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   OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 97/12, 4 St RR 97/12   

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OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 97/12, 4 St RR 97/12 (https://dejure.org/2012,14207)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2012 - 4St RR 97/12, 4 St RR 97/12 (https://dejure.org/2012,14207)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 4St RR 97/12, 4 St RR 97/12 (https://dejure.org/2012,14207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Feststellungen, Umfang,

  • openjur.de

    Beschränkt sich das erstinstanzliche Urteil auf Feststellungen zum reinen Schuldvorwurf nach §§ 316 StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, ohne auf die auch für die Rechtsfolgenbemessung wesentlichen Begleitumstände der Tat (Anlass und Motiv, Fahrtstrecke, Verkehrsumstände zur Tatzeit) ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur unbeachtlichen Rechtsmittelbeschränkung bei Fahrerlaubnisentzug

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 51
  • VRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 18.02.2008 - 4St RR 202/07

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: Erforderlichkeit von

    Auszug aus OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 97/12
    Beschränkt sich das erstinstanzliche Urteil auf Feststellungen zum reinen Schuldvorwurf nach §§ 316 StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, ohne auf die auch für die Rechtsfolgenbemessung wesentlichen Begleitumstände der Tat (Anlass und Motiv, Fahrtstrecke, Verkehrsumstände zur Tatzeit) einzugehen, ist eine nach § 318 StPO erklärte Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen unwirksam und das die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung zugrunde legende Berufungsurteil unterliegt aufgrund der erhobenen Sachrüge schon aus diesem Grunde der Aufhebung (im Anschluss an die ständige Senatsrechtsprechung StraFo 2008, 210).

    (OLG München Beschluss vom 4. April 2012 - Aktenzeichen: 4 StRR 046/12, S. 4 f.; Beschluss vom 18. Februar 2008 - Aktenzeichen: 4 StRR 207/07 = OLG München StraFO 2008, 210; Beschluss vom 10. August 2011 - Aktenzeichen: 4 StRR 127/11; Beschluss vom 19. August 2010 - Aktenzeichen: 4 StRR 118/10, S. 4).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Das Oberlandesgericht Nürnberg möchte die Revision des Angeklagten wie beantragt verwerfen, sieht sich daran aber durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bamberg (Urteil vom 25. Juni 2013 - Az. 3 Ss 36/13) und München (Beschluss vom 8. Juni 2012 - 4 StRR 97/12 und Urteil vom 18. Februar 2008 - 4 StRR 202/07) gehindert.
  • OLG Dresden, 11.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 652/13

    Kleinstmotorrad; ("Pocketbike")

    (Festhalten an Senatsrechtsprechung, Urteil vom 13. Oktober 2003 - 2 Ss 228/03 -, juris; ebenso OLG Koblenz NZV 2013, 411-412; entgegen OLG München ZfSch 2012, 472 f.; und OLG Bamberg, Urteil vom 25. Juni 2013 - 3 Ss 36/13 - juris; OLG Bamberg StRR 2013, 83).

    (Festhalten an Senatsrechtsprechung, Urteil vom 13. Oktober 2003 - 2 Ss 228/03 -, juris; ebenso OLG Koblenz NZV 2013, 411-412; entgegen OLG München ZfSch 2012, 472 f.; und OLG Bamberg, Urteil vom 25. Juni 2013 - 3 Ss 36/13 - juris; OLG Bamberg StRR 2013, 83).

    Der Senat hält - entgegen anderen Oberlandesgerichten, insbesondere dem Oberlandesgericht München (OLG München ZfSch 2012, 472 f.; ebenso OLG Bamberg, Urteil vom 25. Juni 2013 - 3 Ss 36/13 - juris; OLG Bamberg StRR 2013, 83) - an seiner Ansicht fest, dass hierfür die vorwerfbare (schuldhafte) und ungerechtfertigte Erfüllung aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Strafnorm ausreicht (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2003 - 2 Ss 228/03 -, juris; wie hier: OLG Koblenz NZV 2013, 411-412).

