Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10, 4 StRR 171/10   

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https://dejure.org/2011,13973
OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10, 4 StRR 171/10 (https://dejure.org/2011,13973)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4St RR 171/10, 4 StRR 171/10 (https://dejure.org/2011,13973)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4St RR 171/10, 4 StRR 171/10 (https://dejure.org/2011,13973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Kurzeitkennzeichen, unzulässige Abgabe, Strafbarkeit

  • openjur.de

    Kennzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige

  • verkehrslexikon.de

    Zur Strafbarkeit der Kennzeichenweitergabe an Dritte ohne Anzeige an die Zulassungsstelle - Kennzeichenmissbrauch

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 22a Abs. 1 Nr. 1; StVG § 6b
    Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Auch unzulässige Abgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist strafbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sinn und Zweck der Strafbarkeit jeglicher Abgabe von Fahrzeugkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige an die zuständige Zulassungsstelle; Unterfallen von Kurzzeitkennzeichen unter den Anwendungsbereich des § 22a Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 217 (Ls.)
  • NZV 2011, 263
  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 11.01.2008 - 11 A 877.07
    Auszug aus OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10
    Für die Zulassungsstelle muss die Möglichkeit bestehen, die Zweckbestimmung (die ausnahmsweise Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten) und den Bedarf des Kennzeichenerwerbers (§ 16 Abs. 3 FZV; vgl. dazu VG Berlin NZV 2008, 421, 422) zu überprüfen.
  • VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366

    Kennzeichenmissbrauch: Gewerbeuntersagung wegen missbräuchlicher Ausgabe von

    Offensichtlich unzutreffend sei die im angefochtenen Urteil geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichts, die gegen die Klägerin ergangenen Strafbefehle seien vor dem Hintergrund des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) als rechtmäßig anzusehen.

    Unter einem "Ausgeben" von Kennzeichen im Sinn von § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Kennzeichen zu verstehen (OLG München, U. v. 12.1.2011 - 4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171/172).

    Ein "Vertreiben" von Kennzeichen liegt vor, wenn Kennzeichen im Rahmen einer wiederkehrenden Tätigkeit verkauft werden (OLG München, U. v. 12.1.2011 a. a. O. S. 173).

    Ungeeignet, die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun, ist auch die Behauptung der Klägerin, das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) sei vorliegend nicht einschlägig.

    "Besondere Schwierigkeiten" ergeben sich entgegen dem Vorbringen in Abschnitt I.2.b der Antragsbegründung ferner nicht aus dem Umstand, dass das Oberlandesgericht München im Urteil vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171/173) sich zu den "Behördengepflogenheiten im Umgang mit der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen" ausdrücklich ebenso wenig geäußert hat wie zu dem "Vorstellungsbild der [dortigen] Angeklagten darüber, dass wegen der zwischen ihnen und der Zulassungsstelle geübten Praxis sie von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens ausgingen".

    Besondere Schwierigkeiten der Rechtssache resultieren schließlich nicht aus dem Vorbringen, die dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) zugrunde liegende Rechtsauffassung sei nicht unumstritten.

    Da dieser Autor die von ihm vertretene Auffassung, § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG greife nur dann ein, wenn ein "Schildermacher" nicht von der zuständigen Verwaltungsbehörde zugeteilte Kennzeichen herstellt oder vertreibt, lediglich apodiktisch in den Raum stellt, ohne sie näher zu begründen, und er in der Fußnote 10 seines Aufsatzes selbst einräumen muss, dass diese Ansicht im fachlichen Schrifttum nicht geteilt wird, wären seine sich auf § 22a StVG beziehenden knappen Ausführungen auch dann nicht geeignet, die Richtigkeit der dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) zugrunde liegenden, mit historischen, gesetzessystematischen und teleologischen Argumenten eingehend begründeten Rechtsauffassung als "schwierig" im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erscheinen zu lassen, wenn sich die Antragsbegründung auf die einschlägigen Passagen im Aufsatz von Blum (a. a. O.) bezogen hätte.

  • VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.01623

    Gewerbeuntersagung - Kfz-Zulassungsdienst

    Die Frage, ob die (entgeltliche) Weitergabe bereits behördlich zugeteilter Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige an die zuständige Zulassungsbehörde den Tatbestand des § 22 a StVG erfüllt, werde in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet (bejahend OLG München, U.v. 12.1.2011 - 4 St RR 171/10 - juris, m. w. N.).

    Die Kurzzeitkennzeichen unterfallen der Strafnorm des § 22 a StVG (OLG München, U.v.12.1.2011 - 4 St RR 171/10 u. a. - juris).

