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   OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00 - 273   

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OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00 - 273 (https://dejure.org/2001,1635)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2001 - Ss 477/00 - 273 (https://dejure.org/2001,1635)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - Ss 477/00 - 273 (https://dejure.org/2001,1635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Blutalkoholkonzentration bei einer relativen Fahruntüchtigkeit; Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit; Übergang einer Informationssammlung durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung; Berücksichtigung von Vorstrafen im Hinblick auf ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

  • rechtsportal.de

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 100, 123
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
    Für Aussagen des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, die unter Verstoß gegen das Belehrungsgebot nach §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163 a Abs. 4 S. 2 StPO zustande gekommen sind, gilt grundsätzlich ein Verwertungsverbot (BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294; BGH StV 1997, 337; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 136 Rdnr. 20; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 136 Rdnr. 27).

    Die Belehrungspflicht besteht nämlich erst bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung; sie wird ausgelöst, wenn eine "im Hinblick auf § 136 StPO indifferente Informationssammlung" durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. dazu BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 m. Anm. Bohlander NStZ 1992, 502 = StV 1992, 212).

    Er braucht nicht den Hinweis nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO zu geben (BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 m. Anm. Bohlander NStZ 1992, 502 = StV 1992, 212 [215]).

    Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine im Hinblick auf § 136 StPO indifferente Informationssammlung durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung übergeht, mit der die Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO auslöst wird, kommt es auf die Stärke des Tatverdachts an (BGHSt 37, 48 = NJW 1990, 2633 = NStZ 1990, 446 = StV 1990, 337; BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 [295] = StV 1992, 212 [215]; Beulke StV 1990, 180 [181]; ter Veen a.a.O.).

    Dem ermittelnden Polizeibeamten steht ein Beurteilungsspielraum zu, den er freilich nicht mit dem Ziel mißbrauchen darf, den Zeitpunkt der Belehrung nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO möglichst weit hinauszuschieben (BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 [295] = StV 1992, 212 [215]).

    Das wird etwa für Gespräche gelten, die der Beamte mit einem Verdächtigen führt, den er im Kraftfahrzeug der Polizei mit zur Polizeiwache nimmt; hier wird selbst bei einem vergleichsweise geringen Grad des Verdachtes vor jeder Befragung ein Hinweis nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO anzubringen sein (BGHSt 38, 214 [227] = NJW 1992, 1463 = NStZ 1992, 294 [295] = StV 1992, 212 [215]).

  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen weitere Tatsachen festgestellt werden, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (BGH a.a.0.; SenE v. 20.12.1994 -Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 09.05.1995 - Ss 259/95 - = VRS 89, 446; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 -).

    Insbesondere ungewöhnliche Fahrfehler lassen den Schluß auf Fahruntüchtigkeit zu (SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - vgl. a. Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 316 Rdnr. 14 m. w. Nachw.).

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluss gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - Hentschel a.a.O. Rdnr. 196).

    Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Beweisanzeichen den Schluss auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulassen, ist Sache des Tatrichters und unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur im Hinblick auf Rechtsfehler (SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; Hentschel a.a.O. Rdnr. 184).

    Zwar weist die Revision zu Recht darauf hin, dass das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu den häufigsten Unfallursachen auch bei nüchternen Fahrern gehört und daher, insbesondere wenn es im konkreten Fall anders als durch Alkohol erklärlich ist, allein in der Regel nicht zur Begründung eines alkoholtypischen Fahrfehlers ausreicht (vgl. nur SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454 [455] m. w. Nachw.).

    Umgekehrt sind um so geringere Anforderungen an die erforderlichen zusätzlichen Beweisanzeichen zu stellen, je näher die Blutalkoholkonzentration dem Grenzwert von 1, 1 %o kommt (BayObLG NZV 1988, 110; SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 Rdnr. 15 m. w. Nachw.; Hentschel a.a.O. Rdnr. 185).

  • BayObLG, 21.08.1997 - 4St RR 198/97

    Begründungspflicht für Absehen von gesonderter Geldstrafenverhängung bei

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
    Andererseits bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; StV 1992, 225; BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 u. 2; BGHR StGB § 53 Abs. 2 "Einbeziehung" 1; BayObLG NStZ-RR 1998, 49; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 17.06.1994 - Ss 96/94 - SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn - wie vorliegend im angefochtenen Urteil - wegen der Einbeziehung der Geldstrafe die Freiheitsstrafe erhöht wird (BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1; SenE v. 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - vgl. a. BGH VRS 43, 422; BayObLG NStZ-RR 1998, 49).

  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Bei hohen Intoxikationen ist dabei der Beweismaßstab abgesenkt (bezüglich des Alkohols vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9.1.2001 - Ss 477/00 = BeckRS 2001, 1210 Rn. 21; für den gegenteiligen Fall OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.4.2016 - 1 Ss 53/16 = BeckRS 2016, 13000 Rn. 4).
  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Die Aufhebung des Strafausspruchs bedingt daher auch die Aufhebung der Maßregelanordnung, wenn diese auf Charaktermängel des Angeklagten gestützt ist (SenE v. 05.01.2001 - Ss 526/00 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [129]; SenE v. 05.11.2002 - Ss 427/02 - OLG Koblenz zfs 2008, 229 [323]).
  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Anerkannt ist, dass die Einziehung eines hochwertigen Gegenstandes einen bestimmenden Strafmilderungsgrund darstellt, soweit sie - wie hier - Straf charakter hat (BGH NStZ 2020, 214; NStZ-RR 2019, 209; NStZ 2018, 526; StV 2015, 633; NStZ-RR 2012, 169; Senat VRS 100, 123 [129 f.]; SenE v. 28.06.2002 - Ss 267/02 - Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017 Rz. 368; Fischer a.a.O., § 74 Rz. 22).
  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen hierfür weitere Indizien festgestellt werden, die in ihrer Gesamtheit als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001 - Ss 477/00 -, juris; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 316 Rn. 32; König in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 90).
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1998, 838; BGH [08.11.00] NStZ-RR 2002, 2 [Sander]; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5.Aufl., Rdn. 470; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [125] = VM 2001, 52 [53]).
  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

