

  • rechtsportal.de

    StGB § 263
    Vorsatz i.R.v. Betrugsdelikten bei Abschluss von Kfz-Versicherungen für Mietfahrzeuge innerhalb der Kategorie "Eigenverwendung" nach Beratung durch Versicherungsmitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 123
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - IV-3 RBs 152/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4600
OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - IV-3 RBs 152/10 (https://dejure.org/2011,4600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2011 - IV-3 RBs 152/10 (https://dejure.org/2011,4600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - IV-3 RBs 152/10 (https://dejure.org/2011,4600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mit VibrAM gefertigte Videoaufzeichnungen können verwertet werden - Senat korrigiert Einzelrichter

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09

    Abstandsverstoß im Straßenverkehr: Verwertbarkeit einer durch ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat also nicht allgemein entschieden, Lichtbild- oder Videoaufzeichnungen zur Überführung eines Betroffenen wegen eines Verkehrsverstoßes - also insbesondere wegen Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen - seien grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (so auch OLG Saarbrücken VRS 118, 268).

    Diese Rechtsprechung entspricht der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, die zum Teil schon vor und teilweise nach der Entscheidung des Einzelrichters des Senats davon ausgegangen ist, dass mit Hilfe des Systems VibrAM gefertigte Videoaufzeichnungen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf - 4. Senat für Bußgeldsachen - a. a. O.; OLG Düsseldorf - 1. Senat für Bußgeldsachen - DAR 2010, 393; OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 und DAR 2010, 391; OLG Stuttgart NJW 2010, 1219 = DAR 2010, 148; OLG Jena NJW 2010, 1093 = DAR 2010, 212; OLG Dresden DAR 2010, 212; OLG Hamm NJW Spezial 2010, 107 und VRR 2010, 315; OLG Koblenz NStZ 2010, 589; OLG Rostock VRS 118, 359; OLG Saarbrücken VRS 118, 268).

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. August 2009 (NJW 2009, 3293 = DAR 2009, 577) entschieden, dass die Aufzeichnung von Daten, die im Rahmen einer Auswertung eine Identifizierung des Fahrzeugkennzeichens oder des Fahrers ermöglichen, dann einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG) darstellt, wenn diese Aufzeichnung unabhängig von dem Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wird.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Eine derartige Aufzeichnung hat keinerlei Bezug zu einem Grundrechtsträger und ist daher rechtlich folgenlos (vgl. insoweit BVerfGE 100, 313, 366 und 107, 299, 328).
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. August 2010 (DAR 2010, 574) entschieden, dass die zitierte Rechtsprechung, der sich der Senat nunmehr anschließt, nicht gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere liegt kein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor.
  • OLG Koblenz, 04.03.2010 - 1 SsBs 23/10

    Bußgeldverfahren wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Diese Rechtsprechung entspricht der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, die zum Teil schon vor und teilweise nach der Entscheidung des Einzelrichters des Senats davon ausgegangen ist, dass mit Hilfe des Systems VibrAM gefertigte Videoaufzeichnungen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf - 4. Senat für Bußgeldsachen - a. a. O.; OLG Düsseldorf - 1. Senat für Bußgeldsachen - DAR 2010, 393; OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 und DAR 2010, 391; OLG Stuttgart NJW 2010, 1219 = DAR 2010, 148; OLG Jena NJW 2010, 1093 = DAR 2010, 212; OLG Dresden DAR 2010, 212; OLG Hamm NJW Spezial 2010, 107 und VRR 2010, 315; OLG Koblenz NStZ 2010, 589; OLG Rostock VRS 118, 359; OLG Saarbrücken VRS 118, 268).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09

    Überwachung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Diese Rechtsprechung entspricht der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, die zum Teil schon vor und teilweise nach der Entscheidung des Einzelrichters des Senats davon ausgegangen ist, dass mit Hilfe des Systems VibrAM gefertigte Videoaufzeichnungen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf - 4. Senat für Bußgeldsachen - a. a. O.; OLG Düsseldorf - 1. Senat für Bußgeldsachen - DAR 2010, 393; OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 und DAR 2010, 391; OLG Stuttgart NJW 2010, 1219 = DAR 2010, 148; OLG Jena NJW 2010, 1093 = DAR 2010, 212; OLG Dresden DAR 2010, 212; OLG Hamm NJW Spezial 2010, 107 und VRR 2010, 315; OLG Koblenz NStZ 2010, 589; OLG Rostock VRS 118, 359; OLG Saarbrücken VRS 118, 268).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 RBs 143/09

    Verwertbarkeit von mit dem Videobrücken-Abstandsmessungsverfahren "VibrAM"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Der 4. Senat für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf hat in einem bei ihm anhängig gewesenen Verfahren (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2010 - NZV 2010, 474 = VRS 119, 43) zu dem technischen Ablauf des System VibrAM ein Sachverständigengutachten eingeholt.
  • OLG Oldenburg, 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