    Unabhängig davon, dass es im Hinblick auf die Beurteilung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht auf die Verurteilung im Strafbefehl und den Strafausspruch ankommt, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu seiner Verurteilung geführt hat, folgt die Kammer der Auffassung des OLG München, 4. Strafsenat (U.v. 12.1.2011 - 4St RR 171/10 u. a., a. a. O.), die auch den einschlägigen Strafbefehlen zugrunde liegt, dass das Vorgehen der Klägerin den Straftatbestand des § 22 a StVG i.V.m § 6 b StVG sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht verwirklicht hat.

    (vgl. OLG München, U.v. 12.1.2011 - 4 St RR 171/10 u. a. - juris) wurde die Rechtsauffassung einer Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs bei Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige vertreten, so dass die Klägerin mit einer Strafverfolgung ihres Vorgehens rechnen musste.

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2012 - 8 S 6486/11

    Kfz-Haftpflicht - Leistungspflicht bei Weitergabe Kurzkennzeichen

    Diese in § 6 b StVG normierte Anzeigepflicht dient aber im Wesentlichen dazu, den Missbrauch von Fahrzeugkennzeichen zur Begehung von Straftaten zu bekämpfen (OLG München, DAR 2011, 151).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10   

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https://dejure.org/2010,4993
OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10 (https://dejure.org/2010,4993)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.06.2010 - 2 Ws 93/10 (https://dejure.org/2010,4993)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 (https://dejure.org/2010,4993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Geschäftsreise, Kanzlei, Zweigstelle, Begriff

  • Burhoff online

    Geschäftsreise, Kanzlei, Zweigstelle, Begriff

  • openjur.de

    Nr. 7003 RVG-VV
    Keine Erstattung von Fahrtkosten zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei unterhalten wird; zum "Kanzlei"-Begriff i.S.d. Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Kanzlei" i.S.d. Vorbemerkung zu Teil 7 Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV-RVG)

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7003
    Fahrtkostenerstattung für eine Geschäftsreise zum an dem Ort der Zweigstelle gelegenen Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 869
  • Rpfleger 2011, 240
  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20

    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des

    Zwar ist eine erstattungsfähige Geschäftsreise im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG zu verneinen, sofern der Rechtsanwalt am Gerichtsort eine Zweigstelle seiner Kanzlei betreibt, weil sowohl Hauptsitz als auch Zweigstelle zum Betrieb derselben Kanzlei gehören (vgl. OLG Dresden, NJW 2011, 869; OLG Koblenz, NJW-RR 2015, 1408; Saenger/Gierl, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 47; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.79).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408).
  • BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die

    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10   

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https://dejure.org/2010,2079
VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10 (https://dejure.org/2010,2079)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 (https://dejure.org/2010,2079)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 (https://dejure.org/2010,2079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit - zur Berücksichtigung der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen

  • verkehrslexikon.de

    Bei der Beurteilung, ob ein Fahrerlaubnisinhaber 18 Punkte erreicht hat, gilt das Tattagsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz (StVG) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; StVG § 4 Abs. 10 S. 1
    Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz ( StVG ) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der ...

  • rechtsportal.de

    StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ; StVG § 4 Abs. 10 S. 1
    Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz ( StVG ) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gut gefüllte Punktekonto

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pralles Punktekonto - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 134
  • NJW 2011, 2311
  • NZV 2011, 466
  • VBlBW 2011, 194
  • DVBl 2011, 186
  • DÖV 2011, 246
  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Die Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktezahlen zu treffen hat, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zu Gute (Weiterentwicklung der im Urteil des BVerwG vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O. aufgestellten Grundsätze; wie BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    Zu Unrecht leitet das Verwaltungsgericht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48) her, dass das Tattagprinzip nur für die Ermittlung des für einen Punkteabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes heranzuziehen ist, während es ansonsten bei dem Rechtskraftprinzip bleibe.

    5 1. Zutreffend ist das Verwaltungsgericht freilich davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktezahlen zu treffen hat, rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraussetzen (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

    6 2. Nach Auffassung des Senats beansprucht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - a.a.O.) ausdrücklich vorgenommene Entkoppelung zwischen dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt und dem Datum des Eintritts der Rechtskraft auch im Rahmen einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsverfügung in gleicher Weise Geltung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    Dort wird zu § 4 Abs. 3 StVG ausgeführt, dass dieser Absatz die Maßnahmen regele, die zu ergreifen seien, wenn bestimmte Punktestände "erreicht" seien, obgleich in der Norm selbst die Formulierung "ergeben sich" gewählt wurde (vgl. BRDrucks. 821/96 S. 72; BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

    Denn auch im Rahmen der Entziehungsregelung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG wird lediglich der maßgebliche Zeitpunkt für die Punkteermittlung so bestimmt, dass der vom Gesetzgeber beabsichtigte Sinn und Zweck dieser Regelung weitestgehend verwirklicht werden kann und ein taktischer Einsatz von Rechtsmitteln keine unberechtigten Früchte trägt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2010 - 10 S 1645/10

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Unterschreiten der Schwelle von 18 Punkten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Allein der Ablauf einer längeren Zeit nach tilgungsbedingter Unterschreitung der zuvor erreichten Schwelle von 18 Punkten führt nicht dazu, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG zwingend vorgeschriebene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verfügt werden dürfte (wie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).

