Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2275
BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11 (https://dejure.org/2011,2275)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2011 - 5 StR 355/11 (https://dejure.org/2011,2275)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2011 - 5 StR 355/11 (https://dejure.org/2011,2275)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 3 StPO
    Strafurteil: Zulässigkeit der Verweisung auf Videofilme auf CDs

  • Wolters Kluwer

    Auf CD gespeicherte Videofilme (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") als Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als unbegründet

  • rewis.io

    Strafurteil: Zulässigkeit der Verweisung auf Videofilme auf CDs

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafurteil: Zulässigkeit der Verweisung auf Videofilme auf CDs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Auf CD gespeicherte Videofilme (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") als Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als unbegründet

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Auf CD gespeicherte Videofilme (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") als Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO ; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ob im Urteil auf ein Video Bezug genommen werden kann sagen wir nicht...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    BGH kneift :-)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 166
  • VRR 2011, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11
    Indes enthalten bereits die Gründe des angefochtenen Urteils auch ohne die Verweisungen eine aus sich heraus verständliche, allein tragfähige Identifizierung des Angeklagten als Täter, die auf möglichen und nachvollziehbaren Schlussfolgerungen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 - BGHSt 36, 1, 14).
  • OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09

    Zulässigkeit der Täteridentifikation durch eine Videoaufzeichnung

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11
    Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich bei den gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO in Bezug genommenen, auf CD gespeicherten Videofilmen (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") um Abbildungen im Sinne dieser Vorschrift handeln würde (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 520 mwN; aA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 9 f.; OLG Brandenburg, DAR 2005, 635, 636), läge hier eine wirksame Inbezugnahme nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss OWi 132 B/04

    Strafprozessrecht: Identifizierung eines Fahrzeugführers anhand eines

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11
    Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich bei den gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO in Bezug genommenen, auf CD gespeicherten Videofilmen (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") um Abbildungen im Sinne dieser Vorschrift handeln würde (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 520 mwN; aA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 9 f.; OLG Brandenburg, DAR 2005, 635, 636), läge hier eine wirksame Inbezugnahme nicht vor.
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, das Urteil möglicherweise tragende Umstände selbst an passender Stelle herauszufinden und zu bewerten; bei einem solchen Vorgehen handelt es sich nicht mehr um ein Nachvollziehen des Urteils, sondern um einen Akt eigenständiger Beweiswürdigung, der dem Revisionsgericht verwehrt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2011, 5 StR 355/11).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des

    Ferner kommt es nicht darauf an, dass die Verfahrensrüge, die den auf die Erholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag zum Gegenstand hat, unzulässig ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), da sie insbesondere den Inhalt der ausdrücklich zum "Teil des Beweisantrags' gemachten Daten-DVD nicht mitteilt (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606 mwN; zu einer entsprechenden Bezugnahme in einem Urteil auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53; Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 355/11, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 3; vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, StV 2013, 73).
  • BayObLG, 31.01.2022 - 202 ObOWi 106/22

    Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen

    cc) Darauf, dass der Tatrichter im Rahmen seiner Bezugnahme nicht einmal die Fundstelle in der Akte zitiert (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14.09.2011 - 5 StR 355/11 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 S. 3 Verweisung 3), kommt es nach alledem nicht mehr entscheidend an.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5054
OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11 (https://dejure.org/2011,5054)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11 (https://dejure.org/2011,5054)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - III-3 RBs 30/11 (https://dejure.org/2011,5054)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StVO § 3
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsfeststellungen, Anforderungen, Geständnis

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Anforderungen, Geständnis

  • openjur.de

    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Messverfahren, Toleranzabzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 267 Abs. 1; OWiG § 46 Abs. 1 StVG § 24; StVO §§ 3, 41 Abs. 1 Zeichen 274
    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Messverfahren, Toleranzabzug

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung eines glaubhaften Geständnisses des Betroffenen im Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem Ordnungswidrigkeiten-Täter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Urteil und Mindestangaben

  • rechtsportal.de

    OWiG § 17 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 6
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Geständnis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OLG Hamm zur Geschwindigkeitsüberschreitung und Geständnis