    Das Oberlandesgericht München hat zwar in ständiger Rechtsprechung zur Berufungsbeschränkung nach § 318 StPO (vgl. u.a. Beschluss - 5 StRR 119/07 - vom 03.07.2008 bei juris Rdnr. 17, BeckRS 2008, 14716; Urteil - 4 StRR 97/12 - vom 08.06.2012 bei juris Rdnr. 12, BeckRS 2012, 13803, m.w.N.) ausgeführt, dass die Schuldfeststellungen grundsätzlich keine tragfähige Strafzumessungsgrundlage bildeten, wenn sie sich nicht zu den Gegebenheiten der Fahrt selbst verhalten, weil die Schuld des Täters einer Straftat nach § 21 StVG dadurch wesentlich bestimmt sein könne.

  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Aus diesem Grund muss das Revisionsgericht auch nachprüfen, ob und inwieweit erklärte Berufungsbeschränkungen (§ 318 StPO) rechtswirksam waren (OLG Bamberg, Beschl. v. 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14 = OLGSt StPO § 318 Nr. 24 und 31.07.2014 - 2 Ss 77/14 [unveröffentlicht]; OLG Bamberg, Urt. v. 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10; OLG München ZfS 2012, 472; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 318 Rn. 33; § 352 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Vorlagefrage an den BGH

    Gehindert sieht sich der Senat an dieser Entscheidung durch einen Beschluss und ein Urteil des Oberlandesgerichts München sowie durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG München Beschluss vom 8. Juni 2012, 4 StRR 97/12, hier zitiert nach NZV 2014, 51 ; Urteil vom 18. Februar 2008, 4 StRR 202/07, zitiert nach juris; OLG Bamberg Urteil vom 25. Juni 2013, 3 Ss 36/13, zitiert nach juris).

    Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. Juni 2012 hat der Tatrichter Feststellungen auch zur Fahrstrecke zu treffen, zu den Beweggründen und zum Anlass der Tat sowie zu den Verkehrsverhältnissen bei ihrer Begehung; insbesondere dazu, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden seien (NZV 2014, 51 [52]).

  • OLG Bamberg, 25.06.2013 - 3 Ss 36/13

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Beschränkung auf den

    Gerade bei Beschränkungen der Berufungen auf das Strafmaß umfasst diese Prüfung deshalb auch, ob der vom Amtsgericht festgestellt Sachverhalt in Hinsicht auf die Rechtsfolgen tragfähig ist oder sich als lückenhaft erweist (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2012 - 3 Ss 136/12 = BA 50 [2013], 88 f.; Anschluss u.a. an OLG München, Beschluss vom 08.06.2012 - 4 StRR 97/12 = zfs 2012, 472 f. und OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2013 - 2 Ss 150/12).

    Gerade bei Beschränkungen der Berufungen auf das Strafmaß umfasst diese Prüfung deshalb auch, ob der vom Amtsgericht festgestellt Sachverhalt in Hinsicht auf die Rechtsfolgen tragfähig ist oder sich als lückenhaft erweist (vgl. zuletzt z.B. OLG München, Beschluss vom 08.06.2012 - 4 StRR 97/12 [bei juris] = zfs 2012, 472 f.und OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2013 - 2 Ss 150/12 [bei juris]).

    Wegen ihrer wesentlichen Bedeutung für den Schuldumfang und damit für den Rechtsfolgenausspruch ist der Tatrichter vielmehr im Einzelfall gehalten, Feststellungen auch zur Motivation der Tat, den konkreten Verkehrsverhältnissen bei Tatbegehung, etwa zu möglichen Gefährdungen anderer Straßenverkehrsteilnehmer, und zum konkreten (privaten oder beruflichen) Anlass und gegebenenfalls weiteren Umständen der Tat, z.B. zu Art, Dauer und Länge der ungeachtet fehlender Fahrerlaubnis beabsichtigten oder tatsächlich absolvierten Fahrtstrecke jedenfalls dann zu treffen, wenn Feststellungen dieser Art, insbesondere aufgrund der Einlassung eines - wie hier - uneingeschränkt geständigen Angeklagten ohne weiteres möglich und für den Schuldumfang erkennbar von ausschlaggebender Bedeutung sind ( Senat a.a.O.; Senatsurteil vom 20.11.2012 - 3 Ss 92/12; BayObLG NStZ 1997, 359 und NZV 1999, 482 f.;OLG München zfs 2012, 472 f.; insoweit einschränkend nunmehr allerdings OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2013 - 2 Ss 150/12 [bei juris]).

