Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10   

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https://dejure.org/2011,3626
BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10 (https://dejure.org/2011,3626)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IX ZR 153/10 (https://dejure.org/2011,3626)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IX ZR 153/10 (https://dejure.org/2011,3626)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 4141 Abs 1 Nr 1 RVG-VV, § 153a StPO
    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

  • verkehrslexikon.de

    Die Zusatzgebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV fällt nicht an, wenn ein Strafverfahren in der Hauptverhandlung nach § 153a StPO vorläufig eingestellt wird und nach Erbringung der Auflage die endgültige Einstellung erfolgt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eine Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG fällt bei Einstellung gem. § 153 StPO unter Auflage im Hauptverhandlungstermin an; Anfallen einer Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG bei Einstellung gem. § 153 StPO unter Auflage im Hauptverhandlungstermin

  • rewis.io

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

  • BRAK-Mitteilungen

    Befriedungsgebühr bei Strafverfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 4141; RVG VV Nr. 4141; StPO § 153
    Eine Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG fällt bei Einstellung gem. § 153 StPO unter Auflage im Hauptverhandlungstermin an; Anfallen einer Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG bei Einstellung gem. § 153 StPO unter Auflage im Hauptverhandlungstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gebühr für Erledigung ohne Hauptverfahren bei § 153a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Befriedungsgebühr bei Einstellung in der Hauptverhandlung nach § 153a StPO

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BGH macht auch mal richtige gebührenrechtliche Entscheidungen - hier (heute) neu zu Nr. 4141 VV RVG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellung in der Hauptverhandlung und die Befriedungsgebühr

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Befriedungsgebühr Nr. 4141 VV RVG nach ausgesetzter Berufungshauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3166
  • MDR 2011, 1014
  • Rpfleger 2011, 631
  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08

    Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
    a) Die jetzt geltende Regelung der Nr. 4141 VV RVG hat den Grundgedanken des § 84 Abs. 2 BRAGO übernommen, nämlich intensive und zeitaufwändige Tätigkeiten des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führten, gebührenrechtlich zu honorieren (BT-Drucks. 15/1971, S. 227; BGH, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 237/08, NJW 2010, 1209 Rn. 10).

    Dieses Ziel soll durch eine adäquate Vergütung des Verteidigers bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 237/08, aaO).

  • OLG Bamberg, 16.01.2007 - 1 Ws 856/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr im Berufungsverfahren, Vermeidung einer

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
    Anders liege es nur, wenn die Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung erfolge, weil hier die neue Hauptverhandlung entbehrlich werde (OLG Köln, AGS 2006, 339, 340; OLG Bamberg, AGS 2007, 138, 139; OLG Hamm, AGS 2008, 228; Burhoff in Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 19. Aufl., VV 4141 Rn. 21; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, aaO Rn. 21; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO Rn. 16 ff; Uher in Bischof u.a., RVG, 3. Aufl., VV 4141 Rn. 115a; Schneider in AnwKommRVG, 5. Aufl., VV 4141 Rn. 44 ff).

    Wird dagegen eine anberaumte Hauptverhandlung durch Aussetzung des Verfahrens nicht zu Ende geführt, kann wegen einer später in Betracht kommenden neuen Hauptverhandlung der Normzweck der Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG wiederum zur Entfaltung gelangen (vgl. OLG Bamberg, AGS 2007, 138, 139).

  • LG Detmold, 01.10.2009 - 4 Qs 91/09

    Erstattung von Erledigungsgebühren und anderen zusätzlichen Verfahrensgebühren

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
    bb) Die Befriedungsgebühr falle niemals an, weil eine Hauptverhandlung, in die schon eingetreten sei, nicht mehr - wie es Nr. 4141 VV RVG voraussetze - entbehrlich gemacht werden könne (LG Detmold, AGS 2009, 588, 589 [zu RVG VV Nr. 5115]; AG München, JurBüro 2011, 26; Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl., 4141 VV RVG Rn. 3).
  • OLG Hamm, 10.12.2007 - 2 (s) Sbd IX-155/07

    Befriedungsgebühr; Hauptverhandlung; Aussetzung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
    Anders liege es nur, wenn die Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung erfolge, weil hier die neue Hauptverhandlung entbehrlich werde (OLG Köln, AGS 2006, 339, 340; OLG Bamberg, AGS 2007, 138, 139; OLG Hamm, AGS 2008, 228; Burhoff in Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 19. Aufl., VV 4141 Rn. 21; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, aaO Rn. 21; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO Rn. 16 ff; Uher in Bischof u.a., RVG, 3. Aufl., VV 4141 Rn. 115a; Schneider in AnwKommRVG, 5. Aufl., VV 4141 Rn. 44 ff).
  • OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06

    Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
    Anders liege es nur, wenn die Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung erfolge, weil hier die neue Hauptverhandlung entbehrlich werde (OLG Köln, AGS 2006, 339, 340; OLG Bamberg, AGS 2007, 138, 139; OLG Hamm, AGS 2008, 228; Burhoff in Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 19. Aufl., VV 4141 Rn. 21; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, aaO Rn. 21; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO Rn. 16 ff; Uher in Bischof u.a., RVG, 3. Aufl., VV 4141 Rn. 115a; Schneider in AnwKommRVG, 5. Aufl., VV 4141 Rn. 44 ff).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Des Weiteren wird verlangt, dass der Auftrag an die Detektei zur Bestätigung eines bestimmten festen Verdachts erteilt wurde (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2009, 410 f.; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 131; OLG Koblenz VersR 2011, 1156 und Beschluss vom 15. März 2006 - 9 WF 81/06 - juris Rn. 2; KG FamRZ 2009, 1699; OLG Hamburg MDR 2011, 1014; OLG Köln Beschluss vom 3. September 2012 - 17 W 151/12 - juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17

    Entstehung der Gebühr RVG VV Nr. 4141 trotz späterer Fortführung des Verfahrens

    Im Ausgangspunkt ist der Auffassung der Bezirksrevisorin zuzustimmen, dass die in Streit stehende "Befriedungsgebühr" den Zweck verfolge, Hauptverhandlungen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2011, 3166; Fischer NJW 2012, 265).

