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   KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09   

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https://dejure.org/2011,13580
KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09 (https://dejure.org/2011,13580)
KG, Entscheidung vom 30.09.2011 - 1 Ws 66/09 (https://dejure.org/2011,13580)
KG, Entscheidung vom 30. September 2011 - 1 Ws 66/09 (https://dejure.org/2011,13580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr, Strafverfahren, Einstellung, Mitwirkung, Festgebühr

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr, Strafverfahren, Einstellung, Mitwirkung, Festgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141; RVG -VV Nr. 5115
    Rechtsanwaltsvergütung [Befriedungsgebühr]; Mitwirkungserfordernis; Festgebühr aus der Rahmenmitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 438
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 24.10.2006 - 4 Ws 131/06

    Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers: Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09
    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts muss die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein, wobei keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 4 Ws 131/06 - und 28. April 1999 - 4 Ws 47/99 - [zu § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BRAGO], beide bei juris).

    Soweit in der früheren Rechtsprechung des Kammergerichts für die Erfüllung des Gebührentatbestands unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 15/1971, S. 227 f.) darüber hinaus verlangt worden ist, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts "intensiv und zeitaufwändig" gewesen sein muss (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2006 aaO.), hält der seit 2007 für Anträge und Rechtsmittel nach dem RVG allein zuständige Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09
    In den praktischen Konsequenzen sind indes die Unterschiede zur herrschenden Meinung, die auf das Erfordernis der (Mit-)Kausalität verzichtet und jede Tätigkeit genügen lässt, die auf die Förderung des Verfahrens gerichtet und zur Verfahrensbeendigung "objektiv geeignet" ist (vgl. etwa OLG Stuttgart AGS 2010, 292 ; BGH (9. Zivilsenat) AGS 2008, 491 [zu Nr. 5115 VV RVG]; jew. m.w.Nachw.), gering.

    Dass der Verteidiger dieses Vorbringen im Zwischenvorfahren nicht noch einmal wiederholt hat, ist ohne Belang (vgl. BGH AGS 2008, 491 m.w.Nachw.: "reine Förmelei", die nur zu einer unnötigen Aufblähung der Akten führte).

  • KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99

    Zusatzgebühr bei endgültiger Verfahrenseinstellung - Verfahrensfördernder

    Auszug aus KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09
    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts muss die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein, wobei keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 4 Ws 131/06 - und 28. April 1999 - 4 Ws 47/99 - [zu § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BRAGO], beide bei juris).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Zusätzliche Gebühr wegen Mitwirkung an der

    Auszug aus KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09
    In den praktischen Konsequenzen sind indes die Unterschiede zur herrschenden Meinung, die auf das Erfordernis der (Mit-)Kausalität verzichtet und jede Tätigkeit genügen lässt, die auf die Förderung des Verfahrens gerichtet und zur Verfahrensbeendigung "objektiv geeignet" ist (vgl. etwa OLG Stuttgart AGS 2010, 292 ; BGH (9. Zivilsenat) AGS 2008, 491 [zu Nr. 5115 VV RVG]; jew. m.w.Nachw.), gering.
  • KG, 17.12.2008 - 1 Ws 345/08

    Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft,

    Auszug aus KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09
    Die Beweislast, dass die Tätigkeit des Verteidigers für die Verfahrenserledigung nicht förderlich war, trägt als Gebührenschuldner die Staatskasse (vgl. Senat AGS 2009, 324 ).
  • KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16

    Vergütungsfestsetzung für den Rechtsanwalt im strafrechtlichen

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG als Betragsrahmengebühr eine Festgebühr ist (vgl. Senat JurBüro 2012, 466; Burhoff in Gerold/Schmidt a.a.O., Nr. 4141 VV RVG Rdn. 50 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2017 - 2 Ws 35/17

    Entstehung einer Erledigungs- bzw. Befriedigungsgebühr gem. Nr. 4141 RVG-VV

    Der Senat teilt insoweit die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein muss (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2011, Az. 1 Ws 66/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 08. März 2016, Az. 1 Ws 49116 mN; zitiert nach juris), d. h., der Anwalt auf die Rücknahme irgendwie Einfluss genommen haben muss.
  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, wonach der Beitrag des Rechtsanwalts für die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung (mit-)ursächlich gewesen sein muss, damit die Gebühr Nr. 4141 VV RVG entsteht (so auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.07.2017 - 2 Ws 35/17 - Rn. 7; KG Berlin, Beschl. v. 30.09.2011 - 1 Ws 66/09 - Rn. 5; OLG Köln, Beschl. v. 11.03.2009-2 Ws 55/09 - Rn. 11).
  • LG Cottbus, 11.01.2017 - 22 Qs 224/16

    Mitwirkung, Förderung der Einstellung

    Unerheblich ist, ob das Verfahren auch ohne die Mitwirkung des Rechtsanwaltes eingestellt worden wäre, vgl. KG JurBüro 2012, 466, und welche Tätigkeit der Rechtsanwalt erbringt.
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