Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.2011 - III-1 RVs 80/11   

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https://dejure.org/2011,5578
OLG Köln, 03.05.2011 - III-1 RVs 80/11 (https://dejure.org/2011,5578)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.2011 - III-1 RVs 80/11 (https://dejure.org/2011,5578)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - III-1 RVs 80/11 (https://dejure.org/2011,5578)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Mitteilung des Schadensbildes bei kleineren Schäden bei Urteilen nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mitteilung des Schadensbildes bei "kleineren" Schäden bei Urteilen nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei "kleineren" Schäden ist in den Urteilsgründen i.R.d. unerlaubten Entfernens vom Unfallort die Mitteilung des genauen Schadensbildes erforderlich; Erforderlichkeit der Mitteilung des genauen Schadensbildes in den Urteilsgründen bei "kleineren" Schäden i.R.d. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallflucht - kleiner Fahrzeugschaden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerflucht - bei kleinen Fahrzeugschäden

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 1
    Strafrecht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Erforderlichkeit der Mitteilung des genauen Schadensbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 285
  • NZV 2011, 510
  • VRR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07

    Prognoseentscheidung zu den Wirkungen erstmaliger Strafverbüßung

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2011 - 1 RVs 80/11
    Gründet das Tatgericht eine Entscheidung auch auf den Eindruck, den es von der Person des Angeklagte in der Hauptverhandlung gewonnen hat (im hier aufgehobenen Urteil: u.a. Heranziehung des negativen Eindrucks zur Begründung des Fahrverbots), dann hat es eine inhaltliche Konkretisierung durch die Mitteilung nachvollziehbarer Tatsachen vorzunehmen (vgl. SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 -).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2011 - 1 RVs 80/11
    Für den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB ist Vorsatz erforderlich, wobei bedingter genügt (SenE v. 04.09.2001 - Ss 356/01 - = VRS 101, 275-276 = NZV 2001, 526 = zfs 2001, 565 = DAR 2002, 88; SenE v. 01.03.2011 - III-1 RVs 38/11 - Fischer, StGB, 58. Aufl., § 142 Rn. 38 mit Nachweisen).
  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2011 - 1 RVs 80/11
    Es reicht daher nicht aus, dass der Angeklagte die Entstehung eines nicht unerheblichen Schadens hätte erkennen können und müssen, denn damit ist nur Fahrlässigkeit erwiesen (Senat a.a.O. mit Nachweis; OLG Jena VRS 110, 15).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Es können Umstände (z.B. heftiger Anprall, Schaden am eigenen Fahrzeug u.a.) vorliegen, die beim Täter trotz eines solchen Nichterkennens die Vorstellung begründen, es sei möglicherweise ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 1 RVs 80/11, BeckRS 2011, 16833).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09   

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https://dejure.org/2011,7242
VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09 (https://dejure.org/2011,7242)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.04.2011 - VerfGH 97/09 (https://dejure.org/2011,7242)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 (https://dejure.org/2011,7242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Kostenbescheid, Halterhaftung, Anfechtung, Vortrag, verspätet

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG 1968, § 62 Abs 2 S 2 OWiG 1968, § 62 Abs 2 S 3 OWiG 1968
    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie effektiven Rechtsschutzes iSv Art 15 Abs 1Verf BE durch fachgerichtliche Auferlegung der Kosten eines Parkvergehens aufgrund Halterhaftung nach § 25a StVG unter Verweis auf Präklusion von ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Auseinandersetzung des Gerichts mit Einwendungen gegen einen Halterkostenbescheid und zum Zugang eines Anhörungsbogens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nach Einwendung des Nichterhaltens eines Anhörungsbogens und substantiierter Darlegung des Nichtvorliegens eines Parkverstoßes ist das Amtsgericht zur Würdigung des letzteren Vorgangs verpflichtet; Vereinbarkeit der Zurückweisung des späteren Vortrags über Nichtvorliegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 570
  • VRR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Eine damit verbundene Präklusion mit Verteidigungsvorbringen im gerichtlichen Verfahren ist vielmehr nur dann mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 15 Abs. 1 VvB) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 15 Abs. 4 VvB) vereinbar, wenn der betroffene Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern, diese aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ; 55, 72 ).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Eine damit verbundene Präklusion mit Verteidigungsvorbringen im gerichtlichen Verfahren ist vielmehr nur dann mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 15 Abs. 1 VvB) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 15 Abs. 4 VvB) vereinbar, wenn der betroffene Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern, diese aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ; 55, 72 ).
  • BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Denn es besteht keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2095; NJW 1991, 2757 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 893/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Denn es besteht keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2095; NJW 1991, 2757 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09
    Eine damit verbundene Präklusion mit Verteidigungsvorbringen im gerichtlichen Verfahren ist vielmehr nur dann mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 15 Abs. 1 VvB) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 15 Abs. 4 VvB) vereinbar, wenn der betroffene Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern, diese aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 36, 92 ; 54, 117 ; 55, 72 ).
  • VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19