    Die zitierte Entscheidung BGH AGS 2011, 419, die u.a. ausdrücklich die Entscheidung des Senats vom 24.01.2006 (2 Ars 9/06) bestätigt, betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich die in schon laufender Hauptverhandlung erfolgte Einstellung nach § 153a StPO, während vorliegend die entscheidenden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts - jeweils - im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgten, diese also nach Auffassung der Beteiligten grundsätzlich vermeiden sollten.

  • BGH, 29.09.2021 - 4 StR 90/21

    Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen (Verfahrenshindernis: Rücknahme der

    Durch die Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen nach § 153a StPO entstand zwar ein bedingtes Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - IX ZR 153/10, NJW 2011, 3166 Rn. 16; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 153a Rn. 52; zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Ws 41/07, NStZ 2007, 540, 541), das die Fortsetzung des Verfahrens hinderte (vgl. Beukelmann in BeckOK-StPO, 40. Ed., § 153a Rn. 54).
  • LG Arnsberg, 02.12.2016 - 2 Ks 2/15

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Gebührenrechtliche Honorierung

    Die Befriedungsgebühr nach Ziff. 4141 RVG-VV soll den Anreiz, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu erledigen, erhöhen, und somit zu weniger Hauptverhandlungen und damit einer Entlastung der Gerichte führen (BT-Drucks. 15/1971 S. 227; BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris).

    Die Gebühr kann aber - entgegen der Ansicht der Erinnerungsgegnerin - dann entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die jedoch ausgesetzt wurde und eine neu anzuberaumende Hauptverhandlung entbehrlich wird, weil das Verfahren danach außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird (BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2007, 2 (s) Sbd IX-155/07, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 09.01.2015 - 6 WF 83/14

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten im Unterhaltsprozess

    Denn die Beeinflussung des Prozessausgangs soll zwar regelmäßig ein Indiz für die Notwendigkeit, nicht jedoch Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit sein (BGH FamRZ 2013, 1387; OLG Koblenz VersR 2011, 1156; OLG Hamburg MDR 2011, 1014; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 410; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 131).
  • LG Aachen, 14.02.2020 - 60 Qs 5/20

    Nichtabhilfebefugnis; zusätzliche Verfahrensgebühr

    In ihrer Begründung vom 16.12.2019 hat die Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Aachen auf ihre vorangegangene Stellungnahme Bezug genommen sowie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2011 (Az.: IX ZR 153/10) sowie auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 24.01.2006 (Az.: 2 Ars 9/06) Bezug genommen.

    Dies gilt selbst dann, wenn dadurch die Durchführung weiterer Hauptverhandlungstermine entbehrlich wird (vgl. ausdrücklich BGH, Urt. v. 14.04.2011 - IX ZR 153/10, NJW 2011, 3166 Rn. 15).

  • OLG Köln, 02.08.2017 - 17 W 175/16

    Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Detektivkosten

    Des Weiteren wird verlangt, dass der Auftrag an die Detektei zur Bestätigung eines bestimmten festen Verdachts erteilt wurde (BGH, aaO mit Hinweis auf OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 410 f.; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 131; OLG Koblenz, VersR 2011, 1156 und Beschluss vom 15. März 2006 - 9 WF 81/06 -, juris Rn 2; KG, FamRZ 2009, 1699; OLG Hamburg, MDR 2011, 1014; OLG Köln, Beschluss vom 3. September 2012 - 17 W 151/12 -, juris Rn 12).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11

    Voraussetzungen für Gebühr nach Nr. 4141 VV-RVG

    Das Landgericht Frankfurt hat dies in dem angefochtenen Beschluss unter Hinweis auf die Entscheidung des 9. Zivilsenats des BGH vom 14. April 2011 (Az.: IX ZR 153/10, NJW 2011, 3166 f.) angenommen.
  • AG Hannover, 17.07.2018 - 571 C 4229/18

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung nach § 153a StPO, Fortsetzungstermine

    Ebenfalls nicht zur Entstehung der Gebühr führt, dass bei Nichterfüllung der Auflage eine neue Hauptverhandlung anberaumt werden müsste, da es sich hierbei um eine rein spekulative, vom Leistungswillen des Angeklagten abhängende, Erwägung handelt (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10).
  • AG Hanau, 08.11.2016 - 55 OWi 2255 Js 21203/15

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, ausgesetzte Hauptverhandlung

    Dem hält der Verteidiger entgegen, dass die Gebühr dennoch entstanden sei, da eine weitere neue Hauptverhandlung entbehrlich wurde und verweist auf das Urteil des BGH vom 14.04.2011 (IX ZR 153/10).
  • LG Verden, 29.10.2020 - 4 KLs 9/20

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, Umfang der

  • LG Siegen, 03.07.2020 - 10 Qs 61/20

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Fortsetzungstermin, Berufungsrücknahme

  • OLG Celle, 03.05.2018 - 1 AR (P) 14/18
  • AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20

    Anforderungen an die anwaltliche Mitwirkung zum Auslösen der sog.

  • AG Bochum, 22.02.2017 - 97 Ds 92/14

    Beurteilung des Entstehens einer Befriedungsgebühr i.R. eines

  • AG Waldbröl, 08.12.2017 - 40 Ds 225 Js 335/16

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitwirkung des Verteidigers, Ursächlichkeit

  • AG Waldbröl, 08.12.2017 - 40 Ds 210/16

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung, Mitwirkung Verteidiger

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2946
BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09 (https://dejure.org/2011,2946)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - VII ZB 114/09 (https://dejure.org/2011,2946)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - VII ZB 114/09 (https://dejure.org/2011,2946)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 811 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 811a Abs 1 S 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren Kraftfahrzeug

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges im Falle einer nicht gegebenen vergleichbaren Haltbarkeit und Lebensdauer des Ersatzfahrzeugs; Berücksichtigung eines 10 Jahre älteren Baujahrs sowie einer um 150.000 km erhöhten Laufleistung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Austauschpfändung eines unpfändbaren Fahrzeugs

