Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2013 - III-1 VAs 145/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8499
OLG Hamm, 11.04.2013 - III-1 VAs 145/12 (https://dejure.org/2013,8499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2013 - III-1 VAs 145/12 (https://dejure.org/2013,8499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2013 - III-1 VAs 145/12 (https://dejure.org/2013,8499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    EGGVG § 30 Abs. 2; BZRG § 42; BZRG § 45
    Auskunftsanspruch, Betroffener, Bundeszentralregister, Eintragungen, Überliegefrist

  • Burhoff online

    Auskunft, BZR, Eintragungen, Überliegefrist

  • openjur.de

    Auskunftsanspruch des Betroffenen aus dem Bundeszentralregister, Eintragungen in der sog. Überliegefrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auskunftsanspruch des Betroffenen aus dem Bundeszentralregister, Eintragungen in der sog. Überliegefrist

  • verkehrslexikon.de

    Zum Auskunftsanspruch des Betroffenen bei Eintragungen in der sog. Überliegefrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Betroffenen aus dem Bundeszentralregister bzgl. Eintragungen in der sog. Überliegefrist

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bundeszentralregister - Auskunftsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 42; BZRG § 45
    Umfang des Auskunftsanspruchs des Betroffenen aus dem Bundeszentralregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Auskunft des Betroffenen aus dem BZR - eigentlich eine Selbstverständlichkeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BZR-Recht: Auch Einsicht ins BZR hinsichtlich Eintragungen in der Überliegefrist

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zentralregister: Recht auf Einsicht

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 203
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen;

    Eine zu tilgende Eintragung wird gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 BZRG allerdings erst ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt (sog. Überliegefrist, vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.2013 - III-1 VAs 145/12 u.a. - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2013 - 4 StR 86/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9614
BGH, 24.04.2013 - 4 StR 86/13 (https://dejure.org/2013,9614)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - 4 StR 86/13 (https://dejure.org/2013,9614)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - 4 StR 86/13 (https://dejure.org/2013,9614)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 341 Abs. 1 StPO
    Unbegründeter Antrag des Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Verschulden des Beschuldigten durch falsches Verständnis der Rechtsmittelbelehrung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 341 Abs 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Fehlverstehen der mündlichen Rechtsmittelbelehrung durch den Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision aufgrund der Absendung der Revisionseinlegung an das falsche Gericht

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Fehlverstehen der mündlichen Rechtsmittelbelehrung durch den Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 341 Abs. 1; StPO § 345 Abs. 1
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision aufgrund der Absendung der Revisionseinlegung an das falsche Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Fehlverstehen der mündlichen Rechtsmittelbelehrung durch den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 254
  • VRR 2013, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1966 - VI ZB 13/66

    Weiterverweisung einer Berufung bei Unzuständigkeit des Senats - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 4 StR 86/13
    Gemäß § 341 Abs. 1 StPO hat die Revisionseinlegung bei dem Gericht zu erfolgen, dessen Urteil angefochten wird (§ 345 Abs. 1 StPO); bei Urteilen einer auswärtigen Strafkammer kann die Revision bei dieser oder bei dem Stammgericht eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 2 StR 456/94, BGHSt 40, 395, 397; Beschluss vom 18. Oktober 1966 - VI ZB 13/66, NJW 1967, 107; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 341 Rn. 6).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 4 StR 86/13
    Gemäß § 341 Abs. 1 StPO hat die Revisionseinlegung bei dem Gericht zu erfolgen, dessen Urteil angefochten wird (§ 345 Abs. 1 StPO); bei Urteilen einer auswärtigen Strafkammer kann die Revision bei dieser oder bei dem Stammgericht eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 2 StR 456/94, BGHSt 40, 395, 397; Beschluss vom 18. Oktober 1966 - VI ZB 13/66, NJW 1967, 107; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 341 Rn. 6).
  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 226/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung)

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 4 StR 86/13
    Wer aber die mündliche Rechtsmittelbelehrung falsch versteht und deshalb die Frist versäumt, muss sich dies grundsätzlich als eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 226/08; Meyer-Goßner, aaO, § 44 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 556/13

