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   KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12 - 162 Ss 143/12   

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https://dejure.org/2012,33573
KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12 - 162 Ss 143/12 (https://dejure.org/2012,33573)
KG, Entscheidung vom 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12 - 162 Ss 143/12 (https://dejure.org/2012,33573)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 574/12 - 162 Ss 143/12 (https://dejure.org/2012,33573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entbindung des teilgeständigen Betroffenen von seiner Erscheinenspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Antrages eines Betroffenen bzgl. Entbindung von seiner Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung bei Erforderlichkeit seiner persönlichen Anwesenheit für die Aufklärungspflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
    Rechtfertigung der Ablehnung eines Antrages eines Betroffenen bzgl. Entbindung von seiner Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung bei Erforderlichkeit seiner persönlichen Anwesenheit für die Aufklärungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ist dem Gericht schon vor dem Termin klar, wer der Täter ist? Dann muss es auch entbinden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 466/12; OLG Dresden DAR 2005, 460 ).
  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07

    Bußgeldverfahren: Entscheidung über Antrag auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 466/12; OLG Dresden DAR 2005, 460 ).
  • KG, 17.03.2006 - 3 Ws (B) 136/06

    Bußgeldverfahren: Begründung der Ablehnung des Antrags auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 466/12; OLG Dresden DAR 2005, 460 ).
  • KG, 26.11.2021 - 3 Ws (B) 312/21

    Einspruchsverwerfung ohne vorherige Entscheidung über den kurz vor dem

    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag steht hierbei nicht im Ermessen des Gerichtes, vielmehr ist es verpflichtet, dem Antrag nachzukommen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (std. Rechtspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 1. April 2019 - 3 Ws (B) 103/19 -, vom 11. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 310/17 -, und vom 8. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 574/12 -, alle juris).
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