    Denn solche Tilgungen, mögen sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher auch der Senat folgt, bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57; Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).

    14 b) In dem genannten Beschluss vom 27.08.2010 (10 S 1645/10) hat der Senat im Übrigen auch näher dargelegt, dass der bloße Zeitablauf ab tilgungsbedingter Unterschreitung der Schwelle von 18 Punkten nicht dazu führt, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG zwingend vorgeschriebene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verfügt werden dürfte.

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gründe für die fehlende Eignung nicht fortbestehen, wozu § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vorsieht, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - a.a.O.; sowie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 ).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Hat der Fahrerlaubnisinhaber einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht, sind nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57).

    Denn solche Tilgungen, mögen sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher auch der Senat folgt, bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57; Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gründe für die fehlende Eignung nicht fortbestehen, wozu § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vorsieht, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - a.a.O.; sowie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 ).

  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377

    Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zu Gute (Weiterentwicklung der im Urteil des BVerwG vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O. aufgestellten Grundsätze; wie BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    6 2. Nach Auffassung des Senats beansprucht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - a.a.O.) ausdrücklich vorgenommene Entkoppelung zwischen dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt und dem Datum des Eintritts der Rechtskraft auch im Rahmen einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsverfügung in gleicher Weise Geltung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Zum anderen bedarf es der in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StVG bezeichneten Maßnahmen dann nicht, wenn die relevanten Punkteschwellen zum wiederholten Male aufgrund eines Punkteabzugs durch Tilgung oder Bonuspunkte "von oben" erreicht wird (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 15.08.2006 - 3 BS 241/05 - NJW 2007, 168 sowie Beschluss des Senats vom 13.09.2010 - 10 S 1242/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Da der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E und T war, ist von einem Streitwert von 15.000,-- EUR für das Hauptsacheverfahren auszugehen, so dass sich für das einstweilige Rechtsschutzverfahren ein Streitwert von 7.500,-- EUR durch Halbierung ergibt (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - juris).
  • VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 S 12.44

    Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte und mehr; Tattagprinzip

    Zutreffend geht der Antragsgegner von der Anwendung des so genannten Tattagprinzips im Rahmen des § 4 Abs. 3, 4 und 5 StVG aus (BVerwG, Ue.v. 25.09.2008, Az. 3 C 3/07, BVerwGE 132, 48 und Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; BayVGH, B.v. 02.03.2010, Az. 11 CS 09.2446; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2313).

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.09.2008, Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VGH BW, B.v. 10.05.2011, Az. 10 S 137/11, NJW 2011, 2456).

    Dafür sprechen sowohl Sinn und Zweck der Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 3 StVG als auch die Gesetzessystematik mit den besonderen Regelungen für die Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 10 StVG (VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311, 2313; VGH BW, B.v. 27.08.2010, Az. 10 S 1645/10).

    Diese Vorgaben schließen es aus, die vorliegend bereits eingetretene unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung des Antragstellers wegen Rechtsverwirkung außer Betracht zu lassen (VGH BW, B.v. 27.08.2010, Az. 10 S 1645/10; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VG Ansbach, B.v. 17.02.2010, Az. AN 10 S 09.02342).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 16 B 1116/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis unabhängig von später vor oder nach Erlass der

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2011 16 B 1500/11 unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 11 CS 10.377 , juris, Rdnr. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , juris, Rdnr. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 3 B 65/10 , juris, Rdnr. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , juris, Rdnr. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 10 S 137/11 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rdnr. 24; ders, DAR 2009, 49; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 4 StVG Rdnr. 3a.

    Dazu eingehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , a. a. O., Rdnr. 8 f.; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2006 16 B 1093/05 , juris, Rdnr. 9 (= NWVBl. 2007, 24).

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , a. a. O., Rdnr. 5; siehe auch Dauer, DAR 2009, 49, der von einer Art schwebender Unwirksamkeit der zum Zeitpunkt der Tat entstandenen Punkte spricht, solange noch keine rechtskräftige Ahndung der Tat erfolgt ist; darauf bezugnehmend Bay. VGH, Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , a. a. O., Rdnr. 36.

  • VG Würzburg, 14.06.2011 - W 6 S 11.399

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; 18 Punkte; Zustellung der

    Zutreffend geht der Antragsgegner von der Anwendung des sog. Tattagprinzips im Rahmen des § 4 Abs. 3, 4 und 5 StVG aus (vgl. BVerwG, Ue.v. 25.09.2008, Az.: 3 C 3/07, BVerwGE 132, 48 und Az.: 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57 sowie BayVGH B.v. 02.03.2010, Az.: 11 CS 09.2446; VGH Baden-Württemberg, B.v. 07.12.2010, Az.: 10 S 2053/10; DAR 2011, 166).

