Rechtsprechung
KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12 - 162 Ss 143/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Entbindung des teilgeständigen Betroffenen von seiner Erscheinenspflicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung der Ablehnung eines Antrages eines Betroffenen bzgl. Entbindung von seiner Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung bei Erforderlichkeit seiner persönlichen Anwesenheit für die Aufklärungspflicht des Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 73 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
Rechtfertigung der Ablehnung eines Antrages eines Betroffenen bzgl. Entbindung von seiner Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung bei Erforderlichkeit seiner persönlichen Anwesenheit für die Aufklärungspflicht des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Ist dem Gericht schon vor dem Termin klar, wer der Täter ist? Dann muss es auch entbinden!
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 19.06.2012 - 290 OWi 367/12
- KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12 - 162 Ss 143/12
Papierfundstellen
- VRR 2013, 157
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05
Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils
Auszug aus KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12
Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 466/12; OLG Dresden DAR 2005, 460 ). - KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07
Bußgeldverfahren: Entscheidung über Antrag auf Entbindung von der …
Auszug aus KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12
Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 466/12; OLG Dresden DAR 2005, 460 ). - KG, 17.03.2006 - 3 Ws (B) 136/06
Bußgeldverfahren: Begründung der Ablehnung des Antrags auf Entbindung von der …
Auszug aus KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12
Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 466/12; OLG Dresden DAR 2005, 460 ).
- KG, 26.11.2021 - 3 Ws (B) 312/21
Einspruchsverwerfung ohne vorherige Entscheidung über den kurz vor dem …
Die Entscheidung über den Entbindungsantrag steht hierbei nicht im Ermessen des Gerichtes, vielmehr ist es verpflichtet, dem Antrag nachzukommen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (std. Rechtspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 1. April 2019 - 3 Ws (B) 103/19 -, vom 11. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 310/17 -, und vom 8. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 574/12 -, alle juris).