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren Kraftfahrzeug

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren Kraftfahrzeug

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
    Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges im Falle einer nicht gegebenen vergleichbaren Haltbarkeit und Lebensdauer des Ersatzfahrzeugs; Berücksichtigung eines 10 Jahre älteren Baujahrs sowie einer um 150.000 km erhöhten Laufleistung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Austauschpfändung eines unpfändbaren KfZ

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Austauschpfändung eines Luxuswagens

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pfändung von PKW bei Nutzung für Arbeitsweg nur in engen Grenzen erlaubt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kfz nur bei annähernd gleicher Haltbarkeit und Lebensdauer der beiden Kfz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Cabrio gegen Rostlaube - BGH stärkt Pfändungsschutz für Schuldner

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pfändung von PKW bei Nutzung für Arbeitsweg nur in engen Grenzen erlaubt -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Austauschpfändung eines PKW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1366
  • MDR 2011, 1008
  • NZV 2011, 593
  • WM 2011, 1477
  • Rpfleger 2011, 620
  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09
    Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens soll durch § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erreicht werden, dass der Schuldner seine Arbeitskraft für sich und seine Familienangehörigen einsetzen kann; er soll auch künftig den Unterhalt für sich und seine Familienangehörigen aus eigenen Kräften erwirtschaften können (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09
    Dem Schuldner und seinen Familienangehörigen soll durch sie die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).
  • OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14

    Staatshaftung wegen Undurchführbarkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel

    So hat der BGH zutreffend in seinem Beschl. v. 16.06.2011, VII ZB 114/09, NJW-RR 2011, 1366 [1367] zur Zulässigkeit einer Austauschpfändung zur Zwecksetzung des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ausgeführt, dass mit dieser Vorschrift erreicht werden solle, dass der Schuldner seine Arbeitskraft für sich und seine Familienangehörigen einsetzen kann.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4311
VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09 (https://dejure.org/2011,4311)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.2011 - 10 S 1857/09 (https://dejure.org/2011,4311)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09 (https://dejure.org/2011,4311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch Umrüstung mit Carbon-Rädern

  • verkehrslexikon.de

    Kein Erlöschen der Betriebserlaubnis für Motorrad mit Carbonrädern

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebserlaubnis - erlöschen bei Fahrzeugveränderungen

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit durch nachträgliche Veränderung geschaffenen Gefährdung für Verkehrsteilnehmer für das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kfz; Versagung der Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug als Eingriff in die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Carbon-Räder für Motorräder im Straßenverkehr zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kfz setzt mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine durch nachträgliche Veränderung geschaffene Gefährdung für Verkehrsteilnehmer voraus; Erforderlichkeit einer mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit durch ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorrad auf Carbon-Räder umgerüstet - Regierungspräsidium Stuttgart verweigert dem Besitzer deshalb die Betriebserlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Carbon-Räder für Motorräder im Straßenverkehr zulässig - Mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Umrüstung auf Carbon-Räder nicht ausreichend nachgewiesen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1228
  • DÖV 2011, 782
  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    Als "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen" im Sinne des Art. 34 AEUV sind diejenigen Maßnahmen eines Mitgliedstaates anzusehen, mit denen bezweckt oder bewirkt wird, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, sowie Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 20.02.1979 - 120/78 - Slg 1979, 649 - Rewe-Zentral; Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-333/08 - EuZW 2010, 347 - Kommission/Frankreich; Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - EuZW 2009, 173 - Kommission/Italien - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Erfasst werden daher sogar straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die den Gebrauch von Kraftfahrzeugen beschränken, da derartige Regelungen die Nachfrage nach bestimmten Kraftfahrzeugen auf dem betreffenden Markt und damit deren Einfuhr behindern könnten (vgl. hierzu ausführlich EuGH, Urteile vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.; sowie vom 04.06.2009 - Rs. C-142/05 - EuZW 2009, 617).

    Als Rechtfertigungsgründe kommen hier sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellen kann, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteile vom 12.10.2000 - Rs. C-314/98 - Slg 2000, I-8633 - Snellers; sowie vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass der Mitgliedstaat, der sich zur Rechtfertigung des Hindernisses für den freien Warenverkehr auf ein zwingendes Erfordernis des Gemeinwohls beruft, den Nachweis zu erbringen hat, dass seine Regelung angemessen und zur Erreichung des angestrebten legitimen Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23.10.1997 - Rs. C-157/94 - Slg 1997, I-5699-Kommission/Niederlande; sowie Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.).

    Der Gerichtshof führt in diesem Zusammenhang etwa aus, dass die Beweislast nicht so weit gehe, dass der Mitgliedstaat positiv belegen müsse, dass das Gemeinwohlziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreicht werden könne (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 23.10.1997 - Rs. C-157/94 - a.a.O.; sowie Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    Als "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen" im Sinne des Art. 34 AEUV sind diejenigen Maßnahmen eines Mitgliedstaates anzusehen, mit denen bezweckt oder bewirkt wird, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, sowie Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 20.02.1979 - 120/78 - Slg 1979, 649 - Rewe-Zentral; Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-333/08 - EuZW 2010, 347 - Kommission/Frankreich; Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - EuZW 2009, 173 - Kommission/Italien - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In diesem Zusammenhang ist Gegenstand der Risikobewertung, die der Mitgliedstaat vorzunehmen hat, die Beurteilung des Wahrscheinlichkeitsgrades der schädlichen Auswirkung der Produktverwendung sowie die Schwere der potentiellen Auswirkungen (vgl. EuGH, Urteil vom 23.09.2003 - Rs. C-192/02 - EuZW 2004, 30 - Kommission/Königreich Dänemark; sowie Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-333/08 - EuZW 2010, 347 - Kommission/Frankreich).

    Auch insoweit reicht jedoch die bloße Behauptung von Gefahren und die allgemeine Vermutung eines Risikos nicht aus; erforderlich sind wissenschaftlich untermauerte Darlegungen durch den Mitgliedstaat (vgl. hierzu zusammenfassend EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-333/08 - a.a.O. - mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    In fehlerhafter Weise übertrage das Verwaltungsgericht die vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-192/01 (Kommission/Dänemark) aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Sachverhalt.