    Halterhaftung, Aufklärungspflicht des Gerichts

    Das gilt vor allem in Fällen der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs; vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist in solchen Fällen grundsätzlich das Verfahren der Anhörungsrüge - das auch in dem Verfahren nach § 25a StVG zu beachten ist (Bayerischer Verfassungsgerichtshof BeckRS 2010, 51796; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, DAR 2011, 387; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 19.07.2007 Vf 43 - IV - 07) - bis zu einer Entscheidung zu betreiben.
  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).

    Dabei darf das Gericht dem Betroffenen aber weder die Versäumung einer nicht nachweisbar möglichen Wahrnehmung seiner Rechte im Bußgeldverfahren unterstellen noch ihm aus anderen Gründen generell entgegenhalten, er hätte seine Einwendungen gegenüber der Bußgeldbehörde geltend machen müssen (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17).

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Dies ist etwa der Fall, wenn es rechtlich erhebliches Verteidigungsvorbringen als verspätet zurückweist, ohne dass der Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern (Beschluss vom 15. April 2011- VerfGH 97/09 - Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Damit hätte sich die Beschwerdeführerin auseinander setzen müssen, zumal eine etwa unterlassene Anhörung im Verwaltungsverfahren - wie das Amtsgericht erkannt und in einem Vermerk vom 8. Juli 2009 unter Bezugnahme auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 25a StVG, Rn. 12, ausgeführt hat (Bl. 20 d. A.) - im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann (vgl. zur Prüfungspflicht im Verfahren nach § 25a Abs. 3 StVG den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs im Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 97/09 vom heutigen Tag).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

    Denn dort stand - abgesehen davon, dass es dort nicht um eine Fahrtenbuchauflage ging - insbesondere lediglich ein versandter Anhörungsbogen im Mittelpunkt der Erörterung ( VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 -, S. 1 des hergereichten Ausdrucks).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Im Hinblick darauf, dass der Erlass eines Kostenbescheids nach herrschender Auffassung einen objektiven Halt- oder Parkverstoß voraussetzt (vgl. BR-Drucks. 371/82, S. 39; Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08 - juris Rn. 21 sowie Schmehl, in: Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Aufl. 2006, § 25a StVG Anhang zu § 109a Rn. 20 m. w. N.), wäre nämlich eine Begründung zu erwarten gewesen, wenn das Amtsgericht hiervon abweichen wollte.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.04.2011 - 12 ME 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14172
OVG Niedersachsen, 06.04.2011 - 12 ME 37/11 (https://dejure.org/2011,14172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2011 - 12 ME 37/11 (https://dejure.org/2011,14172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2011 - 12 ME 37/11 (https://dejure.org/2011,14172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Übermittlung von personenbezogenen Informationen aus Strafakten an die Fahrerlaubnisbehörde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 S. 1 ZPO; § ... 166 VwGO; § 474 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO; § 477 Abs. 1 StPO; § 478 Abs. 1 S. 1 StPO; § 12 Abs. 1 S. 1 EGGVG; § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG; § 14 Abs. 2 S. 1 EGGVG; § 11 Abs. 2 S. 1 FeV; § 11 Abs. 8 FeV
    In einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren dürfen auch nicht rechtsfehlerfrei erhobene Erkenntnisse von der Fahrerlaubnisbehörde berücksichtigt werden; Berücksichtigung rechtsfehlerhaft erhobener Erkenntnisse i.R.d. Entziehung der ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur zulässigen Übermittlung von Auskünften aus Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft an die Führerscheinbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der kurze Weg von der Strafakten zur Fahrerlaubnisbehörde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    In einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren dürfen auch nicht rechtsfehlerfrei erhobene Erkenntnisse von der Fahrerlaubnisbehörde berücksichtigt werden; Berücksichtigung rechtsfehlerhaft erhobener Erkenntnisse i.R.d. Entziehung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2011 - 12 ME 37/11
    Derartige Umstände lagen hier vor, denn die Übermittlung sollte die Antragsgegnerin als Fahrerlaubnisbehörde entsprechend dem Zweck des § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG in die Lage versetzen, die angesichts der erheblichen Bedenken gegen die Fahreignung des Antragstellers zum Schutz der Allgemeinheit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.9.2004 - 10 S 1283/04 -, NJW 2005, 234).
  • VG München, 12.12.2022 - M 19 S 22.5350

