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   OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10 - 151   

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https://dejure.org/2011,4264
OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10 - 151 (https://dejure.org/2011,4264)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.08.2011 - 1 U 505/10 - 151 (https://dejure.org/2011,4264)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. August 2011 - 1 U 505/10 - 151 (https://dejure.org/2011,4264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Sittenwidrigkeit, abgepresste Vereinbarung

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Sittenwidrigkeit, Abschluss, zeitnah Termin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer vor dem Gerichtstermin vom Mandanten durch den Rechtsanwalt verlangten Erklärung über die Kostenübernahme unter Androhung einer nicht erfolgenden anschließenden Vertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer unter der Androhung der Mandatsniederlegung geschlossenen Gebührenvereinbarung mit einem Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein "abgepresster" Schuldbeitritt sittenwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10
    Nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist es nur dann, wenn besondere Umstände hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01 -, NJW 2002, S. 2774, 2775).

    Zwar begründet der Tatbestand einer Drohung oder arglistigen Täuschung außer der Anfechtungsmöglichkeit auch einen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens beim Vertragsschluss, der dem Bedrohten oder Getäuschten das Recht gibt, auch ohne Ausübung eines Gestaltungsrechts Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit zu verlangen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01 -, NJW 2002, S. 2774, 2775 mwN).

    Wie ausgeführt, ist eine Kündigung des Mandatsvertrages jederzeit möglich; eine Kündigung zur Unzeit wird durch den in § 627 Abs. 2 Satz 2 BGB vorgesehenen Schadensersatzanspruch des Mandanten kompensiert (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01 -, NJW 2002, S. 2774, 2775).

    Entscheidend ist, ob der Drohende an der Erreichung des Zwecks ein berechtigtes Interesse hat und die Drohung nach Treu und Glauben als ein angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01 -, NJW 2002, S. 2774, 2775).

  • BGH, 12.01.1978 - III ZR 53/76
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10
    Er muss sich um einen neuen Prozessbevollmächtigten bemühen und schuldet diesem ggf. die gleichen Gebühren, die er an den bisherigen entrichten musste (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 53/76 -, juris, Absatz-Nr. 22).

    Schließlich ist eine Drohung als Mittel zur Durchsetzung einer berechtigten Forderung nicht widerrechtlich, soweit der Drohende ein schützenswertes Interesse an ihr hat, weil er wegen des bisherigen Verhaltens des Bedrohten auf andere Weise keine Klarheit über dessen Absichten gewinnen kann (BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 53/76 -, juris, Absatz-Nr. 37).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10
    Dies ist dann der Fall, wenn eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufgeworfen wird, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des Bundesgerichtshofs erforderlich machen (vgl. BGHZ 154, 288, 291 f.; Ackermann, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 543 Rn. 12).
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10
    Es genügt, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, wobei dem gleichsteht, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1997 - V ZR 74/96 -, NJW-RR 1998, S. 590, 591 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01

    E-Mail - Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10
    Mit Eingang im Postfach des Empfängers ist die Willenserklärung damit zugegangen, da sie derart in den Machtbereich gelangte, dass die Beklagte davon Kenntnis nehmen konnte (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. Mai 2002 - 2 HK O 9432/01 -, NJW-RR 2002, S. 1721, 1722).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10
    Von einer widerrechtlichen Drohung geht der Bundesgerichtshof allerdings dann aus, wenn der Verteidiger unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung seinen Mandanten mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zur Unterzeichnung einer Gebührenvereinbarung veranlasst (vgl. BGHZ 184, 209, 210).
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