    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die ansonsten gegebene Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der weiteren Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zugute (VGH Baden-Württemberg, B.v. 07.12.2010, Az.: 10 S 2053/10, DAR 2011, 166).

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.09.2008, Az.: 3 C 21/07, BVerwG 132, 57; VGH Baden-Württemberg, B.v. 07.12.2010, Az.: 10 S 2053/10, DAR 2011, 166).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - 10 S 744/14

    Eilrechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - zur gesetzlichen Neuregelung des

    Der Antragsteller verkennt zum einen, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit dem Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst wird; einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, kommen nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip; vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, dass es sich um Kraftfahrer handelt, die eine ganz erhebliche Anzahl von noch nicht getilgten Verkehrsverstößen, die im Verkehrszentralregister erfasst sind bzw. nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu speichern sind, begangen haben (vgl. hierzu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 07.02.1997, BT-Drs. 13/6914, S. 50; zu diesem Normzweck auch Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 09.07.2018 - 3 B 131/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Ergreifen der Maßnahme;

    Geht der Behörde eine neue Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes über den Punktestand zu und tritt bis zum Tätigwerden der Behörde eine Punktereduktion durch Tilgung ein, ist die gesetzlich angeordnete Maßnahme dennoch zu ergreifen (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017 - 3 B 274/17 -, juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 12. November 2014 - 16 B 1126/14 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris Rn. 3, 6; zu § 4 Abs. 5 StVG a. F.: BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, juris Rn. 31 ff.; Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 21.07 -, juris Rn. 9; ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des

    Spätere Verringerungen des Punktestands auf Grund von Tilgungen bleiben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG unberücksichtigt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. mit Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3.07 - (BVerwGE 132, 48, juris Rn. 5; Fortführung durch VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 - juris) entschieden hatte.

    Dieser Grundsatz ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2010 (Az. 10 S 2053/10) für das Erreichen von 18 Punkten unter dem bisherigen System und damit für die Schwelle zur Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im

    Angesichts der oben näher dargestellten verschärften Erteilungsvoraussetzungen im Fall der vorausgegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis und der bei der Verhängung einer isolierten strafgerichtlichen Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nicht bestehenden Manipulationsmöglichkeit ist es auf der Ebene des einfachen Rechts nicht geboten, den in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG ausdrücklich aufgeführten Maßnahmen im Wege der Analogie die Versagung der Fahrerlaubnis gleichzustellen (zum Gesichtspunkt der Verhinderung von Manipulationen im Punktsystem vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, BVerwGE 132, 48; Senatsbeschluss vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - DAR 2011, 166 - Tattagsprinzip).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 10 S 1933/13

    Bindungswirkung von Bußgeldbescheiden im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren; kein

    Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, dass es sich um Kraftfahrer handelt, die eine ganz erhebliche Anzahl von noch nicht getilgten Verkehrsverstößen, die im Verkehrszentralregister erfasst sind, begangen haben (vgl. hierzu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 07.02.1997, BT-Drs. 13/6914, S. 50; zu diesem Normzweck auch Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1

    Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. (jetzt: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG n.F.) die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, ist eine danach eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister oder eine Punktereduzierung für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung (st. Rspr., vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21/07; Senatsbeschluss vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13

    Anwendung der Bonusregelung; Tattagprinzip

    Der Antragsgegner ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Punktestandes allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst wird; auch kommen einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip; vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Der Entscheidung für das Tattagprinzip kommt nicht nur für die Auslegung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 StVG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.; Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - a.a.O.), sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG getroffenen Bonusregelung Bedeutung zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 16 B 547/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ansammlung von 18 oder mehr Punkten im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 1 S 54.18

    Berechnung des Punktestandes gemäß StVG § 4 Abs 5 S 1; Berücksichtigung von

  • VG Neustadt, 04.06.2012 - 3 L 356/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 16 B 207/14

    Verwarnung als Maßnahme vor Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Ergreifen von Rechtsbehelfen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 16 B 1341/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch Erreichen der relevanten Punkteschwelle ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 16 B 1288/13

    Maßgeblichkeit des Tattagprinzips bei Erhöhung des Punktestandes durch eine neue

  • VG Stuttgart, 28.09.2015 - 10 K 3156/15

    Reduzierung des Punktestandes des Fahrerlaubnisinhabers durch Ermahnung

  • OVG Sachsen, 15.10.2018 - 3 B 162/18

    Fahreignungsregister; Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Tilgung;

  • VG Augsburg, 04.11.2015 - Au 7 S 15.1561

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 07.05.2020 - 5 L 447/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten im

  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2012 - 7 L 863/12

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tattagprinzip

  • VG Gelsenkirchen, 29.03.2011 - 7 L 271/11

    Zum zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis beim Erreichen von 18 Punkten im

  • VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 S 16.510

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei Überführung der Punkte aus dem

  • VG Ansbach, 06.03.2012 - AN 10 K 11.02065

    Entzug der FE; Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip; zeitlicher Abstand

  • VG Gelsenkirchen, 26.06.2012 - 7 L 661/12

    Fahrerlaubnis; Entziehtung; Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2012 - 7 L 174/12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Tattagsprinzip

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2011 - 7 L 1137/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2011 - 7 L 882/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2011 - 7 L 818/11

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 16.05.2011 - 7 L 439/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tilgung

  • VG Saarlouis, 26.02.2018 - 5 L 138/18

    Fahrerlaubnis - hier: aufschiebende Wirkung

  • VG Gelsenkirchen, 26.03.2014 - 7 L 373/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Ungeeignetheit

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2011 - 7 L 194/11

    Fahrerlaubnis, Punktesystem, Mehrfachtäter

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Rechtsprechung
   KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15554
KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10 (https://dejure.org/2010,15554)
KG, Entscheidung vom 11.11.2010 - 19 WF 180/10 (https://dejure.org/2010,15554)
KG, Entscheidung vom 11. November 2010 - 19 WF 180/10 (https://dejure.org/2010,15554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines im Wege der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts; Bindungswirkung einer uneingeschränkten Beiordnung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 48 Abs. 1; RVG § 46
    Vergütung eines im Wege der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts; Bindungswirkung einer uneingeschränkten Beiordnung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die uneingeschränkte Beiordnung gilt

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 121 ZPO
    Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete auswärtige Rechtsanwalt kann die ihm für die Anreise zum Termin entstandenen Auslagen ersetzt verlangen, wenn er dem Beteiligten gemäß § 121 ZPO uneingeschränkt beigeordnet worden ist.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 835
  • Rpfleger 2011, 217
  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 01.04.2008 - 6 W 203/07

    Gebühren und Auslagen des auswärtigen Prozesskostenhilfeanwalts

    Auszug aus KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10
    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07

    Vergütung des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts - Reisekosten zur

    Auszug aus KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10
    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Auszug aus KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10
    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
  • OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08

    Einschränkung der zu erstattenden Anwaltskosten bei Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10
    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auch bei - nach dem Beschlusstenor - nicht eingeschränkter Prozesskostenhilfebewilligung gilt die Einschränkung unmittelbar nach dieser Vorschrift, dass die Rechtsanwaltsbeiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgt (LAG München v. 27.10.2009 - 6 Ta 359/09, n.v.; v. 12.6. 2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2. 2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; OLG Naumburg v. 30.8.2001 - 13 WF 220/01; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, MDR 2000, 1038; nur ausnahmsweise OLG Dresden v. 1.10.2008 - 8 W 958/08, JurBüro 2009, 368; OLG Koblenz v. 17.7.2014 - 7 W 355/14, FamRZ 2015, 433; Groß, a.a.O., § 46 RVG Rz. 3; a.M. LAG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08, LAGE § 121 ZPO 2002 Nr. 3; OLG Brandenburg v. 1.4.2008 - 6 W 203/07, MDR 2009, 175; v. 1.10.2008 - 13 WF 68/08, juris; OLG Braunschweig v. 24.2.2005 - 2 W 283/04, OLGR Braunschweig 2005, 290, zu § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; OLG Celle v. 20.3.2007 - 23 W 31/07, FamRZ 2008, 162; KG v. 11.11.2010 - 19 WF 180/10, JurBüro 2011, 94; Thomas/Putzo/Seiler, a.a.O., § 121 Rz. 7).
  • OLG Hamm, 16.03.2017 - 6 WF 26/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Bindungswirkung der uneingeschränkten Beiordnung eines

    Demgemäß geht die ganz überwiegende Auffassung, der auch der Senat folgt, davon aus, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn im Rahmen der Beiordnung eines Rechtsanwaltes eine Beschränkung fehlt (KG Berlin FamRZ 2011, 835; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 2006; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706; Zöller-Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rn. 13; Musielak-Fischer, ZPO, 13. Auflage 2016, § 121 Rn. 18 b; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 696).
  • OLG Hamm, 24.02.2017 - 6 WF 234/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für die uneingeschränkte Beiordnung eines

    Demgemäß geht die ganz überwiegende Auffassung auch davon aus, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn im Rahmen der Beiordnung eines Rechtsanwaltes eine Beschränkung fehlt (KG Berlin FamRZ 2011, 835; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 2006; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706; Zöller-Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rn. 13; Musielak-Fischer, ZPO, 13. Auflage 2016, § 121 Rn. 18 b; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 696).
  • LAG Nürnberg, 25.03.2013 - 5 Ta 53/12