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Nichteignungsvermutung nach § 11 Abs. 8 FeV

    Die Übermittlung von Strafakten durch die Staatsanwaltschaft beruhte auch auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage (dazu NdsOVG, B.v. 6.4.2022 - 12 ME 37/11 - juris Rn.4).
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Rechtsprechung
   KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11 - 1 AR 1410/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13372
KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11 - 1 AR 1410/06 (https://dejure.org/2011,13372)
KG, Entscheidung vom 07.03.2011 - 4 Ws 25/11 - 1 AR 1410/06 (https://dejure.org/2011,13372)
KG, Entscheidung vom 07. März 2011 - 4 Ws 25/11 - 1 AR 1410/06 (https://dejure.org/2011,13372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden; falsche Adressierung von Rechtsmitteln

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 8 Abs 3 StrEG, § 9 Abs 2 StrEG
    Strafverfolgungsentschädigung: Adressierung eines Rechtsmittels an ein unzuständiges Gericht; Zurechnung des Verteidigerverschuldens im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Unzuständiges Gericht ist nicht zur Anwendung von Eilmaßnahmen bei der Weiterleitung eines bei ihm eingelegten fristgebundenen Rechtsmittels verpflichtet; Pflicht eines unzuständigen Gerichts zur Anwendung von Eilmaßnahmen bei der Weiterleitung eines bei ihm eingelegten ...

  • rechtsportal.de

    Weiterleitung eines beim unzuständigen Gericht eingegangenen fristgebundenen Rechtsmittels; Zurechnung des Verteidigerverschuldens im Verfahren nach StrEG

  • rechtsportal.de

    StrEG § 8 Abs. 3; StrEG § 9 Abs. 2
    Unzuständiges Gericht ist nicht zur Anwendung von Eilmaßnahmen bei der Weiterleitung eines bei ihm eingelegten fristgebundenen Rechtsmittels verpflichtet; Pflicht eines unzuständigen Gerichts zur Anwendung von Eilmaßnahmen bei der Weiterleitung eines bei ihm eingelegten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Wiedereinsetzung: Aufgepasst bei der Adressierung von Rechtsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Diese Verpflichtung geht aber nicht so weit, daß dem von einer ungünstigen Gerichtsentscheidung Betroffenen die diesem nach dem Gesetz obliegende Verantwortung für den richtigen Adressaten eines gegen diese Entscheidung gerichteten Rechtsmittels allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden müßte (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173).

    Auch nach der Auffassung des BVerfG (NJW 1995, 3173, 3175) ist ein unzuständig angegangenes Gericht, wenn es im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht zu einer Weiterleitung bei ihm eingegangener fristgebundener Rechtsmittelschriftsätze verpflichtet ist, nur gehalten, diese im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 1 Ws 85/85
    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Unterlässt nämlich die unzuständige Behörde die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift, obwohl das zuständige Gericht ohne Weiteres erkennbar ist und der rechtzeitige Eingang bei diesem möglich wäre, so trifft den Rechtsmittelführer an der Fristversäumung grundsätzlich kein Verschulden (vgl. OLG Hamm aaO.; OLG Düsseldorf VRS 69, 34).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08

    Adressierung an falsches Gericht

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Zwar kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt sein, wenn ein Betroffener seine Rechtsmittelschrift aus Unachtsamkeit bei einem unzuständigen Gericht eingereicht hat und sie dort so zeitig eingegangen ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 34/08 - [juris] = NStZ-RR 2008, 283 [Ls.]; KG, Beschluss vom 17. April 2002 - [3] 1 Ss 77/02 [42/02] - Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - [4] 1 Ss 70/04 [28/04] - OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272; OLG Hamm MDR 1979, 73, 74; OLG Koblenz MDR 1973, 691).
  • OLG Naumburg, 03.08.2000 - 1 Ws 289/00
    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Zwar kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt sein, wenn ein Betroffener seine Rechtsmittelschrift aus Unachtsamkeit bei einem unzuständigen Gericht eingereicht hat und sie dort so zeitig eingegangen ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 34/08 - [juris] = NStZ-RR 2008, 283 [Ls.]; KG, Beschluss vom 17. April 2002 - [3] 1 Ss 77/02 [42/02] - Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - [4] 1 Ss 70/04 [28/04] - OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272; OLG Hamm MDR 1979, 73, 74; OLG Koblenz MDR 1973, 691).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 164/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unzuständiges Gericht, Eingang,

