Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
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StPO § 140
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit der Selbstverteidigung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
Zeitschriftenfundstellen
- VRS 100, 307
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04
Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des …
Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. zuletzt u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 14. Mai 2003, 3 Ss 1163/02, NJW 2004, 1338; Spahn StraFo 2004, 82, 83, jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat im Beschluss vom 9. Februar 2004, 2 Ss 21/04).Dem schließt sich der Senat, insbesondere auch für das Jugendrecht an (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 9. Februar 2004, 2 Ss 21/04; siehe auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).
- OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08
Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung; …
Jedenfalls gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, im Jugendrecht einem 16-jährigen Jugendlichen dann wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn alle anderen Verfahrensbeteiligten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (vgl. zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erwachsenenrecht dann, wenn der Verletzte sich eines anwaltlichen Beistandes bedient, OLG Bremen StV 2004, 585 (Ls.), OLG Hamm StraFo 2004, 242; OLG München NJW 2006, 789;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 31). - OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Heranwachsender; Schwere der Tat; Beweiswürdigung
Dem schließt sich der Senat, insbesondere auch für das Jugendrecht an (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 9.2. 2004, 2 Ss 21/04; siehe auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).
- OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10
[Pflichtverteidiger, Nebenkläger, Wahlbeistand, Waffengleichheit]
Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (…Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31;… Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101;… Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52). - KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; …
Zum anderen hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 9. Februar 2004 (2 Ss 21/04 = StraFo 2004, 242; weitere Fundstellen bei juris) von einem Regelfall der notwendigen Verteidigung auch bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzung gesprochen und darüber hinaus die von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommene, weitergehende enge Interpretation vorgenommen. - OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10
Aufklärungsrüge, Begründung, Anforderungen
Die zulässige Erhebung der Aufklärungsrüge erfordert die Benennung der Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, die Bezeichnung des hierfür in Betracht kommenden Beweismittels, die Benennung der Umstände, aufgrund derer sich das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt sehen müssen und die Angabe, welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (…vgl. Meyer-Goßner, aaO, § 244, Rn 11 mwN; vgl. auch erkennender Senat, Beschluss vom 14.11.2006 - 2 Ss498/06 und Beschluss vom 09.02.2004 - 2 Ss 21/04).
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.01.2001 - 2 Ss 1243/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache, Gegenüberstellung
- rechtsportal.de
Pflichtverteidiger; Beiordnung wegen Schwere der Tat; Schwierigkeit der Sache; Gegenüberstellung
- Judicialis
Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache, Gegenüberstellung
Zeitschriftenfundstellen
- StV 2002, 237 (Ls.)
- VRS 100, 307
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04
Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des …
Der Senat hat schon mehrfach betont (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 243 = StraFo 1998, 164, 269 und außerdem z.B. auch noch VRS 100, 307 = StV 2002, 237 Ls. ), dass die Strafgrenze von einem Jahr keine starre Grenze ist, sondern auch sonstige Umstände zu berücksichtigen sind, die in Zusammenhang mit der verhängten und/oder drohenden Strafe dazu führen können, dass die Mitwirkung eines Verteidigers auch bei einer niedrigeren Strafe geboten erscheint. - OLG Hamm, 31.07.2003 - 2 Ws 179/03
Pflichtverteidiger; Beiordnung
Die "Schwere der Tat" beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 140 Rn. 23 f. sowie Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., Rn. 1232 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichts; sowie aus der Rechtsprechung des Senats NStZ-RR 1998, 243 = StraFo 1998, 164, 269; wistra 1997, 318; VRS 100, 307 = StV 2002, 237 [Ls.]) vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, nämlich ob die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend für den Angeklagten ist (…vgl. u.a. Meyer-Goßner, a.a.O.; siehe auch OLG Hamm StV 1993, 180; sowie u.a. noch die Beschlüsse des Senats vom 21. Februar 1995 - 2 Ss 136/95 - und vom 11. September 1995 - 2 Ss 1018/95).
