Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11   

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BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11 (https://dejure.org/2011,6630)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 StR 477/11 (https://dejure.org/2011,6630)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11 (https://dejure.org/2011,6630)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Drogenfahrt: Wie wird die Fahruntüchtigkeit festgestellt?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Keine starren Grenzwerte bei Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

  • ozsr.de PDF, S. 5 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Betäubungsmitteln

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Blutprobe genügt nicht zum Nachweis strafbarer Drogenfahrt

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 5 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 324
  • StV 2012, 285
  • VRR 2012, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11
    Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne Weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen nach wie vor nicht (BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Maatz BA 2004, Suppl. I. 9, 10; SSW-Ernemann § 316 Rn. 30; Fischer, StGB 59. Aufl., § 316 Rn. 39 mwN.).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11
    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund noch weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529).
  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08

    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11
    Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne Weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen nach wie vor nicht (BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Maatz BA 2004, Suppl. I. 9, 10; SSW-Ernemann § 316 Rn. 30; Fischer, StGB 59. Aufl., § 316 Rn. 39 mwN.).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225; s. dazu auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11 Rn. 3 f.).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt hat, weist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung hin, wonach der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden kann (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222 und vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324).
  • LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12

    Strafverfahren: Feststellung der Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Drogen

    Denn Wirkstoffgrenzen, die - wie beim Konsum von Alkohol eine Blutalkoholkonzentration von 1, 1 %o - eine absolute Fahruntüchtigkeit belegen, hat die Rechtsprechung für die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum von Amphetamin und Cannabis bislang nicht festgelegt (vgl. zuletzt wieder BGH, B. v. 21.12.2011 - 4 StR 477/11 -).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht

    Abgesehen davon, dass Feststellungen zu den Blutwirkstoffkonzentrationen fehlen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats allerdings für sich genommen zum Nachweis rauschmittelbedingter Fahrunsicherheit ohnehin nicht ausreichend gewesen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324, 325 und vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222), hätte es der Feststellung und näheren Erörterung aussagekräftiger Beweisanzeichen bedurft, die im konkreten Einzelfall belegten, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Beschuldigten so weit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig war, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528).
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

    Denn anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit auch weiterhin nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, sondern es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22, NStZ 2022, 741 Rn. 8; Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10, NStZ-RR 2017, 123, 124; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, Rn. 9, insoweit nicht abgedruckt in NZV 2015, 562; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; vgl. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 316 Rn. 39a mwN).
  • LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Qs 61/13

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Nachweis einer rauschmittelbedingten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeugführers im Sinne auch der §§ 316 oder 315 c StGB nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund, sondern nur im Falle des Vorliegens weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen geführt werden, die im konkreten Einzelfall belegen, dass seine Gesamtleistungsfähigkeit so weit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig war, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke hinweg auch beim Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (vgl. BGH, StV 2012, 285 f.), wobei die Feststellung einer so gearteten Fahrunsicherheit auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung aller zur Verfügung stehenden Beweisanzeichen zu treffen ist.
  • LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Q 61/13

    Gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeugführers im Sinne auch der §§ 316 oder 315 c StGB nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund, sondern nur im Falle des Vorliegens weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen geführt werden, die im konkreten Einzelfall belegen, dass seine Gesamtleistungsfähigkeit so weit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig war, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke hinweg auch beim Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (vgl. BGH, StV 2012, 285 f.), wobei die Feststellung einer so gearteten Fahrunsicherheit auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung aller zur Verfügung stehenden Beweisanzeichen zu treffen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1076
BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10 (https://dejure.org/2012,1076)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10 (https://dejure.org/2012,1076)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 (https://dejure.org/2012,1076)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 VVG, Abschn D Nr 3.1 AKB 2008
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zur völligen Versagung des Versicherungsschutzes im Einzelfall bei alkoholbedingter Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Leistung eines Versicherers bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch einen Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leistungskürzung der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 248
  • rabüro.de