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Die Übermittlung des Inhalts eines Schriftstücks per Telefax durch das Gericht stellt eine außerordentliche Maßnahme dar, die über den Rahmen des ordentlichen gerichtlichen Geschäftsganges hinausgeht (vgl. OLG Naumburg aaO.; OLG Hamm aaO; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 44 Rdn. 12; so nunmehr auch - unter Aufgabe seiner entgegenstehenden früheren Rechtsprechung [NZV 2004, 50] der 2. Strafsenat des OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 347).
  • OLG Hamm, 15.12.2008 - 2 Ws 366/08

    Wiedereinsetzung; falsche Adressierung

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Die Übermittlung des Inhalts eines Schriftstücks per Telefax durch das Gericht stellt eine außerordentliche Maßnahme dar, die über den Rahmen des ordentlichen gerichtlichen Geschäftsganges hinausgeht (vgl. OLG Naumburg aaO.; OLG Hamm aaO; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 44 Rdn. 12; so nunmehr auch - unter Aufgabe seiner entgegenstehenden früheren Rechtsprechung [NZV 2004, 50] der 2. Strafsenat des OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 347).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1983 - 4 StO 1/83
    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
    Denn die Annahme einer solchen Verpflichtung würde letztlich zur Folge haben, daß der von einer ungünstigen Gerichtsentscheidung Betroffene seine Rechtsmittelschrift bei jedem beliebigen Gericht oder einer Staatsanwaltschaft bis zum letzten Tag der Rechtsmittelfrist bis kurz vor Ende der normalen Dienstzeit einreichen könnte, ohne eine Fristversäumung befürchten zu müssen, obwohl nach dem Strafprozeßrecht dem Betroffenen die Fristwahrung, wozu auch die Einreichung der Rechtsmittelschrift bei dem dafür zuständigen Gericht gehört, obliegt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 184).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11   

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VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11 (https://dejure.org/2011,4112)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2011 - 10 S 137/11 (https://dejure.org/2011,4112)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 10 S 137/11 (https://dejure.org/2011,4112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Vorverlegung, Tilgungsfrist

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Ergreifen von Rechtsbehelfen gegen Bußgeldbescheide, Anlauf der Frist zur Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • verkehrslexikon.de

    Keine fiktive Vorverlegung des Tilgungsbeginns bei OWi-Verfahrensdauer von unter zwei Jahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auch die negativen Konsequenzen der Ergreifung eines Rechtsbehelfs gegen mit Punkten bewerteten Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen in die Risikosphäre des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers; Eine dem Gericht zuzurechnende Verzögerung des Rechtsbehelfsverfahrens gegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnis - Ablaufhemmung der Tilgungsfrist

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entweder oder, oder: Vorverlegung der Tilgungsfrist möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsverfahren ohne Einfluss auf Tilgungsfrist und Punktsystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2456
  • NZV 2011, 465
  • VBlBW 2012, 70
  • DVBl 2011, 852
  • DÖV 2011, 658
  • VRR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11
    Danach ist von einem Streitwert von 12.500,-- EUR für das Hauptsacheverfahren auszugehen, so dass sich für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Halbierung ein Streitwert von 6.250,-- EUR ergibt (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11
    Denn die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit wird bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst; auch kommen einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip, vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 -, VBlBW 2011, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13

    Anwendung der Bonusregelung; Tattagprinzip

    Der Senat hat entschieden, dass es in die Risikosphäre des Betroffenen fällt, wenn ein durch Einlegung von Rechtsmitteln verzögerter Rechtskrafteintritt gemäß § 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG zu einem entsprechend späteren Beginn der jeweiligen Tilgungsfrist führt und sich somit zu Lasten des Betroffenen die Tilgung hinausschiebt (vgl. Senatsbeschuss vom 10.05.2011 - 10 S 137/11 - VBlBW 2012, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 16 B 1116/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis unabhängig von später vor oder nach Erlass der

