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   LG Oldenburg, 22.05.2013 - 5 Qs 149/13   

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https://dejure.org/2013,11778
LG Oldenburg, 22.05.2013 - 5 Qs 149/13 (https://dejure.org/2013,11778)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22.05.2013 - 5 Qs 149/13 (https://dejure.org/2013,11778)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 5 Qs 149/13 (https://dejure.org/2013,11778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der Verfahrenserledigung bei Erforderlichkeit einer Tätigkeit des Verteidigers für den Anfall der Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Akten zurück an die Verwaltungsbehörde -> Verjährung -> Einstellung -> Befriedungsgebühr +

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 01.10.2008 - 20 S 15/08

    Vorbereitendes und gerichtliches Verfahren; verschiedene Angelegenheiten

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.05.2013 - 5 Qs 149/13
    Denn diese fällt nur einmal an, weil es sich bei der anwaltlichen Tätigkeit vor der Verwaltungsbehörde und bei Gericht im Bußgeldverfahren um nur eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne handelt (LG Köln RPfleger 09, 273f.; LG Hamburg JurBüro 06, 644 ; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 15 Rn. 40 m.w.N.; Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage, VV 7001 Rn. 59, 62).
  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 123/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren: Anfall der Erledigungsgebühr bei

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.05.2013 - 5 Qs 149/13
    Diese ist angefallen, weil es hierfür lediglich einer Tätigkeit des Verteidigers bedarf, welche die Verfahrenserledigung fördert und dabei keine besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit erforderlich ist ( BGH, Urteil vom 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10, [...] ).
  • LG Baden-Baden, 09.08.2000 - 1 Qs 111/00

    Verfahrensfödernder Mitwirkungsbeitrag des Verteidigers bei der

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.05.2013 - 5 Qs 149/13
    Dabei ist auch eine Förderung der Sachaufklärung nicht erforderlich (BGH, ebenda), es genügt ein ursächlicher Beitrag zur Erledigung des Verfahrens (LG Baden-Baden, Beschluss vom 09.08.2000, Az. 1 Qs 111/00, [...]), welcher auch in einer Aktivität zwecks Verjährung bestehen kann (Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, Nr. 4141 VV RVG Rn. 9).
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