    Versicherer kann bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung Leistung vollständig versagen (hier: absolute Fahruntüchtigkeit)

  • rewis.io

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherung - Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 2
    Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ist in Ausnahmefällen eine Leistungskürzung auf null zulässig

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechte der Unfallopfer bei der Beauftragung der Kfz-Sachverständigen gestärkt

  • rechtsportal.de

    VVG § 28 Abs. 2; VVG § 81 Abs. 2
    Versagung der Leistung eines Versicherers bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch einen Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsversagung bei Obliegenheitsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regress wegen absoluter Fahruntüchtigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungskürzung der Versicherung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kfz-Haftpflichtversicherer können bei absoluter Fahruntüchtigkeit die Leistung vollständig versagen

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Don’t drink and drive

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betrunken Auto fahren kann richtig Geld kosten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz mit 2,1 Promille!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kfz-Unfall: Dürfen Versicherer die Versicherungsleistung auf Null kürzen?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit zahlt Versicherung nicht

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Misst der BGH - je nach Senat - mit zweierlei Maß oder ziehen am Ende doch alle an einem Strang in Richtung der Versicherungswirtschaft?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Versicherungsleistung auf Null bei grober Fahrlässigkeit in Ausnahmefällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall unter Alkohol - Auswirkungen auf die Versicherungsleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt kostet Versicherungsschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung muss nach Volltrunkenheitsfahrt nicht haften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz erlischt nach Unfall mit 2,1 Promille - Versicherung kann Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens bis auf null kürzen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Don't drink and drive // Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Trunkenheitsfahrt

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsanwalt-leisner.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Versicherer kann bei Trunkenheitsfahrt 100 Prozent kürzen

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechte der Unfallopfer bei der Beauftragung der Kfz-Sachverständigen gestärkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grobe Fahrlässigkeit nach VVG: Vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers! (IBR 2012, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 724
  • MDR 2012, 283
  • NZV 2012, 225
  • VersR 2012, 341
  • VRR 2012, 82
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10
    Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011, IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).

    Für § 81 Abs. 2 VVG ist die Frage der Möglichkeit einer Leistungskürzung auf null in Ausnahmefällen durch Senatsurteil vom 22. Juni 2011 (IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037) geklärt.

    Es hat insbesondere zutreffend zugrunde gelegt, dass der Beklagte deutlich über der Grenze der dafür maßgeblichen Grenze von 1, 1 Promille absolut fahruntüchtig war und das Führen in einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Zustand zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt zählt (Senatsurteil vom 22. Juni 2011 aaO Rn. 32 f.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10
    a) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, NJW 2005, 356 unter II 5 a; vom 29. November 1988 - X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953 unter B).

    Dabei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigengutachtens für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30. November 2004 aaO).

    Der hier unstreitig eingetretene Schaden von 3.479 EUR bewegt sich aber außerhalb der sogenannten Bagatellfälle (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 aaO unter II 5 c; Erman/Westermann, BGB 13. Aufl. § 249 Rn. 99; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs 4. Aufl. § 26 Rn. 4).