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts verlange der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23.09.2003 (Rs. C-192/01) dabei nicht, dass die einzelnen Mitgliedstaaten und deren Behörden den Nachweis der Gefährdung durch das Produkt erbringen müssten.

    In diesem Zusammenhang ist Gegenstand der Risikobewertung, die der Mitgliedstaat vorzunehmen hat, die Beurteilung des Wahrscheinlichkeitsgrades der schädlichen Auswirkung der Produktverwendung sowie die Schwere der potentiellen Auswirkungen (vgl. EuGH, Urteil vom 23.09.2003 - Rs. C-192/02 - EuZW 2004, 30 - Kommission/Königreich Dänemark; sowie Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-333/08 - EuZW 2010, 347 - Kommission/Frankreich).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass der Mitgliedstaat, der sich zur Rechtfertigung des Hindernisses für den freien Warenverkehr auf ein zwingendes Erfordernis des Gemeinwohls beruft, den Nachweis zu erbringen hat, dass seine Regelung angemessen und zur Erreichung des angestrebten legitimen Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23.10.1997 - Rs. C-157/94 - Slg 1997, I-5699-Kommission/Niederlande; sowie Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.).

    Der Gerichtshof führt in diesem Zusammenhang etwa aus, dass die Beweislast nicht so weit gehe, dass der Mitgliedstaat positiv belegen müsse, dass das Gemeinwohlziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreicht werden könne (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 23.10.1997 - Rs. C-157/94 - a.a.O.; sowie Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.).

  • EuGH, 13.07.1994 - C-131/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    Da nach dem oben unter 3.1 Gesagten auf der Unionsebene Vorschriften zur vollständigen Harmonisierung fehlen, ist es Sache der Mitgliedstaaten, mit Rücksicht auf die Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union zu entscheiden, auf welchem Niveau sie die Sicherheit des Straßenverkehrs in ihrem Hoheitsgebiet gewährleisten wollen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.07.1994 - Rs. C-131/93 - Slg 1994, I-3303 - Kommission/Deutschland).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    3.3 Die Versagung der Betriebserlaubnis ist nicht durch einen der in Art. 36 AEUV aufgezählten Gründe des Gemeinwohls oder durch zwingende sonstige Erfordernisse im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gerechtfertigt (vgl. hierzu insbesondere EuGH, Urteil vom 19.06.2003 - Rs. C-420/01 - Slg 2003, I-6445 - Kommission/Italien).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-314/98

    Snellers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    Als Rechtfertigungsgründe kommen hier sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellen kann, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteile vom 12.10.2000 - Rs. C-314/98 - Slg 2000, I-8633 - Snellers; sowie vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    Als "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen" im Sinne des Art. 34 AEUV sind diejenigen Maßnahmen eines Mitgliedstaates anzusehen, mit denen bezweckt oder bewirkt wird, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, sowie Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 20.02.1979 - 120/78 - Slg 1979, 649 - Rewe-Zentral; Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-333/08 - EuZW 2010, 347 - Kommission/Frankreich; Urteil vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - EuZW 2009, 173 - Kommission/Italien - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-297/05

    Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    In jedem Fall muss die nationale Maßnahme jedoch geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Gemeinwohlziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - Rs. C-297/05 - Slg 2007, I-7467 - Kommission/Niederlande).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
    Erfasst werden daher sogar straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die den Gebrauch von Kraftfahrzeugen beschränken, da derartige Regelungen die Nachfrage nach bestimmten Kraftfahrzeugen auf dem betreffenden Markt und damit deren Einfuhr behindern könnten (vgl. hierzu ausführlich EuGH, Urteile vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.; sowie vom 04.06.2009 - Rs. C-142/05 - EuZW 2009, 617).
  • EuGH - C-192/02 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 1 S 1667/00

    Einstufung als gefährlicher Hund - Typisierungsbefugnis - Widerlegbarkeit der

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97

    Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen

  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 39/83

    Auswirkungen des Entfernens der hinteren Stoßstange eines Kraftfahrzeugs auf die

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 5 Ss OWi 457/95
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1995 - 5 Ss OWi 284/95
  • VG Stuttgart, 01.07.2009 - 8 K 1815/08

    Betriebserlaubnis für mit Carbonrädern ausgestattetes und in Großbritannien

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18

    Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen

    Vielmehr setzt dies voraus, dass die - mit der Nutzung nicht zugelassener Felgen für die Winterräder verbundene - nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursacht (vgl. VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09, juris Rn. 27, 29 [zur Umrüstung eines Motorrads mit Carbonrädern]; KG, Urteil vom 27. März 1998 - 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris Rn. 7, 9).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2021 - 10 U 46/18

    Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag: Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei

    Vielmehr setzt dies voraus, dass die - mit der Nutzung nicht zugelassener Felgen für die Winterräder verbundene - nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer verursacht (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 361/18 -, BGHZ 224, 195, juris Rn. 30 f; VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09, juris Rn. 27, 29; KG Berlin, Urteil vom 27. März 1998 - 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris Rn. 7).
  • BFH, 05.07.2018 - III R 42/17

    Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug

    bb) Nach Ansicht des Senats ist es schon zweifelhaft, ob durch den Umbau eines Fahrzeugs auf Elektroantrieb die Betriebserlaubnis entfällt, da sich hierdurch --vorbehaltlich entgegenstehender Feststellungen-- weder die Fahrzeugart ändert (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVZO), eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ergibt (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO) noch das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert --§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO-- (vgl. auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27. März 1998 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2011 10 S 1857/09, Deutsches Verwaltungsblatt 2011, 1228).
  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726/23

    Rechtsfolgen einer endgültigen Rückgabe der Bußgeldsache an die

    "Ausweislich der Gesetzesmaterialien ist weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ausreichend, um die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO erlöschen zu lassen (BR-Drucks. 629/93, S. 17; VGH Baden-Württemberg, a.a.O. [Anm. des Gerichts: Urteil vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09, juris] Rn. 31; vgl. auch KG, a.a.O [Anm des Gerichts.: Beschluss vom 27. März 1998 - 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris Rn. 7, 9]).