  • OLG Bamberg, 20.12.2012 - 3 Ss 136/12

    Revision in Strafverfahren: Prüfung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

    Bei einer Verurteilung wegen einer (folgenlosen) Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) setzt die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch über Mindestfeststellungen des Amtsgerichts zu Tatzeit, Tat- bzw. Betreffensort sowie Alkoholisierungsgrad und Schuldform des Angeklagten hinausgehende Feststellungen insbesondere zu den Umständen der Alkoholaufnahme und den Gegebenheiten der Fahrt (z.B. tatsächliche bzw. beabsichtigte Fahrstrecke, Fahrbereitschaft oder Fahrmotiven) voraus, da auch diese Umstände die Schuld des Täters wesentlich mitbestimmen können (Anschluss u.a. an BayObLG NStZ 97, 359; NZV 1999, 482 f. und zuletzt OLG München zfs 2012, 472 f.).

    Der Mitteilung dieser Umstände hätte es in dem amtsgerichtlichen Urteil aber bedurft, da sie bei einer - folgenlosen -Trunkenheitsfahrt die Schuld des Täters wesentlich bestimmen können (vgl. hierzu BayObLG NStZ 97, 359 sowie instruktiv NZV 1999, 482 f.; vgl. zuletzt auch OLG München zfs 2012, 472 f. sowie Senatsurteil vom 20.11.2012 - 3 Ss 92/2012).

  • OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter

    Das Revisionsgericht hat deshalb insbesondere auch nachzuprüfen, ob und inwieweit Berufungsbeschränkungen als rechtswirksam anzusehen sind (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10; OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 4 StRR 97/12 = zfs 2012, 472).

    Aus diesem Grund muss das Revisionsgericht auch nachprüfen, ob und inwieweit erklärte Berufungsbeschränkungen rechtswirksam waren (Senatsbeschluss vom 31.07.2014 - 2 Ss 77/14 [unveröffentlicht]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10; OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 4 StRR 97/12 = zfs 2012, 472; Meyer- Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 318 Rn. 33 mit § 352 Rn. 4).

  • OLG Nürnberg, 21.10.2015 - 1 OLG 2 Ss 182/15

    Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im

    Gehindert sieht sich der Senat an dieser Entscheidung durch einen Beschluss und ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. Juni 2012 beziehungsweise 18. Februar 2008 (4 StRR 97/12 und 4 StRR 202/07) sowie durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 25. Juni 2013 (3 Ss 36/13).
  • OLG Bamberg, 11.03.2015 - 3 OLG 8 Ss 16/15

    Voraussetzungen für Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch und

    Wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (OLG Bamberg a.a.O.; ebenso: BayObLG NStZ 1997, 359; OLG München NZV 2014, 51), darf sich der Tatrichter bei den Verkehrsdelikten der Trunkenheit im Verkehr oder des Fahrens ohne Fahrerlaubnis neben Angaben zur Tatzeit und zum Führen des Tatfahrzeugs an einem bestimmten Ort nicht allein auf die Darstellung der objektiven und subjektiven Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes beschränken.
  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Deshalb sollen Anlass und Dauer der Fahrt, die Länge der bereits zurückgelegten und noch beabsichtigten Fahrstrecke, die Verkehrsbedeutung des befahrenen öffentlichen Verkehrsraumes, sowie die den Tatentschluss hervorrufenden Beweggründe des Täters ebenso von Bedeutung sein, wie etwa die Frage, ob der Täter aus eigenem Antrieb handelte oder von Dritten verleitet wurde, oder ob er die Tat mit einem eigenen oder fremden Kraftfahrzeug begangen hat (OLG München in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss 5 StRR 119/07 vom 03.07.2008 bei juris Rn. 17, BeckRS 2008, 14716; Urteil 4 StRR 97/12 vom 08.06.2012 bei juris Rn. 12, BeckRS 2012, 13803, mwN).
  • OLG Bamberg, 25.11.2013 - 3 Ss 114/13