    Beiordnung - Reisekosten - auswärtiger Anwalt

    Ordnet damit das Gericht einen Rechtsanwalt uneingeschränkt bei, so steht für das Vergütungsfestsetzungsverfahren fest, dass seine Reisekosten zum Termin zu erstatten sind (KG vom 11.11.2010 - 19 WF 180/10 - MDR 2011, 327 f. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10   

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https://dejure.org/2010,16567
KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10 (https://dejure.org/2010,16567)
KG, Entscheidung vom 02.11.2010 - 12 U 48/10 (https://dejure.org/2010,16567)
KG, Entscheidung vom 02. November 2010 - 12 U 48/10 (https://dejure.org/2010,16567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Recht der Parteien auf mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückausfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem den Schutzstreifen für Radfahrer benutzenden Fahrzeug des fließenden Verkehrs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlüssiger Verzicht auf Anhörungsrecht in mündl. Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Schlüssiger Verzicht auf das Anhörungsrecht in der mündlichen Verhandlung! (IBR 2011, 1145)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 58 O 91/08
  • KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1199
  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

    Auszug aus KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10
    Denn damit war der Vorgang des Einfahrens aus einer Grundstückseinfahrt noch nicht beendet; dies ist nämlich erst dann der Fall, wenn jede Einflussnahme des Einfahrens auf das weitere Verkehrsgeschehen auszuschließen ist, wenn also sich der Einfahrende vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, wobei der Einfahrvorgang nicht dadurch unterbrochen wird, dass der Einfahrende bereits einige Zeit in einer wartenden Position weitgehend auf der Fahrbahn gestanden hat (so Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 12 U 5/07 - VRS 114, 405 = KGR 2008, 855; Senat, MDR 2008, 562 = VRS 114, 204 = NZV 2008, 413 = KGR 2008, 410; KG, Urteil vom 18. Januar 2010 - 22 U 121/09 - ).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Auszug aus KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10
    Denn damit war der Vorgang des Einfahrens aus einer Grundstückseinfahrt noch nicht beendet; dies ist nämlich erst dann der Fall, wenn jede Einflussnahme des Einfahrens auf das weitere Verkehrsgeschehen auszuschließen ist, wenn also sich der Einfahrende vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, wobei der Einfahrvorgang nicht dadurch unterbrochen wird, dass der Einfahrende bereits einige Zeit in einer wartenden Position weitgehend auf der Fahrbahn gestanden hat (so Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 12 U 5/07 - VRS 114, 405 = KGR 2008, 855; Senat, MDR 2008, 562 = VRS 114, 204 = NZV 2008, 413 = KGR 2008, 410; KG, Urteil vom 18. Januar 2010 - 22 U 121/09 - ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Zudem ist der Fahrer des Klägerfahrzeugs als Kraftfahrer nicht in den Schutzbereich des Schutzstreifens als Teil der Fahrbahn einbezogen, dessen Sinn und Zweck schon nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darin besteht, die Gefährdung von Radfahrern auszuschließen (KG VersR 2011, 1199; Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 42 StVO Rn. 92).
  • KG, 18.02.2019 - 25 U 16/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines vom

    Ereignet sich ein Unfall im Zusammenhang mit dem Einfahren auf die Fahrbahn, streitet der Beweis des ersten Anscheins gegen den Einfahrenden (KG, Beschluss vom 02. November 2010 - 12 U 48/10, BeckRS 2010, 30432) mit der Folge, dass dieser in der Regel in vollem Umfang oder ganz überwiegend haftet (BGH NJW-RR 2012, 157, 158; OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1056, 1057).

    Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn (KG, Beschluss vom 02. November 2010 - 12 U 48/10, BeckRS 2010, 30432).

    Die von der Berufung zitierten Entscheidungen betreffen nicht vergleichbare Fallgestaltungen, nämlich eine Kollision zweier Kraftfahrzeuge im Bereich eines Schutzstreifens (KG, Beschluss vom 02. November 2010 - 12 U 48/10), die Haftungsverteilung zwischen dem vorfahrtberechtigten, berechtigterweise einen Schutzstreifen nutzenden Pkw und einem querenden Radfahrer (AG Mitte, Urteil vom 14. November 2011 - 108 C 3467/10, NZV 2012, 381) und die Haftung eines Radfahrers, der vom Radweg auf eine Fahrbahn ohne Schutzstreifen einfuhr (LG Münster, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 3 S 58/05).

  • OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15

    Sachverständigenbeweis; Anhörung; wesentlicher Verfahrensfehler; Aufhebung

    Ein solcher Verzicht kann sich unter Umständen auch daraus ergeben, dass ein zuvor erklärter Antrag auf Ladung des Sachverständigen zum Zwecke der mündlichen Erörterung seines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung, zu der der Sachverständige nicht geladen worden ist nicht wiederholt, sondern lediglich mit dem Antrag zur Hauptsache verhandelt wird (vgl. KG VersR 2011, 1199).
  • OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 U 2466/21

    1. Holt das Gericht statt der beantragten Ladung eines Sachverständigen ein

    In dem Verhalten der Klägerin ist mithin ein konkludenter Verzicht auf die beantragte Anhörung des gerichtlich bestellten Sachverständigen Prof. Witte zu sehen (vgl. KG VersR 2011, 1199; Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 411 Rz. 5 a).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2018 - 12 U 9/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine unterbliebene Parteianhörung im

    Die Anhörung des Sachverständigen ist zum einen nur dann nicht geboten, wenn die Beweisaufnahme nach geänderter Auffassung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich erscheint (KG, Beschluss vom 02.11.2010 - 12 U 48/10, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14

    Konkludenter Verzicht; Sachaufklärung

    Denn jedenfalls hat die Beklagte auf die Ladung des Sachverständigen nach § 411 Abs. 3 ZPO konkludent verzichtet, indem sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht dessen Nichtladung nicht gerügt und die Ladung des Sachverständigen nicht nochmals beantragt hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 2.11.2010 - 12 U 48/10 -, juris Rn. 8ff.; Greger, a. a. O., § 411 Rn. 5a).
  • LG Köln, 08.07.2011 - 7 O 424/04
    Ein solcher stillschweigender Verzicht ist möglich und wird etwa angenommen, wenn die Schließung der Beweisaufnahme widerspruchslos hingenommen wird (BGH, Urteil vom 02.11.1993, NJW 1994, 329, OLG Köln, Beschluss vom 02.07.2010 - 19 U 171/09, KG, Urteil vom 02.11.2010, 12 U 48/10, Zöller-Greger, 28. Aufl., § 401 ZPO, Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 159/13

    Berechnung des Verdienstausfallschadens aufgrund unfallbedingter Verletzungen

    Zudem hat der Kläger das Unterlassen der Ladung des Sachverständigen zu dem Termin in der letzten mündlichen Verhandlung nicht gerügt, worin ein konkludenter Verzicht auf einen etwaigen Antrag zu sehen ist (Greger in: Zöller, ZPO-Kommentar, 30. Aufl. 2014, § 411 ZPO Rn. 5a mit Hinweis auf KG VersR 2011, 1199).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10   

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https://dejure.org/2010,29803
OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 (https://dejure.org/2010,29803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 (https://dejure.org/2010,29803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 Ss 866/10 (https://dejure.org/2010,29803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Abschiebung, Betretenserlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin nach erfolgter Abschiebung ohne Betretenserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin nach erfolgter Abschiebung ohne Betretenserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Berufungsverwerfung nach Abschiebung, so einfach ist das nicht

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten nach erfolgter Abschiebung

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn dem rechtskräftig ausgewiesenen Angeklagten durch die zuständige Ausländerbehörde eine Betretenserlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt worden wäre (vgl. OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 4 Ws 304/03

    Berufungseinlegung durch den abgeschobenen Angeklagten: Öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    Zwar konnte der Angeklagte im Wege der öffentlichen Zustellung wirksam geladen werden (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 219 ), jedoch lassen die Gründe des angefochtenen Urteils besorgen, dass das Landgericht den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung im Sinne des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO verkannt hat.
  • BayObLG, 31.01.2000 - 4St RR 6/00

    Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung bei Fernbleiben eines ausgewiesenen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • KG, 05.03.1991 - 1 Ss 3/91

    Ausbleiben; Hauptverhandlung; Fernbleiben; Entschuldigung; Abschiebung;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • LG Dresden, 05.08.2010 - 10 Ns 422 Js 13356/08

    Rechtsfolgen des unentschuldigten Fernbleibens eines rechtskräftig nach Algerien

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    Das Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin ist auch dann genügend entschuldigt, wenn der Angeklagte nach erfolgter Abschiebung dem Gericht seine Anschrift in seinem Heimatland nicht mitgeteilt hat, da dieser Umstand der Beantragung einer Betretenserlaubnis für den Angeklagten nicht im Wege steht (a.A. LG Dresden VRR 2010, 363 = sTRR 2010, 363).
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    (1) Allerdings ist das Ausbleiben eines Angeklagten, der nach einer Ausweisung das Bundesgebiet verlassen hat, genügend entschuldigt, da dieser sich strafbar machen würde, wenn er erneut in das Bundesgebiet einreist und ihm auch keine Ausnahmeerlaubnis zur Wiedereinreise erteilt wurde (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.01.2000 - 4St RR 6/00 -, StV 2001, 339, juris Rn. 7; vom 20.06.1994 - 5St RR 49/94 -, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 -, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -, NStZ-RR 2004, 338, juris Rn. 19; Löwe-Rosenberg/ Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 43; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 25; KK-StPO/ Paul, 9. Aufl. 2023, StPO § 329 Rn. 11; s.a. BeckOK StPO/Eschelbach, 49. Ed. 01.10.2023, StPO § 329 Rn. 25; Burhoff/Hillenbrand/Laudon in: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. Aufl., 2022, Rn. 815).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 24.09.2010 - 4 Qs 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23291
LG Koblenz, 24.09.2010 - 4 Qs 56/10 (https://dejure.org/2010,23291)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.2010 - 4 Qs 56/10 (https://dejure.org/2010,23291)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 2010 - 4 Qs 56/10 (https://dejure.org/2010,23291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fehlerhafte Kostengrundentscheidung, Bindung, Rechtspfleger