    Videodauerüberwachung an Autobahnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde unter Berufung auf die o. a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vertreten, dass die Aufzeichnung von Verkehrsvergehen durch Videoanlagen, bei denen eine Identifizierung von Fahrer und/oder Fahrzeugkennzeichen möglich ist, einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. OLG Oldenburg DAR 2010, 32, 33; ähnlich OLG Dresden DAR 2010, 210).
  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Diese Rechtsprechung entspricht der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, die zum Teil schon vor und teilweise nach der Entscheidung des Einzelrichters des Senats davon ausgegangen ist, dass mit Hilfe des Systems VibrAM gefertigte Videoaufzeichnungen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf - 4. Senat für Bußgeldsachen - a. a. O.; OLG Düsseldorf - 1. Senat für Bußgeldsachen - DAR 2010, 393; OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 und DAR 2010, 391; OLG Stuttgart NJW 2010, 1219 = DAR 2010, 148; OLG Jena NJW 2010, 1093 = DAR 2010, 212; OLG Dresden DAR 2010, 212; OLG Hamm NJW Spezial 2010, 107 und VRR 2010, 315; OLG Koblenz NStZ 2010, 589; OLG Rostock VRS 118, 359; OLG Saarbrücken VRS 118, 268).
  • OLG Jena, 06.01.2010 - 1 Ss 291/09

    Verdachtsabhängige Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
    Diese Rechtsprechung entspricht der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, die zum Teil schon vor und teilweise nach der Entscheidung des Einzelrichters des Senats davon ausgegangen ist, dass mit Hilfe des Systems VibrAM gefertigte Videoaufzeichnungen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf - 4. Senat für Bußgeldsachen - a. a. O.; OLG Düsseldorf - 1. Senat für Bußgeldsachen - DAR 2010, 393; OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 und DAR 2010, 391; OLG Stuttgart NJW 2010, 1219 = DAR 2010, 148; OLG Jena NJW 2010, 1093 = DAR 2010, 212; OLG Dresden DAR 2010, 212; OLG Hamm NJW Spezial 2010, 107 und VRR 2010, 315; OLG Koblenz NStZ 2010, 589; OLG Rostock VRS 118, 359; OLG Saarbrücken VRS 118, 268).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2010 - 1 RBs 23/10

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung unter Einsatz einer

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • OLG Rostock, 24.02.2010 - 2 Ss OWi 6/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit von

  • OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss OWi 788/09

    Anforderungen an freisprechendes Urteil; Video-Messverfahren VKS 3.01 VIDIT;

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 4 RBs 149/09

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Überschreitung

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 5 RBs 13/10

    Videomessung, Verwertbarkeit, Ermächtigungsgrundlage, Beweisanträge,

  • OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10

    Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung

  • VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272

    Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit

    Denn die seit 2010 bestehende obergerichtliche Rechtsprechung zu dem in Bayern eingesetzten Brückenabstandsmessverfahren VAMA und vergleichbaren Messverfahren (vgl. zuletzt OLG Bamberg, B.v. 7.5.2013 - 2 Ss OWi 493/13 - B.v.12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12 - zu Videobrücken-Abstandsmessverfahren (VibrAM) OLG Düsseldorf, B.v. 18.1.2011 - IV-3 RBs 152/10 - sowie OLG Karlsruhe, B.v. 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 - jeweils juris) kann - zumindest bei mit der Materie regelmäßig befassten Personen, wie den Bevollmächtigten des Antragstellers - als bekannt voraus gesetzt werden.
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15020
LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10 (https://dejure.org/2011,15020)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31.01.2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10 (https://dejure.org/2011,15020)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10 (https://dejure.org/2011,15020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 407 Abs 1 S 4 StPO, §§ 304 StPO, § 170 StPO, § 162 StPO, § 111a StPO
    Eine prozessual überholte Beschwerde ist auch bei bestehender Personenidentität des nicht mehr zuständigen Ermittlungsrichters und des nunmehr mit der Sache befassten Strafrichters als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu behandeln.

  • verkehrslexikon.de

    Zur Behandlung einer Beschwerde bei Zuständigkeitswechsel

  • Wolters Kluwer

    Behandlung einer prozessual überholten Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche vorläufige Fahrerlaubnisentziehung als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 194
  • rechtsportal.de

    Behandlung einer prozessual überholten Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche vorläufige Fahrerlaubnisentziehung als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 217
  • NZV 2011, 411
  • VRR 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.05.2000 - 3 ARs 9/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Ermittlungsrichter:

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11
    2 Mit einer Beschwerde können grundsätzlich nur aktuelle Entscheidungen des jeweils mit der Sache befassten Gerichts angefochten werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2000, Az: 3 ARs 9/00, Rz. 9, zitiert nach Juris).

    Ihr Sinn und Zweck besteht vornehmlich darin, dass das nach Klageerhebung mit der Sache befasste Gericht, das im vorliegenden Fall auch über die endgültige Entziehung nach § 69 StGB zu entscheiden haben wird, erneut die Möglichkeit erhalten soll, nach neuestem Erkenntnisstand eine sachgerechte und aktuelle - ggf. zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Sachlage berücksichtigende - Entscheidung zu der Frage der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu treffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2000, Az: 3 ARs 9/00, Rz. 9, zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 1 Ws 324/00

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Beschwerde; Gericht; Zuständigkeit; Wechsel;

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11
    Durch den nach Beschwerdeeinlegung des Beschuldigten ergangenen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Strafbefehls vom 28.12.2010 ist ein Zuständigkeitswechsel bezüglich der Entscheidung über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO von dem nach § 162 StPO zunächst zuständigen Ermittlungs- zum in der Sache selbst erkennenden Strafrichter eingetreten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000, Az: 1 Ws 324/00, zitiert nach Juris).
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