    Dies setzt allerdings umgekehrt auch nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraus, sondern lediglich ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 2020, 1287 (1288); OLG Düsseldorf, NZV 1995, 329 f.; OLG Koblenz, NStZ 2020, 430 ; VGH Mannheim, NJOZ 2012, 904 (905, Rn. 30 ff.); Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 47. Aufl. 2023, § 19 StVZO Rn. 8; jurisPK-StVR/Neu, 2. Aufl. 2022 (Werksstand), Aktualisierung 2/2023, § 19 StVZO Rn. 37).

  • AG Landstuhl, 03.02.2023 - 2 OWi 4211 Js 475/21

    Erlöschen der Betriebserlaubnis einer Sattelzugmaschine aufgrund des Anbringens

    Dies setzt allerdings umgekehrt auch nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraus, sondern lediglich ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 2020, 1287 (1288); OLG Düsseldorf, NZV 1995, 329 f.; OLG Koblenz, NStZ 2020, 430 ; VGH Mannheim, NJOZ 2012, 904 (905, Rn. 30 ff.); Hentschel/König/Dauer/Dauer, StVR, 47. Aufl. 2023, § 19 StVZO Rn. 8; jurisPK-StVR/Neu, 2. Aufl. 2022 (Werksstand), Aktualisierung 2/2023, § 19 StVZO Rn. 37).

    Das Maß der erforderlichen Gefahr lässt sich dabei nicht abstrakt und absolut bestimmen; vielmehr hängt der zu fordernde Wahrscheinlichkeitsgrad von der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter und dem Ausmaß des möglichen Schadens ab (BGH, NJW 2020, 1287 (1288); VGH Mannheim, NJOZ 2012, 904 (905 f., Rn. 32)).

  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726_23

    Endgültige Rückgabe Bußgeldsache, Verfahrensbeendigung, Erlöschen der

    "Ausweislich der Gesetzesmaterialien ist weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ausreichend, um die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO erlöschen zu lassen (BR-Drucks. 629/93, S. 17; VGH Baden-Württemberg, a.a.O. [Anm. des Gerichts: Urteil vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09, juris] Rn. 31; vgl. auch KG, a.a.O [Anm des Gerichts.: Beschluss vom 27. März 1998 - 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris Rn. 7, 9]).

    Dies setzt allerdings umgekehrt auch nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraus, sondern lediglich ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 2020, 1287 (1288); OLG Düsseldorf, NZV 1995, 329 f.; OLG Koblenz, NStZ 2020, 430; VGH Mannheim, NJOZ 2012, 904 (905, Rn. 30 ff.); Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 47. Aufl. 2023, § 19 StVZO Rn. 8; jurisPK-StVR/Neu, 2. Aufl. 2022 (Werksstand), Aktualisierung 2/2023, § 19 StVZO Rn. 37).

  • BFH, 05.07.2018 - III R 41/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei

    bb) Nach Ansicht des Senats ist es schon zweifelhaft, ob durch den Umbau eines Fahrzeugs auf Elektroantrieb die Betriebserlaubnis entfällt, da sich hierdurch --vorbehaltlich entgegenstehender Feststellungen-- weder die Fahrzeugart ändert (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVZO), eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ergibt (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO) noch das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert --§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO-- (vgl. auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27. März 1998 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2011 10 S 1857/09, Deutsches Verwaltungsblatt 2011, 1228).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2b O 187/16
    Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO kann es nur zu einem Erlöschen kommen, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden (VGH Baden-Württemberg, SVR 2012, 116 f; OLG Köln, NZV 1997, 283 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 10 U 46/18

    Fehlen der allgemeinen Betriebserlaubnis für mitverkaufte Winterräder als Mangel

    Vielmehr setzt dies voraus, dass die - mit der Nutzung nicht zugelassener Felgen für die Winterräder verbundene - nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer verursacht (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 361/18 -, BGHZ 224, 195 , juris Rn. 30 f; VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09, juris Rn. 27, 29; KG Berlin, Urteil vom 27. März 1998 - 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13944
KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11 (https://dejure.org/2011,13944)
KG, Entscheidung vom 01.04.2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11 (https://dejure.org/2011,13944)
KG, Entscheidung vom 01. April 2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11 (https://dejure.org/2011,13944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unterliegt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebots. Sie ist daher nicht mehr rechtlich vertretbar, wenn die Tat über zwei Jahre zurückliegt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis als den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebots unterliegende prozessuale Zwangsmaßnahme; Rechtliche Vertretbarkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Zurückliegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung - Verhältnismäßigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 304
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mutig: Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung erstmals zwei Jahre nach Anlasstaten...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - nicht mehr über 2 Jahre nach der Tat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug - auch nach über zwei Jahren?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Jahre nach der Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    Auszug aus KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11
    Als prozessuale Zwangsmaßnahme ist sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet, insbesondere demjenigen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebotes [vgl. BVerfG NJW 2005, 1767].

    Wann letztere nicht mehr in Betracht kommt, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet [vgl. insoweit BVerfG NJW 2005, 1767 m.N.] und hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11
    Denn die vorsätzliche Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers ist stets ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung [vgl. BGH NZV 1992, 157].
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11
    Wenngleich eine Fahrerlaubnis auch noch mit Erhebung der Anklage oder später vorläufig entzogen werden kann [vgl. OLG Hamm NZV 2002, 380], sind mit zunehmender zeitlicher Distanz zwischen Tatgeschehen und dem Zeitpunkt des vorläufigen Entzuges der Fahrerlaubnis erhöhte Anforderungen an die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz der Allgemeinheit einerseits und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis andererseits zu stellen.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach

    Eine Fahrerlaubnis kann mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Tatgeschehen noch (vorläufig) entzogen werden, wenn nach einer sorgfältigen, am Einzelfall orientierten Abwägung das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Schutz der Allgemeinheit das Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis überwiegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. April 2011, - 3 Ws 153/11 -, juris).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei der Entscheidung nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 - OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.

