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   LG Wuppertal, 07.07.2010 - 26 Qs 149/10   

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https://dejure.org/2010,5552
LG Wuppertal, 07.07.2010 - 26 Qs 149/10 (https://dejure.org/2010,5552)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07.07.2010 - 26 Qs 149/10 (https://dejure.org/2010,5552)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 26 Qs 149/10 (https://dejure.org/2010,5552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Terminsvertreters in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Einzeltätigkeitsgebühr nach Nr. 5200 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Teil 5 Abschn. 1 VV; RVG Nr. 5200 VV
    Anspruch eines Terminsvertreters in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Einzeltätigkeitsgebühr nach Nr. 5200 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entweder Vollverteidiger oder Einzeltätigkeit - beides zusammen geht nicht.

Verfahrensgang

  • AG Remscheid - 16 OWi 243/09
  • LG Wuppertal, 07.07.2010 - 26 Qs 149/10

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.07.2010 - 26 Qs 149/10
    Gebühren entstehen in diesem Fall in gleichem Umfang wie bei einer Terminswahrnehmung durch den Verteidiger selbst (so zu der vergleichbaren Problematik bei einem beigeordneten Pflichtverteidiger: OLG Karlsruhe, 3 Ws 281/08).
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