  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Rechtspflegers an eine bestandskräftige und fehlerhafte und grob gesetzwidrige Kostengrundentscheidung m Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Bindung eines Rechtspflegers an eine bestandskräftige und fehlerhafte und grob gesetzwidrige Kostengrundentscheidung m Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die Landeskasse trägt die notwendigen Auslagen der Nebenklage?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Rechtspfleger kann nicht machen, was er will

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 30.05.2001 - 8 Qs 194/00

    Keine Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Grundentscheidung über Auslagen des

    Auszug aus LG Koblenz, 24.09.2010 - 4 Qs 56/10
    Lediglich dann, wenn die Kostengrundentscheidung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nichtig ist, wenn nämlich die Anerkennung der Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für alle billig und gerecht Denkenden geradezu unerträglich wäre, die Entscheidung im Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien unserer rechtstaatlichen Ordnung krass widerspräche, kann die Kostengrundentscheidung unbeachtlich sein (Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 -, Meyer-Goßner a.a.O., § 464b Rdnr. 1).
  • OLG Bremen, 16.02.2015 - 1 Ws 1/15

    Gültigkeit einer gesetzeswidrigen Kostengrundentscheidung über die notwendigen

    Dies soll selbst dann gelten, wenn sie eine dem geltenden Recht unbekannte und von vornherein unzulässige Rechtsfolge ausspricht, fehlerhaft, oder sogar grob gesetzwidrig ist (LG Koblenz, Beschluss vom 24.09.2010 - 4 Qs 56/10 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 Ws 55/03 -, NZV 2003, 436; LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 -, NStZ-RR 2001, 383, 384; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 464 Rn. 29; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464b Rn. 1; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 464b Rn. 2).

    Eine Nichtigkeit wäre nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur dann anzunehmen, wenn die Anerkennung der Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre (LG Koblenz, Beschluss vom 24.09.2010 - 4 Qs 56/10 -, juris Rn. 14; LG Saarbrücken, aaO).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    Diesbezüglich gilt der allgemeine Grundsatz, dass der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat, wenn diese nicht dem Angeklagten aufzuerlegen sind bzw. auferlegt werden; diese dürfen nicht der Staatskasse zur Last fallen (siehe BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14 -, juris Rn. 26 f. mwN; LG Koblenz, Beschluss vom 24. September 2010 - 4 Qs 56/10 - sowie Beschluss vom 6. Februar 2006 - 1 Qs 40/06 -, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 472 Rn. 3; KK-StPO/Gieg, aaO, § 472 Rn. 2; Hilger in Löwe/Rosenberg, aaO, § 472 Rn. 4; aA zur Vermeidung unnötiger Härten BeckOK StPO/Weiner, aaO, § 472 Rn. 3a und 5).
  • LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11

    Kostentragung, Nebenkläger, Bindungswirkung, Kostengrundentscheidung

    Die Kosten der Beteiligung des Nebenklägers sind gem. § 472 Abs. 1 S.1 StPO vom Angeklagten zu erstatten, wenn er wegen der Tat verurteilt wird, andernfalls trägt sie nach allgemeinen Grundsätzen der Nebenkläger selbst; keinesfalls dürfen seine Auslagen der Staatskasse überbürdet werden (Karlsruher Kommentar zur StPO, 7.Auflage, § 472 Rn. 2; (Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 53.Auflage, Rn. 3, m.w.N.; LG Koblenz AGS 2011, 353 f. u. schon Beschl. v. 6.2.2006 - 1 Qs 40/06.
  • LG Koblenz, 09.05.2014 - 2070 Js 326401113

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsantrags im Hinblick auf die Kostentragung

    Die Kosten der Beteiligung des Nebenklägers sind gem. § 472 Abs. 1 S.1 StPO vom Angeklagten zu erstatten, wenn er wegen der Tat verurteilt wird, andernfalls trägt sie nach allgemeinen Grundsätzen der Nebenkläger selbst; keinesfalls dürfen seine Auslagen der Staatskasse überbürdet werden (Karlsruher Kommentar zur StPO, 7.Auflage, § 472 Rn. 2; (Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 53.Auflage, Rn. 3, m.w.N.; LG Koblenz AGS 2011, 353 f. u. schon Beschl. v. 6.2.2006 - 1 Qs 40/06.
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