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   OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01 - 230   

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OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01 - 230 (https://dejure.org/2002,5370)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2002 - Ss 456/01 - 230 (https://dejure.org/2002,5370)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - Ss 456/01 - 230 (https://dejure.org/2002,5370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überleitung eines Bußgeldverfahrens ins Strafverfahren als Verfahrenshindernis; Erfordernis der Gelegenheit zur Stellungnahme vor Überleitung des Bußgeldverfahrens ins Strafverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 81 Abs. 2 Satz 1, Satz 2
    Wirksame Überleitung des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren trotz unterbliebener Anhörung des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 156 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 149
  • NZV 2002, 419
  • VRS 100, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1980 - 5 StR 686/79

    Zum Übergang des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Nach dem Hinweis gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG durch das Amtsgericht konnte der Einspruch nicht mehr zurückgenommen werden (BGHSt 29, 305).

    Denn auch bei Annahme einer unbedingten Pflicht führt die Nichtbefolgung nicht zur Unwirksamkeit der Überleitung (vgl. Steindorf in KK-OWiG, § 81 Rn. 28; Göhler a. a. O., § 81 Rn. 19; vgl. auch BGHSt 29, 305 [in dieser Entscheidung ist der BGH von einer wirksamen Überleitung des Strafverfahrens ausgegangen, obwohl sich dem mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen lässt, dass dem Angeklagten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden war]; anderer Ansicht LG Traunstein NJW 1982, 1826; LG Kaiserslautern NJW 1987, 966: Unwirksamkeit des Hinweises nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG, weil dieser für den Betroffenen und seinen Verteidiger überraschend kam).

    Bei der Erteilung des Hinweises (§ 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG) handelt es sich um eine Maßnahme des Gerichts, die in ihrer Bedeutung für den Betroffenen und das weitere Verfahren dem Erlass eines Eröffnungsbeschlusses gleich kommt (Steindorf in KK-OWiG, § 81 Rn. 18, 9; vgl. BGHSt 29, 305).

    Die hier vertretene Auffassung dient zugleich der zügigen Erledigung der Sache (vgl. BGH NJW 1980, 2364).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; 41, 72; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O., 45. Auflage, Einleitung 143, 146 m. w. N.).

    Sie müssen so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorliegen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (BGHSt 35, 137; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O.).

  • LG Traunstein, 04.02.1982 - 2 Qs 214/81
    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Denn auch bei Annahme einer unbedingten Pflicht führt die Nichtbefolgung nicht zur Unwirksamkeit der Überleitung (vgl. Steindorf in KK-OWiG, § 81 Rn. 28; Göhler a. a. O., § 81 Rn. 19; vgl. auch BGHSt 29, 305 [in dieser Entscheidung ist der BGH von einer wirksamen Überleitung des Strafverfahrens ausgegangen, obwohl sich dem mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen lässt, dass dem Angeklagten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden war]; anderer Ansicht LG Traunstein NJW 1982, 1826; LG Kaiserslautern NJW 1987, 966: Unwirksamkeit des Hinweises nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG, weil dieser für den Betroffenen und seinen Verteidiger überraschend kam).
  • LG Kaiserslautern, 23.10.1986 - 3 Qs 235/86
    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Denn auch bei Annahme einer unbedingten Pflicht führt die Nichtbefolgung nicht zur Unwirksamkeit der Überleitung (vgl. Steindorf in KK-OWiG, § 81 Rn. 28; Göhler a. a. O., § 81 Rn. 19; vgl. auch BGHSt 29, 305 [in dieser Entscheidung ist der BGH von einer wirksamen Überleitung des Strafverfahrens ausgegangen, obwohl sich dem mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen lässt, dass dem Angeklagten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden war]; anderer Ansicht LG Traunstein NJW 1982, 1826; LG Kaiserslautern NJW 1987, 966: Unwirksamkeit des Hinweises nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG, weil dieser für den Betroffenen und seinen Verteidiger überraschend kam).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; 41, 72; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O., 45. Auflage, Einleitung 143, 146 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85

    Akteneinsicht in im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Anderenfalls hätte eine Pflicht zur vorherigen Anhörung dort ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden und nicht lediglich in den RiStBV (Nr. 290), die Verwaltungsvorschriften, denen die Gesetzesqualität fehlt, sind (vgl. zu letzterem OLG Koblenz NJW 1986, 3093).
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    Wie den Strafrichter trifft auch den Richter in Bußgeldsachen eine umfassende Kognitionspflicht (BGHSt 35, 298).
  • OLG Köln, 04.04.1984 - 3 Ss 104/84
    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    StPO dem Angeklagten nicht zuvor Gelegenheit gegeben hat, seine Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen (vgl. BGH NStZ 1985, 563; OLG Köln, 3. Strafsenat, NStZ 1984, 475; Tolksdorf in KK-StPO, § 201 Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 30.10.1985 - 1 Ss 123/85

    Verfahrenshindernis; Amtsprüfung; Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes;

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
    In der Rechtsprechung wird sogar die Auffassung vertreten, nicht einmal das Unterbleiben des Hinweises nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG stelle ein Verfahrenshindernis dar (OLG Hamburg NStZ 1986, 81).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08

    Strafverfahren: Inhaltliche Mängel eines Eröffnungsbeschlusses und

    a) Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; BGH NStZ-RR 2002, 149 und 2003, 18).
  • OLG Köln, 21.01.2003 - Ss 456/02

    Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Ein Verfahrenshindernis wird durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; Senat NStZ-RR 2002, 149 = DAR 2002, 232 = NZV 2002, 419 = VRS 100, 215; NStZ-RR 2003, 17, 18; Meyer-Goßner a.a.O., Einl. Rn. 143, 146 m. w. Nachweisen).
  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

    Die Staatsanwaltschaft hat infolge ihrer behördlichen Stellung als öffentliches Rechtspflegeorgan sicherzustellen, daß getroffene Entscheidungen den Gesetzen entsprechen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 149; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; HansOLG Bremen NStZ 1989, 286; KG, JR 1994, 372 und 1969, 349, 350; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., vor § 296 Rdn. 6; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., vor § 296 Rdn. 16).
  • OLG Köln, 17.09.2002 - Ss 398/02
    Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; SenatsE vom 15.01.2002 - Ss 456/01 = NStZ-RR 2002, 149 = DAR 2002, 232 = NZV 2002, 419 = VRS 100, 215; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einleitung 143, 146 m.w.N.).
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