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn mit Zustellung: Zustellung an den Angeklagten

    Auf diesen Zustellungszeitpunkt abzustellen widersprach indes der dem Angeklagten erteilten und - wovon ebenfalls auszugehen ist - von ihm verstandenen Rechtsmittelbelehrung (vgl. zu einem bei einem Fehlverständnis der Rechtsmittelbelehrung regelmäßig bestehenden (Mit-)Verschulden des Angeklagten: BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - 4 StR 86/13, NStZ-RR 2013, 254).
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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13   

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https://dejure.org/2013,9604
VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13 (https://dejure.org/2013,9604)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.04.2013 - 4 K 133/13 (https://dejure.org/2013,9604)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. April 2013 - 4 K 133/13 (https://dejure.org/2013,9604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Vorlagebeschluss, EuGH, Entziehung EU-Fahrerlaubnis

  • openjur.de

    Führerschein; Anerkennungspflicht; Drogenkonsum; Zuständigkeit, Ausstellerstaat

  • verkehrslexikon.de

    Zur Frage, ob die Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden bei fehlendem Wohnsitz im Inland zulässig ist, oder ob insofern eine ausschließliche Zuständigkeit des Ausstellerstaats besteht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden bei fehlendem Wohnsitz im Inland

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 4 EGRL 126/2006, Art 8 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91, § 46 Abs 1 FeV
    Vorlagebeschluss; Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden bei fehlendem Wohnsitz im Inland

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausländische Fahrerlaubnis hat keine Ende.. schon wieder geht ein Verfahren zum EuGH

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht legt Fragen zur Entziehung einer österreichischen Fahrerlaubnis dem Europäischen Gerichtshof vor

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 203
  • VRR 2013, 203 (Kurzwiedergabe) Verkehrsrecht aktuell 2013, 140 SVR 2013, 476
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Dies gilt auch für Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG, dessen Wortlaut mit dem von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG übereinstimmt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - Urteil vom 26.4.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - m.w.N.).

    Der Europäische Gerichtshof hat zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG wiederholt darauf hingewiesen, dass die dort vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. zuletzt: EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - Rs. C-467/10, Akyüz -).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Dies gilt auch für Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG, dessen Wortlaut mit dem von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG übereinstimmt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - Urteil vom 26.4.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - m.w.N.).

    Dass die Ausnahmen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine eng auszulegen sind, hat der Europäische Gerichtshof auch im Hinblick auf die in Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG enthaltene Verpflichtung bekräftigt (s. EuGH, Urteil vom 26.4.2012 -Rs. C-419/10, Hofmann -).

  • VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801

    Aberkennung des Rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Hierzu könne auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Augsburg im Beschluss vom 18.7.2012, Au 7 S 12.801, verwiesen werden.

    93 a. Gegen die Zuständigkeit deutscher Fahrerlaubnisbehörden wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg im Beschluss vom 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 - zur rechtlichen Bewertung einer vergleichbaren Aberkennungsentscheidung ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Anhaltspunkte für einen atypischen Ausnahmefall liegen nicht vor (vgl. zur nationalen Rechtsprechung, jeweils mit weiteren Nachweisen: BVerwG, Urteil vom 26.2.2009 - 3 C 1/08 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 22.1.2001 - 3 B 144/00 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2012 - 10 S 3174/11 -, Juris).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Anhaltspunkte für einen atypischen Ausnahmefall liegen nicht vor (vgl. zur nationalen Rechtsprechung, jeweils mit weiteren Nachweisen: BVerwG, Urteil vom 26.2.2009 - 3 C 1/08 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 22.1.2001 - 3 B 144/00 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2012 - 10 S 3174/11 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Anhaltspunkte für einen atypischen Ausnahmefall liegen nicht vor (vgl. zur nationalen Rechtsprechung, jeweils mit weiteren Nachweisen: BVerwG, Urteil vom 26.2.2009 - 3 C 1/08 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 22.1.2001 - 3 B 144/00 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2012 - 10 S 3174/11 -, Juris).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Im Unterschied zum Fahrverbot (§ 44 StGB), das als kurzfristige Warnung dienen soll, bezweckt sie, ungeeignete Kraftfahrer (zumindest zeitweise) aus dem Straßenverkehr auszuschließen (BGHSt 50, 99, VRS 16 424) und dadurch erhöhte Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu verhindern (BGH NStZ-RR 03, 74).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedsstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG beschränkt (vgl. BVerwG Urteil vom 11.12.2008, BVerwGE 132, 315; vom 25.2.2010 - 3 C 15 und 16.09 - juris).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Der EuGH hat sich im Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 -, Halbritter, im Zusammenhang mit der Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen gegen die Beschränkung auf nationale Untersuchungen ausgesprochen.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer - m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 58/22