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 13 Js 1986/10
  • AG Bielefeld - 35 OWi 1291/10
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.1993 (NZV 1993, 485 ff.) zu den Feststellungen zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt es keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entweder auf ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen oder auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 291, 301; ebenso: OLG Köln NZV 2003, 100; ).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 291, 301) ausgeführt, dass der Begriff des Geständnisses im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung haben könne, ein Geständnis aber insbesondere auch dann vorliege, wenn der Betroffene an den konkreten Vorfall überhaupt keine Erinnerung habe, aufgrund seines regelmäßigen Fahrverhaltens oder der anders gelagerten Zielrichtung seines Verteidigungsvorbringens die Zuverlässigkeit der Geräte und das Ergebnis der Messung aber nicht bezweifeln will (BGH, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 22/07

    Abstandsunterschreitung; Feststellungen; Geständnis; standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Beide Entscheidungsgrundlagen stehen nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alternativ nebeneinander, so dass es der Mitteilung des Messverfahrens und der Messtoleranz dann nicht bedarf, wenn ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vorliegt (Senat, Beschluss vom 01.02.2008 - 3 Ss OWi 22/07- iuris = NStZ-RR 2008, 355; ebenso nunmehr auch: OLG Hamm , Beschluss vom 25.02.2010 - III-(5) 6 Ss OWi 980/09; vgl. auch Saarl.

    Aber auch in der Beweiswürdigung sind Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug dann entbehrlich, wenn der Betroffene die Tat eingestanden hat (Senat, Beschluss vom 1.02.2008, 3 Ss OWi 22/07, Saarländisches OLG, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung (BVerfGE 27, 18,28 f.; 45, 272,288 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Soweit Einzelrichter des Senats dies in der Vergangenheit vereinzelt anders entschieden haben (etwa Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06; Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 960/06 - beide iuris ) wird daran nicht mehr festgehalten.
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen; Geständnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Urlaub; Beschäftigung eines Fahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02

    Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 291, 301; ebenso: OLG Köln NZV 2003, 100; ).
  • OLG Hamm, 22.07.1993 - 4 Ss OWi 737/93

    Erhöhung des Höchstmaßes des Bußgeldrahmens; Fahrlässige Zuwiderhandlung; Maß an

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Das hierdurch die reduzierte (zweimonatige) Verhängung eines im Bußgeldbescheid vorgesehenen (dreimonatigen) Fahrverbotes ausgeglichen werden sollte, rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1994, 201).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396).
  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

  • OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03

    Anforderungen an ein Geständnis in Bußgeldsachen

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 2b Ss OWi 218/19

    Urteilsgründe bei standardisiertem Geschwindigkeitsmessverfahren ohne

    Grundsätzlich genügt ein Urteil bzw. ein Beschluss in Bußgeldsachen den Anforderungen der §§ 79 Abs. 3 OWiG, 267 StPO, wenn im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung, bei der der Tatnachweis mittels eines standardisierten Messverfahrens erfolgt, das verwendete Verfahren und das nach Abzug der Messtoleranz gewonnene Messergebnis mitgeteilt wird (BGH NStZ 1993, 592 = BGHSt 39, 291; OLG Köln NZV 2000, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006, Az.: 2 Ss OWi 455/06; Beschluss vom 1. Februar 2008, Az.: 3 Ss OWi 22/07; Beschluss vom 15. Februar 2011, Az.: 3 RBs 30/11, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NZV 2010, 212).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 53 Ss OWi 587/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle einer

    Grundsätzlich genügt ein Urteil bzw. ein Beschluss in Bußgeldsachen den Anforderungen der §§ 79 Abs. 3 OWiG , 267 StPO , wenn im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung, bei der der Tatnachweis mittels eines standardisierten Messverfahrens erfolgt, das verwendete Verfahren und das nach Abzug der Messtoleranz gewonnene Messergebnis mitgeteilt wird (BGH NStZ 1993, 592 = BGHSt 39, 291 ; OLG Köln NZV 2000, 97 ; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006, Az.: 2 Ss OWi 455/06; Beschluss vom 1. Februar 2008, Az.: 3 Ss OWi 22/07; Beschluss vom 15. Februar 2011, Az.: 3 RBs 30/11, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NZV 2010, 212 ).
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