    Urteilsfeststellungen bei der Beleidigung eines Polizeibeamten

  • OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen unterbliebener Belehrung gemäß §

  • OLG München, 04.10.2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16

    Anforderungen an die Feststellungen Einer Verurteilung wegen vorsätzlicher

  • OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 3 Ss 324/18

    Eingeschränkte Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht (hier:

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16693
OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12 (https://dejure.org/2012,16693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2012 - 13 U 42/12 (https://dejure.org/2012,16693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 13 U 42/12 (https://dejure.org/2012,16693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden des Kindes und zur Betriebsgefahr des Kfz bei einem Kinderunfall

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes i.R. eines Verkehrsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Unfallbeteiligung eines Kindes - Abwägung nach § 9 StVG - Bewertung des Verschuldens eines Kindes - "altersgemäße Maßstäbe" - kein "auch altersspezifisch subjektiv besonders vorwerfbarer" Sorgfaltsverstoß des Kindes - kein Zurücktreten der Betriebsgefahr

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Zur Betriebsgefahr und zur Mithaftung von Minderjährigen

  • rechtsportal.de

    StVG § 9
    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfall mit einem 10jährigen Kind

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Kindes beim Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schadenquote bei der Unfallbeteiligung eines fast 11-jährigen Kindes

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mitverschuldensgefahr steigt bei Unfallbeteiligung eines Kindes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung altersgerechter Maßstäbe bei der Unfallbeteiligung eines Kindes (§ 828 Abs. 2 BGB ; § 9 StVG)

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes beim Verkehrsunfall

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes beim Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3042
  • NZV 2012, 596
  • VRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ausnahmsweise bei der Unfallbeteiligung eines Minderjährigen dann zu einem völligen Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter das Verschulden kommen kann, wenn ein "altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbarer" Sorgfaltsverstoß des Kindes bzw. Jugendlichen vorliegt, ihm objektiv und subjektiv ein so erhebliches Verschulden zur Last fällt, dass die Betriebsgefahr des Kfz als völlig untergeordnet erscheint (BGH Urt. v. 13.2.1990 - VI ZR 128/89 -, NJW 1990, 1483, noch zur bis zum 31.07.2002 geltenden Altersgrenze von 7 Jahren).

    So weist der BGH in seiner Entscheidung vom 13.2.1990 (a. a. O.) darauf hin: "Kinder sind durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen wegen der fehlenden Eingewöhnung und Erfahrung im Straßenverkehr erheblich stärker gefährdet als Erwachsene.

  • AG Hagen, 28.02.2011 - 10 C 40/11

    Diskussion über die Anwendung der Schwacke-Liste oder Frauenhofer-Studie bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Der vom Landgericht angeführte, vom OLG Celle (Beschluss v. 8.6.2011 - 14 W 13/11 -, NJW-Spezial 2011, 459) entschiedene Fall ist nicht mit dem streitgegenständlichen vergleichbar.
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05

    Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Die Sorgfaltsanforderungen an Verkehrsteilnehmer ab 10 Jahre haben sich durch die Heraufsetzung der Altersgrenze seit 01.08.2002 nicht geändert (BGH Beschl. v. 30.5.2006 - VI ZR 184/05 - zit. n. juris).
  • OLG Celle, 08.06.2011 - 14 W 13/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines elfjährigen Kindes mit einem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Der vom Landgericht angeführte, vom OLG Celle (Beschluss v. 8.6.2011 - 14 W 13/11 -, NJW-Spezial 2011, 459) entschiedene Fall ist nicht mit dem streitgegenständlichen vergleichbar.
  • OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Soweit sich aus der Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 13.7.2009 - 13 U 179/08 -, zit. n. juris), die das Landgericht ebenfalls anführt, in dem dort entschiedenen Sachverhalt ein strengerer Maßstab für die Bewertung des Verstoßes eines Geschädigten, der die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB erst seit Kurzem überschritten hat, ergeben sollte, vermag der Senat dem für den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht zu folgen.
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Auch wenn die Geschädigte vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB bereits überschritten hatte, ist, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11 -, Rn. 44, zit. n. juris) zutreffend ausgeführt hat, zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten - Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamisches Verhalten -, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, "nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden".
  • KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Fußgänger beim rückwärts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Nicht vergleichbar ist auch der Fall des Kammergerichts (Urt. v. 24.06.2010 - 12 U 178/09, MDR 2011, 27), in dem es um die Mithaftung eines 16jährigen ging, der ein Absperrgitter überstiegen hatte, um die Straße zu überqueren, und der mit einem rückwärts einparkenden Fahrzeug kollidiert war, das er vorher bemerkt hatte.
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Dies gilt auch für Kinder unter der Voraussetzung ihrer - im Streitfall nicht zweifelhaften - zur Erkenntnis der Verantwortung erforderlichen Reife (OLG Hamm NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2792; OLG Karlsruhe NZV 2012, 596).

    Dies gilt verstärkt gegenüber Kindern (OLG Hamburg NJOZ 2008, 2792; OLG Karlsruhe NZV 2012, 596).

    - Hieraus folgt, dass eine Bewertung des klägerischen Mitverschuldens als so gewichtig, dass jegliche Haftung der Beklagten entfalle, kaum vertretbar ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 596, OLG Hamm NZV 1991, 69: Haftung des Kraftfahrers zu 1/3 bei leichtem Verschulden oder bloßer Betriebsgefahr; OLG Hamm NZV 2006, 151: zu 40% wegen groben Verschuldens des Kindes; OLG Hamm r+s 2001, 60: Haftung des Kraftfahrers zu 2/3).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2017 - 13 U 143/16

    Verkehrsunfallhaftung: Beweislast und Haftungsverteilung bei einem Unfall

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.06.2012 - 13 U 42/12, juris Rn. 11 m.w.N.) erachtete demgemäß, weil das Verschulden eines Kindes geringer als das eines Erwachsenen zu bewerten und die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs entsprechend ihrem Haftungszweck nur ausnahmsweise, wenn ein auch altersspezifisch subjektiv besonders vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß des Kindes vorliegt, zurücktritt, ein Mitverschulden von 2/3 eines 10 Jahre und 9 Monate alten Kindes, das die Straße unachtsam überquert hatte, für angemessen.
  • LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16

    Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend

    Auch wenn der Kläger vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB gerade überschritten hatte, ist zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2012 - 13 U 42/12 - NZV 2012, S. 596, 597; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. April 2012 - 4 U 131/11 - BeckRS 2012, 09603).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    OLG Karlsruhe 20.6.12 - 13 U 42/12; OLG Saarbrücken 24.4.12 - 4 U 131/11 - OLG Köln 19.3.12 - 16 U 169/11 - OLG Dresden 9.5.17 - 4 U 1596/16 - OLG Düsseldorf 10.4.18 - 1 U 196/14 -: 20% Betriebsgefahr).
  • LG Hamburg, 07.09.2018 - 302 O 206/16

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall

    Bei dieser Abwägung berücksichtigt das Gericht durchaus, dass das Verschulden eines Jugendlichen so schwer wiegen kann, dass dahinter die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs zurücktritt; in der Regel wird sie aber, insbesondere bei jüngeren Jugendlichen, nicht voll zurücktreten (OLG Stuttgart, Urt. v. 9.3.2017 - 13 U 143/16, NJW-RR 2017, 1057, OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.6. 2012 - 13 U 42/12, NJW 2012, 3042, OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.4. 2012 - 4 U 131/11-40, NZV 2012, 483, jeweils beck-online, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StraßenverkehrsR, § 9 StVG Rn. 16 mwN).
  • AG Halle/Saale, 24.01.2013 - 93 C 4615/11

    Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Kindes: Quotenmäßige Haftung bzw.