    Wann letztere nicht mehr in Betracht kommt, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. BVerfG a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 -) und hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 3 Ws 225/13

    Zu berücksichtigende Schadenspositionen bei der Bewertung des bedeutenden

    Mit zunehmender zeitlicher Distanz zwischen Tat und Zeitpunkt der Entziehung erhöhen sich die Anforderungen an die richterliche Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz der Allgemeinheit und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis (KG StraFo 2011, 353).
  • KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen: Statthaftigkeit der weiteren

    Eine Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst, weil es sich um ein Zwischenverfahren handelt (Senat, Beschluss vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 -, juris).
  • AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11

    Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit

    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15235
OLG Hamm, 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11 (https://dejure.org/2011,15235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11 (https://dejure.org/2011,15235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - III-1 RBs 75/11 (https://dejure.org/2011,15235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StVO § 3; StPO § 267
    Provida, Messverfahren, standardisiert, Sommerreifen, Winterreifen, Wechsel

  • Burhoff online

    Sommerreifen, Winterreifen, Wechsel, Geschwindigkeitsmessung, Verwertbarkeit

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Neu-Eichung nach einem Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen - Sommerreifen - Wechsel zu Winterreifen und erneuter Wechsel zu wiederum Sommerreifen

  • Wolters Kluwer

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück nicht noch einmal geeicht werden und darf zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden; Nutzung des mit Sommerreifen geeichten Messsystems ProVida 2000 zur ...

  • rechtsportal.de

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück nicht noch einmal geeicht werden und darf zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden; Nutzung des mit Sommerreifen geeichten Messsystems ProVida 2000 zur ...

  • rechtsportal.de

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück nicht noch einmal geeicht werden und darf zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden; Nutzung des mit Sommerreifen geeichten Messsystems ProVida 2000 zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sommer - Winter - Sommerreifen… Messung verwertbar?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Eichung nach Wechsel auf Winterreifen bei Fahrzeug mit Provida- Messgerät

Verfahrensgang

  • AG Unna - 171 OWi 3/11
  • AG Unna - 241 Js 1580/10
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 27.09.1996 - 3 Ss OWi 192/96
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11
    Somit dürfen bei einem Fahrzeug, welches mit Sommerreifen geeicht worden ist, später Winterreifen und sodann erneut Sommerreifen aufgezogen werden, ohne dass dieses die gültige Eichung beeinflusst (OLG Celle VRS 92, Seite 435).".

    Soweit die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hinweist, dass dem Beschluss des OLG Celle vom 27.09.1996 (NZV 1997, 188 ff.) zu entnehmen ist, dass nach dem dort eingeholten Gutachten der A der Übergang von Winter- auf Sommerreifen oder ein Umrüsten mit Reifen unterschiedlicher Größe nicht zulässig sei, ist ein solcher Fall hier nicht gegeben.

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11
    Wird - wie hier - ein Beweisverwertungsverbot wegen einer angeblich rechtswidrigen Beweiserhebung geltend gemacht, gehören zu dem notwendigen Rügevorbringen auch konkrete Angaben zu dem Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Verwertung des getroffenen Beweisergebnisses in der Hauptverhandlung, da der Widerspruch gegen die Beweisverwertung nur bis zu dem durch § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt möglich ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 -).
  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11
    Die Geschwindigkeitsmessung mit der Verkehrsüberwachungsanlage Typ ProViDa 2000 Modular ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2008 - 2 Ss Owi 707/08 -).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Diese wird durch das Amtsgericht in zutreffender Weise dahin beschrieben (UA S. 3 f.), dass die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit gleichem Anfangs- und Endabstand erfolgt, indem das Messgerät eine kontinuierliche Zeit- und Wegstreckenmessung vornimmt, diese auf Eingabe des Messbeamten beendet und hiernach die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet (s. auch OLG Bamberg a.a.O.; OLG Hamm DAR 2011, 538).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 1 RBs 145/14

    Verfahrensrüge; Anforderungen; Widerspruch; Angriffsrichtung; Zufallsfund

    Eine Verletzung des § 100h StPO i.A. § 46 OWiG ist mittels einer Verfahrensrüge rechtsbeschwerderechtlich geltend zu machen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 07.06.2011 - 1 RBs 75/11).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Messung nur mittels einer der menügesteuerten Betriebsarten, hier vermutlich "AUTO2" (Synchronmessung durch gleichzeitige Auslösung der Zeit- und Wegstreckenmessung bei Simultanaufzeichnung von Zeit und Wegstrecke auf dem Messfilm; vgl. zuletzt OLG Hamm DAR 2011, 538 f.) oder aber "MAN" bzw. "SPLIT" ermittelt worden sein kann.
  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Zum Messzeitpunkt waren Winterreifen derselben Größe aufgezogen (AS84), sodass nur eine formale Diskrepanz, aber keine eichrechtliche oder messtechnische Relevanz vorliegt (OLG Hamm Beschl. v. 7.6.2011 - III - 1 RBs 75/11, BeckRS 2011, 20102).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Messung nur mittels einer der menügesteuerten Betriebsarten, hier vermutlich "AUTO2" (Synchronmessung durch gleichzeitige Auslösung der Zeit- und Wegstreckenmessung bei Simultanaufzeichnung von Zeit und Wegstrecke auf dem Messfilm; vgl. zuletzt OLG Hamm DAR 2011, 538 f.) oder aber "MAN" bzw. "SPLIT" ermittelt worden sein kann.
  • KG, 04.06.2020 - 4 Ws 20/20

    Vollzug der Untersuchungshaft: Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Angesichts ihrer prozessualen Fürsorgepflicht und nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens wäre die Strafkammer selbst für den Fall, dass der rechtsunkundige Gefangene den Antrag in Kenntnis seines neuen Status als Strafgefangener auch für den Zeitraum der Strafhaft an sie gerichtet hätte, verpflichtet gewesen, unter Hinweis auf die rechtlichen Folgen des Übergangs der Haft in Strafhaft für die gerichtliche Zuständigkeit auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (zur Ermöglichung einer sachgerechten Antragstellung vgl. nur OLG Hamm, Beschluss 22. August 2000 - 1 Vollz (Ws) 59/00 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 23 = ZfS 2011, 590; Kühne in LR-StPO 27. Aufl., Einl. Abschn. I Rn. 124; zur Pflicht des Gerichts zur Befragung des Rechtsschutzsuchenden bei Unzulässigkeit eines erhobenen Rechtsmittels s. auch Jesse in LR-StPO 26. Aufl., § 300 Rn. 10, 12 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Traunstein, 08.07.2011 - 1 Qs 226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23179
LG Traunstein, 08.07.2011 - 1 Qs 226/11 (https://dejure.org/2011,23179)
LG Traunstein, Entscheidung vom 08.07.2011 - 1 Qs 226/11 (https://dejure.org/2011,23179)
LG Traunstein, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 1 Qs 226/11 (https://dejure.org/2011,23179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Ungeeigentheit, Übermüdung, Schlafapnoiker,