    Leistungsansprüche eines Beamten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung;

    Zudem verlangt sie dem versicherten Beamten anders als § 2 Abs. 1, Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen nicht ab, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ärztlich nachzuweisen und begründet so - wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat - eine widerlegbare Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit, sofern der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird (entgegen HK-VVG/Mertens, 4. Aufl. § 172 Rn. 39; Versicherungsombudsmann ZfS 2013, 417).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14

    Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; medizinisch psychologisches

    Die Entscheidung des VG Augsburg (Beschl. v. 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 - ) sowie der Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen (v. 30.4.2013 - 4 K 133/13 -, zfs 2013, 417), die beide Fälle betrafen, in denen die Betroffenen unstreitig auch im Zeitpunkt der Aberkennung der Fahrberechtigung in der Bundesrepublik keine Wohnsitz hatten, sind angesichts dessen nicht einschlägig.
  • VG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 L 62/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Führens eines Kraftfahrzeuges unter

    vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 30. März 2013 - 4 K 133/13, DAR 2013, 410 (Vorlagebeschluss zum EuGH) mit Anm. Geiger DAR 2013, 413; VG Augsburg, Beschl. v. 18. Juli 2012 - Au 7 S 12.801, juris; dazu Koehl, Neuere Rspr. zum Verkehrsverwaltungsrecht, ZfSch 2014, 4; Pießkalla, Freie Fahrt für Kiffer mit Wohnsitz im EU-Ausland?, www.strafrecht.jurion.de/thema-des-monats/2013/november-2013-freie-fahrt-fuer-kiffer-mit-wohnsitz-im-eu-ausland; Pießkalla, Freie Fahrt für Kiffer mit Wohnsitz im EU-Ausland?, StRR 2014, 124.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23477
OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13 (https://dejure.org/2013,23477)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13 (https://dejure.org/2013,23477)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 (https://dejure.org/2013,23477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Begründung der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs bei Inhaltsabweichung zwischen Urteil und Bußgeldbescheid

  • verkehrslexikon.de

    Zur Hinweispflicht des Gerichts vor Erhöhung der Geldbuße

  • Wolters Kluwer
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 103 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 344 Abs 2 StPO
    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Begründung der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs bei Inhaltsabweichung zwischen Urteil und Bußgeldbescheid

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13
    Im Übrigen ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811).
  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13
    Soweit der Betroffene vorbringt, im Falle eines Hinweises auf eine mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hätte er sich entsprechend eingelassen, dass ihm "ein entsprechendes Verbot an der in Rede stehenden Stelle unbekannt sei", ist das Vorbringen - insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass der Betroffene lediglich Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat - nicht ausreichend (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 23 f.).
  • KG, 10.03.2014 - 3 Ws (B) 78/14

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Die entsprechende Verfahrensrüge bedarf jedenfalls der Darlegung, ein entsprechender Hinweis sei nicht bereits mit dem Bußgeldbescheid übermittelt worden (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013, 4a SsRs 66/13, VRR 2013, 473).

    Im Übrigen hätte die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge auch der Darlegung der mit dem Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).