    Soweit sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 20. Juni 2012 (Az. 13 U 42/12, zitiert nach juris) berufen hat, in welchem dem dortigen, beim Unfall 10 Jahre und 9 Monate alten, Geschädigten sogar eine Mithaftung von 2/3 angelastet wurde, ist der Fall mit dem hier vorliegenden nicht zu vergleichen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3896
OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11 (https://dejure.org/2012,3896)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2012 - 5 U 33/11 (https://dejure.org/2012,3896)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2012 - 5 U 33/11 (https://dejure.org/2012,3896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Der Begriff der "Verhandlungen" im Sinne von § 203 S. 1 BGB ist weit auszulegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO, wobei der Senat, weil der Rechtsstreit teilweise noch im ersten Rechtszug anhängig ist, nur über die Kosten des Berufungsverfahrens entscheiden kann (vgl. BGH NJW 1984, 1901, 1902).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11
    Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches "Einschlafenlassen" ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW 2009, 1806 Tz. 10 f.).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGHZ 182, 76 Tz. 16 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 5 U 2/14

    Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Erwerb des Eigentums an einer

    Denn soweit ein Anspruch nach § 987 besteht, hat der Eigentümer im Falle unverschuldeter Ungewissheit über den Anspruchsumfang auch einen Auskunftsanspruch nach § 242 oder § 260 (BeckOK BGB/Fritzsche BGB § 987 Rn. 72 m. w. N.; BGHZ 32, 76, 96 = NJW 1960, 1105; BGH NZM 2005, 830, 831; OLG Dresden VIZ 1999, 556, 558 f mwN; OLG Hamburg NJWE-MietR 1997, 228, 229; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012 - 5 U 33/11 = BeckRS 2012, 09663; MüKoBGB/Baldus BGB § 987 Rn. 25).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    In einem solchen Fall der materiell-rechtlichen Ermächtigung decken sich nämlich, wie genauso im Fall einer treuhänderischen Rückübertragung der Forderung, die prozessualen und die materiell-rechtlichen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen Ermächtigten; deswegen ist in einem solchen Fall eine auf das Auseinanderfallen von formeller und materieller Berechtigung gestützte Vollstreckungsgegenklage unbegründet (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2011 - I-5 U 33/11, Bl. 532 ff ; OLG Köln Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01).
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Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 25.06.2012 - 5 Qs 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17120
LG Kaiserslautern, 25.06.2012 - 5 Qs 72/12 (https://dejure.org/2012,17120)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 25.06.2012 - 5 Qs 72/12 (https://dejure.org/2012,17120)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 5 Qs 72/12 (https://dejure.org/2012,17120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Regelvermutung., Vorsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis über einen bedeutenden Fremdschaden als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Unfallflucht nur bei bedeutendem Schaden

  • rechtsportal.de

    StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; StPO § 111a
    Kenntnis über einen bedeutenden Fremdschaden als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 282
 
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Rechtsprechung
   AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29838
AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12 (https://dejure.org/2012,29838)
AG Bonn, Entscheidung vom 12.06.2012 - 106 C 60/12 (https://dejure.org/2012,29838)
AG Bonn, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 106 C 60/12 (https://dejure.org/2012,29838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kfz-Schaden; Sachverständigenkosten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 249
    Kfz-Schaden; Sachverständigenkosten

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Schädigers zur Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags und der Kosten eines Sachverständigengutachtens an den Geschädigten; Kürzung des Anspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten bei einer willkürlich festgesetzten Vergütung

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; StVG § 7; VVG § 115; PflVG § 1
    Pflicht des Schädigers zur Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags und der Kosten eines Sachverständigengutachtens an den Geschädigten; Kürzung des Anspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten bei einer willkürlich festgesetzten Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Bonn, 28.09.2011 - 5 S 148/11

    Voraussetzungen für den Ersatz der Kosten für die Einholung eines

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029ff.= juris Rn. 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07, juris Rn. 74; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08, juris Rn.11; LG Bonn, Urt. vom 28.09.2011, 5 S 148/11).