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10
    a) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, NJW 2005, 356 unter II 5 a; vom 29. November 1988 - X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953 unter B).
  • OLG Jena, 12.10.2007 - 5 U 119/07
    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10
    Dies ist dann anzunehmen, wenn der Geschädigte nicht allein in der Lage ist, seinen Schaden zu beziffern (OLG Jena MDR 2008, 211).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    An diese von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen von dem in § 6 VVG a.F. enthaltenen Alles-oder-Nichts-Prinzip lehnt sich die Neufassung des § 28 Abs. 2 und 3 VVG an (vgl. BT-Drucks. 16/3945, S. 69; BGH Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 - EBE/BGH 2012, 58 Rn. 10; MünchKomm VVG/Wandt 1. Aufl. § 28 Rn. 14; Looschelders in Looschelders/Pohlmann VVG 2. Aufl. Vorbemerkung A. Rn. 25).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Fall grober Fahrlässigkeit eine Kürzung der Leistungspflicht des Versicherers auf Null in Betracht kommt, wobei dies allerdings nur in Fällen besonders schwerer Fahrlässigkeit im Ausnahmefall erfolgen darf und nach dem Willen des Gesetzgebers dem Versicherungsnehmer nicht unter allen Umständen eine Restquote verbleiben soll, auch wenn die Schwere seiner Schuld dies nicht rechtfertigt (vgl. BGH, Urt. v. 11.01.2012 - IV ZR 251/10, NJW-RR 2012, 724 - 725, juris Rdn. 12 f; zustimmend MünchKomm(VVG)-Looschelders, aaO., § 81 VVG, Rdn. 125).
  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Dies ist dann anzunehmen, wenn der Geschädigte nicht in der Lage ist, seinen Schaden zu beziffern (BGH 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 - Rn. 15, NJW-RR 2012, 724) .
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei

    Das Führen eines Fahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß, es handelt sich um eine der gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr überhaupt (BGH VersR 2012, 341, 342 Rn. 13).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die unfallbedingten Ausfallerscheinungen des Beklagten zu 1 die alleinige Schadensursache waren und entlastende Momente weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind (vgl. BGH VersR 2012, 341, 342 Rn. 13).

  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 162/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null bei Ausweichmanöver wegen eines

    Eine vollständige Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall dadurch grob fahrlässig herbeiführt, dass er sein Fahrzeug trotz absoluter Fahruntüchtigkeit (hier: Blutalkoholkonzentration von 1, 57?) im Verkehr geführt hat (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011, IV ZR 225/10 und Urteil vom 11. Januar 2012, IV ZR 251/10; OLG Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2014, 4 U 165/13; LG Saarbrücken, Urteil vom 18. Februar 2015, 14 O 108/14).(Rn.63).

    Der Kläger hatte somit zum Unfallzeitpunkt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, die auch im Versicherungsrecht bei 1, 1 ? liegt (BGH, Urt. v. 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10; Beckmann/Matusche-Beckmann/Heß/Höke, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 30, Rn. 49; jurisPK-StVR/Reichel, 1. Aufl. 2016, § 81 VVG, Rn. 23), sogar bereits um 0, 47 ? überschritten.

    Bewegt ein Versicherungsnehmer einen PKW im Straßenverkehr im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit, so stellt dies einen derart schwerwiegenden Verkehrsverstoß dar, dass objektiv eine grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist (BGH, Urt. v. 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10 und Urt. v. 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10; OLG Hamm, Urt. v. 25.08.2010, Az.:20 U 74/10; LG Saarbrücken, Urt. v. 18.02.2015, Az.: 14 O 108/14).

    Eine vollständige Kürzung auf null kommt auch bei grober Fahrlässigkeit im Einzelfall insbesondere dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall dadurch grob fahrlässig herbeiführt, dass er sein Fahrzeug trotz absoluter Fahruntüchtigkeit im Verkehr geführt hat (BGH, Urt. v. 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10 und Urt. v. 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.10.2014, Az.: 4 U 165/13; LG Saarbrücken, Urt. v. 18.02.2015, Az.: 14 O 108/14).

    Denn das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr in einem Zustand der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (BGH, Urt. v. 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10 und Urt. v. 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10).

    Hinzu kommt, dass der Kläger hier den Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit bereits deutlich überschritten hatte, weshalb objektiv ein besonders gravierender Sorgfaltsverstoß besteht, der eine Kürzung der Versicherungsleistung auf null rechtfertigen kann (BGH, Urt. v. 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10 und Urt. v. 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10; LG Saarbrücken, Urt. v. 18.02.2015, Az.: 14 O 108/14).