  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Jedenfalls hätte die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge hier der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).
  • OLG Koblenz, 23.10.2013 - 2 SsRs 90/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge der

    Denn die Frage, ob die Verkehrszeichen überhaupt aufgestellt und ob sie sichtbar angebracht waren, betrifft das kognitive Element der Fahrlässigkeit (bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeit), und war daher vom Tatrichter auch ohne gegenläufige Einlassung des Betroffenen zu prüfen und zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13).
  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ).
  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Hierfür hätte es insbesondere einer konkreten Darlegung der mit dem erlassenen Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - und vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).
  • OLG Naumburg, 07.12.2021 - 1 Ws 204/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Hinweispflicht

    Letztendlich muss die Rechtsfrage, ob ein Hinweis auf eine mögliche Erhöhung der Geldbuße erforderlich ist, hier aber dahinstehen, weil die ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegend auch der Darlegung der mit dem Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft hätte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   AG Menden, 17.04.2013 - 8 Owi 44/13 (b)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9397
AG Menden, 17.04.2013 - 8 Owi 44/13 (b) (https://dejure.org/2013,9397)
AG Menden, Entscheidung vom 17.04.2013 - 8 Owi 44/13 (b) (https://dejure.org/2013,9397)
AG Menden, Entscheidung vom 17. April 2013 - 8 Owi 44/13 (b) (https://dejure.org/2013,9397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung, Lebensakte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gebot der Rechtsstaatlichkeit des Überlassens von behördeninternen Unterlagen über das zum Einsatz gekommene Messgerät für einen Betroffenen angesichts einer immer komplexer werdenden Überwachungstechnik im Straßenverkehr; Möglichkeit der konkreten Rüge eines Betroffenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bußgeldverfahren - Anspruch auf Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung und die Lebensakte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht a la AG Menden: Wenn keine Lebensakte, dann aber Auskünfte

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neues aus dem Sauerland: Akteneinsicht in Lebensakte, die es wohl gar nicht gibt...

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 356
  • VRR 2013, 203
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9508
OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12 (https://dejure.org/2013,9508)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.05.2013 - 12 LA 179/12 (https://dejure.org/2013,9508)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 12 LA 179/12 (https://dejure.org/2013,9508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Begründen der Annahme eines gelegentlichen Konsums i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV bei Vorliegen von zwei voneinander unabhängigen Cannabiskonsumakten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründen der Annahme eines gelegentlichen Konsums i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV bei Vorliegen von zwei voneinander unabhängigen Cannabiskonsumakten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei zwei voneinander unabhängigen Cannabiskonsumakten ist nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    In den Fällen, in denen es der Betroffene jedoch nicht beim Probieren hat bewenden lassen, sondern aufgrund eines neuen Entschlusses ein weiteres Mal Cannabis eingenommen und zusätzlich das Trennungsgebot verletzt hat, ist indes die Gefahr einer Fortsetzung dieses Verhaltens weit größer (vgl.: BayVGH, Beschl. v. 7.1.2009 - 11 CS 05.1545 -, juris; Beschl. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, zfs 2006, 294).