    Sie entspricht in etwa dem Betrag, der sich aus der BVSK-Tabelle 2010/2011 ergibt, und ist jedenfalls nicht evident überhöht (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 88; OLG Nürnberg, VRS 103, 321; LG Bonn, Urt. vom 15.05.2011, 5 S 148/11).

    Im Übrigen haben die 5. und 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn als Berufungskammern des Amtsgericht Bonn am 28.09.2011 in 5 S 148/11 und am 20.12.2011 in 8 S 99/11 einen ähnlich gelagerte Fälle entschieden.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Hierzu zählen grundsätzlich auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens, die dem Geschädigten dadurch entstehen, dass er zur Ermittlung des ihm entstandenen Schadens einen Sachverständigen Dritten beauftragt, sofern die Begutachtung für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig ist (stdg. Rspr., vgl. BGH-Urteil vom 23.01.2007- VI ZR 67/06, NJW 2007, S. 1450 unter II. 1. = Rn. 11; BGH-Urteil vom 30.11.2004- VI ZR 365/03, NZV 2005, S. 139 unter II. 5. a; BGH-Urteil vom 29.11.1988- X ZR 112/87, NJW-RR 1989, S. 953 unter B. m.w.N.; Grüneberg, in: Palandt, 69. Auflage 2010, § 249 Rn. 58 m.w.N.).

    Der Sachverständige ist grundsätzlich berechtigt, für das Gutachten u.a. eine pauschale Grundgebühr zu berechnen (BGH VersR 2007, 560; BGH NJW-RR 2007, 123; BGH NJW 2006, 2472).

    Der Geschädigte ist nicht zu einer Marktforschung verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen zu finden (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 ff. = juris Rn.17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07= juris Rn. 72).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Der Sachverständige ist grundsätzlich berechtigt, für das Gutachten u.a. eine pauschale Grundgebühr zu berechnen (BGH VersR 2007, 560; BGH NJW-RR 2007, 123; BGH NJW 2006, 2472).

    Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH NJW 2006, 2472).

    Die Nebenkosten können grundsätzlich neben der pauschalierten Grundvergütung geltend gemacht werden (BGH-Urteil vom 04.04.2006, X ZR 122/05, NJW 2006, S. 2472).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029ff.= juris Rn. 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07, juris Rn. 74; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08, juris Rn.11; LG Bonn, Urt. vom 28.09.2011, 5 S 148/11).

    Der Geschädigte ist nicht zu einer Marktforschung verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen zu finden (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 ff. = juris Rn.17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07= juris Rn. 72).

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Sie entspricht in etwa dem Betrag, der sich aus der BVSK-Tabelle 2010/2011 ergibt, und ist jedenfalls nicht evident überhöht (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 88; OLG Nürnberg, VRS 103, 321; LG Bonn, Urt. vom 15.05.2011, 5 S 148/11).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Sie entspricht in etwa dem Betrag, der sich aus der BVSK-Tabelle 2010/2011 ergibt, und ist jedenfalls nicht evident überhöht (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 88; OLG Nürnberg, VRS 103, 321; LG Bonn, Urt. vom 15.05.2011, 5 S 148/11).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029ff.= juris Rn. 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07, juris Rn. 74; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08, juris Rn.11; LG Bonn, Urt. vom 28.09.2011, 5 S 148/11).
  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029ff.= juris Rn. 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07, juris Rn. 74; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08, juris Rn.11; LG Bonn, Urt. vom 28.09.2011, 5 S 148/11).
  • BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05

    Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung;

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, muss Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten und insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten genommen werden (BGH NJW 2005, 3131).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06

    Bemessung des Honorars eines Sachverständigen für die Begutachtung eines

    Auszug aus AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
    Der Sachverständige ist grundsätzlich berechtigt, für das Gutachten u.a. eine pauschale Grundgebühr zu berechnen (BGH VersR 2007, 560; BGH NJW-RR 2007, 123; BGH NJW 2006, 2472).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