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZR 40/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    cc) Mit der Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) wurde das in § 6 VVG a.F. enthaltenen Alles-oder-Nichts-Prinzip, wonach bei einer Obliegenheitsverletzung der Versicherungsnehmer ohne Einschränkung seinen Versicherungsschutz verlor, aufgegeben (vgl. BT-Drucks. 16/3945, S. 69; BGH Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 - NJW-RR 2012, 58 Rn. 10; ausführlich dazu MünchKommVVG/Wandt § 28 Rn. 8 ff.).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Bei der Quotenbildung nach § 81 Abs. 2 VVG kann es zwar zu einem 100 %igen Ausschluss des Versicherungsschutzes (im Anschluss an BGH Urt. v. 22.6.2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120 Rn. 20-33; BGH Urt. v. 11.1.2012 - IV ZR 251/10, r+s 2012, 166 Ls. 1 und Rn. 9 f.) oder umgekehrt zum vollständigen Fortbestand des Versicherungsschutzes kommen, beides kommt indes nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls in Betracht (hier verneint).

    (1) Eine pauschale 100 %ige Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit entspricht nicht dem Leitbild des § 81 Abs. 2 VVG (vgl. BGH Urt. v. 15.07.2014 - VI ZR 452/13, r+s 2014, 1135 Rn. 12 a. E.) , wonach eine Kürzung im Einzelfall nach der Schwere des Verschuldens im konkreten Einzelfall zu erfolgen hat (vgl. BGH Urt. v. 15.07.2014 - VI ZR 452/13, r+s 2014, 1135 Rn. 17) , wenn auch es in Ausnahmefällen durchaus zu einer 100 %igen Haftung (vgl. BGH Urt. v. 22.6.2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120 Rn. 20-33; BGH Urt. v. 11.1.2012 - IV ZR 251/10, r+s 2012, 166 Ls. 1 und Rn. 9 f.) und umgekehrt zu gar keiner Haftung kommen kann (vgl. Felsch in HK-VVG, Rüffer/Halbach/Schimikowski, § 28 Rn. 175; Stadler in MüKo-StrVR, § 28 VVG Rn. 61 a. E.; Marlow in BeckOK-VVG, § 28 Rn. 141; Jungermann in BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, 13. Edition Stand: 15.10.2021, § 28 Rn. 362; a. A. Armbrüster in Prölss/Martin, § 28 Rn. 236) .

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Zwar würde die hiesige Beklagte zu 2.) als Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs des Erstbeklagten gemäß § 117 Abs. 1 VVG auch zur Leistung gegenüber einem Dritten - wie hier dem Zeugen B... - weiterhin verpflichtet sein, jedoch war die Beklagte zu 2.) aufgrund der Trunkenheitsklausel gegenüber ihrem Versicherungsnehmer - dem Erstbeklagten - hier zur Leistungskürzung bis auf null berechtigt ( BGH , Urteil vom 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 724 f.; BGH , Urteil vom 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3299 ff.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 30.10.2014, Az.: 4 U 165/13; OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff.; OLG Stuttgart , Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 7 U 102/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 185 ff. ), so dass sie auch gegenüber dem geschädigten Zeugen B... - soweit das Verweisungsprivileg des § 117 Abs. 3 Satz 2 VVG eingreift - in Höhe des für diesen Fall vorgesehenen Betrages, höchstens jedoch mit einem Betrag von 5.000,00 Euro leistungsfrei wurde ( OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 1990, Seiten 233 f. = VersR 1991, Seiten 686 f. ).
  • LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort;

    Dies betrifft namentlich die Frage einer möglichen Alkoholisierung der Beklagten, die zwar nicht zum Entfallen des Versicherungsschutzes geführt, wohl aber einen Regressanspruch gegen die Beklagte begründet hätte (BGH NJW-RR 2012, 724; zu den sich hieraus ergebenden Feststellungsnachteilen i.S.d. § 28 Abs. 3 VVG vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; OLG Saarbrücken NJW-RR 2016, 922).
  • OLG Köln, 12.04.2017 - 9 U 191/16
    Eine Kürzung auf null ist nicht ausgeschlossen (Prölss/Martin/Knappmann a.a.O. AKB 2008 E.6 Rn. 2; BGH, Urt. v. 11.01.2012, - IV ZR 251/10 -, VersR 2011, 1037 in juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 225/10 -, VersR 2012, 341 in juris Rn. 23).