    Der Senat hat bislang - unter Berufung auf eben diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - stets die Auffassung vertreten, den Urteilsgründen des Tatrichters müsse zu entnehmen sein, dass er sich des ihm in § 53 Abs. 2 S. 2 StGB eingeräumten Ermessens bewusst war; die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Ausübung dieses Ermessens bedürfe zudem einer besonderen Begründung, sofern sich die Gesamtfreiheitsstrafe im Vergleich zum Bestehenbleiben der Geldstrafe als das schwerere Strafübel darstelle (SenE v. 10.11.1981 - Ss 723/81 - SenE v. 22.10.1982 - Ss 228/82 - SenE v. 20.03.1987 - Ss 122/87 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [130]; SenE v. 14.03.2003 - Ss 54/03 - SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

    Entbehrlich sei ein Eingehen auf die Fragestellung andererseits, wenn auszuschließen sei, dass die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheine (SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [130]; SenE v. 06.06.2001 - Ss 204-205/01 - SenE v. 08.06.2001 - Ss 221/01 - SenE v. 13.07.2001 - Ss 247/01 - SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

    Die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe sei das schwerere Strafübel, wenn wegen der Einbeziehung der Geldstrafe die Freiheitsstrafe erhöht wird (SenE v. 12.11.1982 - Ss 792/82 - SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - m. w. Nachw.; SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [130]; SenE v. 06.06.2001 - Ss 204-205/01 - m. w. Nachw.; SenE v. 13.07.2001 - Ss 247/01 - m. w. Nachw.; SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    Ein äußerer Anlass dafür, dass der Angeklagte an der fraglichen Stelle mit einer deutlich unangepassten und zu hohen Geschwindigkeit unterwegs war, ist im Laufe der Hauptverhandlung nicht offenbar geworden, so dass davon auszugehen ist, dass das zu schnelle Fahren (auch) durch den Betäubungsmittelkonsum bedingt war (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001, Az. Ss 477/00).
  • OLG Köln, 03.08.2010 - 1 RVs 142/10

    Relativer Fahruntüchtigkeit; Ausfallerscheinung, Beweiswürdigung

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluß verhalten hätte, sondern festzustellen ist, dass der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (SenE a.a.O.; SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 = VM 2001 Nr. 57 - jeweils mit Nachweisen; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 316 Rn. 34).

    Andererseits haben Fehlleistungen, die erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern bisweilen unterlaufen, geringeren Indizwert (Senat VRS 100, 123 mit Nachweisen).

  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    Um beurteilen zu können, ob der Tatrichter diese Wirkung der Vorverurteilung rechtsfehlerfrei festgestellt und daher die als "einschlägig" eingeschätzte Tat mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Strafbemessung eingestellt hat, verlangt der Senat für diesen Fall in ständiger Rechtsprechung, dass der der Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt zwar knapp (BGH NStZ-RR 1996, 266), aber in aussagekräftiger Form im Urteil mitgeteilt wird (Senat VRS 100, 123 [129]; aus jüngerer Zeit namentlich SenE v. 03.06.2015 - III-1 RVs 81/15 - SenE v. 5.09.2015 - III-1 RVs 192/15 - SenE v. 30.05.2017 - III-1 RVs 122/17).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Denn der Vortrag in der Antragsbegründung weist eine solche Vollständigkeit auf, dass das Beschwerdegericht ohne Rückgriff auf die Akte überprüfen kann, ob der gerügte Verfahrensfehler vorliegt, sofern das Antragsvorbringen zutrifft (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 2 (Sander(; BGH NStZ-RR 2003, 34 (Sander(; BayObLG NJW 1998, 3656; SenE v. 24.10.2000 - Ss 329/00 = VRS 99, 431 (437( = StraFo 2001, 200 (203(; SenE v. 9.1.2001 - Ss 477/00 = VRS 100, 123 (125( = VerkMItt 2001, 52; SenE v. 4.2.2003 - Ss 4/03 Z; Bick JA 2001, 691 m. w. N.).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender

  • OLG Köln, 03.08.2010 - 1 RVs 12/10
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

  • OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren;

  • OLG Köln, 29.07.2004 - Ss 196/03
  • OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten

  • OLG Köln, 16.07.2002 - Ss 289/02

    Einschlägige Vorstrafen als "wiederholte" Tat i.S.d. § 85 Nr. 2

  • OLG Köln, 08.07.2008 - 83 Ss 41/08

    Vollständigkeit von Urteilsgründen hinsichtlich der Verneinung einer

  • OLG Jena, 17.11.2005 - 1 Ss 265/05

    Straßenverkehrsgefährdung

  • OLG Köln, 29.07.2003 - Ss 196/03

    Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung bei gemeinschaftlichem Diebstahl der

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