  • LG Bonn, 26.01.2012 - 8 S 99/11
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Bei Heranziehung der vorstehenden Überlegungen kann die Erstattungsfähigkeit nur dann verneint werden, wenn selbst für einen Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (so auch OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; OLG Hamm, DAR 1997, 275; AG Viechtach, Der Verkehrsanwalt 2014, 258; AG Münster, Urteil vom 05.02.2014, Az. 96 C 1956/13; AG Wes- terwede, DV 2014, 126; AG Saarlouis, SP 2013, 156; AG Bonn, VRR 2012, 282; Vuia, NJW 2013, 1197; Roß, NZV 2001, 321).
  • AG Frankenthal, 14.06.2016 - 3a C 79/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Bei Heranziehung der vorstehenden Überlegungen kann die Erstattungsfähigkeit nur dann verneint werden, wenn selbst für einen Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O., AG Grünstadt Ureil vom 03.03.2016 - 5 C 43/15; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; OLG Hamm, DAR 1997, 275; AG Viechtach, Der Verkehrsanwalt 2014, 258; AG Münster, Urteil vom 05.02.2014 96 C 1956/13; AG Westerstede, DV 2014, 126; AG Saarlouis, SP 2013, 156; AG Bonn, VRR 2012, 282; Vuia, NJW 2013, 1197; Roß, NZV 2001, 321).
  • AG Frankenthal, 18.07.2018 - 3a C 242/17

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall:

    Bei Heranziehung der vorstehenden Überlegungen kann die Erstattungsfähigkeit nur dann verneint werden, wenn selbst für einen Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O., AG Grünstadt Urteil vom 03.03.2016 - 5 C 43/15; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; OLG Hamm, DAR 1997, 275; AG Viechtach, Der Verkehrsanwalt 2014, 258; AG Münster, Urteil vom 05.02.2014 96 C 1956/13; AG Westerwede, DV 2014, 126; AG Saarlouis, SP 2013, 156; AG Bonn, VRR 2012, 282; Vuia, NJW 2013, 1197; Roß, NZV 2001, 321).
  • AG Frankenthal, 12.10.2016 - 3a C 170/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von

    Bei Heranziehung der vorstehenden Überlegungen kann die Erstattungsfähigkeit nur dann verneint werden, wenn selbst für einen Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O., AG Grünstadt Urteil vom 03.03.2016 - 5 C 43/15; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; OLG Hamm, DAR 1997, 275; AG Viechtach, Der Verkehrsanwalt 2014, 258; AG Münster, Urteil vom 05.02.2014 96 C 1956/13; AG Westerwede, DV 2014, 126; AG Saarlouis, SP 2013, 156; AG Bonn, VRR 2012, 282; Vuia, NJW 2013, 1197; Roß, NZV 2001, 321).
  • AG Lebach, 18.12.2015 - 13 C 330/15
    Die Erstattungsfähigkeit kann nur dann verneint werden, wenn selbst für einen Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (so auch OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; OLG Hamm, DAR 1997, 275; AG Viechtach, Der Verkehrsanwalt 2014, 258; AG Münster, Urteil vom 05.02.2014, Az. 96 C 1956/13; AG Westerwede, DV 2014, 126; AG Saarlouis, SP 2013, 156; AG Bonn, VRR 2012, 282; Vuia, NJW 2013, 1197; Roß, NZV 2001, 321).
  • AG Frankenthal, 27.05.2016 - 3a C 120/16
    Bei Heranziehung der vorstehenden Überlegungen kann die Erstattungsfähigkeit nur dann verneint werden, wenn selbst für einen Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O., AG Grünstadt Ureil vom 03.03.2016 - 5 C 43/15; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; OLG Hamm, DAR 1997, 275; AG Viechtach, Der Verkehrsanwalt 2014, 258; AG Münster, Urteil vom 05.02.2014 96 C 1956/13; AG Westerwede, DV 2014, 126; AG Saarlouis, SP 2013, 156; AG Bonn, VRR 2012, 282; Vuia, NJW 2013, 1197; Roß, NZV 2001, 321).
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