    Eine Leistungskürzung des Versicherers auf null im Fall einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ist allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 225/10 -, VersR 2012, 341 in juris Rn. 32 m.w.N.; BGH, Urt. v. 11.01.2012, - IV ZR 251/10 -, VersR 2011, 1037 in juris Rn. 9).

    Es bedarf dabei stets einer Abwägung der Umstände des Einzelfalles (BGH, Urt. v. 11.01.2012, - IV ZR 251/10 -, VersR 2011, 1037 in juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 225/10 -, VersR 2012, 341 in juris Rn. 33).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19

    Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 7 U 48/19

    Wohngebäudeversicherung: Kontrollpflichten des Versicherungsnehmers im Hinblick

  • AG Wiesbaden, 08.01.2014 - 93 C 2523/13
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2020 - 2 S 3485/19

    Obliegenheitsverletzung in der Reiserücktrittsversicherung

  • LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13

    Wohngebäudeversicherung: Leistungskürzung auf Null bei Leitungswasserschaden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in

  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

  • AG Bad Mergentheim, 15.08.2012 - 2 C 387/11
  • AG Castrop-Rauxel, 27.06.2013 - 4 C 4/13
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11   

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https://dejure.org/2011,1691
OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11 (https://dejure.org/2011,1691)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2011 - 3 U 107/11 (https://dejure.org/2011,1691)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 3 U 107/11 (https://dejure.org/2011,1691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit der Unterhalts- und Unterstellkosten für ein bei einem Verkehrsunfall verletztes Reitpferd

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Ersatzfähigkeit der Unterhalts- und Unterstellkosten für ein bei einem Verkehrsunfall verletztes Pferd

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltskosten eines nicht mehr zu nutzenden Pferdes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pferd bei Unfall verletzt - Unterhaltsanspruch?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reitpferd bei Verkehrsunfall verletzt - Der Verantwortliche muss den Wertverlust, aber keine Unterhaltskosten ersetzen

  • pferdekenner.de (Kurzinformation)

    Unfall: Pferd verletzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 472
  • NZV 2012, 328
  • VRR 2012, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 172/06

    Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
    Unter Zugrundelegung der im Schadensrecht nach einhelliger Meinung heranzuziehenden Differenzmethode (vgl. BGH NJW-RR 2008, 786 und NJW 2009, 1870 in st. Rspr. sowie Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, vor § 249 Rn. 10 m.w.N.) fehlt es bereits an einem Schaden im Sinne von § 249 BGB.
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
    Regelmäßig stellt die Beeinträchtigung eines kommerzialisierten Lebensgutes gerade keinen Vermögensschaden dar (BGH NJW 1983, 444: Wohnwagen; BGH NJW 1984, 724: Motorboot; BGH NJW 1983, 1107: vertaner Urlaub).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
    Regelmäßig stellt die Beeinträchtigung eines kommerzialisierten Lebensgutes gerade keinen Vermögensschaden dar (BGH NJW 1983, 444: Wohnwagen; BGH NJW 1984, 724: Motorboot; BGH NJW 1983, 1107: vertaner Urlaub).
  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
    Regelmäßig stellt die Beeinträchtigung eines kommerzialisierten Lebensgutes gerade keinen Vermögensschaden dar (BGH NJW 1983, 444: Wohnwagen; BGH NJW 1984, 724: Motorboot; BGH NJW 1983, 1107: vertaner Urlaub).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
    Unter Zugrundelegung der im Schadensrecht nach einhelliger Meinung heranzuziehenden Differenzmethode (vgl. BGH NJW-RR 2008, 786 und NJW 2009, 1870 in st. Rspr. sowie Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, vor § 249 Rn. 10 m.w.N.) fehlt es bereits an einem Schaden im Sinne von § 249 BGB.
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
    Insbesondere dann, wenn ein Geschädigter unfallbedingt die Möglichkeit zur Nutzung eines privaten Fahrzeuges einbüßt, besteht eine Entschädigungspflicht (BGH NJW 2009, 1663; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249 BGB Rn. 40).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 3 U 6/17