    Warum das Rechtsstaatsgebot es gebieten soll, einen Begriff unabhängig von seiner - auch nach Auffassung des Klägers für die Auslegung relevanten - jeweiligen Regelungssystematik sowie von Sinn und Zweck der Norm einheitlich auszulegen, erschließt sich nicht (vgl. zur unterschiedlichen Auslegung des Begriffs "gelegentlich": BayVGH, Beschl. v. 25.1.2006, a. a. O.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist zudem die Auslegung, ein zweimaliger Cannabiskonsum sei - anders als eine einmaliger - als "gelegentlich" anzusehen, von dem Wortsinn (noch) gedeckt, und wohnt - wie ausgeführt - dem über einen bloßen experimentellen Konsum ohne Wiederholungsgefahr (einmaliger Konsum) hinausgehenden gelegentlichen Konsum ein Gefährdungspotential inne, welches beim Vorliegen von Zusatztatsachen, wie etwa dem fehlenden Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren, die Annahme der Fahrungeeignetheit rechtfertigt (vgl. dazu: BayVGH, Beschl. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, ZfS 2006, 294).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    Diese Auslegung berücksichtigt, dass der Verordnungsgeber mit der Neufassung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die ihn bindenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69) zu den Möglichkeiten eines fahrerlaubnisrechtlichen Einschreitens in Cannabisfällen umsetzen wollte.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit festgehalten, dass die Feststellung eines einmaligen Cannabisgebrauchs "für sich genommen" die Forderung nach Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht rechtfertige (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    Der Kläger macht geltend, das Bundesverwaltungsgericht lege in seinem Urteil vom 26. Februar 2009 (- 3 C 1.08 -, BVerwGE 133, 186) das Merkmal der "Regelmäßigkeit" i. S. v. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV zunächst nach seinem gewöhnlichen Wortsinn aus und es sei nicht einzusehen, dass der Senat beim Merkmal "gelegentlich" nicht ebenso verfahre.
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2008 - 12 ME 298/08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12
    4 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschl. v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 -, juris; Beschl. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) geklärt, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis bei einer mehr als nur einmaligen Einnahme von Cannabis vorliegt, also ein zumindest zweimaliger Konsum genügt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, zfs 2004, 43; OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris; ferner Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 2 StVG Rn. 17e; demgegenüber noch weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2005 - 3 Bs 87/05 -, zfs 2005, 626 und v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 sowie OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.2.2009 - 4 LB 61/08 -, juris, wonach u. U. schon die einmalige Einnahme von Cannabis für die Annahme einer gelegentlichen Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genügt).
  • VGH Hessen, 09.08.2012 - 2 B 1458/12
  • VG Osnabrück, 16.04.2014 - 6 B 11/14

    Fahrerlaubnis; Cannabis; Nachweisdauer THC; Entziehung; gelegentlicher Konsum;

    Hierfür reicht es nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung bereits aus, wenn der Betroffene mehr als einmal in zwei voneinander unabhängigen Konsumakten Cannabis konsumiert hat (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 02.05.2013 - 12 LA 179/12 - B. v. 04.12.2008 - 12 ME 298/08 -, jew. juris, m.w.N).
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Rechtsprechung
   AG Friedberg (Hessen), 08.02.2013 - 2 C 1418/12 (12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10213
AG Friedberg (Hessen), 08.02.2013 - 2 C 1418/12 (12) (https://dejure.org/2013,10213)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 08.02.2013 - 2 C 1418/12 (12) (https://dejure.org/2013,10213)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 2 C 1418/12 (12) (https://dejure.org/2013,10213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Bemessung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Verteidigergebühren im Ordnungswidrigkeitsverfahren auf der Grundlage der Bewertungskriterien gem. § 14 RVG

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Verteidigergebühren im Ordnungswidrigkeitsverfahren auf der Grundlage der Bewertungskriterien gem. § 14 RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Grimma, 18.07.2012 - 9 OWi 14/11

    Angemessenheit einer Mittelgebühr eines Rechtanwalts in Verfahren wegen

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 08.02.2013 - 2 C 1418/12
    Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren wie vom Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgenommen angemessen ist, oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az, 2 Os 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.01.2012, Az. 9 OWI 14/11, jeweils zitiert nach Juris; Gerold/Schmidt-Mayer, 19. Auflage, § 14 RVG, Rz. 30 am Ende).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 13.07.2014 - 7 C 306/14

    Bußgledverfahren, Rahmengebühren, Bemessung

    Auch der Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit kann im Übrigen ein zulässiges Bemessungskriterium im Sinne des § 14 RVG sein (AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 08. Februar 2013 - 2 C 1418/12 (12) -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.02.2013 - 4a Ss 66/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23142
OLG Stuttgart, 26.02.2013 - 4a Ss 66/13 (https://dejure.org/2013,23142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2013 - 4a Ss 66/13 (https://dejure.org/2013,23142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 4a Ss 66/13 (https://dejure.org/2013,23142)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 203
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