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit und Fahreignung bei einem Schlafapnoiker - keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Straßenverkehrsgefährdung bei Sekundenschlaf

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 69; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1b; StPO § 111a
    Allein die Erkrankung eines Kraftfahrers an "Schlafapnoe" begründet nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S.d. §§ 111a, 69 StGB; Annahme der Ungeeignetheit eines Kraftfahrers i.S.d. §§ 111a, 69 StGB allein aufgrund der Erkrankung an "Schlafapnoe"

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der "Schlafapnoiker” im Straßenverkehr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allein die Erkrankung eines Kraftfahrers an "Schlafapnoe" begründet nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S.d. §§ 111a, 69 StGB; Annahme der Ungeeignetheit eines Kraftfahrers i.S.d. §§ 111a, 69 StGB allein aufgrund der Erkrankung an "Schlafapnoe"

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Einschlafen am Steuer - Führerschein in Gefahr?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straßenverkehrsgefährdung durch Übermüdung

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.08.2003 - 1St RR 67/03

    Höhe der Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung infolge erkannter Übermüdung

    Auszug aus LG Traunstein, 08.07.2011 - 1 Qs 226/11
    Zu verlangen vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, welcher für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafes mit sich bringt (vgl. Bayr. OLG, NJW 2003, 3499 ).
  • AG Würzburg, 26.09.2012 - 103 Cs 701 Js 19849/11

    Vortrag von herabwürdigenden falschen Tatsachenbehauptungen in einem Schriftsatz

    § 304 StPO ein, welche am 17.11.2011 vom Landgericht Würzburg unter Aktenzeichen 1 Qs 226/2011 als unbegründet verworfen wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18254
OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. April 2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelfrist, Beginn, Verhandlung in Abwesenheit, Zustellungsanordnung

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren: Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de

    Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fristbeginn zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen ist die Zustellung; Fristbeginn zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsbeschwerdefrist - Urteil in Abwesenheit des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Rechtsbeschwerde [zum Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde] gegen ein Abwesenheitsurteil des vertretenen Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Genaues Hinschauen kann sich lohnen und Rechtsmittel retten

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509
  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 15.10.1975 - 17 Qs 567/75
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11
    Eine ohne richterliche Anordnung, etwa durch die Geschäftsstelle veranlasste Zustellung ist unwirksam (vgl. BGH bei Holtz MDR 1976, 814; OLG Hamm MDR 1976, 66 f.; OLG Stuttgart MDR 1976, 245).
  • OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06

    Zur Urteilszustellung an den Verteidiger bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11
    Ansonsten beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bzw. des Zulassungsantrags gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen, wie im vorliegenden Fall, mit der Zustellung des Urteils (Thüringer OLG VRS 111, 200 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2017 - 2 (6) SsRs 723/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Zustellung

    Es ist deshalb anerkannt, dass auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Vertretung nach § 73 Abs. 3 OWiG voraussetzt, dass die schriftliche Vertretungsvollmacht dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Jena a.a.O.; OLG Bamberg VRS 121, 49; Göhler a.a.O., § /3 Rn. 27; Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O., § 73 Rn. 17; KK-Senge, OWiG, 4. Aufl., § 73 Rn. 41).
  • OLG Celle, 22.12.2017 - 3 Ss OWi 259/17

    Ordnungswidriges Verhalten bei Verstoß gegen die Anforderungen an die Hygiene bei

    Da dem Amtsgericht zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung somit keine Vertretungsvollmacht vorlag, begann die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil nach den Maßstäben einer Verkündung in Abwesenheit und damit erst mit Zustellung des Urteils zu laufen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2011 - 2 Ss OWi 243/11 - NZV 2011, 509, 510).
  • KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15

    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne

    Es kann aber offen bleiben, ob die Vertretungsvollmacht, wie es trotz der unterschiedlichen Formulierungen von § 73 Abs. 3 OWiG und § 51 Abs. 3 OWiG ("Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet") einhelliger Meinung entspricht, dem Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung schriftlich vorliegen muss (so OLG Bamberg NZV 2011, 509; OLG Jena VRS 111, 200; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 41) oder ob etwa eine anwaltliche Versicherung des Bestehens einer schriftlichen Vertretungsvollmacht genügen könnte.
  • BayObLG, 06.12.2022 - 202 ObOWi 1110/22

    Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    In Judikatur und Schrifttum ist anerkannt, dass eine der oder dem Unterbevollmächtigten erteilte Vollmacht nicht nachgewiesen sein muss, es vielmehr genügt, dass eine Vertretungsvollmacht durch den Wahlverteidiger im Zeitpunkt der Urteilsverkündung nachgewiesen ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 480/07 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 11 = BeckRS 2007, 8730; 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06 = NStZ 2007, 180; 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 = NZV 2011, 509 = DAR 2011, 401 = ZfSch 2011, 472 = VRS 121 [2011], 49 = BeckRS 2011, 18642 u. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 [6] SsRs 723/16 bei juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 79 Rn. 30a; KK-OWiG/Senge 5. Aufl. § 73 Rn. 41; BeckOK-OWiG/Hettenbach [Stand: 01.10.2022 - 36. Edit.] § 73 Rn. 21 ff. und Krenberger/Krumm OWiG 7. Aufl. § 73 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16763
LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06.05.2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4102 VV RVG; § 380 StPO; § 464a Abs. 2 StPO; Nr. 4108 VV RVG; § 51 RVG
    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Terminsgebühr - Termin mit Sachverständigen im Strafverfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04
    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Freigesprochene aus seiner Sicht die Einholung von Privatgutachten für unbedingt erforderlich halten musste, um den Anklagevorwurf abzuwehren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2005 - 2 Ss 318/04 , zit. nach [...]; Meyer-Goßner, 53. Aufl. 2010, § 464a Rn. 16).
  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • AG Freiburg, 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08
    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Auch eine analoge Anwendung der - hier allein in Betracht kommenden - Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG , die richterliche Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1) bzw. die Teilnahme an Haftprüfungsterminen (Nr. 3) betroffen (so: AG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Cs 620 Js 8165/08, juris; vgl. auch LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358 für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen und LG Braunschweig, Beschluss vom 6.5.2011 - 7 Qs 83/11, juris für die Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin), scheidet - wie die Kammer zutreffend ausgeführt, hat - aus.
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    d.) entsprechende Beweisanträge in der Vorinstanz abgelehnt wurden ( LG Braunschweig StraFo 2011, 377).
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12

    Gebühren des Strafverteidigers: Teilnahme an Explorations- oder Ortsterminen

    Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.) und des Landgerichts Braunschweig vom 06.05.2011 (JurBüro 2011, 524 ff.) für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr anfällt.
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    b) Einer entsprechenden Anwendung der Gebührentatbestände der Nr. 4102 VV RVG auf den Erörterungstermin nach § 202a StPO steht auch entgegen, dass es sich hierbei bereits um eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz handelt, demzufolge außerhalb der Hauptverhandlung abgehaltene Termine nicht gesondert vergütet werden (vgl. Senat aaO; OLG Saarbrücken aaO; Burhoff, RVG 3. Aufl., Nr. 4102 VV Rdn. 45 [S. 1006]; ders. RVGreport 2011, 383 und 2010, 401; a. A. LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10   

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LG Braunschweig, Entscheidung vom 08.06.2011 - 2 KLs 63/10 (https://dejure.org/2011,12435)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 2 KLs 63/10 (https://dejure.org/2011,12435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Gebühr, Revisionsrücknahme

  • Burhoff online

    Revision, Rücknahme, Zusätzliche Gebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 346 Abs. 1 StPO; § 350 StPO; Nr. 4131 VV RVG; Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG
    Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. Ziff. 3 VV RVG entsteht immer bei Begründung einer eingelegten Revision durch den Rechtsanwalt; Entstehen einer Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG bei Begründung einer eingelegten Revision

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. Ziff. 3 VV RVG entsteht immer bei Begründung einer eingelegten Revision durch den Rechtsanwalt; Entstehen einer Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG bei Begründung einer eingelegten Revision

  • rechtsportal.de

    Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. Ziff. 3 VV RVG entsteht immer bei Begründung einer eingelegten Revision durch den Rechtsanwalt; Entstehen einer Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG bei Begründung einer eingelegten Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Braunschweig, 16.03.2006 - Ws 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Ws 25/06, steht dem nicht entgegen, denn darin wird ausgeführt, dass für das Entstehen der Befriedigungsgebühr der Nr. 4141 VV RVG durch Revisionsrücknahme als Mindestvoraussetzung zu verlangen ist, dass wenigstens schon die theoretische Möglichkeit der Anberaumung eines Verhandlungstermins nach § 350 StPO besteht.

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 1 Ws 257/06

    Verteidigervergütung: Geltendmachung der Zusatzgebühr nach Nr. 4141VV RVG für

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • OLG Bamberg, 22.03.2006 - 1 Ws 142/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • OLG Jena, 30.11.2006 - 1 Ws 254/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • OLG Hamburg, 16.06.2008 - 2 Ws 82/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Soweit andere Gerichte wie das Hanseatische Oberlandesgericht, das u.a. in seinem Beschluss vom 16.06.2008 2 Ws 82/08 ausführt:.
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 2 Ws 228/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • KG, 04.04.2006 - 4 Ws 28/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • KG, 04.05.2006 - 4 Ws 57/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 1 Ws 58/06

    Revision; Rücknahme der Revision; Befriedungsgebühr

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06] ; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06] ; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05] ; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2007 - 1 Ws 34/07

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme

  • KG, 28.06.2005 - 5 Ws 311/05

    Pflichtverteidigervergütung im Sicherungsverfahren: Verneinung zusätzlicher

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 46/05

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung; Rechtsfehler); Recht auf konkrete und

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Rechtsprechung
   LG Aurich, 04.07.2011 - 12 Qs 49/11   

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LG Aurich, 04.07.2011 - 12 Qs 49/11 (https://dejure.org/2011,33948)
LG Aurich, Entscheidung vom 04.07.2011 - 12 Qs 49/11 (https://dejure.org/2011,33948)
LG Aurich, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 12 Qs 49/11 (https://dejure.org/2011,33948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 145a Abs. 3 S. 2 StPO
    Hinweis "zur Kenntnisnahme" an den Rechtsanwalt bei Zustellung eines Strafbefehls an den Mandanten als Grund für eine Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • Wolters Kluwer

    Hinweis "zur Kenntnisnahme" an den Rechtsanwalt bei Zustellung eines Strafbefehls an den Mandanten als Grund für eine Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de

    StPO § 44; StPO § 45; StPO § 145a Abs. 3 S. 2
    Hinweis "zur Kenntnisnahme" an den Rechtsanwalt bei Zustellung eines Strafbefehls an den Mandanten als Grund für eine Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Verden, 24.09.1991 - 1 Qs 114/91
    Auszug aus LG Aurich, 04.07.2011 - 12 Qs 49/11
    Dementsprechend durfte der Angeklagte hier auch auf die ordnungsgemäße Benachrichtigung seitens des Gerichts vertrauen und sich darauf verlassen, dass der von ihm rechtzeitig eingeschaltete Verteidiger das weitere Verfahren beobachten und seine Rechte (rechtzeitig) wahrnehmen würde (in diesem Sinne auch LG Verden , Beschl. v. 24.09.1991 - 1 Qs 114/91 = StV 1992, 102).
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