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines betreuten Pferdes

    80. Aufl. § 251 Rz. 15; OLG Köln VersR 1962, 1074; OLG Koblenz VRS 1999, 86 ff; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472).

    Für die Annahme eines gesteigerten Marktwertes wäre vielmehr entscheidend, ob verschiedene sachkundige Marktteilnehmer zur Zahlung eines entsprechenden bzw. ähnlichen Kaufpreises bereit gewesen wären (so auch OLG Koblenz aaO, zitiert bei juris, dort Rz. 33 ff; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 f); anderenfalls bestünde nicht ausschließbar die Möglichkeit, dass Affektionsinteressen des Einzelfalls, etwa das subjektive Schönheitsempfinden eines einzelnen, als objektive Marktinteressen bewertet würden, obwohl der Markt auf entsprechende Kategorien keine Rücksicht nimmt (anders als etwa in dem Fall, dass mehrere Pferdesportler mit internationaler Turniererfahrung aufgrund ihres Eindrucks von dem Tier hohe Erwartungen in dasselbe im Hinblick auf künftige Turniersiege setzen und trotz des Risikos einer Fehleinschätzung zur Zahlung eines hohen Kaufpreises bereit sind, OLG Koblenz aaO).

  • OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13

    Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades

    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).
  • AG Wiesbaden, 25.09.2013 - 93 C 1390/13

    Nutzungsausfallentschädigung bei Ausfall eines Navigationsgeräts

    Was nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört, ist nicht geschützt, wie das Instrument eines Freizeitmusikers (vgl. LG Hildesheim NJW-RR 2007, 1250), ein Privatflugzeug (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1993, 1437) oder ein Reitpferd (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472).
  • AG Wiesbaden, 24.09.2013 - 93 C 1390/13

    Nutzungsausfallentschädigung bei Ausfall eines Navigationsgeräts

    Was nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört, ist nicht geschützt, wie das Instrument eines Freizeitmusikers (vgl. LG Hildesheim NJW-RR 2007, 1250 [LG Hildesheim 30.03.2007 - 7 S 303/06] ), ein Privatflugzeug (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1993, 1437) oder ein Reitpferd (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12   

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https://dejure.org/2012,871
OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Der Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen darf durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitiges Stellen eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen zur Hauptverhandlung; Zulässigkeit des Stellens eines Entbindungsantrags auch noch nach Aufruf der Sache durch einen bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen

  • bussgeldsiegen.de

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Aufruf der Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entbindungsantrag - auch in der Hauptverhandlung noch nicht zu spät

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Kleiner Verfahrenstrick rettet bei Verspätung

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)

    OLG Düsseldorf entspannt Verteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258 (Ls.)
  • AnwBl 2012, 210
  • VRR 2012, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die

    b) Da der Verteidiger vorliegend die Fahrereigenschaft des Betroffenen eingeräumt und im Übrigen erklärt hat, keine weiteren Angaben zur Sache und keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin weder weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs noch Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu erwarten waren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2023 - 1 ORbs 48/23

    Gehörsverletzung; Entbindungsantrag; Sachaufklärung; Fehlerhafte Begründung der

    Damit war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in dem Hauptverhandlungstermin keine weitere Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2012, 2 Rbs 13/12, juris, Rn. 4).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Insofern gilt nichts anderes als für die Stellung des Entbindungsantrags (s. o.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258 [Leitsatz, Volltext bei juris]; OLG Naumburg zfs 2002, 251; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG Stand März 2013, § 73 Rn. 10).
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Damit war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in dem Hauptverhandlungstermin keine weitere Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten war (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32258
OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11 (https://dejure.org/2011,32258)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11 (https://dejure.org/2011,32258)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 Ss 1194/11 (https://dejure.org/2011,32258)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2
    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt (Anschluss an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; stRspr.).