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2011 16 B 1500/11 unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 11 CS 10.377 , juris, Rdnr. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , juris, Rdnr. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 3 B 65/10 , juris, Rdnr. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , juris, Rdnr. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 10 S 137/11 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rdnr. 24; ders, DAR 2009, 49; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 4 StVG Rdnr. 3a.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 16 B 547/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ansammlung von 18 oder mehr Punkten im

    Eingehend hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 16 B 1116/12 -, a. a. O., Rn. 3 ff., unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, juris, Rn. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 - 11 B 11.1848 -, juris, Rn. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris, Rn. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris, Rn. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 - 10 S 137/11 -, juris, Rn. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rn. 24; ders, DAR 2009, 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 16 B 1288/13

    Maßgeblichkeit des Tattagprinzips bei Erhöhung des Punktestandes durch eine neue

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 -, BVerwGE 132, 57 = NJW 2009, 610 = VRS 115 (2008), 451 = DAR 2009, 102 = juris, Rn. 9 bis 22; OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 16 B 862/09 - ebenso gerade auch im Zusammenspiel mit dem Tattagprinzip Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, juris, Rn. 18 bis 29, sowie VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, NJW 2011, 2311 = DAR 2011, 166 = VRS 120 (2011), 103 = NZV 2011, 466 = juris, Rn. 3 bis 13, und vom 10. Mai 2011 - 10 S 137/11 -, NJW 2011, 2456 = DAR 2011, 424 = NZV 2011, 465 = VRS 121 (2011), 361 = juris, Rn. 4.
  • VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 S 12.44

    Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte und mehr; Tattagprinzip

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.09.2008, Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VGH BW, B.v. 10.05.2011, Az. 10 S 137/11, NJW 2011, 2456).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - IV-1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11 - 5 Ss-OWi 230/10   

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https://dejure.org/2011,10761
OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - IV-1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11 - 5 Ss-OWi 230/10 (https://dejure.org/2011,10761)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2011 - IV-1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11 - 5 Ss-OWi 230/10 (https://dejure.org/2011,10761)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - IV-1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11, 1 RBs 12/11 - 5 Ss-OWi 230/10 (https://dejure.org/2011,10761)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch ein standardisiertes Messverfahren

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ohne Bezugnahme auf das eingesetzte Messverfahren i.R.d. Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung ist die Beweiswürdigung im Urteil nicht logisch und lückenfrei; Inhaltliche Anforderungen an die Beweiswürdigung in einem Bußgeldurteil bei ...

  • Wolters Kluwer

    Angabepflicht eines eventuell berücksichtigten Toleranzwertes bei Anwendung eines standardisierten Messverfahrens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bußgeldverfahren - Abzug Toleranzwert

  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 267
    Anforderungen an das Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Erhöhung der Geldbuße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1997 - 5 Ss OWi 307/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 RBs 12/11
    Das Urteil muss deshalb Tatzeit, -ort, -handlung und -mittel mitteilen (vgl. Senat, NZV 1998, 257).
  • OLG Bamberg, 20.02.2008 - 3 Ss OWi 180/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Identifizierung des Täters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 RBs 12/11
    Die Mitteilung des Messverfahrens kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich dieses aus sonstigen Feststellungen und Erkenntnissen zweifelsfrei ergibt (OLG Bamberg, NZV 2008, 211).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 RBs 12/11
    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 184).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 RBs 12/11
    Sollte die ordnungsbehördliche Feststellung im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens getroffen worden sein, ist es ausreichend, aber auch erforderlich, das Messverfahren und - je nach Messverfahren - den ggf. berücksichtigten Toleranzwert im Urteil mitzuteilen (BGHSt 46, 358; vgl. Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 1882 m.w.N.; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 37 StVO Rn. 30c, 30d).
  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 2 Ss OWi 413/03

    Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil, Vorbelastungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 RBs 12/11
    Sollen sie erschwerend herangezogen werden, ist neben ihrer etwaigen Tilgungsreife (vgl. OLG Hamm, ZfSch 2003, 521, PVR 2001, 119) zu prüfen, ob die Tatumstände der Vortaten geeignet sind, dem neuen Verstoß ein besonderes Gewicht zu geben.
  • OLG Schleswig, 02.04.2014 - 1 Ss OWi 59/14

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Messung der Rotlichtdauer mit dem

    Es müssen alle aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen und Umstände, die Schlüsse zugunsten oder zu Ungunsten des Betroffenen zulassen, ausdrücklich erörtert werden (u.a. OLG Düsseldorf, VRR 2011, 243; Göhler, OWiG , 15. Aufl., § 71 , Rdn. 43 m.w.N.).
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