    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; st.Rspr.).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt (Anschluss an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; stRspr.).

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; st.Rspr.).

  • BayObLG, 14.04.1993 - 1 ObOWi 113/93

    Ortendetafel; Höchstgeschwindigkeit; Streckenabschnitt; Ortschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt (Anschluss an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; stRspr.).

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; st.Rspr.).

  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung in noch ausreichendem Umfang für das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen (zu den nach Geschwindigkeits- oder aber Abstandsmessung zu differenzierenden Anforderungen an die Darstellung der aus dem Einsatz des Proof Video Data Systems im Einzelfall gewonnenen Messergebnisse in den Urteilsgründen vgl. instruktiv auch OLG Hamm DAR 2009, 156 f. = VRR 2009, 195 und Beschluss vom 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09; ferner KG, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 Ss 114/08; zusammenfassend unter umfassender Berücksichtigung der neuen Rspr. und Darstellung des Messverfahrens ProVida einschließlich seiner Betriebsarten: Burhoff (Hrsg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1378 ff. sowie Burhoff a.a.O. Rn. 1547 ff., insbesondere Rn. 1557 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung in noch ausreichendem Umfang für das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen (zu den nach Geschwindigkeits- oder aber Abstandsmessung zu differenzierenden Anforderungen an die Darstellung der aus dem Einsatz des Proof Video Data Systems im Einzelfall gewonnenen Messergebnisse in den Urteilsgründen vgl. instruktiv auch OLG Hamm DAR 2009, 156 f. = VRR 2009, 195 und Beschluss vom 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09; ferner KG, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 Ss 114/08; zusammenfassend unter umfassender Berücksichtigung der neuen Rspr. und Darstellung des Messverfahrens ProVida einschließlich seiner Betriebsarten: Burhoff (Hrsg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1378 ff. sowie Burhoff a.a.O. Rn. 1547 ff., insbesondere Rn. 1557 f., jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.05.2008 - 3 Ws (B) 123/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung in noch ausreichendem Umfang für das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen (zu den nach Geschwindigkeits- oder aber Abstandsmessung zu differenzierenden Anforderungen an die Darstellung der aus dem Einsatz des Proof Video Data Systems im Einzelfall gewonnenen Messergebnisse in den Urteilsgründen vgl. instruktiv auch OLG Hamm DAR 2009, 156 f. = VRR 2009, 195 und Beschluss vom 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09; ferner KG, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 Ss 114/08; zusammenfassend unter umfassender Berücksichtigung der neuen Rspr. und Darstellung des Messverfahrens ProVida einschließlich seiner Betriebsarten: Burhoff (Hrsg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1378 ff. sowie Burhoff a.a.O. Rn. 1547 ff., insbesondere Rn. 1557 f., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Für die Frage, ob eine weitere Beweiserhebung erforderlich war, ist nicht entscheidend, welche Vorstellung der Bf. vom bisherigen Beweisergebnis hat, sondern wie sich dieses dem Tatrichter darstellen musste (BayObLGSt 1994, 1/3 = VRS 87, 42 ff.).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich OLG Bamberg, Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) verzichtet werden.
  • OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07

    Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    bb) Ebenfalls ohne Rechtsfehler hat das AG schließlich die Notwendigkeit eines Fahrverbots nach Maßgabe des § 25 IIa 1 StVG mit einem beharrlichen Pflichtenverstoß in einem Regelfall im Sinne von § 25 I 1 2. Alternative StVG i.V.m. § 4 II 2 BKatV begründet (hierzu rechtsgrundsätzlich: OLG Bamberg, Beschlüsse vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07 = NJW 2007 3655 f. = NZV 2008, 48 f. = zfs 2007, 707 f. = VRR 2008, 36 f. und vom 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07 = VRR 2007, 318 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 36; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.10.2009 - 3 Ss OWi 1194/09 = DAR 2010, 98 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 47 = VRR 2010, 110 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07

    Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter

  • OLG Bamberg, 22.10.2009 - 3 Ss OWi 1194/09

    Rechtsfolgenausspruch bei erneuter Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrverbot

  • OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05

    Messung mit dem ProViDa-System

  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von

  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 2 Ss OWi 1003/12

    OWi-Recht: Durch Messverfahren "Provida 2000 Modular" festgestellter

    Die amtliche Zulassung von Geräten und Messmethoden verfolgt insoweit -ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen, die systemimmanenten Messfehler erfassenden Toleranzwert - gerade den Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von den Sachverständigengutachten und Erörterungen des Regelfalls freizustellen (vgl. st. Rspr. BGHSt 39, 291; OLG Bamberg DAR 2012, 154 Rn. 17).

    Diese Besonderheiten im Tatsächlichen sind allerdings längst beseitigt (vgl. bereits klarstellend OLG Hamm Beschluss v. 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00; OLG Düsseldorf Beschluss v. 13.06.2000 - 2b Ss (Owi) 125/00; OLG Köln DAR 1999, 516; etwas missverständlich als obiter dictum OLG Bamberg DAR 2012, 154 Rn. 18).

  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass das Messsystem ProViDa verschiedene Einsatzmöglichkeiten - Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung (vgl. Thüring. OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 948/09 -, juris; Löhle/Beck, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465, 475 ff.; Cierniak, a.a.O., S. 667) - zulässt, gefordert, dass der Tatrichter - zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes - in den Urteilsgründen auch mitteilen muss, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist (vgl. Thüring. OLG, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLG Hamm, jew. a.a.O.; OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff.; DAR 2014, 334 f.; Burhoff, a.a.O., Rn. 2377 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Die in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft dargestellte, in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitige Frage, ob bei dem Einsatz des ProViDa-Systems zur Geschwindigkeitsmessung in den Gründen eines tatrichterlichen Bußgeldurteils auch mitzuteilen ist, welche der nach diesem System möglichen Betriebsarten bzw. Messmethoden im konkreten Fall zur Anwendung gekommen ist, bedarf - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend angenommen hat - im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da das Fehlen einer solchen Mitteilung auch nach Auffassung derer, die sie grundsätzlich für erforderlich halten, jedenfalls dann nicht zu beanstanden ist, wenn - wie hier - sich den Urteilsgründen noch mit hinreichender Sicherheit entnehmen lässt, dass die durchgeführte Messung durch Nachfahrt sowie durch Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit erfolgt ist und der Tatrichter den Tatnachweis nicht etwa aufgrund einer manuellen Weg-/Zeitberechnung als erbracht angesehen hat; denn in diesem Fall steht zugleich fest, dass die Messung nur mittels einer der menügesteuerten Betriebsarten, die gleiche Voraussetzungen für die Umsetzung der Messung haben und bei denen bei Geschwindigkeiten über 100 km/h ein - hier vom Tatrichter berücksichtigter - Toleranzabzug von 5% des Messwerts vorzunehmen ist, erfolgt sein kann (vgl. OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff. - juris Rn. 19; DAR 2014, 334 f. - juris Rn. 4 ff.; Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2377).
  • OLG Bamberg, 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Messverfahren, Messtoleranz, rechtliche Nachprüfung,

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens sowie des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291; 43, 277; BayObLGSt 1993, 55; OLG Bamberg DAR 2012, 154 m.w.N.).
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